220379-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Delikte im gesamten Stadtbezirk von Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 220379-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220379-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Delikte im gesamten Stadtbezirk von Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem vorliegenden Antrag wurden sowohl städtische Dienststellen als auch die Polizei um Stellungnahmen gebeten. Die abgegebenen Teilstellungnahmen sind in die u.s. Gesamtstellungnahme eingeflossen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass bereits jetzt in Bad Godesberg, wie auch in den anderen Stadtbezirken, eine regelmäßige koordinierte Zusammenarbeit zwischen Polizei, den beteiligten Dienststellen der Stadtverwaltung und den freien Trägern stattfindet. Die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Dienststellen und beteiligten außerstädtischen Trägern erfolgt sowohl nach Bedarf als auch in regelmäßig tagenden Gremien (Rat für Kriminalprävention, Ordnungspartnerschaft Bad Godesberg). Hier wird sukzessive eine Institutionalisierung, angeschlossen an die Geschäftsstelle für den Rat für Kriminalprävention, stattfinden. Im Einzelnen: zu 1. (Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt, wirksame Handlungskonzepte mit Richtlinien zur Umsetzung von effektiven Gewaltpräventionsmaßnahmen zur Verhütung krimineller Delikte und gemeinsame Grundregeln zum sozialen Umgang miteinander sowie zum Umgang mit Aggression und Gewalt zu entwickeln.) Die Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention des Amtes für Kinder, Jugend und Familie leistet einen Beitrag durch die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Grundregeln zum sozialen Umgang sowie zum Umgang mit Aggression und Gewalt. Hierbei werden als Ergänzung zu den bestehenden Gewaltpräventionsmaßnahmen, gezielt primäre und sekundäre Angebote für Kinder und Jugendliche, deren Eltern sowie Erziehungsberechtigte und pädagogisches Fachpersonal gefördert. Dies ist bewusst eine Ergänzung zu vielen bestehenden Präventionsmaßnahmen, welche sich meist mit tertiären Angeboten an Kinder und Jugendliche richten. Die stetige Wiederholung von Inhalten sowie die langfristige Implementierung in den Lernalltag sind für eine Steigerung der Effizienz essenziell, daSeite 1 von 5 Seite 2 Gewaltprävention besonders wirksam ist, wenn sie in die Grundhaltung einer Einrichtung einfließt, konzeptionell verankert ist und tagtäglich durch die Mitarbeiter*innen sowie Kinder und Jugendliche umgesetzt wird. Da es bereits eine Vielzahl von gewaltpräventiven Maßnahmen gibt, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist oder angenommen werden kann (zum Beispiel in der sogenannten „Grünen Liste Prävention“ des Landespräventionsrates Niedersachsen), wird die Fach- und Koordinierungsstelle Träger gezielt beraten, welche Maßnahme für das konkrete Angebot (Zielgruppe, Zielsetzung, Setting usw.) am geeignetsten ist. Im Rahmen der bereits oben genannten Ordnungspartnerschaft Bad Godesberg wird in regelmäßigen Abständen die Sicherheitslage allgemein thematisiert und im Falle der Identifizierung potentieller „Problembereiche“ entsprechend gemeinsame Lösungen besprochen. Der Streifendienst des Stadtordnungsdienstes wird im Rahmen der Möglichkeiten auch präventiv tätig. Darüber hinaus gibt es, auch im Stadtbezirk Bad Godesberg, den Bezirksdienst des Stadtordnungsdienstes, der durch besondere Orts- und Fachkenntnisse ebenfalls seinen Beitrag zur Koordination und Prävention beiträgt. zu 2. (Die Verwaltung wird beauftragt, qualitativ hochwertige und nachhaltige Gewaltpräventionsmaßnahmen in allen relevanten Institutionen auszuwählen, aufeinander abzustimmen und strukturell in Netzwerken zu verankern, s. auch DS 210368-01 ST. Die neu eingerichtete zentrale Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention stellt das Maßnahmenpaket und die zentrale Präventionsstruktur in der Bezirksvertretung mit der Benennung von Hauptverantwortlichen für den Stadtbezirk von Bad Godesberg vor.) Die Fach- und Koordinierungsstelle ist wie unter 1 beschrieben nicht für akute und schnelle Maßnahmen zuständig, sondern