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220369-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Großen Anfrage -04: BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

Nummer
220369-10 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 220369 Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220369-10 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zur Großen Anfrage -04:
BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung;
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum
Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des
Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat die Verwaltung das Büro VSU
GmbH aus Herzogenrath, welches die Verkehrliche Erschließung in einer
Verkehrsuntersuchung bearbeitet hat, um die Abgabe einer Stellungnahme
gebeten. Die Verkehrsuntersuchung liegt der Verwaltung im Entwurf vor und
wird derzeit endabgestimmt. Mit Bezug auf die Rückmeldung des Büros VSU
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.a:
Ist der Modal-Split hinsichtlich des auf den MIV entfallenden
Nutzungsanteils der Beschäftigten des UKB nach der gutachterlichen
Bewertung der Grundlagenermittlung des Verkehrskonzeptes Bonn-
Venusberg überprüft und fortgeschrieben worden und auf welchen wann
ermittelten Nutzungsanteil „MIV“ der Beschäftigten des UKB bezieht sich
die Aussage der vom UKB in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchung
zum Bebauungsplan Nr. 6618-01 sowohl prozentual als auch absolut?
Die Einschätzung der gutachterlichen Bewertung des Verkehrskonzepts Bonn
Venusberg aus dem Jahr 2015 gibt eine Zusammenstellung der Beschäftigten-
Verkehrsmittelwahl aus den Jahren 2005 und 2013 an. Demnach beträgt der
PKW-Fahrer*innen-Anteil 61,7 %, der Mitfahrer*innen-Anteil 1,4 % und der
Motorrad-/Krad-Anteil 1,6 %. In Summe ergibt sich ein MIV-Anteil von 64,7 %.
Im Jahr 2017 wurde im Rahmen des Stellplatznachweises zum UKB durch eine
Mobilitätsbefragung der Beschäftigten am untersuchten Stichtag ein PKW-
Fahrer*innen-Anteil von 55,4 % dokumentiert. Werden alle MIV-Aspekte (PKW-
Fahrer*in, PKW-Mitfahrer*in und Motorrad) kombiniert betrachtet, ergibt sichSeite 1 von 13
Seite 2
daraus ein MIV-Anteil von 59,9 %.
Die zu Beginn der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan des UKB
aktuellste Befragung in diesem Bereich war die zusätzlich durchgeführte
Befragung der Beschäftigten im Rahmen des Jobwärts Programms (September
2021) der Stadt Bonn. Hier wurde während COVID-19 ein „Auto“- Anteil von 52
% bei den Beschäftigten ermittelt.
Im Jahr 2022 wurde die Mobilitätsbefragung am UKB im Rahmen des
Stellplatznachweises und im Rahmen der sich in Bearbeitung befindlichen
Verkehrsuntersuchung aktualisiert und zeigt im Vergleich zum Jahr 2017,
insbesondere hinsichtlich der Beschäftigten, eine signifikante Reduktion der
MIV-Anteile hin zu einer intensivierten Nutzung der Verkehrsmittel des
Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radwege). Der dokumentierte PKW-
Fahrer*innen-Anteil beträgt 37,4 %. Unter Berücksichtigung von Mitfahrer*innen
und Motorradfahrer*innen ergibt sich ein MIV-Anteil von 43,1 %.
Zu 1.b:
Welchen Wert für den Nutzungsanteil „MIV“ der Beschäftigten des UKB
erachtet der vom UKB beauftragte Gutachter prozentual und absolut als
„kritischen“ Wert für eine störungsfreie Erschließung des UKB sowohl für
das Planungsziel 2030 als auch 2035?
Das Gutachten betrachtet mehrere Varianten. Eine der Varianten, welche eine
Reduktion des MIV-Aufkommens der Verkehrszelle UKB um 10 % durch
Mobilitätsmanagement berücksichtigt, kann als Minimum für eine zuträgliche
Entwicklung der Verkehre betrachtet werden.
Die unter 1.a. beschriebenen Entwicklungen zeigen eine Tendenz in Richtung
dieses Prognose-Szenarios. Im Rahmen der Jobwärts-Befragung wurden für 80
% der befragten PKW-Nutzenden unter den Befragten Potenziale für PKW-
Alternativen ermittelt. Würden hier nur Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-
Potenziale berücksichtigt, könnte bereits hierdurch die Reduktion der PKW-
Nutzenden so erfolgen, dass die nötigen 10 % erreicht werden.
