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220369 · Beschlussvorlage

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

Nummer
220369
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 220369-03 ST BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
  2. 220369-009 ST BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
  3. 220369-05 BBB-Anfrage zu planungsrechtlichen Grundlagen; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Antrag zur Vorlage 220369
  4. 220369-01 ST Ergänzende Stellungnahme zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1
  5. 220369-10 ST Stellungnahme zur Großen Anfrage -04: BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
  6. 220369-06 ST Stellungnahme zu -05: BBB-Anfrage zu planungsrechtlichen Grundlagen; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
  7. 220369-02 BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
  8. 220369-07 ST Stellungnahme zu -02: BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
  9. 220369-04 BBB-Anfrage zur verkehrlichen Erschließung; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
220369
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum
Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des
Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Venusberg für das im Übersichtplan dargestellte Gelände des
Universitätsklinikums Bonn ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an
der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind
öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates digitales
Beteiligungsformat durchzuführen.
Begründung
Zu 1. Als generelles Ziel des Bebauungsplans wurde bereits mit dem
Zielbeschluss die bauliche Weiterentwicklung des Universitätsklinikums
formuliert. In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz wurde am 30.10.2019 der Zielbeschluss für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6618-1 beschlossen (DS Nr. 1912670).
Die Verwaltung wurde beauftragt, den zuständigen Gremien den Beschluss
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 vorzulegen, der den
rechtskräftigen Bebauungsplan 7818-36 (Venusberg – Uni Klinik) vomSeite 1 von 31
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27.11.1964 ersetzen soll und die weitere bauliche Entwicklung des
Universitätsklinikums Bonn ermöglichen soll. Zur Sicherung dieses
Planungszieles ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 notwendig.
Zur Erarbeitung eines Leitbildes für die künftige bauliche Entwicklung wurde im
Auftrag des Universitätsklinikums Bonn (UKB) eine Rahmenplanung „Grün und
Verkehr“ und ein Leitbild zur künftigen Entwicklung erarbeitet. Diese
Rahmenplanung wurde mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt
Bonn abgestimmt und in ein städtebauliches Konzept übertragen.
Für diese Planung soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Zu 2.
Neben der Beteiligung durch den Aushang der Pläne sollen die Bürgerinnen
und Bürger durch eine Bürgerversammlung eingebunden werden. Die
Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Stadt Bonn
sowie auf deren Internetseiten zu informieren und sich innerhalb einer
bestimmten Frist zur Planung zu äußern. Ort und Zeitraum dieser
Informationsmöglichkeiten werden ortsüblich im Amtsblatt der Bundesstadt
Bonn sowie im „Schaufenster“ bekannt gemacht. Das Beteiligungsformat wird
den entsprechenden Vorgaben im Rahmen der Corona-Vorschriften angepasst.
Ziele und Zwecke der Planung
1. Lage des Plangebietes
Das ca. 45 ha große Plangebiet, das den gesamten Bereich des
Universitätsklinikums Bonn (UKB) umfasst, liegt im Stadtbezirk Bonn und dort
im Stadtteil Venusberg.
Das Plangebiet lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen:
 Im Norden durch die Ernst- Abbe- Straße, die Robert- Koch- Straße sowie
den Bereich des Gebäudes 2 (vormals sogen. Auenbruggerhaus),
 im Osten durch die Einfriedung des Klinikgeländes im Verlauf des
Wanderweges „Rheinhöhenweg“,
 im Süden durch die Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße sowie
deren östlicher Verlängerung im Bereich der Einfriedung des Klinikgeländes
und im Westen durch die Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße
(einschließlich) und die Sigmund- Freud- Straße.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes kann dem Übersichtsplan
entnommen werden.
2. Planungsanlass
Das UKB firmiert seit dem 01.01.2001 als selbständige Anstalt des öffentlichen
Rechts (AöR). Es trat damit an die Stelle der bisherigen Medizinischen
Einrichtungen der Universität Bonn.
Das Klinikum war vor dem 2 Weltkrieg auf verschiedene Standorte imSeite 2 von 31
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Stadtgebiet verteilt. Nach den Zerstörungen des 2. Weltkrieges wurde die
Entscheidung vom Land NRW und der Stadt Bonn zur Verlagerung des
Klinikums an den aufgegebenen Kasernenstandort auf dem Venusberg
getroffen. Ab 1950 wurde der Klinikbetrieb aufgenommen. Seitdem entwickelt
sich das Klinikum auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem
Jahre 1964 kontinuierlich weiter.
