220369 · Beschlussvorlage
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220369
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
Dateien
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Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
- BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
- BBB-Anfrage zu planungsrechtlichen Grundlagen; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Antrag zur Vorlage 220369
- Ergänzende Stellungnahme zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1
- Stellungnahme zur Großen Anfrage -04: BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
- Stellungnahme zu -05: BBB-Anfrage zu planungsrechtlichen Grundlagen; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
- BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
- Stellungnahme zu -02: BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
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Beschlussvorlage öffentlich 220369 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg für das im Übersichtplan dargestellte Gelände des Universitätsklinikums Bonn ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates digitales Beteiligungsformat durchzuführen. Begründung Zu 1. Als generelles Ziel des Bebauungsplans wurde bereits mit dem Zielbeschluss die bauliche Weiterentwicklung des Universitätsklinikums formuliert. In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz wurde am 30.10.2019 der Zielbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 beschlossen (DS Nr. 1912670). Die Verwaltung wurde beauftragt, den zuständigen Gremien den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 vorzulegen, der den rechtskräftigen Bebauungsplan 7818-36 (Venusberg – Uni Klinik) vomSeite 1 von 31 Seite 2 27.11.1964 ersetzen soll und die weitere bauliche Entwicklung des Universitätsklinikums Bonn ermöglichen soll. Zur Sicherung dieses Planungszieles ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 notwendig. Zur Erarbeitung eines Leitbildes für die künftige bauliche Entwicklung wurde im Auftrag des Universitätsklinikums Bonn (UKB) eine Rahmenplanung „Grün und Verkehr“ und ein Leitbild zur künftigen Entwicklung erarbeitet. Diese Rahmenplanung wurde mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn abgestimmt und in ein städtebauliches Konzept übertragen. Für diese Planung soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Zu 2. Neben der Beteiligung durch den Aushang der Pläne sollen die Bürgerinnen und Bürger durch eine Bürgerversammlung eingebunden werden. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Stadt Bonn sowie auf deren Internetseiten zu informieren und sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung zu äußern. Ort und Zeitraum dieser Informationsmöglichkeiten werden ortsüblich im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn sowie im „Schaufenster“ bekannt gemacht. Das Beteiligungsformat wird den entsprechenden Vorgaben im Rahmen der Corona-Vorschriften angepasst. Ziele und Zwecke der Planung 1. Lage des Plangebietes Das ca. 45 ha große Plangebiet, das den gesamten Bereich des Universitätsklinikums Bonn (UKB) umfasst, liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Stadtteil Venusberg. Das Plangebiet lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen: Im Norden durch die Ernst- Abbe- Straße, die Robert- Koch- Straße sowie den Bereich des Gebäudes 2 (vormals sogen. Auenbruggerhaus), im Osten durch die Einfriedung des Klinikgeländes im Verlauf des Wanderweges „Rheinhöhenweg“, im Süden durch die Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße sowie deren östlicher Verlängerung im Bereich der Einfriedung des Klinikgeländes und im Westen durch die Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße (einschließlich) und die Sigmund- Freud- Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes kann dem Übersichtsplan entnommen werden. 2. Planungsanlass Das UKB firmiert seit dem 01.01.2001 als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Es trat damit an die Stelle der bisherigen Medizinischen Einrichtungen der Universität Bonn. Das Klinikum war vor dem 2 Weltkrieg auf verschiedene Standorte imSeite 2 von 31 Seite 3 Stadtgebiet verteilt. Nach den Zerstörungen des 2. Weltkrieges wurde die Entscheidung vom Land NRW und der Stadt Bonn zur Verlagerung des Klinikums an den aufgegebenen Kasernenstandort auf dem Venusberg getroffen. Ab 1950 wurde der Klinikbetrieb aufgenommen. Seitdem entwickelt sich das Klinikum auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem Jahre 1964 kontinuierlich weiter. Das UKB übernimmt heute im unverzichtbaren Umfang die Gesundheitsversorgung, einschließlich der Hochleistungsmedizin für die Stadt Bonn sowie die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler. Darüber hinaus gewährleistet es die Verbindung der Krankenversorgung mit den Bereichen Forschung und Lehre an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn. Mit rund 32 Kliniken und ca. 26 Instituten sowie derzeit ca. 8.000 Beschäftigte gehört das UKB zu einem der größten Arbeitgeber*in in Bonn. Jährlich werden am UKB ca. 350.000 ambulante Patient*innen, ca. 50.000 stationäre Patient*innen und ca. 30.000 Notfallpatient*innen behandelt. Das UKB hat einen konkreten Bedarf für weitere Neu-, Rück- und Umbauten bis zu einem Zielhorizont im Jahre 2035 angemeldet und zwar sowohl für eigene Zwecke wie auch für das ebenfalls hier angesiedelte Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) sowie das Studierendenwerk bzgl. eines Neubaues der Mensa. Das Klinikgelände auf dem Venusberg soll auch über diesen o.g. Zeitraum hinaus baulich fortentwickelt werden, um damit der langfristigen Versorgungsfunktion für die Region gerecht zu werden. Die Patient*innen-, Beschäftigte-, Besucher*innen- und Lieferverkehre sollen durch Maßnahmen des Mobilitätsmanagements mit der Maßgabe der Verkehrsreduzierung und vorrangigen Nutzung des Umweltverbundes gebiets- und umgebungsverträglich geregelt werden. Insb. der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahre 1964 kann diese Zielsetzung nicht mehr abdecken, da u.a. die festgesetzte Baumassenzahl von 2,0 durch in der Vergangenheit erteilte Befreiungen überschritten ist und weitere bauliche Entwicklungen daher eingeschränkt sind. Zur Umsetzung der Planungsabsicht ist daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Da die bereits heute bzw. künftig zulässige Grundfläche auf dem UKB- Gelände den Schwellenwert von 20.000 qm nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) überschreitet, wird gemäß den Vorschriften des BauGB ein sogenanntes Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt. 3. Planungsablauf Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat am 30.10.2019 unter Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 10.10.2019 und vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.11.2019 den Zielbeschluss bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst. Als generelles städtebauliches Ziel wurde der Weiterentwicklung des UKB auf dem Venusberg zugestimmt. Für das Plangebiet wurden vom Landschaftsarchitekturbüro KRAFT.RAUM.Seite 3 von 31 Seite 4 aus Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Heinle Wischer und Partner aus Köln sowie dem Verkehrsplanungsbüro Ambrosius Blanke aus Bochum eine Rahmenplanung (Stand: Mai 2021) entwickelt, welche die weitere Bebaubarkeit des UKB in verschiedenen Bauabschnitten bis zum Jahre 2035 aufzeigt, die funktionalen und gestalterischen Qualitäten der verbleibenden Freiräume verbessert und die Strukturierung der Verkehrsführung zum Ziel hat. Für die Rahmenplanung wurden ursprünglich zwei Varianten („Grüne Campusmitte“ und „Urbane Campusmitte“) entwickelt, die in Teilbereichen unterschiedliche Entwicklungspotentiale aufzeigten. Die Varianten unterschieden sich z.T. in ihrer städtebaulichen Anordnung, insbesondere der zukünftigen Campusmitte, sowie den damit verbundenen Querverbindungen der Frei- und Grünräume. Die Einrichtungen der neuen studentische „Grüne Campusmitte" konnten unabhängig von den östlichen Entwicklungsflächen (Frauenklinik, Pathologie und HET) gebaut werden. Im weiteren Planungsprozess wurden u.a. aufgrund der Empfehlung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates der Bundesstadt Bonn die Variante „Grüne Campusmitte“ weiterverfolgt. Im weiteren Planverfahren wies die Variante „Grüne Campusmitte“ eine deutliche städtebauliche Robustheit sowie Vorteile hinsichtlich der flexiblen Anpassung der funktionalen Erfordernisse des UKB auf. Diese Variante lässt zudem ein Flächenpotential für Begrünungsmaßnahmen zu, die im weiteren Planverfahren bzw. im Rahmen des anvisierten städtebaulichen Wettbewerbs noch konkretisiert werden müssen 4. Planungsrechtliche Situation Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein- Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Planbereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ dar. Der Bebauungsplan ist daher aus dem FNP nach § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7818-36 vom 27.11.1964 setzt für das Klinikgelände ein Sondergebiet nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch eine Baumassenzahl von 2,0 sowie eine mittels Schnittzeichnung ermittelte, maximal zulässige Bauhöhe von 200 Meter über Normalnull (NN) festgelegt. Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch eine großzügige Mantelbaugrenze festgesetzt. Zwischen der überbaubaren Grundstücksfläche und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstrecken sich weitere, nicht überbaubare Grundstücksflächen, die nach der BauNVO von 1962 ebenfalls durch Nebenanlagen überbaut werden können. Desweiteren sind im Bebauungsplan Verkehrs- und Parkplatzflächen festgesetzt worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße entgegen der Festsetzung nicht öffentlich gewidmet wurde, sondern vom UKB angekauft wurde. Neben dem o.g. Bebauungsplan aus dem Jahre 1964 wurde zurSeite 4 von 31 Seite 5 planungsrechtlichen Sicherung des Neubaues des Eltern- Kind- Zentrums (Elki) mit dem anliegenden Familienhaus sowie der Erweiterung des Parkhauses Mitte der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7818-16 aufgestellt. Dieser wurde am 26.11.2014 rechtskräftig. Innerhalb des festgesetzten Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Universitätsklinikum“ sind für die einzelnen Baufelder (Elternhaus, Elki) 4 bzw. 5 Vollgeschosse zulässig. Im Bereich des Parkhauses wurde aufgrund der besonderen Bauform keine Anzahl der zulässigen Vollgeschosse, sondern eine maximale Gebäudehöhe in Metern über Normalhöhennull (NHN) festgesetzt. Die zulässige Grundfläche entspricht den überbaubaren Grundstücksflächen, so dass das Maß der baulichen Nutzung dadurch bestimmt ist. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind vorhabenbezogen auf die Hochbauten abgestimmt. Der Landschaftsplan Kottenforst der Bundesstadt Bonn (Stand: 2013) enthält keine Festsetzungen zum Plangebiet, da es dem Innenbereich zugeordnet ist. 5. Bestandssituation 5.1 Nutzungen im Bestand Das Gelände des UKB gliedert sich in verschiedene Bereiche, die funktional bestimmte Aufgaben übernehmen: Im nördlichen und nordöstlichen Abschnitt befinden sich die zentralen Bereiche der Krankenhausversorgung (insb. Augenklinik, Dermatologie, Onkologie, Chirurgie, Innere Medizin, Eltern- Kind- Zentrum, Frauenheilkunde) sowie die Verwaltung. Außerdem wird auch der Bereich des Neurologischen Zentrums ganz im Süden des Plangebietes diesem Funktionsfeld zugeordnet. Im Nordwesten parallel zur Sigmund- Freud- Straße sind die Einrichtungen der Bildung sowie der Forschung und der Lehre (insb. Biomedizinische Zentren I und II) angeordnet. Im zentralen, mittleren Abschnitt des UKB- Geländes liegt die Logistik (insb. Blockheizkraftwerk (BHKW), Versorgungszentrum, Parkhäuser Mitte und Süd, Fahrbereitschaft, Apotheke, Rechenzentrum). Südwestlich entlang der der Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße ist insb. die Wohnfunktion mit dem Betriebskindergarten verortet. Im südöstlichen Teilgebiet des Geländes befinden sich die Institute (insb. Pathologie, Virologie, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen DZNE). Die Gebäudetypologie der vorhandenen Hochbauten ist sehr heterogen und reicht von Bauformen aus der Gründungsphase der ehemaligen Kaserne (insb. die Institutsgebäude im südöstlichen Bereich des Plangebietes) bis in die Neuzeit (insb. Elki). Daher kann nicht von einem einheitlichen, städtebaulichen Erscheinungsbild gesprochen werden. Vielmehr stellt sich das Gelände des UKB als „Campus im Grünen“ dar. Die Höhenentwicklung des baulichen Bestandes bewegt sich überwiegend in einer Spannweite von 3 bis 6 Vollgeschossen. Nur vereinzelt sind auch Baukörper oder Bauteile anzutreffen, die 1 bis 2 Vollgeschosse oder bis zu 7 Vollgeschosse aufweisen. Die höhenmäßig markantesten Baukörper sind dabeiSeite 5 von 31 Seite 6 das Bettenhaus mit dem darauf befindlichen Hubschrauberlandeplatz, die Neurochirurgie sowie die Wohnhäuser entlang der Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße. 5.2 Heutige Freiraumsituation Bis auf den nordwestlichen Abschnitt des Plangebietes entlang der Sigmund- Freud- Straße ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch die Waldbereiche des Kottenforstes und des Venusberghanges eingerahmt. Diese Waldbereiche außerhalb des eigentlichen Klinikgeländes bleiben unangetastet. Innerhalb des Klinikgeländes befindet sich ein waldartiges Gelände von ca. 2 ha, das durch den rechtskräftigen Bebauungsplan überplant wird. Es ist dennoch als schutzwürdiges Biotop im Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) aufgenommen worden. In diesen Bereich greift die vorliegende Rahmenplanung durch bauliche Eingriffe im Westteil durch geplante Wohngebäude nur sehr maßvoll ein. Der überwiegende Teil dieses Gehölzes bleibt bestehen. Eine der Verkehrssicherung zuträgliche Neugestaltung des Waldrandes wird hierbei berücksichtigt. Der nördliche Bereich des UKB- Geländes bis etwa auf Höhe der Hauptpforte ist im Vergleich zu dem sich daran anschließenden südlichen Teilbereich vergleichsweise stark verdichtet. Hier finden sich größere Grünbestände nur noch nördlich der Augenklinik, im östlichen Übergang zum Venusberghang und westlich des Eltern- Kind- Zentrums. Vor allem im Bereich der Wohngebäude im Südwesten an der Karl- Landsteiner- Straße, der älteren Institute im Südosten des UKB und um das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) befinden sich teilweise parkartige Grünbereiche oder sie wurden im Zuge des Neubaues des DZNE hergestellt. Über das ganze Plangebiet hat sich ein Baumbestand erhalten, der artenschutzrechtlich relevant sein kann und ggf. unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fällt. 5.3 Mobilitätssituation heute Das Plangebiet ist über die übergeordneten Verkehrszüge Sigmund- Freud- Straße/Robert- Koch- Straße nach Norden in Richtung Innenstadt/Südstadt mit der als Autobahnzubringer wirkenden Reuterstraße sowie nach Südwesten über den Haagener Weg in Richtung Ippendorf und weiter in Richtung Reichsstraße (Röttgen/Ückesdorf) angebunden. Mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht man das Klinikgelände über die Buslinien 601 und 602 (beide Venusberg/Tannenbusch) sowie die Buslinien 630 (Gronau/Venusberg/Tannenbusch) und 632 (Venusberg/Beuel), die die Haltestellen Uniklinikum Hauptpforte und Uniklinikum Süd (End- und Pausenhaltestelle) zusammen in enger Taktfolge anfahren. Außerdem verkehrt an den Haltestellen Uniklinikum Nord und Kiefernweg noch zusätzlich die Buslinie 600 (Ippendorf/Graurheindorf) im werktäglichen 20 min- Regeltakt. Verbesserungen im Bereich des ÖPNVSeite 6 von 31 Seite 7 werden jährlich im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes überprüft. Trotz der topographischen Lage des Plangebietes auf dem Hochplateau des Venusberges (ca. 170m ü.NHN gegenüber 62m ü.NHN am Poppels-dorfer Schloss) spielt insbesondere der Radverkehr (zunehmende Nutzung von E- Bikes und Pedelecs) eine wichtige Rolle. Durch die Bundesstadt Bonn wurden auf den Zufahrtsstraßen erste Maßnahmen zur Erreichbarkeit des UKB (alternative Führungen, Schutzstreifen, separate Radwegeführung, Beschilderung) umgesetzt. Das Bonner Fahrradverleihsystem ist bereits installiert und in Betrieb. Derzeit werden zusammen mit dem UKB weitere Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs konzipiert, die die Erreichbarkeit des Stadtteils Venusberg weiter verbessern werden. Aufgrund der o.g. topographischen Lage des Plangebietes spielt der Fußverkehr für die Erreichbarkeit des Plangebietes eine vergleichsweise eingeschränkte Rolle. Auch das UKB selbst hat im Rahmen des Neubaus des Eltern-Kind-Zentrums mit der Bundesstadt Bonn bereits erhebliche bauliche und organisatorische Maßnahmen im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements konzipiert und sukzessive umgesetzt, um insb. den Fuß- und Radverkehr für die Besucher*innen und beschäftigte Personen des UKB zu attraktivieren. Das UKB fördert als besonders fahrradfreundliches Unternehmen mit zahlreichen Maßnahmen eine nachhaltige Mobilität (z.B. Infrastruktur, Reparaturdienst, Umkleiden/Duschen, Medizinberatung, Darlehen für Fahrräder, Unterstützung des Seilbahnprojektes, etc.). Es ist auch ein wiederkehrender Tagesordnungspunkt bei den Sitzungen der Veranstaltung des „Runden Tisches Venusberg“, bei der Vertreter des UKB, der Anwohnerinitiative Venusberg und der Stadtverwaltung seit 2014 fortlaufend Verbesserungen im Verkehr erarbeiten. Zur Einschätzung des betrieblichen Mobilitätsmanagements wurde eine Wirkungsprognose der Maßnahmen für das UKB erstellt, die aus sechs zentralen Elementen besteht: Mitfahrerportal Optimierung des Parkraummanagements einschließlich Bewirtschaftung Subventionierung von Großkundentickets ÖPNV Einführung von Firmenfahrrädern sowie Fahrradförderung verbesserte Radverkehrsinfrastruktur Zertifizierung als Fahrradfreundlicher Betrieb gemäß ADFC sowie Parkplätze für (E-) Roller. Dennoch ist es weiterhin notwendig, auch Parkplätze für den motorisierten Individualverkehr (MIV) bereitzustellen. Der ruhende Verkehr innerhalb des Klinikgeländes wird bereits heute zu einem Großteil in drei Parkhausstandorten gebündelt: Parkhaus Nord (432 Stellplätze) Parkhaus Mitte (485 Stellplätze) sowie Parkpalette Mitte (245 Stellplätze) Parkhaus Süd (748 Stellplätze)Seite 7 von 31 Seite 8 Darüber hinaus bestehen insb. im Bereich östlich der Augenklinik sowie östlich des Versorgungszentrums größere, oberirdische Parkplatzbereiche. Außerhalb des Klinikgeländes hat die Bundesstadt Bonn im Rahmen des Parkraumkonzeptes Venusberg in 2021 Anwohnerparkzonen eingerichtet, die intensiv überwacht werden sollen, um Fremdparker außerhalb des Klinikgeländes möglichst zu vermeiden und den Verkehr vielmehr auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) sowie die o.g. Parkhäuser zu lenken. 