Eine störungsfreie Erschließung des Uniklinikums kann aufgrund der Größe
des Einzugsgebietes (Klinikum der Maximalversorgung für Stadt und Umland)
grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Dies wird insbesondere durch das
hohe Pendler*innenaufkommen aller Beschäftigten und Bewohner*innen im
Stadtgebiet beeinflusst. Die allgemeinen Leistungsfähigkeitsengpässe in Bonn
werden nicht wesentlich durch das UKB bestimmt. Somit ist es wichtig, eine
kleinräumige Verbesserung auf den direkten Zuwegungen des UKB zu
erreichen. Deshalb werden auch kritische Knotenpunkte im Umfeld des UKB im
Verkehrsgutachten überprüft.
Das Verkehrsgutachten baut auf dem Planungshorizont 2030 auf. Für die
grundsätzliche Bewertung der Verkehrsentwicklung wird dies als ausreichend
angesehen. Daher wurde auf den Planungshorizonts 2035 im Gutachten nicht
näher eingegangen. Prognosezeiträume über 10 Jahre haben in der Regel
weniger Aussagekraft. Dies kann u.a. an der noch relativ offenen Entwicklung
bei Automatisierung, Miniaturisierung, Beschäftigtenentwicklung und
Einwohnerentwicklung festgemacht werden.Seite 2 von 13
Seite 3
Zu 1.c:
Wie haben sich im Rahmen des Mobilitätsmanagements folgende
Kennwerte im Vergleich zu den mit dem UKB vereinbarten entwickelt?
• Anzahl der ausgegebenen Parktickets für Mitarbeitende
• Anzahl der ausgegebenen Job-Tickets
• Anzahl der vom UKB zur Verfügung gestellten (z.B. Ausleihzahlen)
oder geförderten E-Bikes
Das Universitätsklinikum hat dazu folgende Angaben gemacht:
Anzahl der ausgegebenen Parktickets für Mitarbeitende:
Die Anzahl der ausgegebenen Parktickets ist mit rückläufiger Tendenz in etwa
gleichgeblieben.
- ca. 3400 Mitarbeiter haben Einfahrgenehmigungen inkl. Schichtdienste,
- ca. 580 Einfahrgenehmigungen für den Tarif Nacht/ Wochenende sind
vergeben
Anzahl der ausgegebenen Job-Tickets:
- bis 1.Quartal 2023 wurden ca. 3400 ÖPNV-Großkundentickets regelhaft
ausgegeben, seit der Einführung wurden diese abgelöst durch das 49,-
Euro Deutschland-Ticket welches für die Beschäftigten preisgünstiger
erwerbbar ist
Anzahl der vom UKB zur Verfügung gestellten (z.B. Ausleihzahlen) oder
geförderten E-Bikes:
- ca. 1720 Fahrradstellplätze
- ca. 75 Fahrradförderungen durch zinsfreies Arbeitgeberdarlehen in
2022
- 8 UKB-eigene E-Bikes ständig zum Verleih sind nahezu immer
ausgebucht
- In 2023 hatte UKB die Jobwärts-Testwochen im neuen Format und
doppelter Länge von 8 Wochen in Aktion.
- Die Testflotte war über den Testzeitraum nahezu komplett ausgebucht.
Zu 2.:
„Der Prognose-0-Fall des Modells betrachtet die generelle Entwicklung
der Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der
Stadt Bonn für den Planungshorizont 2030. Weiter entfernte Zeithorizonte
sind mit zu starken Unsicherheiten behaftet, dies gilt insbesondere für die
Entwicklung des Modal-Splits.“
(Daher) fragen wir: Wie soll bei einer etwaigen rechtlichen Kontrolle eines
entsprechenden Satzungsbeschlusses auf Basis der vorliegenden
Gutachten nachgewiesen werden, dass auch für das Planungsziel 2035
eine störungsfreie Erschließung gesichert werden kann?
Aufgrund des großen Einzugsgebiets des UKB kann eine großräumige,
störungsfreie Erschließung zu keinem Zeitpunkt gewährleistet werden (siehe
Frage/Antwort 1a). Die Betrachtung muss daher kleinräumig erfolgen. Im
Übrigen gilt, dass kein finaler Wissensstand bzgl. des Planungsziels 2035Seite 3 von 13
Seite 4
erreicht werden kann (siehe Frage/Antwort 1b). Es können einzig die zum
heutigen Zeitpunkt überschaubaren Erkenntnisse gewertet werden.