Das UKB übernimmt heute im unverzichtbaren Umfang die
Gesundheitsversorgung, einschließlich der Hochleistungsmedizin für die Stadt
Bonn sowie die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler. Darüber hinaus
gewährleistet es die Verbindung der Krankenversorgung mit den Bereichen
Forschung und Lehre an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn.
Mit rund 32 Kliniken und ca. 26 Instituten sowie derzeit ca. 8.000 Beschäftigte
gehört das UKB zu einem der größten Arbeitgeber*in in Bonn. Jährlich werden
am UKB ca. 350.000 ambulante Patient*innen, ca. 50.000 stationäre
Patient*innen und ca. 30.000 Notfallpatient*innen behandelt.
Das UKB hat einen konkreten Bedarf für weitere Neu-, Rück- und Umbauten
bis zu einem Zielhorizont im Jahre 2035 angemeldet und zwar sowohl für
eigene Zwecke wie auch für das ebenfalls hier angesiedelte Deutsche Zentrum
für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) sowie das Studierendenwerk
bzgl. eines Neubaues der Mensa. Das Klinikgelände auf dem Venusberg soll
auch über diesen o.g. Zeitraum hinaus baulich fortentwickelt werden, um damit
der langfristigen Versorgungsfunktion für die Region gerecht zu werden.
Die Patient*innen-, Beschäftigte-, Besucher*innen- und Lieferverkehre sollen
durch Maßnahmen des Mobilitätsmanagements mit der Maßgabe der
Verkehrsreduzierung und vorrangigen Nutzung des Umweltverbundes gebiets-
und umgebungsverträglich geregelt werden.
Insb. der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahre 1964 kann
diese Zielsetzung nicht mehr abdecken, da u.a. die festgesetzte
Baumassenzahl von 2,0 durch in der Vergangenheit erteilte Befreiungen
überschritten ist und weitere bauliche Entwicklungen daher eingeschränkt sind.
Zur Umsetzung der Planungsabsicht ist daher die Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes erforderlich. Da die bereits heute bzw. künftig zulässige
Grundfläche auf dem UKB- Gelände den Schwellenwert von 20.000 qm nach §
13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) überschreitet, wird gemäß
den Vorschriften des BauGB ein sogenanntes Vollverfahren mit Umweltbericht
durchgeführt.
3. Planungsablauf
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat am 30.10.2019
unter Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am
10.10.2019 und vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Bonn vom
05.11.2019 den Zielbeschluss bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes
gefasst. Als generelles städtebauliches Ziel wurde der Weiterentwicklung des
UKB auf dem Venusberg zugestimmt.
Für das Plangebiet wurden vom Landschaftsarchitekturbüro KRAFT.RAUM.Seite 3 von 31
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aus Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Heinle Wischer
und Partner aus Köln sowie dem Verkehrsplanungsbüro Ambrosius Blanke aus
Bochum eine Rahmenplanung (Stand: Mai 2021) entwickelt, welche die weitere
Bebaubarkeit des UKB in verschiedenen Bauabschnitten bis zum Jahre 2035
aufzeigt, die funktionalen und gestalterischen Qualitäten der verbleibenden
Freiräume verbessert und die Strukturierung der Verkehrsführung zum Ziel hat.
Für die Rahmenplanung wurden ursprünglich zwei Varianten („Grüne
Campusmitte“ und „Urbane Campusmitte“) entwickelt, die in Teilbereichen
unterschiedliche Entwicklungspotentiale aufzeigten. Die Varianten
unterschieden sich z.T. in ihrer städtebaulichen Anordnung, insbesondere der
zukünftigen Campusmitte, sowie den damit verbundenen Querverbindungen
der Frei- und Grünräume. Die Einrichtungen der neuen studentische „Grüne
Campusmitte" konnten unabhängig von den östlichen Entwicklungsflächen
(Frauenklinik, Pathologie und HET) gebaut werden.