6. Rahmenplanung 6.1 Leitbild der Rahmenplanung Leitbild der Rahmenplanung für das UKB ist und bleibt der „Campus im Grünen“, der sich in die umgebenden Waldbereiche des Kottenforstes und des Venusberghanges einbettet. Sie stellen die wesentlichen Qualitäten und Alleinstellungsmerkmale des Standortes dar. Um dieses Leitmotiv zu stärken, lag neben der baulichen Entwicklung des UKB ein wesentlicher Schwerpunkt der Rahmenplanung in der Entwicklung eines Freiraumkonzeptes, welches trotz massiver Erhöhung der Baumassen die vorhandenen Grünstrukturen aufgreift, ergänzt und fortentwickelt, sowie neue Aufenthaltsqualitäten für Personen, die sich in medizinische Behandlung begeben und ihre Besucher*innen sowie Beschäftigte und Studierende schafft. Das Leitbild illustriert folgende wesentlichen räumlichen Elemente als Grundgerüst, die das UKB in Zukunft prägen sollen: "Campus-Achse" "Studentische Campusmitte" "Grüne Schale" Querverbindungen Grün- und Freiräume "Campus-Achse" Die Rahmenplanung entwickelt eine nordsüdlich verlaufende "Campus- Achse" als repräsentative Hauptnutzungszone im Kernbereich des UKB, die von der Augenklinik im Norden über einen zentralen Platzbereich vor dem Elki bis zum Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen DZNE im Süden reicht. Diese stellt eine neue, für die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen freundliche Verbindung innerhalb des Campusgeländes dar. Mit Ausbildung eines nördlichen und südlichen „Ankommensplatzes“, sowie eines zentralen Campusplatzes im Bereich des Elki und des Herzzentrums wird die Zentralität dieser Orte des Ankommens und die Adressbildung des UKB im Inneren gestärkt. Zudem sollen die einzelnen Funktions-, Außen- und Eingangsbereiche der Gebäude an die "Campus -Achse" anschließen, sowie auch vorhandene Verkehrsmodalitäten (Bushaltestellen, Parkhäuser und wichtige Wegeverbindungen an die Umgebung für Fußgänger und Radfahrer) angebunden werden, so dass die Orientierung innerhalb des Klinikgeländes deutlich verbessert wird. Gleichzeitig soll der ÖPNV auf diese HauptrouteSeite 8 von 31 Seite 9 ausgelegt werden (u.a. Bushaltestellen in der "Grünen Campusmitte"), sodass das Ankommen und die Orientierung, insbesondere für Besucher*innen des Klinikums vereinfacht wird. Der neue zentrale Platz, der räumlich definiert wird durch den prägenden Neubau des Herzzentrums auf der Nordseite, das bestehende Elki auf der Ostseite und den Neubau der Mensa auf der Südseite soll zukünftig ein zentraler Anlaufpunkt und „Identitätsstifter“ der Klinik werden, als Raum für Aufenthalt, Kommunikation und Entspannung. Einen solchen, zentralen und gut erreichbaren Ort weist das Klinikum derzeit nicht auf, so dass dadurch die räumliche Qualität sowie die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert wird. "Studentische Campusmitte" Die Rahmenplanung sieht eine deutliche Stärkung der universitären Funktionen durch Verlagerung von Institutsgebäuden vom Campus Poppelsdorf auf das Gelände der Universitätsklinik vor. Diese Verlagerung ist zwingend erforderlich und bietet entscheidende Vorteile, weil so die Ausbildung der Studierenden über Synergieeffekte mit dem allgemeinen Klinikbetrieb gestärkt wird. Die südlichen Freiflächen, heute überwiegend als Parkplätze genutzt bzw. untergenutzt, angrenzend zum zentralen Platz vor dem Bereich Herzzentrum/Elki stellen einen Verdichtungsraum für eine zukünftige zentrale Institutslandschaft dar. Die neue "studentische Campusmitte" soll durch Gebäude mit einem Studentischen Zentrum, einem Hörsaal und einer neuen Mensa, die das alte Gebäude im Osten des Geländes ersetzt, ergänzt werden. Unterhalb der Bestandskapelle (GB 52) sieht die Rahmenplanung ein Anatomiezentrum vor. Im nördlichen Bereich zum DZNE (Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V., GB 99) ist die Physiologie untergebracht. Durch die randliche Anordnung der Neubauten verbleibt die „Grüne Campusmitte“, die neben dem zentralen Campusplatz eine zweite, prägende räumliche Intervention innerhalb des Klinikgeländes darstellt. Die "Grüne Campusmitte" mit neuen Institutsgebäuden wird durch das Zentrum für Geburtshilfe und Frauenheilkunde (GB 104), die Pathologie (GB 105) und das Hygiene- Institut (GB 106) im Osten räumlich gefasst. Für die zukünftige Entwicklung mussten die genannten östlichen Institutsgebäude städtebaulich neu überdacht werden, sodass eine ganzheitliche grüne Campusmitte mit Querverbindungen (Wege-und Grünverbindungen) gebildet werden kann. Die Schaffung eines möglichst großen Anteils versickerungs- und begrünungsfähiger Fläche wird hierbei berücksichtigt. "Grüne Schale" Das UKB ist nahezu vollständig vom unter Landschaftsschutz stehenden Waldgebiet des Kottenforstes „inselartig“ umschlossen. Diese sog. „Grüne Schale“ ist ein wesentliches Merkmal des Klinik- Standortes, der erhalten und gestärkt werden soll. Die Randbereiche des Klinikums sollen an diesen besonderen Waldcharakter des umgebenden Kottenforstes angelehnt sein und in das Campusgelände erweitert und fortgeführt werden. Die vorhandenen charakteristischen Grünstrukturen bestehend aus dem Wäldchen im Südwesten des Geländes und weiterem alten Baumbestand sollen weitestgehend erhalten bleiben und neue Vernetzungen untereinanderSeite 9 von 31 Seite 10 hergestellt werden. Das o.g. Bestandswäldchen, das schutzwürdige Biotop „Waldflächen im Gelände der Venusbergkliniken“ (BK-5308-505) soll durch direkte Wegeanbindungen für Fußgänger*innen erschlossen (Parkhaus Süd, Kindertagesstätte und Logistikbereich) und so erstmals erlebbarer gemacht werden, ohne dabei zu stark in die vorhandenen Grünstrukturen einzuwirken. Querverbindungen für Grün- und Freiräume Die Stärkung der „Querverbindungen für Grün- und Freiräume“ von West nach Ost sollen die bestehenden Freiräume mit der Umgebung des Stadtteils Venusberg besser verbinden und die Orientierung für die Durchquerung des Klinikgeländes mit identitätsprägenden Orten und Plätzen vereinfachen. Zudem wird an den bestehenden Wanderweg „Rheinhöhenweg“ außerhalb des Klinikgeländes, östlich zur Bestandsmauer verlaufend, angeschlossen. Dazu wird die bestehende Mauer an ausgewählten Stellen durchbrochen und so diese räumliche Barriere gemindert. Die Stärkung der Grünräume zielt nicht nur auf die Schaffung einer Vernetzung von Grünstrukturen ab, sondern bieten auch das Potential für naturnähere Erholungsräume. Dies kann vor allem erreicht werden, wenn in diesen Bereichen notwendige verkehrliche Funktionsbereiche in den Grün- und Aufenthaltsbereichen integriert werden. Die Rahmenplanung zeigt daher zwei in West- Ost- Richtung verlaufende Querverbindungen zwischen dem Stadtteil Venusberg und dem Rheinhöhenweg auf: Die nördliche Verbindung verläuft über den Mobilitätshub an der zukünftigen Bergstation der Seilbahn/Bushaltestelle an der Sertürner Straße über den „Ankommensplatz Nord“ zum Rheinhöhenweg. Die zweite Querverbindung, im Süden gelegen, verläuft zwischen dem Kottenforst über das bestehende Wäldchen, weiter über die "Grüne Campusmitte" zum Rheinhöhenweg. Beide Verbindungen sind in dieser Form derzeit nicht vorhanden und stellt eine wesentliche Bereicherung für das Klinikgelände dar. 6.2 Nutzungskonzept in der Rahmenplanung Die Rahmenplanung (Mai 2021) integriert ein bauliches Stufenkonzept, welches auf die funktionalen, derzeit absehbaren Bedürfnisse des UKB abgestimmt ist. Den in Kapitel 5.1 beschriebenen Funktionsbereichen sind folgende Maßnahmen zugeordnet. Die Gebäude (GB) sind nach der geltenden Nummerierung des UKB kenntlich gemacht und in den Plänen dargestellt. Die dargestellten Vertiefungsbereiche wurden vom Architekturbüro Heinle, Wischer und Partner aus Köln eingehender betrachtet, da dort in der Zeitperspektive 2030 der Schwerpunkt der baulichen Entwicklung des Uniklinikums liegen soll. Die Rahmenplanung des Büros Kraftraum aus Düsseldorf wurde dort durch eine vertiefende Betrachtung der geplanten Gebäudekubaturen hinsichtlich der Plausibiltät für die vorgesehenen Funktionen konkretisiert. Die eingetragenen Gebäudekubaturen sind dabei als "Platzhalter§ zu verstehen, die im weiteren Planungsverlauf noch verändert werden können. Die grünplanerischen Inhalte der Rahmenplanung werden im weiteren Planverfahren noch konkretisiert. Für die unterschiedlichen Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer und Nutzerinnen sollen im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung hochwertige Freiflächen geschaffen warden, dabei wird der Anteil begrünter Flächen so weit als möglich erhöht. Im Hinblick aufSeite 10 von 31 Seite 11 Starkregenereignisse ist eine wassersensible Freiflächengestaltung obligatorisch. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind durch die Pflanzung von schattenspendenden Bäumen, Gebäudebegrünungsmaßnahmen und Bau von Wasserflächen zu erreichen. Der im Plangebiet vorhandene, zum Teil satzungsgeschützte Baumbestand soll in der Planung berücksichtigt werden. Zu dessen Schutz sind ausreichende Abstände zu den baulichen Maßnahmen einzuhalten. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand sind innerhalb des Plangebietes, an Standorten mit Verbindung zum Erdreich einzuplanen. Stufe 1 bis 2025 Diese Entwicklungsstufe umfasst Vorhaben, die sich überwiegend bereits im Bau bzw. vor der Fertigstellung befinden. Außerdem liegen für bestimmte Vorhaben bereits genehmigte Bauvoranfragen bzw. Baugenehmigungen vor. Diese Maßnahmen sollen noch auf Grundlage des geltenden Planungsrechtes bis 2025 umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise: das den Zentralbereich des UKB zukünftig prägende Herzzentrum (GB 25) als 1. Bauabschnitt des sog. Zentralklinikums,der Abschluss des Neubaus des Biomedizinischen Zentrums II (GB 12), welches an der Sigmund- Freud- Straße die Straßenfront prägend fasst sowie drei neue Wohngebäude östlich des Betriebskindergartens (GB 72) zur Unterbringung von Beschäftigten des UKB. Stufe 2 bis 2030 Für diese Entwicklungsstufe wird neues Planungsrecht benötigt, da der rechtskräftige Bebauungsplan diese Entwicklungsabsichten bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung nicht mehr abdecken kann. Zu dieser Stufe gehören insb. die folgenden, das Klinikum prägenden Projekte: Krankenhausversorgung Der o.g. erste Bauabschnitt des Zentralklinikums soll um einen zweiten Bauabschnitt nach Osten anstelle des rückzubauenden Gebäudes der Inneren Medizin (GB 103) ergänzt werden. Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen DZNE (GB 99) bedarf einer Aufstockung des nördlichen Gebäudeteils sowie der Ergänzung nach Südwesten durch einen Neubau (GB 106). Forschung und Lehre Das Biomedizinische Zentrum I und II (GB 12 und 13) soll um einen 3.Seite 11 von 31 Seite 12 Bauabschnitt (GB 101) entlang der Sigmund- Freud- Straße ergänzt werden. Die hochbauliche Entwicklung des GB 101 wird ggf. mit der Planung einer Seilbahn koordiniert. Zeitpunkt der Baumaßnahme und mögliche Höhenentwicklung der Gebäude können nach derzeitigem Sachstand noch nicht konkret benannt werden. Im Bereich östlich des Versorgungszentrums (GB 50) sowie des Parkhauses Süd (GB 90) sollen auf heutigen Parkplatzflächen ein Campusbereich mit Instituten, studentischen Zentrum, neuen Hörsälen, Mensa (GB 107) und neuen Institutsgebäuden für Anatomie (GB 108) und Physiologie (GB 109) gebaut werden. Logistik Südlich des Parkhauses Mitte (GB 40 und 41) soll ein neues Logistikzentrum mit Abfallwirtschaftshof (GB 113) entstehen. Zudem kann eine Apotheke als ergänzender wichtiger Versorger und ein Rechenzentrum (GB 112) in direkter Nähe zum Logistikzentrum (GB 114), geschaffen werden. Das Parkhaus Süd (GB 90) soll bei Bedarf durch ein weiteres Parkhaus oder einen Funktionsbau (GB 111) erweitert werden. Wohnen Zwischen dem Betriebskindergarten (GB 72) und der Neurologie (GB 82) sollen Wohngebäude (GB 73, 74 und 111) neu gebaut bzw. saniert werden. Stufe 3 bis 2035 und Folgende Diese Entwicklungsstufe umfasst Maßnahmen mit längerfristiger Perspektive, für die Planungsrecht geschaffen werden soll. Krankenhausversorgung Das Chirurgische Zentrum (GB 23) und die medizinische Klinik (GB 102) benötigen perspektivisch Ersatzneubauten. Ein Umbau (GB 110) und spätere Aufstockung der Neurologie (GB 82) sollen erfolgen. Forschung und Lehre Die Dermatologie (GB 100) soll ein Ersatzbau erhalten. Die hochbauliche Entwicklung wird ggf. mit der Planung einer Seilbahn koordiniert. Zeitpunkt der Baumaßnahme und mögliche Höhenentwicklung der Gebäude können nach derzeitigem Sachstand noch nicht konkret benannt werden. Des Weiteren sollen Institute im südöstlichen Bereich des Plangebietes neu gebaut werden: ein Ersatzbau für das Hygiene-Institut und die PathologieSeite 12 von 31 Seite 13 (GB 105 und 106) sowie eine Erweiterung des HET III (GB 67). All diese Maßnahmen machen auch weitere Überlegungen zur verkehrlichen Abwicklung (ÖPNV, MIV, Fuß- und Radverkehr) erforderlich, die im nächsten Kapitel näher erläutert werden. 6.3 Mobilität Ein zentrales Ziel der Planung ist es eine Campuslandschaft zu schaffen, die die Anforderungen der Besucher*innen, Beschäftigten und der Versorgung miteinander koordiniert und den Kfz- Verkehr innerhalb des Klinikgeländes minimiert. Durch die besonderen Anforderungen an die Ruhe im Umfeld eines Krankenhauses steht bei der Verkehrsplanung neben der optimalen Wegeführung die Beruhigung der internen MIV- Verkehre im Vordergrund. Mit dem neuen Verkehrskonzept werden Personen, die sich in medizinische Behandlung begeben, bei denen man von einem hohen Anteil ortsunkundiger Verkehrsteilnehmender ausgehen kann, in die Parkhäuser Nord, Mitte oder Süd geleitet, ohne die internen Verkehrswege des Klinikums zu belasten. Die bessere Trennung von internen und externen Verkehren wird durch die Umstrukturierung der Zufahrtssysteme erzielt. Dabei ist die Vorfahrt an sensible Bereiche und Notfallaufnahmen für den kurzzeitigen Aufenthalt weiterhin möglich. Die internen Logistikwege werden durch einen Versorgungstunnel vom Versorgungszentrum zum Zentralklinikum zusätzlich entlastet bzw. ermöglichen erst die Versorgung des Zentralklinikums. Seilbahn Der Standort einer Bergstation einer möglichen zukünftigen Seilbahntrasse und die mögliche Trassenführung werden nach derzeitigem Planungsstand in der Rahmenplanung berücksichtigt. Busverkehr Die Erschließung des öffentlichen Nahverkehrs wird derzeit hauptsächlich über vier Bushaltestellen abgewickelt. Während die beiden externen Bushaltestellen „Uniklinikum Nord“ und „Kiefernweg“ im Bestand verbleiben, wird die Verkehrsführung sowie die Lage der internen Haltestellen „Uniklinikum Hauptpforte“ und „Uniklinikum Süd“ optimiert. Dabei ist vorgesehen die bestehende Ringfahrt durch das Gelände des UKB, aufgrund langer Wege zwischen den einzelnen Richtungshaltestellen, zu einer Achse mit Wendefahrt am südlichen Kreisverkehr zu konzentrieren. Die Verlegung der Haltestelle „Uniklinikum Hauptpforte“ an den zentralen Platz am Elki vereinfacht die Orientierung aufgrund direkter Sichtbeziehungen und verringert Wegelängen für Fahrgäste aus dem Einzugsbereich Mitte/Nord. Innere Erschließung Für die innere Erschließung des UKB wurde vom Büro Ambrosius Blanke einSeite 13 von 31 Seite 14 Erschließungssystem entwickelt, welches zu einer Verbesserung der verkehrlichen Situation auf dem Gelände des UKB führen soll. Wesentlicher Bestandteil der Neuordnung ist die Anordnung eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung Sigmund-Freud-Straße/Karl-Landsteiner-Straße, der um einen zusätzlichen nördlichen Ast erweitert wird (im Plan: Ankommen Mitte). Am nördlichen Ast entsteht eine neue Verbindungsstraße, welche die neue Hauptzufahrt des UKB-Zentrums darstellt. Gleichzeitig wird die Verlängerung der Sigmund-Freud-Straße durchgängig bis zum Parkhaus Süd als externe Erschließungsachse geöffnet. Dies ermöglicht eine klare Zuweisung der externen Verkehre in Richtung der Parkhäuser. Die Zufahrten der Parkhäuser Mitte werden an deren Südfront verlegt, was Raum für die Anlage von großzügigeren Bereichen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf der Nordseite schafft. Der bestehende Kreisverkehr nordöstlich der Parkhäuser Mitte wird zurückgebaut und an der Stelle entsteht eine neue Achse zur fußläufigen Anbindung der Parkhäuser Mitte an das UKB- Zentrum. Die Karl-Landsteiner-Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße soll als Versorgungsstraße für das Klinikgelände weiter genutzt werden und in Kombination mit dem geplanten Versorgungstunnel (siehe hierzu Kap. Lieferverkehr und Logistik) den internen Verkehr reduzieren. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen Das Plangebiet soll durch einen Hauptweg für den Radverkehr von der Robert- Koch- Straße im Norden kommend über die neue „Campus- Achse“ bis zum Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen DZNE und weiter in den Kottenforst durchzogen werden. Parallel dazu sollen auch die Fußgänger*innen geführt werden, deren Wege sich über Seitenarme dieser zentralen „Campus- Achse“ in Richtung des „Rheinhöhenweges“, der übrigen Wanderwege in den Kottenforst sowie des Kiefernweges und der Sertürnerstraße in den Stadtteil Venusberg verästeln soll. Parken Die Erschließung des Parkhauses Nord von der Sigmund- Freud- Straße aus bleibt bestehen. Die Zufahrtmöglichkeiten für den MIV auf das Klinikgelände werden aber darüber hinaus stärker auf die zwei übrigen Parkhausstandorte Mitte und Süd ausgerichtet und entflechtet. Hierzu wird an der Hauptpforte ein neuer Kreisverkehrsplatz gebaut, der die Verkehrsteilnehmer entweder zum Parkhaus Mitte oder zum Parkhaus Süd leitet. Die Zufahrt des Parkhauses Mitte muss zu diesem Zweck auf die Südseite des Parkhauses verlegt werden. Die Ausfahrt bleibt auf der Nordseite. Die Erweiterung des Parkhauses Mitte an Stelle des jetzigen Parkhauses „Parkpalette“ ist bereits über das geltende Planungsrecht für das Elki abgedeckt.Seite 14 von 31 Seite 15 Angedacht ist ein ergänzendes Parkhaus Süd nördlich des bestehenden Parkhauses Süd.Seite 15 von 31 Seite 16 Lieferverkehr und Logistik Zur Reduzierung der inneren LKW-Transporte und Verschlankung der Logistikprozesse geht das Logistikkonzept von einer Tunnel-Anbindung der zu versorgenden Klinikbereiche aus. In einer ersten Realisierungsstufe im Rahmen der Neuordnung des Eingangsbereichs soll das Herzzentrum an das Versorgungszentrum angebunden werden. Zur Entwicklung des neuen Abfallwirtschaftshofs und des Logistikzentrums werden auch diese Bereiche versorgt werden, sodass LKW-Transporte innerhalb des Klinikums deutlich reduziert bzw. eine Belieferung des Zentralklinikums erst ermöglicht wird. Eine Erschließung des zukünftigen Logistikzentrums ist über die Karl-Landsteiner- Straße geplant. Zufahrtsbeschränkungen Die übrige Zufahrt für den MIV auf das Klinikgelände wird nur für befugte Personengruppen und den Lieferverkehr über entsprechende Schrankenanlagen gewährleistet. Hierzu werden die baulichen Voraussetzungen am Parkplatz Nord, der neuen Verbindungsstraße und Haupterschließung, dem südlichen Kreisverkehr sowie den Parkhäusern Mitte geschaffen. 