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220376-02 AA · Änderungsantrag

Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 220376

Nummer
220376-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220376 Grüne-Antrag: Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
220376-02 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
28.02.2022 gez. Jansen
Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und
sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad
Godesberg
Antrag zur Vorlage 220376
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Förderrichtlinie „Richtlinien Zuschüsse Heimat- und Brauchtumspflege“,
DS 1211764, wird nicht verändert.
2. Für karitative und soziale Organisationen wird eine eigene Förderrichtlinie
erstellt.
Begründung
Zunächst seien zwei Definitionen für Brauchtum zitiert:
Gesamtheit der im Laufe der Zeit entstandenen und überlieferten Bräuche.
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Brauchtum, abgerufen am
24.02.2022
Zum Brauch gehört eine Gruppe von Menschen, die Handlungen in festen,
stark ritualisierten Formen begehen. Diese Handlungen kehren regelmäßig
wieder, meist im jährlichen Rhythmus und die Formen müssen durch eine
gewisse Tradition gefestigt sein. Darüber hinaus drückt jeder Brauch eine
gewisse Botschaft aus; in der Wissenschaft sagt man: Er drückt etwas Inneres
zeichenhaft aus.
Quelle: https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/kultur/1000-antworten-
1860.html , abgerufen am 24.02.2022
Zu den in der DS 1211764 bereits im Titel genannten Fördertatbeständen,
nämlich Heimat- und Brauchtumspflege, stehen die in der DS 220376
genannten Tätigkeiten oder Vereinszwecke in keinem sachlichen
Zusammenhang. Insofern ist die DS 1211764 nicht überarbeitungswürdig.
Die in DS 220376 genannten Tatbestände können jedoch durchaus eineSeite 1 von 2
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Förderungswürdigkeit begründen, nur nicht unter der Überschrift Heimat- und
Brauchtumspflege.
Dies hatte die FDP bereits in ihrem Änderungsantrag DS 1211764AA5 erkannt
und formuliert, Zitat: „Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die
Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des inklusiven
Bonns – wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 (DS-Nr.
1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet. Daher sind auch
förderungswürdig: - Aktivitäten in Vereinigungen, die sich an der Integration von
Immigrantinnen und Immigranten ausrichten, - Aktivitäten in Vereinigungen, an
denen Jugendliche und älteren Menschen im Besonderen beteiligt sind, -
Maßnahmen innerhalb der Vereinigungen, die die Einbeziehung von sozial
schwächere Personen besonders hervorhebt, - Aktivitäten in Vereinigungen,
die sich auf gestalterisches Können ausrichtet.“ Allerdings war auch in diesem
Änderungsantrag der sachliche Zusammenhang nicht gegeben.
Sollten also für soziale und karitative Organisationen eigene Förderrichtlinien
erarbeitet werden, so sehen wir hier an vorderster Stelle den Bad Godesberger
Runden Tisch Flüchtlingshilfe und die daran angeschlossenen operativ tätigen
Organisationen. Wichtig ist uns, dass die geförderten Sachverhalte im Dienst
der Allgemeinheit stehen, wiederkehrend erbracht und in den
Organisationsformen eines eingetragenen Vereins oder einer gemeinnützigen
GmbH erbracht werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de