Im weiteren Planungsprozess wurden u.a. aufgrund der Empfehlung des
Städtebau- und Gestaltungsbeirates der Bundesstadt Bonn die Variante „Grüne
Campusmitte“ weiterverfolgt. Im weiteren Planverfahren wies die Variante
„Grüne Campusmitte“ eine deutliche städtebauliche Robustheit sowie Vorteile
hinsichtlich der flexiblen Anpassung der funktionalen Erfordernisse des UKB
auf. Diese Variante lässt zudem ein Flächenpotential für
Begrünungsmaßnahmen zu, die im weiteren Planverfahren bzw. im Rahmen
des anvisierten städtebaulichen Wettbewerbs noch konkretisiert werden
müssen
4. Planungsrechtliche Situation
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein- Sieg
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die
Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Planbereich
als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ dar. Der
Bebauungsplan ist daher aus dem FNP nach § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7818-36 vom 27.11.1964 setzt für das
Klinikgelände ein Sondergebiet nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
von 1962 fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch eine
Baumassenzahl von 2,0 sowie eine mittels Schnittzeichnung ermittelte,
maximal zulässige Bauhöhe von 200 Meter über Normalnull (NN) festgelegt.
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch eine großzügige
Mantelbaugrenze festgesetzt. Zwischen der überbaubaren Grundstücksfläche
und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstrecken sich weitere, nicht
überbaubare Grundstücksflächen, die nach der BauNVO von 1962 ebenfalls
durch Nebenanlagen überbaut werden können. Desweiteren sind im
Bebauungsplan Verkehrs- und Parkplatzflächen festgesetzt worden. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße
entgegen der Festsetzung nicht öffentlich gewidmet wurde, sondern vom UKB
angekauft wurde.
Neben dem o.g. Bebauungsplan aus dem Jahre 1964 wurde zurSeite 4 von 31
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planungsrechtlichen Sicherung des Neubaues des Eltern- Kind- Zentrums (Elki)
mit dem anliegenden Familienhaus sowie der Erweiterung des Parkhauses
Mitte der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7818-16 aufgestellt. Dieser
wurde am 26.11.2014 rechtskräftig. Innerhalb des festgesetzten
Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Universitätsklinikum“ sind für die
einzelnen Baufelder (Elternhaus, Elki) 4 bzw. 5 Vollgeschosse zulässig. Im
Bereich des Parkhauses wurde aufgrund der besonderen Bauform keine
Anzahl der zulässigen Vollgeschosse, sondern eine maximale Gebäudehöhe in
Metern über Normalhöhennull (NHN) festgesetzt. Die zulässige Grundfläche
entspricht den überbaubaren Grundstücksflächen, so dass das Maß der
baulichen Nutzung dadurch bestimmt ist. Die überbaubaren
Grundstücksflächen sind vorhabenbezogen auf die Hochbauten abgestimmt.
Der Landschaftsplan Kottenforst der Bundesstadt Bonn (Stand: 2013) enthält
keine Festsetzungen zum Plangebiet, da es dem Innenbereich zugeordnet ist.
5. Bestandssituation
5.1 Nutzungen im Bestand
Das Gelände des UKB gliedert sich in verschiedene Bereiche, die funktional
bestimmte Aufgaben übernehmen:
 Im nördlichen und nordöstlichen Abschnitt befinden sich die zentralen
Bereiche der Krankenhausversorgung (insb. Augenklinik, Dermatologie,
Onkologie, Chirurgie, Innere Medizin, Eltern- Kind- Zentrum,
Frauenheilkunde) sowie die Verwaltung. Außerdem wird auch der Bereich
des Neurologischen Zentrums ganz im Süden des Plangebietes diesem
Funktionsfeld zugeordnet.
 Im Nordwesten parallel zur Sigmund- Freud- Straße sind die Einrichtungen
der Bildung sowie der Forschung und der Lehre (insb. Biomedizinische
Zentren I und II) angeordnet.
 Im zentralen, mittleren Abschnitt des UKB- Geländes liegt die Logistik (insb.
Blockheizkraftwerk (BHKW), Versorgungszentrum, Parkhäuser Mitte und
Süd, Fahrbereitschaft, Apotheke, Rechenzentrum).
 Südwestlich entlang der der Karl- Landsteiner- Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße
ist insb. die Wohnfunktion mit dem Betriebskindergarten verortet.
 Im südöstlichen Teilgebiet des Geländes befinden sich die Institute (insb.
Pathologie, Virologie, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen DZNE).
