220369-10 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Großen Anfrage -04: BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220369-10 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220369-10 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zur Großen Anfrage -04: BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat die Verwaltung das Büro VSU GmbH aus Herzogenrath, welches die Verkehrliche Erschließung in einer Verkehrsuntersuchung bearbeitet hat, um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Verkehrsuntersuchung liegt der Verwaltung im Entwurf vor und wird derzeit endabgestimmt. Mit Bezug auf die Rückmeldung des Büros VSU nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1.a: Ist der Modal-Split hinsichtlich des auf den MIV entfallenden Nutzungsanteils der Beschäftigten des UKB nach der gutachterlichen Bewertung der Grundlagenermittlung des Verkehrskonzeptes Bonn- Venusberg überprüft und fortgeschrieben worden und auf welchen wann ermittelten Nutzungsanteil „MIV“ der Beschäftigten des UKB bezieht sich die Aussage der vom UKB in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6618-01 sowohl prozentual als auch absolut? Die Einschätzung der gutachterlichen Bewertung des Verkehrskonzepts Bonn Venusberg aus dem Jahr 2015 gibt eine Zusammenstellung der Beschäftigten- Verkehrsmittelwahl aus den Jahren 2005 und 2013 an. Demnach beträgt der PKW-Fahrer*innen-Anteil 61,7 %, der Mitfahrer*innen-Anteil 1,4 % und der Motorrad-/Krad-Anteil 1,6 %. In Summe ergibt sich ein MIV-Anteil von 64,7 %. Im Jahr 2017 wurde im Rahmen des Stellplatznachweises zum UKB durch eine Mobilitätsbefragung der Beschäftigten am untersuchten Stichtag ein PKW- Fahrer*innen-Anteil von 55,4 % dokumentiert. Werden alle MIV-Aspekte (PKW- Fahrer*in, PKW-Mitfahrer*in und Motorrad) kombiniert betrachtet, ergibt sichSeite 1 von 13 Seite 2 daraus ein MIV-Anteil von 59,9 %. Die zu Beginn der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan des UKB aktuellste Befragung in diesem Bereich war die zusätzlich durchgeführte Befragung der Beschäftigten im Rahmen des Jobwärts Programms (September 2021) der Stadt Bonn. Hier wurde während COVID-19 ein „Auto“- Anteil von 52 % bei den Beschäftigten ermittelt. Im Jahr 2022 wurde die Mobilitätsbefragung am UKB im Rahmen des Stellplatznachweises und im Rahmen der sich in Bearbeitung befindlichen Verkehrsuntersuchung aktualisiert und zeigt im Vergleich zum Jahr 2017, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigten, eine signifikante Reduktion der MIV-Anteile hin zu einer intensivierten Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radwege). Der dokumentierte PKW- Fahrer*innen-Anteil beträgt 37,4 %. Unter Berücksichtigung von Mitfahrer*innen und Motorradfahrer*innen ergibt sich ein MIV-Anteil von 43,1 %. Zu 1.b: Welchen Wert für den Nutzungsanteil „MIV“ der Beschäftigten des UKB erachtet der vom UKB beauftragte Gutachter prozentual und absolut als „kritischen“ Wert für eine störungsfreie Erschließung des UKB sowohl für das Planungsziel 2030 als auch 2035? Das Gutachten betrachtet mehrere Varianten. Eine der Varianten, welche eine Reduktion des MIV-Aufkommens der Verkehrszelle UKB um 10 % durch Mobilitätsmanagement berücksichtigt, kann als Minimum für eine zuträgliche Entwicklung der Verkehre betrachtet werden. Die unter 1.a. beschriebenen Entwicklungen zeigen eine Tendenz in Richtung dieses Prognose-Szenarios. Im Rahmen der Jobwärts-Befragung wurden für 80 % der befragten PKW-Nutzenden unter den Befragten