7. Zusammenfassung der Verkehrsuntersuchung Die verkehrlichen Belange des Bebauungsplanentwurfs wurden in einer umfassenden Verkehrsuntersuchung betrachtet. Dabei wurden die verkehrlichen Auswirkungen der prognostizierten Erweiterungen und der personellen Entwicklung des UKB auf dem Venusberg untersucht. Grundlage ist eine Prognose der am Klinikum anwesenden Personen für das Jahr 2030. Demnach werden im Jahr 2030 ca. 13.200 Beschäftigte und ca. 3.500 Studierende am Standort erwartet. Bis zum Jahr 2035 können es ca. 15.100 Beschäftigte und ca. 3.700 Studierende werden. Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Radverkehrserhebung maßgeblicher Radweg-Knotenpunkte und eine Befahrung der Radstrecken zum Klinikum durchgeführt. Die im Rahmen der Befahrung dokumentierte Infrastruktur des Klinikums ist Grundlage für die Ermittlung der maßgeblichen Fußgängerströme und eine hieraus abgeleitete, kritische Analyse des Ausbauzustands des Fußwegenetzes. Von den Stadtwerken Bonn wurden Querschnittserhebungen von projektrelevanten Haltestellen zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung des MIV wurde das Verkehrsmodell der Stadt Bonn angewandt. Bestehende Mobilitätsangebote und Mobilitätsmanagement-Maßnahmen wurden durch das UKB benannt. Die bestehenden Verkehrsflächen am UKB und im direkten Umfeld wurden analysiert. Als Grundlage zur verkehrstechnischen Bewertung der zukünftigen Entwicklungen des UKB wurden auf Basis des Prognose-0-Falls drei Prognose- Szenarien definiert, welche auf dem Verkehrsmodell der Stadt Bonn beruhen. Der Prognose-0-Fall des Modells betrachtet die generelle Entwicklung der Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt BonnSeite 16 von 31 Seite 17 für den Planungshorizont 2030. Weiter entfernte Zeithorizonte sind mit zu starken Unsicherheiten behaftet, dies gilt insbesondere für die Entwicklung des Modal-Splits. Das erste Prognose-Szenario dimensioniert die zusätzlichen Verkehre entsprechend des gesteigerten Personenaufkommens des UKB im Jahr 2030. In diesem „Worst-Case-Szenario“ erhöhen sich die Kfz-Verkehrsmengen auf den Zufahrtsstraßen zum Venusberg um über 1.000 Kfz am Tag im Vergleich zum Prognose-0-Fall. Im Bereich der Hauptpforte, wo sich die Verkehrsmengen bündeln, sogar auf über 2.000 Kfz pro Tag. Im zweiten Szenario wird zusätzlich zur Entwicklung des UKB ein wirksames Mobilitätsmanagement berücksichtigt, welches zu einer Abnahme des UKB- orientierten MIV um 10 %-Punkte im Anteil der Verkehrsmittel (Modal-Split) und einer entsprechenden Steigerung der ÖPNV- und Fahrrad- /Pedelec-Nutzung führt. In diesem Szenario 2 wird sich durch die Planung das Verkehrsgeschehen auf dem öffentlichen Straßennetz nur sehr geringfügig im Vergleich zum Prognose-0-Fall ändern, es werden pro Tag nur einige Hundert zusätzliche Fahrten auf den Streckenabschnitten und auf einigen Abschnitten geringe Reduzierungen erwartet. Auf diese Weise kann also die Steigerung des Verkehrsaufkommens im MIV durch die Entwicklung am UKB stark reduziert werden. Als drittes Szenario wurde die Umsetzung einer Seilbahn berücksichtigt. Hier wurde die volkswirtschaftliche Berechnung des Büros Spiekermann und die dort erstellten ÖPNV-Matrizen eines Verkehrsmodells ausgewertet und die Effekte auf das MIV-Verkehrsmodell übertragen. Es zeigt sich eine geringere Zunahme des MIV-Aufkommens auf den Strecken zum Venusberg als bei Szenario 1. Eine Intensivierung des Mobilitätsmanagements wie in Szenario 2 und die Einrichtung einer Seilbahn-Anlage versprechen somit die günstigsten Gesamtwirkungen. Die genauen Effekte auf die Auslastung des bestehenden ÖPNV-Angebots waren nicht Bestandteil der Untersuchung. Analyse Die Analyse der Verkehrsmengen im MIV wurde für den Planungshorizont des Jahres 2030 erstellt. Sowohl für den Prognose-0-Fall als auch für die Prognose- Szenarien wurden fünf relevante Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft. Dies sind die Knotenpunkte „Robert-Koch- Straße/Im Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“; „Sigmund-Freud- Straße/Sertürnerstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Kiefernweg“ und „Sigmund- Freud-Straße/Karl-Landsteiner-Straße“. Für den letzteren Knotenpunkt wurde dabei der Zustand untersucht, der nach der Umgestaltung der Hauptpforte vorliegen wird. Die Analyse für den Prognose-0-Fall ergab, dass damit zu rechnen ist, dass die Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“ und „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“ in den Spitzenstunden an ihre Leistungsfähigkeitsgrenze stoßen werden. Bei der Analyse der Knotenpunkte für die drei Prognose-Szenarien konnte für die Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „RöttgenerSeite 17 von 31 Seite 18 Straße/Buchholzstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“, „Sigmund- Freud-Straße/Kiefernweg“ die Leistungsfähigkeit im aktuellen Ausbauzustand für die angenommene Spitzenstundenbelastung nicht bestätigt werden. Insbesondere die Knoten „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“ sind dabei maßgeblich für den Verkehrsfluss in Richtung des UKB. Auf den Zuwegen zum Klinikum konnte durch die Radverkehrs-Erhebung in 2020 trotz der Einwirkung der Pandemie ein starkes Radverkehrsaufkommen in Richtung Klinikum festgestellt werden. Die Intensität in welcher die untersuchten Routen benutzt werden, ist dabei von der Ausbauqualität abhängig. Auf Grundlage der prognostizierten Entwicklungen des MIV- Aufkommens wurden zusätzlich die Führungsformen des Radverkehrs bewertet. Die Führungsformen der Robert-Koch-Straße, des Haager Wegs und der Sigmund-Freud-Straße stehen in Zukunft einer Steigerung der Radverkehrsanteile entgegen. Hier ist zu wenig Raum für zusätzlichen Radverkehr und entsprechende Radverkehrsanlagen. Daher stellen frei geführten Wege sowie untergeordneten Straßen ein großes, zu hebendes Entwicklungspotential dar. Für die ÖPNV-Linien wurde auf Grundlage der bestehenden Auswertungen in den morgendlichen Spitzenstunden eine starke Auslastung, und in einigen Spitzenstunden eine Überlastung der Kapazität anhand der vom Verband deutscher Verkehrsunternehmen definierten Zielauslastung von maximal 65% festgestellt. Die prognostizierte Intensivierung der ÖPNV-Nutzung führt dazu, dass die bereitgestellte Transportkapazität mindestens in den Spitzenstunden ausgeweitet werden muss. Maßnahmen Es können mehrere Maßnahmen abgeleitet werden, die negativen Entwicklungen des Verkehrsgeschehens durch den Ausbau des UKB entgegenwirken. Da voraussichtlich kein Straßenausbau zum Venusberg möglich ist, müssen die Potentiale des Radverkehrs, des Fußverkehrs sowie des ÖPNV genutzt werden, um die angestrebte städtebauliche Entwicklung des UKB so zu ermöglichen, dass die Steigerung der Verkehrsmengen vor allem durch diese Verkehrsmittel übernommen wird. Für alle Verkehrsarten müssen mit hoher Priorität vor allem Umgestaltungen der Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“ und „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“ zur Stabilisierung des Verkehrsflusses am und auf den Venusberg beitragen. Abhängig vom Prognosefall müssten zudem weitere Pkw-Abstellanlagen in variierenden Größenordnungen auf dem UKB-Gelände errichtet werden, wenn die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements am UKB nicht die notwendigen Effekte aufweisen sollten. Um eine gesteigerte Radverkehrsnutzung zu erreichen, ist entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse zu der zukünftigen Qualität der aktuell genutzten Strecken der Ausbau alternativer Routen maßgeblich. Hier können bereits im Bestand attraktive Strecken durch zusätzliche QuerungsmöglichkeitenSeite 18 von 31 Seite 19 verbessert, oder aktuell nur bedingt attraktive Strecken ertüchtigt werden. Hierzu wurde parallel zu dieser Untersuchung eine vertiefende Studie durch das Büro Ambrosius/Blanke erstellt. Als Maßnahmen mit vorrangiger Bedeutung (Priorität 1) wurden durch VSU identifiziert: Der Radverkehrsanschluss im Norden des UKB sowie im Süd-Westen mit Verlängerung ins Gelände, Ergänzung der Schutzstreifen auf der Robert-Koch- Straße, der Ausbau des Nachtigallenwegs zwischen Im-Wingert & Robert- Koch-Straße und eine kontinuierliche Ausleuchtung der Wege, die Aufwertung Alter-Fahrweg/Hauweg mit Weiterführung über den Nachtigallenweg und Aufwertung des Bodelschwinghwegs, eine Schiebehilfe im Bereich Sebastian- Dani-Altenheim, Querungshilfen an