Die Gebäudetypologie der vorhandenen Hochbauten ist sehr heterogen und
reicht von Bauformen aus der Gründungsphase der ehemaligen Kaserne (insb.
die Institutsgebäude im südöstlichen Bereich des Plangebietes) bis in die
Neuzeit (insb. Elki). Daher kann nicht von einem einheitlichen, städtebaulichen
Erscheinungsbild gesprochen werden. Vielmehr stellt sich das Gelände des
UKB als „Campus im Grünen“ dar.
Die Höhenentwicklung des baulichen Bestandes bewegt sich überwiegend in
einer Spannweite von 3 bis 6 Vollgeschossen. Nur vereinzelt sind auch
Baukörper oder Bauteile anzutreffen, die 1 bis 2 Vollgeschosse oder bis zu 7
Vollgeschosse aufweisen. Die höhenmäßig markantesten Baukörper sind dabeiSeite 5 von 31
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das Bettenhaus mit dem darauf befindlichen Hubschrauberlandeplatz, die
Neurochirurgie sowie die Wohnhäuser entlang der Karl- Landsteiner-
Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße.
5.2 Heutige Freiraumsituation
Bis auf den nordwestlichen Abschnitt des Plangebietes entlang der Sigmund-
Freud- Straße ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch die
Waldbereiche des Kottenforstes und des Venusberghanges eingerahmt. Diese
Waldbereiche außerhalb des eigentlichen Klinikgeländes bleiben unangetastet.
Innerhalb des Klinikgeländes befindet sich ein waldartiges Gelände von ca. 2
ha, das durch den rechtskräftigen Bebauungsplan überplant wird. Es ist
dennoch als schutzwürdiges Biotop im Biotopkataster des Landesamtes für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) aufgenommen worden.
In diesen Bereich greift die vorliegende Rahmenplanung durch bauliche
Eingriffe im Westteil durch geplante Wohngebäude nur sehr maßvoll ein. Der
überwiegende Teil dieses Gehölzes bleibt bestehen. Eine der
Verkehrssicherung zuträgliche Neugestaltung des Waldrandes wird hierbei
berücksichtigt.
Der nördliche Bereich des UKB- Geländes bis etwa auf Höhe der Hauptpforte
ist im Vergleich zu dem sich daran anschließenden südlichen Teilbereich
vergleichsweise stark verdichtet. Hier finden sich größere Grünbestände nur
noch nördlich der Augenklinik, im östlichen Übergang zum Venusberghang und
westlich des Eltern- Kind- Zentrums.
Vor allem im Bereich der Wohngebäude im Südwesten an der Karl-
Landsteiner- Straße, der älteren Institute im Südosten des UKB und um das
Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) befinden sich
teilweise parkartige Grünbereiche oder sie wurden im Zuge des Neubaues des
DZNE hergestellt.
Über das ganze Plangebiet hat sich ein Baumbestand erhalten, der
artenschutzrechtlich relevant sein kann und ggf. unter die Baumschutzsatzung
der Bundesstadt Bonn fällt.
5.3 Mobilitätssituation heute
Das Plangebiet ist über die übergeordneten Verkehrszüge Sigmund- Freud-
Straße/Robert- Koch- Straße nach Norden in Richtung Innenstadt/Südstadt mit
der als Autobahnzubringer wirkenden Reuterstraße sowie nach Südwesten
über den Haagener Weg in Richtung Ippendorf und weiter in Richtung
Reichsstraße (Röttgen/Ückesdorf) angebunden.
Mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht man das
Klinikgelände über die Buslinien 601 und 602 (beide Venusberg/Tannenbusch)
sowie die Buslinien 630 (Gronau/Venusberg/Tannenbusch) und 632
(Venusberg/Beuel), die die Haltestellen Uniklinikum Hauptpforte und
Uniklinikum Süd (End- und Pausenhaltestelle) zusammen in enger Taktfolge
anfahren. Außerdem verkehrt an den Haltestellen Uniklinikum Nord und
Kiefernweg noch zusätzlich die Buslinie 600 (Ippendorf/Graurheindorf) im
werktäglichen 20 min- Regeltakt. Verbesserungen im Bereich des ÖPNVSeite 6 von 31
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werden jährlich im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
überprüft.
