220376-02 AA · Änderungsantrag
Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 220376
Kerndaten
- Nummer
- 220376-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220376-02 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt 28.02.2022 gez. Jansen Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 220376 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Förderrichtlinie „Richtlinien Zuschüsse Heimat- und Brauchtumspflege“, DS 1211764, wird nicht verändert. 2. Für karitative und soziale Organisationen wird eine eigene Förderrichtlinie erstellt. Begründung Zunächst seien zwei Definitionen für Brauchtum zitiert: Gesamtheit der im Laufe der Zeit entstandenen und überlieferten Bräuche. Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Brauchtum, abgerufen am 24.02.2022 Zum Brauch gehört eine Gruppe von Menschen, die Handlungen in festen, stark ritualisierten Formen begehen. Diese Handlungen kehren regelmäßig wieder, meist im jährlichen Rhythmus und die Formen müssen durch eine gewisse Tradition gefestigt sein. Darüber hinaus drückt jeder Brauch eine gewisse Botschaft aus; in der Wissenschaft sagt man: Er drückt etwas Inneres zeichenhaft aus. Quelle: https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/kultur/1000-antworten- 1860.html , abgerufen am 24.02.2022 Zu den in der DS 1211764 bereits im Titel genannten Fördertatbeständen, nämlich Heimat- und Brauchtumspflege, stehen die in der DS 220376 genannten Tätigkeiten oder Vereinszwecke in keinem sachlichen Zusammenhang. Insofern ist die DS 1211764 nicht überarbeitungswürdig. Die in DS 220376 genannten Tatbestände können jedoch durchaus eineSeite 1 von 2 Seite 2 Förderungswürdigkeit begründen, nur nicht unter der Überschrift Heimat- und Brauchtumspflege. Dies hatte die FDP bereits in ihrem Änderungsantrag DS 1211764AA5 erkannt und formuliert, Zitat: „Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des inklusiven Bonns – wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet. Daher sind auch förderungswürdig: - Aktivitäten in Vereinigungen, die sich an der Integration von Immigrantinnen und Immigranten ausrichten, - Aktivitäten in Vereinigungen, an denen Jugendliche und älteren Menschen im Besonderen beteiligt sind, - Maßnahmen innerhalb der Vereinigungen, die die Einbeziehung von sozial schwächere Personen besonders hervorhebt, - Aktivitäten in Vereinigungen, die sich auf gestalterisches Können ausrichtet.“ Allerdings war auch in diesem Änderungsantrag der sachliche Zusammenhang nicht gegeben. Sollten also für soziale und karitative Organisationen eigene Förderrichtlinien erarbeitet werden, so sehen wir hier an vorderster Stelle den Bad Godesberger Runden Tisch Flüchtlingshilfe und die daran angeschlossenen operativ tätigen Organisationen. Wichtig ist uns, dass die geförderten Sachverhalte im Dienst der Allgemeinheit stehen, wiederkehrend erbracht und in den Organisationsformen eines eingetragenen Vereins oder einer gemeinnützigen GmbH erbracht werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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