Zu 3.:
„Das erste Prognose-Szenario dimensioniert die zusätzlichen Verkehre
entsprechend des gesteigerten Personenaufkommens des UKB im Jahr
2030. In diesem „Worst-Case-Szenario“ erhöhen sich die Kfz-
Verkehrsmengen auf den Zufahrtsstraßen zum Venusberg um über 1.000
Kfz am Tag im Vergleich zum Prognose-0-Fall. Im Bereich der
Hauptpforte, wo sich die Verkehrsmengen bündeln, sogar auf über 2.000
Kfz pro Tag.“ und dem Umstand, dass der zuletzt ermittelte und bekannte
Modal-Split einen MIV-Anteil von 61,7 % bei den Beschäftigten ergeben
hat, fragen wir: Von welchem Wert bei dem Prognose-0-Fall (MIV-Anteil
absolut bei den Beschäftigten des UKB) geht der Gutachter aus und wie
kommt der Gutachter zu der Aussage, dass die Kfz-Verkehrsmengen auf
den Zufahrtsstraßen zum Venusberg „nur“ um über 1.000 Kfz am Tag im
Vergleich zum Prognose-0-Fall steigen sollen, während die
Beschäftigtenzahl im Vergleich zu heute bis 2030 um rund 64 %
anwachsen soll??
„Die Verkehre der Prognose-0-Falls und auch der weiterführenden Szenarien
für das Verkehrsaufkommen in 2030 resultieren auf der gesamtheitlichen
Entwicklung der Verkehre im Stadtgebiet von Bonn. Der Prognose-0-Fall stellt
keineswegs ausschließlich die Verkehre der Beschäftigten dar.
Das zugrundeliegende Verkehrsmodell der Stadt Bonn arbeitet zellenbasiert.
Die entsprechenden Entwicklungen der Szenarien wurden hier in den UKB-
zugehörigen Verkehrszellen abgebildet. Eine an die Kennzahl „MIV-Nutzung
der Beschäftigten“ geknüpfte Beeinflussung der Verkehrsmengen besteht nicht.
Die positive Entwicklung des MIV- und/oder PKW-Anteils der Beschäftigten ist
unter 1.a. beschrieben.“
Zu 4.a:
In wessen Auftrag wurde in 2020 an welchen Tagen und zu welchen
Uhrzeiten eine Radverkehrserhebung auf den Zuwegungen zum
Uniklinikum veranlasst und durchgeführt und mit welchen Ergebnissen
im Detail?
VSU: Eine Radverkehrserhebung wurde im Rahmen der Grundlagen-Ermittlung
des Verkehrsgutachtens durch ein hierauf spezialisiertes Ingenieurbüro im
Auftrag der VSU GmbH durchgeführt. Zur Ermittlung der Verkehrsmengen des
Alltagsverkehrs im Radverkehr wurden die Verkehre an sechs Punkten erfasst.
Um die Haupt-Verkehrsströme zu dokumentieren, wurde der Radverkehr an
den möglichen Hauptzufahrten des Radverkehrs und ggf. an
Kreuzungspunkten innerhalb dieser Routen dokumentiert. Hierbei wurden
sowohl Radfahrende als Teilnehmer*innen des regulären Straßenverkehrs, als
auch Radfahrende auf Nicht-Straßen wie etwa dem Rheinhöhenweg oder dem
Hauweg erfasst. Die Erhebung wurde als 24h-Zählung durchgeführt.Seite 4 von 13
Seite 5
Die Radverkehrserhebung wurde am 27.Oktober 2020 entsprechend den
„Empfehlungen für Verkehrserhebungen“ der Forschungsgesellschaft für
Straßenverkehr (FGSV) durchgeführt. Die Messungen der Wetterstation Bonn-
Roleber geben für diesen Tag eine durchschnittliche Temperatur von 10,4 °C
und eine Windgeschwindigkeit von 7 km/h an. Niederschlag fand an dem
genannten Erhebungstag in einem geringen Umfang von 0,3 l/m² statt.
Wetterbedingte Einflüsse auf die erhobenen Verkehrsmengen können somit
ausgeschlossen werden.
Auf der Hauptroute des MIV aus dem Süden (Robert-Koch-Straße > Sigmund-
Freud-Straße) konnten hohe Radverkehrsmengen (ca. 700 bis 900 Fahrten; je
nach Position) dokumentiert werden. Aber auch auf der südlichen
Alternativstrecke, dem Nachtigallenweg, wurden 450 Fahrten in Richtung
UKB/Venusberg ermittelt. Im Norden (Zufahrt Notambulanz) wurde ein
vergleichbares Aufkommen dokumentiert (ca. 450 Fahrten).