verfolgt den Ansatz, zu nachhaltigen Präventionsstrukturen bedarfsgerecht zu beraten und diese zu fördern. Hierbei ist es wichtig deutlich zu machen, dass die Fach- und Koordinierungsstelle Gewaltprävention für das Thema Prävention sensibilisiert und die Umsetzung von Maßnahmen anregt. Die Umsetzung erfolgt freiwillig in den Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe beziehungsweise Schulen und kann nicht durch die Verwaltung vorgeschrieben werden. Die Benennung „von Hauptverantwortlichen für den Stadtbezirk von Bad Godesberg“ ist auf Grundlage der gesamtstädtischen Ausrichtung des Gewaltpräventionskonzeptes des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und aufgrund fehlender Personalressourcen nicht möglich. Personelle Ressourcen für die Bereitstellung einer exklusiven Ansprechperson sind nicht vorgesehen. Jedoch ist das Amt 33 im Begriff, eine Geschäftsstelle zur Kriminal- und Gewaltprävention entstehen zu lassen, die die Koordination in- und externer Akteure übernehmen soll. Auch mit Blick auf die aktuelle Situation wird dies indes einen gewissen zeitlichen Vorlauf bedeuten. zu 3. und 4.Seite 2 von 5 Seite 3 (3. für die gewaltpräventive Arbeit im Stadtbezirk Bad Godesberg sollen folgende Akteure berücksichtigt werden: Kriminalpräventiver Rat (OB, Polizeipräsidium, Schule und Justiz) Amt für Kinder, Jugend und Familie Schulamt und Schulpsychologie Vertreterinnen und Vertreter von Kindergärten, Schulen und Familienhilfen Vertreterinnen und Vertreter der offenen Kinder- und Jugendarbeit (u.a. Godesheim und Hermann-Josef-Haus mit dem „One World Café“) Jugendkontaktbeamte und Beamte der Bearbeitung von Intensivtätern die Staatsanwaltschaft im Bereich Jugendkriminalität alle relevanten Stadtteilarbeitskreise (u.a. der Stadtteilarbeitskreis GoRespekt gegen Gewalt) Sportvereine (4. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt, einen regelmäßig tagenden „Runden Tisch“ bzw. einen Qualitätszirkel zur Gewaltprävention mit Hybriden-Meetings mit den unter einen regelmäßig tagenden „Runden Tisch“ bzw. einen Qualitätszirkel zur Gewaltprävention mit Hybriden- Meetings mit den unter 3. genannten Vertretern einzuberufen, der sich auch auf digitaler Basis während der Corona-Pandemie austauschen kann. Dabei können bewährte Gewaltpräventionskonzepte in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen besser aufeinander abgestimmt und evaluiert werden. Beratungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche bereitzustellen sowie Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote zum Umgang mit Konflikten und Gewalt für relevante Gruppen (pädagogische Fachkräfte, Medienscouts, Peer- Groups usw.) anzubieten.) Die Implementierung einer Lenkungsgruppe ist auf gesamtstädtischer Ebene anzusiedeln, wobei die angebotenen Gewaltpräventionsmaßnahmen, dann je nach Bedarf auf die Stadtteile sowie die Zielgruppe angepasst werden. Für die Lenkungsgruppe sind jeweils Vertreter*innen relevanter Arbeitsbereiche, welche regelmäßigen Kontakt in ihrem jeweiligen Arbeitskontext zu Kindern und Jugendlichen haben, einzuladen. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen, soll der Rat der Kriminalprävention zur regelmäßigen Qualitätsoptimierung genutzt werden. Dieser verfügt hierbei über alle gesamtstädtisch relevanten Akteure und soll für die Abstimmung, Evaluierung sowie der Weiterentwicklung des Beratungsangebotes priorisiert genutzt werden. Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Bad Godesberg finden, wie oben angesprochen, unter Beteiligung der im Stadtbezirk maßgeblichen Akteure bereits regelmäßige Gespräche statt. Als koordinierende Stelle gesamtstädtischer Präventionsmaßnahmen wird die Geschäftsstelle Kriminalprävention im Amt 33 "Bürgerdienste" aufgebaut. zu 5. Die Verwaltung wird beauftragt, sobald wie möglich eine zentrale öffentliche Internetplattform aufzubauen, in der Informationen über dieSeite 3 von 5 Seite 4 gewaltpräventive Arbeit in Bonn mit stadtteilbezogenen Auswertungen von Situationsanalysen bereitgestellt werden. Mit deren Hilfe sollte man auch Kontakte zu Verantwortlichen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der relevanten Institutionen herstellen