der Robert-Koch-Straße und Graf- Stauffenberg-Straße, ein Beschilderungskonzept für Wegeverbindungen auf den Venusberg und die Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur am UKB mit mehreren Maßnahmen. Die prognostizierte Intensivierung der ÖPNV-Nutzung führt dazu, dass die bereitgestellte Transportkapazität mindestens in den Spitzenstunden ausgeweitet werden muss. Dies kann jedoch wegen der begrenzten Kapazitäten am ZOB nicht nur mit den bestehenden Buslinien abgewickelt werden. Hier müssen auch andere Abfahrpunkte, etwa am Haltepunkt UN- Campus, genutzt werden. Erste Ansätze zur Optimierung des Angebots wurden im Dezember 2021 durch die Trennung der Buslinie 630 an der Haltestelle Uniklinikum Süd umgesetzt. Zur angebotsunabhängigen Förderung des ÖPNV sollte der Ausbau bzw. die Umgestaltung der Haltestellen die Grundlage darstellen. Hier ist gemäß Rahmenplan eine Neuordnung auf dem Gelände des UKB selbst geplant. Sollte eine Seilbahn realisiert werden können, ist eine generelle Entlastung der Verkehrssituation durch die variablen Transportkapazitäten erreichbar. In Bezug auf die Fußwege auf dem Gelände des UKB sollte bei der zukünftigen Gestaltung der Wegeverbindungen insbesondere die karitative Natur der Einrichtung Berücksichtigung finden. Hier sind sowohl ausreichend dimensionierte Gehwege mit Breiten, die über den Standard- Mindestanforderungen liegen, als auch ein möglichst vollständiges Leitsystem für Sehbehinderte zielführend. Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes weiter zu fördern, müssen zusätzliche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements angestrebt werden, um das Ziel der 10%-igen Reduzierung im MIV zu erreichen. Hier sind die bestehenden Maßnahmen insbesondere um übergeordnete Angebote zu ergänzen. Auf Grundlage der schon bestehenden Monitoring-Vereinbarung kann hier kontinuierlich gesteuert werden. Bedingt durch die Steigerung des Verkehrsaufkommens sind in Zukunft zudem gesteigerte Ansprüche an Multi- und Elektromobilität zu erwarten. Fazit für die drei Szenarien Im Rahmen der Bebauungsplanung ist zu beurteilen, ob die Erschließung des Planvorhabens gesichert ist. Die Beurteilung hängt von den zu vereinbarenden Maßnahmen im Verkehrssystem ab. Auch mit Steigerung der Personenzahl kann erwartet werden, dass über weite Strecken des Tages die Zuwegung mit allen Verkehrsmitteln weiterhin störungsarm gelingen kann. Für die Verkehrs-Seite 19 von 31 Seite 20 Spitzenstunden kann ohne die mit hoher Priorität (Priorität 1) benannten Maßnahmen eine störungsarme Erschließung des Bereichs Venusberg nicht gelingen. Bei Realisierung der Seilbahn wird eine Entlastung des Verkehrssystems erwartet. Dennoch können insbesondere die verkehrlichen Spitzenstunden weiterhin zu einer Überlastung des Verkehrssystems führen, so dass auch dann nicht auf die genannten Maßnahmen verzichtet werden kann. Die verkehrsmittelübergreifende Wertung der Maßnahmen auf Basis eines überschlägigen Aufwand-Nutzen-Vergleichs hat die Priorisierung der Maßnahmen ermöglicht. Die getroffene Priorisierung zeigt mögliche zeitliche Abläufe auf. Hier ist vor allem zu berücksichtigen, dass die prognostizierte Entwicklung schrittweise verläuft und auch die Personenzahlen am UKB sich kontinuierlich steigern. Grundsätzliche Bedeutung hat die Sicherung der Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte. Somit sind zusammenfassend folgende Maßnahmen von vorrangiger Bedeutung (Priorität 1): Allgemeine Maßnahmen im Radverkehr und die Aufwertung nördlicher Wegeverbindungen Kontinuierlicher Ausbau des Mobilitätsmanagements am UKB und Erreichung des Reduktionsziels von 10% im Modal-Split des MIV am UKB Umfassende Berücksichtigung von Rad- & Fußgänger*innen-Infrastruktur bei der weiteren Gestaltung des UKB-Geländes Knotenpunktumgestaltung der genannten drei Knotenpunkte Neben der Umsetzung dieser Maßnahmen der Priorität 1 enthält der im Verkehrsgutachten erarbeitete Maßnahmenkatalog weitere Maßnahmen der Prioritätsstufen 2 und 3. Hier sind z.B. der weitere Ausbau von weniger bedeutenden Radwegeverbindungen, die Ergänzung des ÖPNV-Angebots und zusätzliche Mobilitätsmanagement-Angebote von Relevanz. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung weisen auf, dass die äußere Erschließung des Universitätsklinikums gewährleistet ist, wenn mindestens ein Ausbau der Infrastruktur und die weitere Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen sichergestellt sind. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der relevanten Knoten (siehe Verkehrsuntersuchung) des angrenzenden Straßennetzes kann zum Beispiel durch deren Ausbau oder Bau und Betrieb der Seilbahn hergestellt werden. 8. Technische Infrastruktur Eine Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Bonn ist im Bebauungsplangebiet nicht vorhanden. Auf dem Gelände des UKB befinden sich mehrere genehmigte Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Hierbei handelt es sich um eine Verbrennungsmotorenanlage (BHKW) mit insgesamt 36,6 MW nach Nr. 1.2.3.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV. Außerdem werden mehrere Feuerungsanlagen mit insgesamt 14,1 MW nach Nr. 1.2.3.1 des Anhang 1 zur 4. BImSchV betrieben. Darüber hinaus befinden sich auf dem Gelände mehrere Verdunstungskühlanlagen, die dem Anwendungsbereich der 42. BImSchVSeite 20 von 31 Seite 21 unterliegen. Die Entwässerung des UKB- Geländes erfolgt an definierten Übergabepunkten in das öffentliche Mischwassernetz der Bundesstadt Bonn. Hydraulische Berechnungen zu möglichen Abflussspitzen liegen hierzu vor. Die Gas- und Wasserversorgung bezieht sich ausschließlich auf das Gelände des UKB. Die bestehenden Anbindepunkte an das öffentliche Netz werden im Wesentlichen nicht verändert. Im Bereich der Karl- Landsteiner- Straße liegt ein 10 kV- Versorgungskabel der Bonn- Netz GmbH. Das Plangebiet wird von insgesamt 6 Richtfunkverbindungen der Telefonica, der Stadtwerke Bonn sowie der Deutschen Telekom unmittelbar tangiert. Weitere Trassen befinden sich im Nahbereich des Plangebietes ohne dieses direkt zu queren. Die erstgenannten Trassen mit ihren entsprechenden horizontalen und vertikalen Schutzbereichen müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Die Achsen der Trassen werden nachrichtlich in den Bebauungsplan- Entwurf aufgenommen. Auf dem Dach des 7- geschossigen Bettenhauses wurde der neue Hubschrauberlandeplatz für die Notfallversorgung des UKB eingerichtet. Über vier von der Luftfahrtbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte und lärmseitig geprüfte An- und Abflugsektoren ist der Landeplatz erreichbar. Daraus ergeben sich innerhalb der o.g. Sektoren ebenfalls Beschränkungen in der Höhenentwicklung der neuen Baustrukturen. 9. Umweltbelange Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist entsprechend den Festlegungen des BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Der Umweltbericht enthält alle Bestandteile gemäß Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) BauGB sowie alle zur Beuteilung des Eingriffs und zur Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlichen Angaben. Im Vorgriff auf diese Umweltprüfung, die bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan- Entwurfes in Form eines Umweltberichtes erstellt wird, werden die derzeit absehbaren Umweltauswirkungen weiter unten beschrieben und teilweise bewertet. Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden (§ 18 BNatSchG Verhältnis zum Baurecht). 9.1 Schutzgut Mensch Der zu- und abfließende Verkehr auf der Sigmund- Freud- Straße sowie derSeite 21 von 31 Seite 22 Karl- Landsteiner- Straße tangiert bestehende Wohnbebauung. Spätestens zur Offenlage des Bebauungsplan- Entwurfs werden die lärmseitigen Auswirkungen der Planung auf die bestehende Wohnbebauung untersucht und bewertet. Im eigentlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Verkehrslärm derzeit konzentriert auf die Zuwegungen zu den drei Parkhaus-Standorten. Des Weiteren werden die bestehenden Parkhausstandorte insb. Nord und Mitte bzgl. ihrer Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft nach der TA Lärm bewertet. Da es sich hierbei um Gewerbelärm handelt, erfolgt nach der einschlägigen Methodik eine unabhängige Bewertung. Der übrige, anlagenbezogene Lärm, der von der Gebäudetechnik ausgehen kann, wird im Rahmen des jeweiligen Bauantragsverfahrens betrachtet, da hierzu eine konkrete Planung zur technischen Gebäudeausrüstung vorliegen müssen. 9.2 Artenschutz Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung sind für die europäisch geschützten Arten (wie die einheimischen Vogel- und Fledermausarten) die in § 44 Abs.1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote zu beachten. Demnach ist es u.a. verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können, kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden Konflikten führen. In einer ASP Stufe 1 wird zunächst durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggfs. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Entsprechende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Die notwendige ASP Stufe 1 wurde im März 2021 durch das Büro Gesellschaft für Umweltplanung (GFU) durchgeführt und kam im Wesentlichen zum Ergebnis, dass eine Betroffenheit von planungsrelevanten Arten und ihren Lebens-, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der geplanten umfangreichen baulichen Eingriffe in Gebäude- und Gehölzbestände über einen großen Zeitraum hinweg kann daher das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (1-3) nicht vonSeite 22 von 31 Seite 23 vorne herein ausgeschlossen werden. Auch ist bereits jetzt absehbar, dass das Vorhaben zum Verlust von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten führen wird und im Umfeld nicht genügend unbesetzte, natürliche Ausweichquartiere zur Verfügung stehen. Außerdem muss mit erheblichen Beeinträchtigungen durch den Anlagen- bzw. Baustellenbetrieb gerechnet werden. Diese Störungen samt Vermeidungs- sowie Minderungsmaßnahmen als auch die Quartierausfälle sowie deren Ausgleich müssen im weiteren Verlauf der Planung konkretisiert und entsprechend umgesetzt werden. Die genauen naturschutzrechtlichen Maßnahmen werden noch ermittelt und im Rahmen der Bauleiplanung und der Bauvorhaben umgesetzt werden. Da artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten die innerhalb der ASP 1 festgestellt wurden eine vertiefende Betrachtung im Form einer Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse (ASP Stufe II) erforderlich. Diese ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits beauftrag. Die Ergebnisse stehen noch aus und werden, sowie alle bereits jetzt erfassten und noch zu erläuternden, notwendigen Maßnahmen, im weiteren Verfahren berücksichtigt. Um früh- und rechtzeitig den Artenschutz mit seinen Maßnahmen integrieren zu können, sollten alle im Vorfeld bereits bekannten kritischen Aspekte in die Planung einfließen. Dies gilt vor allem für Maßnahmen zur Verminderung- und Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden. Wenn bei Neubauten großflächige Glaselemente (Fensterbänder, o.ä.) eingesetzt werden, so können dadurch Verbotstatbestände der Verletzung oder Tötung (vgl. § 44 Abs. 1 BNatSchG) ausgelöst werden, etwa wenn Glasflächen letztlich zum Tod von Tieren führen (Vogelschlag). Zur Minimierung der Gefährdungsquellen sind für großflächige Glaselemente daher bereits bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sind insb. dazu geeignet: • Sichtbarmachung von Glasflächen mittels hoch wirksamer Markierungen: • Verwendung alternativer lichtdurchlässiger, nicht transparenter Materialen (Milchglas, Ornamentglas, Glasbausteine, Sandstrahlungen). • Vermeidung von großflächigen Glasfronten, sowie von Durchsichten und Korridoren. Vermeidung von Lichtemission/Störung durch Beleuchtung: Zum Schutz von Fledermaushabitaten sowie nachtaktiver Insektenarten sind generell insektenfreundliche Leuchtmittel zu verwenden. Technische Eigenschaften: Bei der Beleuchtung des Geländes sind generell insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B.Farbtemperatur Amber) mit staubdichter Abdeckung zum Schutz von Insekten zu verwenden. Die Abstrahlungsgeometrie (asymmetrisch tief) und Lichtfarbe (korrelierte - Vertikale Linien: mind. 5 mm breit bei max. 10 cm Abstand. - Horizontale Linien: mind. 3 mm breit bei max. 3 cm Abstand oder mind. 5 mm breit bei max. 5 cm Abstand. - Punktraster: mind. 25 % Deckungsgrad bei mind. 5 mm Ø oder mind. 15 % Deckungsgrad ab 30 mm Ø. - individuelle Muster, Sandstrahlungen.Seite 23 von 31 Seite 24 Farbtemperatur (CCT) von 2200 Kelvin (max. 2400 Kelvin)) sind ebenfalls naturschutzgerecht zu gestalten. Folgende Leuchtmittel sind zu verwenden: Natriumdampf-Niederdrucklampen, Natriumdampf-Hochdrucklampen mit Beleuchtungsstärkeregulierung und LED mit möglichst geringem Blauanteil (siehe Schroer et al. (2019) und Voigt et al. (2019)). Nutzung/Betriebsbedingte Eigenschaften: Die Leuchten dürfen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin abstrahlen. Auf Streulicht ist generell zu verzichten. Masthöhe, Anzahl der Leuchten und Leuchtintensität sind so gering wie möglich zu wählen. Eine Ausrichtung in Richtung des Kottenforstes muss vermieden werden. Detaillierte Beleuchtungsvorgaben (Anzahl, Verortung etc.) werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Weitere Empfehlungen und Praxisbeispiele zum Umgang mit Vögeln bei der Fassaden- und Lichtgestaltung von Gebäuden finden sich im Leitfaden: H. Schmid, W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2. überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. 9.3 Schutzgut Natur und Landschaft Das ca. 45 ha große, in weiten Teilen unmittelbar an den Außenbereich angrenzende Plangebiet, umfasst umfangreichen, zum Teil alten Baum- und Gehölzbestand, der teilweise auch satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant ist. Das Plangebiet selbst liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind vom Vorhaben nicht direkt betroffen. Es grenzt allerdings in weiten Bereichen im Südwesten, Süden und Osten unmittelbar an das Landschaftsplangebiet Kottenforst mit folgenden Landschaftsschutzgebieten (LSG 2.8 „Waldgebiete Hochfläche Kottenforst“, LSG 2.9 „Hangbereiche Venusberg, Kahlenberg und Klufterberg“) an, die durch strukturreiche, geschlossene Waldbereiche gekennzeichnet sind. Teile dieser Waldbereiche sind ebenfalls als schutzwürdige Biotope im LANUV- Biotopkataster erfasst und stellen Flächen mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund dar. Sie liegen außerhalb des Plangebietes und werden daher in vollem Umfang erhalten und dürfen weder direkt noch indirekt durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Innerhalb des Plangebiets liegt ein waldartiger Bereich, der im Biotopkataster des LANUV als schutzwürdiges Biotop „Waldflächen im Gelände der Venusbergkliniken“ (BK-5308-505) erfasst ist. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird unter Beachtung des vorliegenden Planungsrechtes von 1964 und 2014 nach § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB eine Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung erstellt. Gemäß § 1a (3) Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich dann nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässigSeite 24 von 31 Seite 25 waren. Rein formal ist nach dem vorliegenden Baurecht eine fast vollständige Versiegelung des Klinikgeländes derzeit planungsrechtlich zulässig, sofern für Hochbauten die Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW sowie die festgesetzte Baumassenzahl eingehalten werden. Da die Baumassenzahl für das Gebiet allerdings bereits überschritten ist, ist nach derzeitige geltendem Planungsrecht keine zusätzliche Bebauung zulässig. Deshalb sind nach Abschluss der o.g. Bilanzierungen ggfs. die Maßnahmen zu definieren, die für den ökologischen Ausgleich der neuen Eingriffe im Plangebiert erforderlich sind. In dem noch zu erstellenden Umweltbericht sind die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen darzustellen. Sollte ein Kompensationsbedarf bestehen, muss der Ausgleich vorrangig innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden. Erst nach eingehender Prüfung und nur, wenn nachweislich kein Ausgleich innerhalb des Plangebietes erfolgen kann, können externe Maßnahmen oder als letzte Möglichkeit die Beanspruchung des Ökokontos der Bundesstadt Bonn geprüft werden. • Baumschutz: Im Plangebiet ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der teilweise unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fällt. Diese regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, bei Nadelbäumen von 150 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Für alle Bäume die unter die Baumschutzsatzung fallen und die nicht erhalten werden können, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Über die Fällgenehmigung von privaten Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm berät die Baumkommission und entscheidet die Bezirksvertretung. Wird die Rodung der satzungsgeschützten Bäume gestattet, so ist der Antragsteller gemäß § 7 der Satzung verpflichtet, Ersatzpflanzungen im Plangebiet, auf gewachsenem Boden außerhalb des Bereiches von Tiefgaragen vorzunehmen. Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte werden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen. 9.4 Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.Seite 25 von 31 Seite 26 Aktuell besteht der sehr große Planungsraum aus einer quartierhaften Struktur bestehend aus einer Vielzahl von Gebäuden, Freiflächen und nicht überbauten aber versiegelten Flächen wie Straßen, Zuwegungen und Stellplätzen. Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag in weiten Teilen des Planungsraums eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht prägt sich insbesondere im nördlichen Bereich des Planungsraums aufgrund der relativ dichten Bebauung ein teils sehr hoher Wärmeinseleffekt aus. Dieser fällt in eher durchgrünten und weniger stark versiegelten Bereichen mit geringerer baulicher Dichte weniger intensiv aus. Nach der Planungshinweiskarte der Bundesstadt Bonn weist der Planungsraum dennoch aktuell insgesamt eine günstige bioklimatische Situation auf. Die Notwendigkeit einer detaillierten Untersuchung der klimatischen Auswirkungen wird geprüft. Generell empfiehlt es sich insbesondere vor dem Hintergrund der sensiblen Nutzung als Universitätsklinikum und des entsprechend hohen Anteils besonders hitzevulnerabler Personen, generell Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung und zur Optimierung der Durchlüftung im Planungsraum umzusetzen, um auch künftig gesunde Aufenthalts- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten. Daher sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Die o.g. Rahmenplanung zeigt auf, welche Bereiche des Plangebietes zukünftig von einer baulichen Entwicklung betroffen sind und welche von Bebauung freigehalten und durchgrünt werden können. Bei der überwiegenden Mehrzahl der zukünftigen Baumaßnahmen handelt es sich um solche, die auf bereits baulich genutzten Flächen stattfinden, so dass Neuversiegelungen auf das notwendige Maß reduziert werden können. Potenziale zur Entsiegelung werden im weiteren Verfahren geprüft. Nicht überbaute Fläche werden nach Möglichkeit begrünt. Bei der Gestaltung der Freianlagen wird Wert auf die Aufenthaltsqualität und die Schaffung kühler, beschatteter Bereiche gelegt . Bestehende bioklimatisch günstige Funktionen wie die Verschattung durch den Baumbestand werden so weit als möglich erhalten. Zudem wird die Installation von Wasserflächen bzw. Wasserspielen geprüft, die aufgrund der entstehenden Verdunstungskühlung dazu beitragen Wärmebelastungen am Tag zu reduzieren. Eine Präzisierung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebelastung und Optimierung der Durchlüftung wird ggf. durch ein detailliertes Klimagutachten erfolgen. Ab einer Größe von 200m² werden Flachdächer sowie flach geneigte Dächer (bis 15°) mit einer Dachbegrünung ausgestattet. Dies erfolgt auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.09.2010: „Dachbegrünung in Bonn“, Drucksachen-Nr.: 0912064. Klimaschutz (Energiekonzept) Seitens des UKB sollen im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren für die jeweiligen Neubauten Energiekonzepte erstellt und im Vorfeld der UmsetzungSeite 26 von 31 Seite 27 mit der Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda abgestimmt werden. Hierbei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Vor dem Hintergrund des Hauptausschuss- Beschlusses vom 14.11.1995 sind verschiedene Energieversorgungsvarianten unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien vergleichend zu untersuchen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen und Wirtschaftlichkeit darzustellen. Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der Stadt Bonn sind Energieeffizienzstandards vorzusehen, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Der Beschluss zur Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen bei Neubauvorhaben ist zu beachten (Drucksachen- Nr. 210919). Die Kombination von Photovoltaikanlagen mit Dachbegrünung wird erwartet. Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs sollen auch Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung getroffen werden. Dabei sind bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz, Vordächer, der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die solaroptimierte Ausrichtung der Gebäude gegenüber der aktiven Kühlung zu bevorzugen. Eine ggfs. nicht vermeidbare aktive Kühlung sollte auf der Basis von regenerativen Energien oder mittels hocheffizienter Anlagen erfolgen. Bei der Ausrichtung und Gestaltung der Dachflächen ist die aktive Solarenergienutzung mit einzubeziehen. Das Potenzia solarenergetischer Anlagen ist im Rahmen der jeweiligen Energiekonzepte darzustellen. Eine entsprechende Verpflichtung des UKB, Energiekonzepte für die geplanten Neubauten zu erstellen, soll im städtebaulichen Vertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem UKB bis zum Satzungsbeschluss vereinbart werden. 9.5 Schutzgut Boden Das Plangebiet ist von einer Altablagerung und von einer militärischen Altlast betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter den Ziffern 7618-12 und 7618-090 verzeichnet sind. Bei der zweitgenannten Altlast handelt es sich um eine von ca. 1894 bis 1945 betriebene Kaserne mit zwei Schießanlagen und einer Flak- Stellung. Ab 1947 erfolgte die Umnutzung des Kasernengeländes zum Standort des UKB. Detaillierte Untersuchungsergebnisse über die Altlastensituation liegen bisher nicht vor. Bis zur Offenlage des Bebauungsplan- Entwurfs werden daher orientierende Untersuchungen durchgeführt, ob eine entsprechende Kennzeichnung von Flächen im Bebauungsplan - Entwurf erforderlich ist. 9.6 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes oder Hochwasserrisikogebiets des Rheins oderSeite 27 von 31 Seite 28 von Bächen sowie außerhalb einer festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzzone. Oberflächengewässer sind von dem Bauleitplanverfahren ebenfalls nicht betroffen. Das Plangebiet wird nicht erstmalig bebaut, befestigt oder an die Kanalisation angeschlossen. Insofern besteht hier keine Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten. Hiervon unabhängig sollte im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren für Neubauten die Möglichkeit einer gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet im Rahmen des sog. Überflutungsnachweises geprüft werden. Vorzugsweise sollte dabei die Versickerung über die belebte Bodenzone in Mulden oder Versickerungsbecken erfolgen. 9.7 Schutzgut Kultur Einzeldenkmale kommen im Plangebiet nicht vor. Hinweise auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern liegen ebenfalls nicht vor. Sollten sich solche Hinweise bei den Tiefbauarbeiten ergeben, so sind die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zu berücksichtigen. Demnach ist die Fundstelle so lange unverändert zu belassen, bis die Denkmalbehörden über das weitere Vorgehen entschieden haben. Anlage/n 3 Übersichtsplan 6618-1 (öffentlich) 5 Beteiligungsplakat zum Bebauungsplan Nr. 6618-1_UKB_220531_1-Layout mit Text Seite 1 (öffentlich) 6 Beteiligungsplakat zum Bebauungsplan Nr. 6618-1_UKB_220531_1-Layout mit Text Seite 2 (öffentlich)Seite 28 von 31 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 Stadtbezirk Bonn / Ortsteil Venusberg Bundesstadt Bonn Amt 61-2 M. 1:7000Seite 29 von 31 H H H H H H H H 600 601 632630 632 Bonn Quirinusplatz Seilbahn 600 601 632602 600 601 630602 632600 601 630602 632600 601 630602 632600 601 630602 600 630602 612 630614 6261 UKB BMZ III VENUSBERG KOTTENFORST HINDENBURGPLATZ UN- CAMPUS RHEINAUE DOTTENDORF RHEIN Bundesstadt Bonn - Stadtbezirk Bonn, Stadtteil Venusberg Bebauungsplan Nr. 6618-1 „Universitätsklinikum Bonn“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Rahmenplan (Planstand Mai 2022)_M.1:4000 Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans_M.1:10.000 Mobilitätsplan: Bestand mit Seilbahn - o.M H LEGENDE Seilbahn Straßenbahn- haltepunkt Bushaltestelle Plangebiet Buslinie z.B. 600600 Tangentiale Erschließung • Verbesserung der Trennung von internen und externen Verkehren • Verkehrsreduzierung Innenbereich Hauptroute Fußgänger und Radfahrer • Stärkung der Inneren Nord-Süd Erschließung für Fußgänger und Radfahrer • Schwerpunktsetzung von Knotenpunkten „Ankommensplätzen“ (Nord+Süd), sowie einen „zentralen Campusplatz“ zur Verbesserung der Orientierung Campus-Achse • Nordsüdlich verlaufende zentrale „Campus-Achse“ als repräsentative dichte Hauptnutzungszone im Innenbereich (Kernzone) • Stärkung der Zentralität und Adressbildung Grünräume und Vernetzungen • Nachverdichtung von Grünräumen und Vernetzungen • Die vorhandenen charakteristischen Grünstrukturen sollen erhalten bleiben und Vernetzungen mit dem Kottenforst hergestellt werden Campus Mitte • Nachverdichtungsraum auf dem ehemaligen Hubschrauberlandeplatz • Schaffung einer studentischen Campusmitte Leitbild Rahmenplanung (Planstand November 2021) - o.M Vorhabenträger Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg- Campus 1 53127 Bonn Planung H+B Stadtplanung, Beele und Haase Partnerschaftsgesellschaft mbB,Stadtplaner Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Kraft Raum Wiesenstraße 51, 40549 Düsseldorf ambrosius blanke verkehr.infrastruktur Westring 25 44787 Bochum Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten Stolkgasse 25 50667 Köln städtebauliche Zeitphasen - o.M 2025 2030 2035 Verlauf Seilbahn Petra Denny Leiterin des Stadtplanungsamtes Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans_M.1:7000 Blatt 1 von 2 BlätternSeite 30 von 31 3 Bundesstadt Bonn - Stadtbezirk Bonn, Stadtteil Venusberg Bebauungsplan Nr. 6618-1 „Universitätsklinikum Bonn“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Vertiefungsbereiche (Planstand Mai 2022) - o.M. Vertiefungsbereiche - o.M Städtebauliche Vertiefung Rahmenplan (Planstand Mai 2022)_M.1:4000 Vorhabenträger Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg- Campus 1 53127 Bonn Planung H+B Stadtplanung, Beele und Haase Partnerschaftsgesellschaft mbB,Stadtplaner Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Kraft Raum Wiesenstraße 51, 40549 Düsseldorf ambrosius blanke verkehr.infrastruktur Westring 25 44787 Bochum Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten Stolkgasse 25 50667 Köln Referenz für Grünräume und Vernetzungen Referenz für Gebäudeneubau 2. Die neue grüne Mitte 3. Bergstation Seilbahn 3 2 1 Petra Denny Leiterin des Stadtplanungsamtes Blatt 2 von 2 Blättern Referenz für Vernetzung Referenz für die Gestaltung der Außenräume 1. Zentralklinischer BereichSeite 31 von 31
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