Potenziale für PKW- Alternativen ermittelt. Würden hier nur Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec- Potenziale berücksichtigt, könnte bereits hierdurch die Reduktion der PKW- Nutzenden so erfolgen, dass die nötigen 10 % erreicht werden. Eine störungsfreie Erschließung des Uniklinikums kann aufgrund der Größe des Einzugsgebietes (Klinikum der Maximalversorgung für Stadt und Umland) grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Dies wird insbesondere durch das hohe Pendler*innenaufkommen aller Beschäftigten und Bewohner*innen im Stadtgebiet beeinflusst. Die allgemeinen Leistungsfähigkeitsengpässe in Bonn werden nicht wesentlich durch das UKB bestimmt. Somit ist es wichtig, eine kleinräumige Verbesserung auf den direkten Zuwegungen des UKB zu erreichen. Deshalb werden auch kritische Knotenpunkte im Umfeld des UKB im Verkehrsgutachten überprüft. Das Verkehrsgutachten baut auf dem Planungshorizont 2030 auf. Für die grundsätzliche Bewertung der Verkehrsentwicklung wird dies als ausreichend angesehen. Daher wurde auf den Planungshorizonts 2035 im Gutachten nicht näher eingegangen. Prognosezeiträume über 10 Jahre haben in der Regel weniger Aussagekraft. Dies kann u.a. an der noch relativ offenen Entwicklung bei Automatisierung, Miniaturisierung, Beschäftigtenentwicklung und Einwohnerentwicklung festgemacht werden.Seite 2 von 13 Seite 3 Zu 1.c: Wie haben sich im Rahmen des Mobilitätsmanagements folgende Kennwerte im Vergleich zu den mit dem UKB vereinbarten entwickelt? • Anzahl der ausgegebenen Parktickets für Mitarbeitende • Anzahl der ausgegebenen Job-Tickets • Anzahl der vom UKB zur Verfügung gestellten (z.B. Ausleihzahlen) oder geförderten E-Bikes Das Universitätsklinikum hat dazu folgende Angaben gemacht: Anzahl der ausgegebenen Parktickets für Mitarbeitende: Die Anzahl der ausgegebenen Parktickets ist mit rückläufiger Tendenz in etwa gleichgeblieben. - ca. 3400 Mitarbeiter haben Einfahrgenehmigungen inkl. Schichtdienste, - ca. 580 Einfahrgenehmigungen für den Tarif Nacht/ Wochenende sind vergeben Anzahl der ausgegebenen Job-Tickets: - bis 1.Quartal 2023 wurden ca. 3400 ÖPNV-Großkundentickets regelhaft ausgegeben, seit der Einführung wurden diese abgelöst durch das 49,- Euro Deutschland-Ticket welches für die Beschäftigten preisgünstiger erwerbbar ist Anzahl der vom UKB zur Verfügung gestellten (z.B. Ausleihzahlen) oder geförderten E-Bikes: - ca. 1720 Fahrradstellplätze - ca. 75 Fahrradförderungen durch zinsfreies Arbeitgeberdarlehen in 2022 - 8 UKB-eigene E-Bikes ständig zum Verleih sind nahezu immer ausgebucht - In 2023 hatte UKB die Jobwärts-Testwochen im neuen Format und doppelter Länge von 8 Wochen in Aktion. - Die Testflotte war über den Testzeitraum nahezu komplett ausgebucht. Zu 2.: „Der Prognose-0-Fall des Modells betrachtet die generelle Entwicklung der Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt Bonn für den Planungshorizont 2030. Weiter entfernte Zeithorizonte sind mit zu starken Unsicherheiten behaftet, dies gilt insbesondere für die Entwicklung des Modal-Splits.