Trotz der topographischen Lage des Plangebietes auf dem Hochplateau des
Venusberges (ca. 170m ü.NHN gegenüber 62m ü.NHN am Poppels-dorfer
Schloss) spielt insbesondere der Radverkehr (zunehmende Nutzung von E-
Bikes und Pedelecs) eine wichtige Rolle. Durch die Bundesstadt Bonn wurden
auf den Zufahrtsstraßen erste Maßnahmen zur Erreichbarkeit des UKB
(alternative Führungen, Schutzstreifen, separate Radwegeführung,
Beschilderung) umgesetzt. Das Bonner Fahrradverleihsystem ist bereits
installiert und in Betrieb. Derzeit werden zusammen mit dem UKB weitere
Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs konzipiert, die die Erreichbarkeit
des Stadtteils Venusberg weiter verbessern werden.
Aufgrund der o.g. topographischen Lage des Plangebietes spielt der
Fußverkehr für die Erreichbarkeit des Plangebietes eine vergleichsweise
eingeschränkte Rolle.
Auch das UKB selbst hat im Rahmen des Neubaus des Eltern-Kind-Zentrums
mit der Bundesstadt Bonn bereits erhebliche bauliche und organisatorische
Maßnahmen im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements konzipiert
und sukzessive umgesetzt, um insb. den Fuß- und Radverkehr für die
Besucher*innen und beschäftigte Personen des UKB zu attraktivieren. Das
UKB fördert als besonders fahrradfreundliches Unternehmen mit zahlreichen
Maßnahmen eine nachhaltige Mobilität (z.B. Infrastruktur, Reparaturdienst,
Umkleiden/Duschen, Medizinberatung, Darlehen für Fahrräder, Unterstützung
des Seilbahnprojektes, etc.). Es ist auch ein wiederkehrender
Tagesordnungspunkt bei den Sitzungen der Veranstaltung des „Runden
Tisches Venusberg“, bei der Vertreter des UKB, der Anwohnerinitiative
Venusberg und der Stadtverwaltung seit 2014 fortlaufend Verbesserungen im
Verkehr erarbeiten.
Zur Einschätzung des betrieblichen Mobilitätsmanagements wurde eine
Wirkungsprognose der Maßnahmen für das UKB erstellt, die aus sechs
zentralen Elementen besteht:
 Mitfahrerportal
 Optimierung des Parkraummanagements einschließlich Bewirtschaftung
 Subventionierung von Großkundentickets ÖPNV
 Einführung von Firmenfahrrädern sowie Fahrradförderung
 verbesserte Radverkehrsinfrastruktur
 Zertifizierung als Fahrradfreundlicher Betrieb gemäß ADFC
 sowie Parkplätze für (E-) Roller.
Dennoch ist es weiterhin notwendig, auch Parkplätze für den motorisierten
Individualverkehr (MIV) bereitzustellen. Der ruhende Verkehr innerhalb des
Klinikgeländes wird bereits heute zu einem Großteil in drei Parkhausstandorten
gebündelt:
 Parkhaus Nord (432 Stellplätze)
 Parkhaus Mitte (485 Stellplätze) sowie Parkpalette Mitte (245 Stellplätze)
 Parkhaus Süd (748 Stellplätze)Seite 7 von 31
Seite 8
Darüber hinaus bestehen insb. im Bereich östlich der Augenklinik sowie östlich
des Versorgungszentrums größere, oberirdische Parkplatzbereiche.
Außerhalb des Klinikgeländes hat die Bundesstadt Bonn im Rahmen des
Parkraumkonzeptes Venusberg in 2021 Anwohnerparkzonen eingerichtet, die
intensiv überwacht werden sollen, um Fremdparker außerhalb des
Klinikgeländes möglichst zu vermeiden und den Verkehr vielmehr auf den
Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) sowie die o.g. Parkhäuser zu
lenken.
6. Rahmenplanung
6.1 Leitbild der Rahmenplanung
Leitbild der Rahmenplanung für das UKB ist und bleibt der „Campus im
Grünen“, der sich in die umgebenden Waldbereiche des Kottenforstes und des
Venusberghanges einbettet. Sie stellen die wesentlichen Qualitäten und
Alleinstellungsmerkmale des Standortes dar. Um dieses Leitmotiv zu stärken,
lag neben der baulichen Entwicklung des UKB ein wesentlicher Schwerpunkt
der Rahmenplanung in der Entwicklung eines Freiraumkonzeptes,
welches trotz massiver Erhöhung der Baumassen die vorhandenen
Grünstrukturen aufgreift, ergänzt und fortentwickelt, sowie neue
Aufenthaltsqualitäten für Personen, die sich in medizinische Behandlung
begeben und ihre Besucher*innen sowie Beschäftigte und Studierende schafft.
