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220376 · Antrag

Grüne-Antrag: Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg

Nummer
220376
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.02.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220376-01 ST Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg
  2. 220376-03 AA SPD-ÄA: Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 220376
  3. 220376-02 AA Novellierung der Förderrichtlinie für Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 220376

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Antrag
öffentlich
220376
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Corinna Dahmen
Michael Wenzel
16.02.2022 gez. Jansen
Grüne-Antrag: Novellierung der Förderrichtlinie für
Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die „Richtlinien für die Gewährung
von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine
bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ dahingehend modernisiert
bzw. novelliert werden können, dass auch Initiativen aus dem Bereich
Migration, Antirassismus, Antidiskriminierung, Sozialer Zusammenhalt und
weitere gesellschaftlich relevante Vereinigungen einen Zuschuss im Sinne
dieser Richtlinie erhalten können.
Begründung
Die Förderung von Vereinen und Vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg
muss sich entsprechend der gesellschaftlichen Wandlungen zukunftsorientiert
ausrichten. Die aus dem Jahr 2012 stammende Förderrichtlinie bedarf einer
Modernisierung, sodass der bezirkliche Fördertopf sich auch für weitere
gesellschaftliche Zwecke öffnet und die wertvolle Arbeit der ansässigen
Initiativen aus den oben genannten Bereichen ebenso honoriert wie die Heimat-
, Brauchtums-, Gesangs- und Instrumentalvereinigungen.
Anlage/n
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