“ (Daher) fragen wir: Wie soll bei einer etwaigen rechtlichen Kontrolle eines entsprechenden Satzungsbeschlusses auf Basis der vorliegenden Gutachten nachgewiesen werden, dass auch für das Planungsziel 2035 eine störungsfreie Erschließung gesichert werden kann? Aufgrund des großen Einzugsgebiets des UKB kann eine großräumige, störungsfreie Erschließung zu keinem Zeitpunkt gewährleistet werden (siehe Frage/Antwort 1a). Die Betrachtung muss daher kleinräumig erfolgen. Im Übrigen gilt, dass kein finaler Wissensstand bzgl. des Planungsziels 2035Seite 3 von 13 Seite 4 erreicht werden kann (siehe Frage/Antwort 1b). Es können einzig die zum heutigen Zeitpunkt überschaubaren Erkenntnisse gewertet werden. Zu 3.: „Das erste Prognose-Szenario dimensioniert die zusätzlichen Verkehre entsprechend des gesteigerten Personenaufkommens des UKB im Jahr 2030. In diesem „Worst-Case-Szenario“ erhöhen sich die Kfz- Verkehrsmengen auf den Zufahrtsstraßen zum Venusberg um über 1.000 Kfz am Tag im Vergleich zum Prognose-0-Fall. Im Bereich der Hauptpforte, wo sich die Verkehrsmengen bündeln, sogar auf über 2.000 Kfz pro Tag.“ und dem Umstand, dass der zuletzt ermittelte und bekannte Modal-Split einen MIV-Anteil von 61,7 % bei den Beschäftigten ergeben hat, fragen wir: Von welchem Wert bei dem Prognose-0-Fall (MIV-Anteil absolut bei den Beschäftigten des UKB) geht der Gutachter aus und wie kommt der Gutachter zu der Aussage, dass die Kfz-Verkehrsmengen auf den Zufahrtsstraßen zum Venusberg „nur“ um über 1.000 Kfz am Tag im Vergleich zum Prognose-0-Fall steigen sollen, während die Beschäftigtenzahl im Vergleich zu heute bis 2030 um rund 64 % anwachsen soll?? „Die Verkehre der Prognose-0-Falls und auch der weiterführenden Szenarien für das Verkehrsaufkommen in 2030 resultieren auf der gesamtheitlichen Entwicklung der Verkehre im Stadtgebiet von Bonn. Der Prognose-0-Fall stellt keineswegs ausschließlich die Verkehre der Beschäftigten dar. Das zugrundeliegende Verkehrsmodell der Stadt Bonn arbeitet zellenbasiert. Die entsprechenden Entwicklungen der Szenarien wurden hier in den UKB- zugehörigen Verkehrszellen abgebildet. Eine an die Kennzahl „MIV-Nutzung der Beschäftigten“ geknüpfte Beeinflussung der Verkehrsmengen besteht nicht. Die positive Entwicklung des MIV- und/oder PKW-Anteils der Beschäftigten ist unter 1.a. beschrieben.“ Zu 4.a: In wessen Auftrag wurde in 2020 an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten eine Radverkehrserhebung auf den Zuwegungen zum Uniklinikum veranlasst und durchgeführt und mit welchen Ergebnissen im Detail? VSU: Eine Radverkehrserhebung wurde im Rahmen der Grundlagen-Ermittlung des Verkehrsgutachtens durch ein hierauf spezialisiertes Ingenieurbüro im Auftrag der VSU GmbH durchgeführt. Zur Ermittlung der Verkehrsmengen des Alltagsverkehrs im Radverkehr wurden die Verkehre an sechs Punkten erfasst. Um die Haupt-Verkehrsströme zu dokumentieren, wurde der Radverkehr an den möglichen Hauptzufahrten des Radverkehrs und ggf. an Kreuzungspunkten innerhalb dieser Routen dokumentiert. Hierbei wurden sowohl Radfahrende als Teilnehmer*innen des regulären Straßenverkehrs, als auch Radfahrende auf Nicht-Straßen wie etwa dem Rheinhöhenweg oder dem Hauweg erfasst. Die Erhebung wurde als 24h-Zählung durchgeführt.Seite 4 von 13 Seite 5 Die Radverkehrserhebung wurde am 27.Oktober 2020 entsprechend den „Empfehlungen für Verkehrserhebungen“ der Forschungsgesellschaft für Straßenverkehr (FGSV) durchgeführt. Die Messungen der Wetterstation Bonn- Roleber geben für diesen Tag eine durchschnittliche Temperatur von 10,4 °C und eine Windgeschwindigkeit von 7 km/h an. Niederschlag fand an dem genannten Erhebungstag in einem geringen Umfang von 0,3 l/m² statt. Wetterbedingte Einflüsse auf die erhobenen Verkehrsmengen können somit ausgeschlossen werden. Auf der Hauptroute des MIV aus dem Süden (Robert-Koch-Straße > Sigmund- Freud-Straße) konnten hohe Radverkehrsmengen (ca. 700 bis 900 Fahrten; je nach