Das Leitbild illustriert folgende wesentlichen räumlichen Elemente als
Grundgerüst, die das UKB in Zukunft prägen sollen:
 "Campus-Achse"
 "Studentische Campusmitte"
 "Grüne Schale"
 Querverbindungen Grün- und Freiräume
"Campus-Achse"
Die Rahmenplanung entwickelt eine nordsüdlich verlaufende "Campus- Achse"
als repräsentative Hauptnutzungszone im Kernbereich des UKB, die von der
Augenklinik im Norden über einen zentralen Platzbereich vor dem Elki bis zum
Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen DZNE im Süden
reicht. Diese stellt eine neue, für die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
freundliche Verbindung innerhalb des Campusgeländes dar. Mit Ausbildung
eines nördlichen und südlichen „Ankommensplatzes“, sowie eines zentralen
Campusplatzes im Bereich des Elki und des Herzzentrums wird die Zentralität
dieser Orte des Ankommens und die Adressbildung des UKB im Inneren
gestärkt. Zudem sollen die einzelnen Funktions-, Außen- und Eingangsbereiche
der Gebäude an die "Campus -Achse" anschließen, sowie auch vorhandene
Verkehrsmodalitäten (Bushaltestellen, Parkhäuser und wichtige
Wegeverbindungen an die Umgebung für Fußgänger und Radfahrer)
angebunden werden, so dass die Orientierung innerhalb des Klinikgeländes
deutlich verbessert wird. Gleichzeitig soll der ÖPNV auf diese HauptrouteSeite 8 von 31
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ausgelegt werden (u.a. Bushaltestellen in der "Grünen Campusmitte"), sodass
das Ankommen und die Orientierung, insbesondere für Besucher*innen des
Klinikums vereinfacht wird.
Der neue zentrale Platz, der räumlich definiert wird durch den prägenden
Neubau des Herzzentrums auf der Nordseite, das bestehende Elki auf der
Ostseite und den Neubau der Mensa auf der Südseite soll zukünftig ein
zentraler Anlaufpunkt und „Identitätsstifter“ der Klinik werden, als Raum für
Aufenthalt, Kommunikation und Entspannung. Einen solchen, zentralen und
gut erreichbaren Ort weist das Klinikum derzeit nicht auf, so dass dadurch die
räumliche Qualität sowie die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert wird.
"Studentische Campusmitte"
Die Rahmenplanung sieht eine deutliche Stärkung der universitären Funktionen
durch Verlagerung von Institutsgebäuden vom Campus Poppelsdorf auf das
Gelände der Universitätsklinik vor. Diese Verlagerung ist zwingend erforderlich
und bietet entscheidende Vorteile, weil so die Ausbildung der Studierenden
über Synergieeffekte mit dem allgemeinen Klinikbetrieb gestärkt wird.
Die südlichen Freiflächen, heute überwiegend als Parkplätze genutzt bzw.
untergenutzt, angrenzend zum zentralen Platz vor dem Bereich
Herzzentrum/Elki stellen einen Verdichtungsraum für eine zukünftige zentrale
Institutslandschaft dar. Die neue "studentische Campusmitte" soll durch
Gebäude mit einem Studentischen Zentrum, einem Hörsaal und einer neuen
Mensa, die das alte Gebäude im Osten des Geländes ersetzt, ergänzt werden.
Unterhalb der Bestandskapelle (GB 52) sieht die Rahmenplanung ein
Anatomiezentrum vor. Im nördlichen Bereich zum DZNE (Deutsches Zentrum
für Neurodegenerative Erkrankungen e.V., GB 99) ist die Physiologie
untergebracht. Durch die randliche Anordnung der Neubauten verbleibt
die „Grüne Campusmitte“, die neben dem zentralen Campusplatz eine zweite,
prägende räumliche Intervention innerhalb des Klinikgeländes darstellt.
Die "Grüne Campusmitte" mit neuen Institutsgebäuden wird durch das Zentrum
für Geburtshilfe und Frauenheilkunde (GB 104), die Pathologie (GB 105) und
das Hygiene- Institut (GB 106) im Osten räumlich gefasst. Für die zukünftige
Entwicklung mussten die genannten östlichen Institutsgebäude städtebaulich
neu überdacht werden, sodass eine ganzheitliche grüne Campusmitte mit
Querverbindungen (Wege-und Grünverbindungen) gebildet werden kann. Die
Schaffung eines möglichst großen Anteils versickerungs- und
begrünungsfähiger Fläche wird hierbei berücksichtigt.