Die ermittelten Verkehrsmengen der Erhebung sind im Anhang 1 der
Stellungnahme dargestellt.
Zu 4.b:
Auf welchem Vergleichs- oder Bezugswert basiert die Aussage der
Oberbürgermeisterin, dass „trotz Pandemie ein starkes
Radverkehrsaufkommen in Richtung Klinikum festgestellt werden“
konnte?
VSU: Das mit der Zählung dokumentierte Verkehrsaufkommen spricht für
diese Aussage (siehe Anhang 1).
Zu 4.c:
Ist parallel zu dem ermittelten Radverkehrsaufkommen auch das sonstige
Verkehrsaufkommen ermittelt worden, wenn ja mit welchem Ergebnis im
Detail und wenn nein, warum nicht?
VSU: Weitere Verkehrsaufkommen wurden nicht ermittelt. Das zu
Projektbeginn bereits bestehende Verkehrsmodell der Stadt Bonn wird durch
Zählungen der Stadt Bonn in unregelmäßigen Abständen geeicht. Die durch
das Modell generierten Verkehrsmengen wurden daher als ausreichende
Grundlage zur Abschätzung der Effekte gewertet.
Folgende, weitere Analysen wurden durchgeführt:
• Befahrung der Radverkehrsstrecken zum UKB
• Begehung Fußgängerverkehrsanlagen im Umfeld und auf UKB-Gelände
• Ermittlung maßgeblicher Fußgängerströme
• Analyse des ÖPNV-Angebots
• Analyse der ÖPNV-Haltestellen
• Bestandsaufnahme der Sharing-Angebote
Alle Analysen wurden entsprechend dokumentiert.Seite 5 von 13
Seite 6
Anlage/n
1 Anhang 1 (öffentlich)Seite 6 von 13
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan 6618-1-UKB
05.05.2023
5/5
ANHANG 1 – Radverkehrszählung UKB (27.10.2020)
- Zst. 1: Sigmund-Freud-Straße/Kiefernweg
- Zst. 2: Robert-Koch-Straße/Sigmund-Freud-Straße/Radweg nördlich
- Zst. 3: Karl-Landsteiner-Straße/Radweg südlich/Zufahrt UKB
- Zst. 4: Robert-Koch-Straße/An der Casselsruhe/Hauweg
- Zst. 5: Robert-Koch-Straße/Nachtigallenweg
- Zst. 6: Haager Weg/NachtigallenwegSeite 7 von 13
Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn
Siegmund-Freud-Straße / Kiefernweg
Zst.: 01
27.10.2020
00:00 - 24:00 Uhr
24-h-Block
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 3
Arm 4
Zst.: 01
Rad
502
743
361
803Seite 8 von 13
Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn
Robert-Koch-Straße / Siegmund-Freud-Straße / Radweg in nördliche Richtung
Zst.: 02
27.10.2020
00:00 - 24:00 Uhr
24-h-Block
N
4
32
4
40
63
Radweg in nördliche Richtung
1
Fz-Klassen
Arm 1
Arm 2
Arm 3
Arm 4
Zst.: 02
Rad
103
66
782
751
851Seite 9 von 13
Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn
Karl-Landsteiner-Straße / Radweg in südliche Richtung / Zufahrt UKB
Zst.: 03
27.10.2020
00:00 - 24:00 Uhr
24-h-Block
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 2
Arm 3
Arm 4
Zst.: 03
Rad
364
149
472
307
646Seite 10 von 13
Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn
Robert-Koch-Straße / An der Casselsruhe / Hauweg
Zst.: 04
27.10.2020
00:00 - 24:00 Uhr
24-h-Block
N
2
14
7
23
13
Hauweg
1
Fz-Klassen
Arm 1
Arm 2
Arm 3
Arm 4
Zst.: 04
Rad
36
16
884
862
899Seite 11 von 13
Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn
Robert-Koch-Straße / Nachtigallenweg
Zst.: 05
27.10.2020
00:00 - 24:00 Uhr
24-h-Block
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 3
Arm 4
Zst.: 05
Rad
1336
898
444
1339Seite 12 von 13
Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn
Haager Weg / Nachtigallenweg
Zst.: 06
27.10.2020
00:00 - 24:00 Uhr
24-h-Block
N Fz-Klassen
Arm 1
Arm 2
Arm 3
Arm 4
Zst.: 06
Rad
639
224
752
507
1061Seite 13 von 13

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Datenstand: 03.11.2026, 11:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de