Position) dokumentiert werden. Aber auch auf der südlichen Alternativstrecke, dem Nachtigallenweg, wurden 450 Fahrten in Richtung UKB/Venusberg ermittelt. Im Norden (Zufahrt Notambulanz) wurde ein vergleichbares Aufkommen dokumentiert (ca. 450 Fahrten). Die ermittelten Verkehrsmengen der Erhebung sind im Anhang 1 der Stellungnahme dargestellt. Zu 4.b: Auf welchem Vergleichs- oder Bezugswert basiert die Aussage der Oberbürgermeisterin, dass „trotz Pandemie ein starkes Radverkehrsaufkommen in Richtung Klinikum festgestellt werden“ konnte? VSU: Das mit der Zählung dokumentierte Verkehrsaufkommen spricht für diese Aussage (siehe Anhang 1). Zu 4.c: Ist parallel zu dem ermittelten Radverkehrsaufkommen auch das sonstige Verkehrsaufkommen ermittelt worden, wenn ja mit welchem Ergebnis im Detail und wenn nein, warum nicht? VSU: Weitere Verkehrsaufkommen wurden nicht ermittelt. Das zu Projektbeginn bereits bestehende Verkehrsmodell der Stadt Bonn wird durch Zählungen der Stadt Bonn in unregelmäßigen Abständen geeicht. Die durch das Modell generierten Verkehrsmengen wurden daher als ausreichende Grundlage zur Abschätzung der Effekte gewertet. Folgende, weitere Analysen wurden durchgeführt: • Befahrung der Radverkehrsstrecken zum UKB • Begehung Fußgängerverkehrsanlagen im Umfeld und auf UKB-Gelände • Ermittlung maßgeblicher Fußgängerströme • Analyse des ÖPNV-Angebots • Analyse der ÖPNV-Haltestellen • Bestandsaufnahme der Sharing-Angebote Alle Analysen wurden entsprechend dokumentiert.Seite 5 von 13 Seite 6 Anlage/n 1 Anhang 1 (öffentlich)Seite 6 von 13 Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan 6618-1-UKB 05.05.2023 5/5 ANHANG 1 – Radverkehrszählung UKB (27.10.2020) - Zst. 1: Sigmund-Freud-Straße/Kiefernweg - Zst. 2: Robert-Koch-Straße/Sigmund-Freud-Straße/Radweg nördlich - Zst. 3: Karl-Landsteiner-Straße/Radweg südlich/Zufahrt UKB - Zst. 4: Robert-Koch-Straße/An der Casselsruhe/Hauweg - Zst. 5: Robert-Koch-Straße/Nachtigallenweg - Zst. 6: Haager Weg/NachtigallenwegSeite 7 von 13 Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn Siegmund-Freud-Straße / Kiefernweg Zst.: 01 27.10.2020 00:00 - 24:00 Uhr 24-h-Block N Fz-Klassen Arm 1 Arm 3 Arm 4 Zst.: 01 Rad 502 743 361 803Seite 8 von 13 Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn Robert-Koch-Straße / Siegmund-Freud-Straße / Radweg in nördliche Richtung Zst.: 02 27.10.2020 00:00 - 24:00 Uhr 24-h-Block N 4 32 4 40 63 Radweg in nördliche Richtung 1 Fz-Klassen Arm 1 Arm 2 Arm 3 Arm 4 Zst.: 02 Rad 103 66 782 751 851Seite 9 von 13 Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn Karl-Landsteiner-Straße / Radweg in südliche Richtung / Zufahrt UKB Zst.: 03 27.10.2020 00:00 - 24:00 Uhr 24-h-Block N Fz-Klassen Arm 1 Arm 2 Arm 3 Arm 4 Zst.: 03 Rad 364 149 472 307 646Seite 10 von 13 Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn Robert-Koch-Straße / An der Casselsruhe / Hauweg Zst.: 04 27.10.2020 00:00 - 24:00 Uhr 24-h-Block N 2 14 7 23 13 Hauweg 1 Fz-Klassen Arm 1 Arm 2 Arm 3 Arm 4 Zst.: 04 Rad 36 16 884 862 899Seite 11 von 13 Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn Robert-Koch-Straße / Nachtigallenweg Zst.: 05 27.10.2020 00:00 - 24:00 Uhr 24-h-Block N Fz-Klassen Arm 1 Arm 3 Arm 4 Zst.: 05 Rad 1336 898 444 1339Seite 12 von 13 Verkehrserhebung Radverkehrszählung Bonn Haager Weg / Nachtigallenweg Zst.: 06 27.10.2020 00:00 - 24:00 Uhr 24-h-Block N Fz-Klassen Arm 1 Arm 2 Arm 3 Arm 4 Zst.: 06 Rad 639 224 752 507 1061Seite 13 von 13
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