"Grüne Schale"
Das UKB ist nahezu vollständig vom unter Landschaftsschutz
stehenden Waldgebiet des Kottenforstes „inselartig“ umschlossen. Diese sog.
„Grüne Schale“ ist ein wesentliches Merkmal des Klinik- Standortes, der
erhalten und gestärkt werden soll. Die Randbereiche des Klinikums sollen an
diesen besonderen Waldcharakter des umgebenden Kottenforstes angelehnt
sein und in das Campusgelände erweitert und fortgeführt werden. Die
vorhandenen charakteristischen Grünstrukturen bestehend aus dem Wäldchen
im Südwesten des Geländes und weiterem alten Baumbestand sollen
weitestgehend erhalten bleiben und neue Vernetzungen untereinanderSeite 9 von 31
Seite 10
hergestellt werden. Das o.g. Bestandswäldchen, das schutzwürdige Biotop
„Waldflächen im Gelände der Venusbergkliniken“ (BK-5308-505) soll durch
direkte Wegeanbindungen für Fußgänger*innen erschlossen (Parkhaus Süd,
Kindertagesstätte und Logistikbereich) und so erstmals erlebbarer gemacht
werden, ohne dabei zu stark in die vorhandenen Grünstrukturen einzuwirken.
Querverbindungen für Grün- und Freiräume
Die Stärkung der „Querverbindungen für Grün- und Freiräume“ von West nach
Ost sollen die bestehenden Freiräume mit der Umgebung des Stadtteils
Venusberg besser verbinden und die Orientierung für die Durchquerung des
Klinikgeländes mit identitätsprägenden Orten und Plätzen vereinfachen. Zudem
wird an den bestehenden Wanderweg „Rheinhöhenweg“ außerhalb des
Klinikgeländes, östlich zur Bestandsmauer verlaufend, angeschlossen. Dazu
wird die bestehende Mauer an ausgewählten Stellen durchbrochen und so
diese räumliche Barriere gemindert. Die Stärkung der Grünräume zielt nicht nur
auf die Schaffung einer Vernetzung von Grünstrukturen ab, sondern bieten
auch das Potential für naturnähere Erholungsräume. Dies kann vor allem
erreicht werden, wenn in diesen Bereichen notwendige verkehrliche
Funktionsbereiche in den Grün- und Aufenthaltsbereichen integriert werden.
Die Rahmenplanung zeigt daher zwei in West- Ost- Richtung verlaufende
Querverbindungen zwischen dem Stadtteil Venusberg und dem
Rheinhöhenweg auf: Die nördliche Verbindung verläuft über den Mobilitätshub
an der zukünftigen Bergstation der Seilbahn/Bushaltestelle an der Sertürner
Straße über den „Ankommensplatz Nord“ zum Rheinhöhenweg. Die zweite
Querverbindung, im Süden gelegen, verläuft zwischen dem Kottenforst über
das bestehende Wäldchen, weiter über die "Grüne Campusmitte" zum
Rheinhöhenweg. Beide Verbindungen sind in dieser Form derzeit nicht
vorhanden und stellt eine wesentliche Bereicherung für das Klinikgelände dar.
6.2 Nutzungskonzept in der Rahmenplanung
Die Rahmenplanung (Mai 2021) integriert ein bauliches Stufenkonzept, welches
auf die funktionalen, derzeit absehbaren Bedürfnisse des UKB abgestimmt ist.
Den in Kapitel 5.1 beschriebenen Funktionsbereichen sind folgende
Maßnahmen zugeordnet. Die Gebäude (GB) sind nach der geltenden
Nummerierung des UKB kenntlich gemacht und in den Plänen dargestellt. Die
dargestellten Vertiefungsbereiche wurden vom Architekturbüro Heinle, Wischer
und Partner aus Köln eingehender betrachtet, da dort in der Zeitperspektive
2030 der Schwerpunkt der baulichen Entwicklung des Uniklinikums liegen soll.