können, um Unterstützungs- und Beratungsangebote wahrnehmen zu können. Die Fach- und Koordinierungsstelle hat den Auftrag, gezielt über verschiedene Multiplikator*innen junge Menschen (und in begrenzter Form auch deren Familien) für das Thema gewaltfreies Miteinander zu sensibilisieren. Dazu gehören auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erarbeitung und Etablierung einer stadtweiten gemeinsamen Haltung gegen Gewalt, wie zum Beispiel eine „Bonner Erklärung gegen Gewalt“. Eine zentrale öffentliche Internetplattform soll Informationsmaterial bezüglich der Angebote und Möglichkeiten zu gewaltpräventivem Engagement sowie Verlinkungen zu relevanten Beratungsangeboten für akute Hilfen bereitstellen. Eine stadtteilbezogene Auswertung von Situationsanalysen ist unter den aktuellen Personalressourcen nicht zu gewährleisten. Zu 6. (Die Verwaltung wird beauftragt, eine gemeinsame Anlaufstelle des Stadtordnungsdienstes und der Polizei in der neuen Bad Godesberger Polizeiwache unter Einbeziehung der freien Träger der Wohlfahrtspflege einzurichten.) Polizei und Ordnungsdienst arbeiten in Bad Godesberg seit vielen Jahren eng, vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. Konzeptionell erfolgt dies unter anderem auch im Rahmen eines abgestimmten Präsenz- und Interventionskonzepts. Eine Anlaufstelle mit operativer Streifentätigkeit von Polizei und Ordnungsaußendienst zur gemeinsamen Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sollte - soweit entsprechende Problemstellungen räumlich konzentriert vorhanden sind - wenn überhaupt sachgerecht in einem wie vor bezeichneten Bereich und hier zentral eingerichtet werden. Einen entsprechend einsatz- und kriminalitätsbelasteten geografischen Raum gibt es im Umfeld des Standortes der neuen Bad Godesberger Polizeiwache nicht. Zudem sind Überlegungen für eine gemeinsame Anlaufstelle im Rahmen der Neuplanung nicht angestellt worden und dürfen daher zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Berücksichtigung mehr finden. Zu 7. (Die Verwaltung wird beauftragt, das Präsenz- und Kontrollkonzept mit Fußstreifen unter Einbindung von Jugendkontaktbeamten der Polizei, bei dem „relevante Örtlichkeiten“ für Jugendliche in Bad Godesberg aufgesucht werden, zu erweitern, um eine regelmäßige Bestreifung durch Ordnungsamt und Polizei in der Innenstadt sowie auch an anderen Orten im gesamten Stadtgebiet von Bad Godesberg besonders in den Abend- und Nachtstunden zu gewährleisten. Fußstreifen sind Teil des Präsenz- und Interventionskonzepts (s. zu 6) und finden im Rahmen der personellen Möglichkeiten statt. Hierbei übernimmt auchSeite 4 von 5 Seite 5 der Bezirksdienst des Stadtordnungsdienstes eine wichtig Rolle. Zu 8. (Die Verwaltung wird beauftragt zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens, Straßen und Plätze, die als dunkle Zonen und Angsträume nach den bereits durchgeführten Stadtteilbegehungen im Bad Godesberger-Zentrum im November und Dezember 2019 wahrgenommen wurden, besser auszuleuchten und ggf. dort auch Video- Kameras aufzustellen.) Die Videobeobachtung im öffentlichen Raum ist eine polizeiliche Maßnahme gemäß § 15a PolG NRW, welche der Stadtverwaltung Bonn rechtlich nicht zusteht. Durch das Polizeipräsidium Bonn ist in Bad Godesberg der Einsatz der mobilen Videobeobachtungsanlage zurzeit nicht vorgesehen. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Beleuchtung an eher dunkel wahrgenommenen Orten findet in Abstimmung mit den Stadtwerken statt, wenn aus der Verwaltung, durch Bürgerinnen und Bürger oder von anderer Stelle entsprechende Hinweise eingehen. Zu 9. (Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob das Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz in Zukunft außer den Selbstbehauptungskursen für Mädchen auch wieder die bewährten Unterrichtseinheiten in den Bad Godesberger Schulen zur Gewaltprophylaxe anbieten kann.) Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bonn besteht durch das Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz ein Präventionsangebot für Schulen, welches u. a. den Themenbereich Jugendgewalt / Jugendkriminalität umfasst. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de