Die Rahmenplanung des Büros Kraftraum aus Düsseldorf wurde dort durch
eine vertiefende Betrachtung der geplanten Gebäudekubaturen hinsichtlich der
Plausibiltät für die vorgesehenen Funktionen konkretisiert. Die eingetragenen
Gebäudekubaturen sind dabei als "Platzhalter§ zu verstehen, die im weiteren
Planungsverlauf noch verändert werden können.
Die grünplanerischen Inhalte der Rahmenplanung werden im weiteren
Planverfahren noch konkretisiert. Für die unterschiedlichen Bedürfnisse der
zukünftigen Nutzer und Nutzerinnen sollen im Sinne der mehrfachen
Innenentwicklung hochwertige Freiflächen geschaffen warden, dabei wird der
Anteil begrünter Flächen so weit als möglich erhöht. Im Hinblick aufSeite 10 von 31
Seite 11
Starkregenereignisse ist eine wassersensible Freiflächengestaltung
obligatorisch. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind durch die Pflanzung von
schattenspendenden Bäumen, Gebäudebegrünungsmaßnahmen und Bau von
Wasserflächen zu erreichen.
Der im Plangebiet vorhandene, zum Teil satzungsgeschützte Baumbestand soll
in der Planung berücksichtigt werden. Zu dessen Schutz sind ausreichende
Abstände zu den baulichen Maßnahmen einzuhalten. Notwendige
Ersatzpflanzungen für die Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand sind
innerhalb des Plangebietes, an Standorten mit Verbindung zum Erdreich
einzuplanen.
Stufe 1 bis 2025
Diese Entwicklungsstufe umfasst Vorhaben, die sich überwiegend bereits im
Bau bzw. vor der Fertigstellung befinden. Außerdem liegen für bestimmte
Vorhaben bereits genehmigte Bauvoranfragen bzw. Baugenehmigungen vor.
Diese Maßnahmen sollen noch auf Grundlage des geltenden Planungsrechtes
bis 2025 umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
 das den Zentralbereich des UKB zukünftig prägende Herzzentrum (GB 25)
als 1. Bauabschnitt des sog. Zentralklinikums,der Abschluss des Neubaus
des Biomedizinischen Zentrums II (GB 12), welches an der Sigmund- Freud-
Straße die Straßenfront prägend fasst sowie
 drei neue Wohngebäude östlich des Betriebskindergartens (GB 72) zur
Unterbringung von Beschäftigten des UKB.
Stufe 2 bis 2030
Für diese Entwicklungsstufe wird neues Planungsrecht benötigt, da der
rechtskräftige Bebauungsplan diese Entwicklungsabsichten bzgl. des Maßes
der baulichen Nutzung nicht mehr abdecken kann. Zu dieser Stufe gehören
insb. die folgenden, das Klinikum prägenden Projekte:
Krankenhausversorgung
 Der o.g. erste Bauabschnitt des Zentralklinikums soll um einen zweiten
Bauabschnitt nach Osten anstelle des rückzubauenden Gebäudes der
Inneren Medizin (GB 103) ergänzt werden.
 Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen DZNE (GB 99)
bedarf einer Aufstockung des nördlichen Gebäudeteils sowie der Ergänzung
nach Südwesten durch einen Neubau (GB 106).
Forschung und Lehre
 Das Biomedizinische Zentrum I und II (GB 12 und 13) soll um einen 3.Seite 11 von 31
Seite 12
Bauabschnitt (GB 101) entlang der Sigmund- Freud- Straße ergänzt
werden. Die hochbauliche Entwicklung des GB 101 wird ggf. mit der
Planung einer Seilbahn koordiniert. Zeitpunkt der Baumaßnahme und
mögliche Höhenentwicklung der Gebäude können nach derzeitigem
Sachstand noch nicht konkret benannt werden.
 Im Bereich östlich des Versorgungszentrums (GB 50) sowie des Parkhauses
Süd (GB 90) sollen auf heutigen Parkplatzflächen ein Campusbereich mit
Instituten, studentischen Zentrum, neuen Hörsälen, Mensa (GB 107) und
neuen Institutsgebäuden für Anatomie (GB 108) und Physiologie (GB 109)
gebaut werden.
Logistik
 Südlich des Parkhauses Mitte (GB 40 und 41) soll ein neues
Logistikzentrum mit Abfallwirtschaftshof (GB 113) entstehen. Zudem
kann eine Apotheke als ergänzender wichtiger Versorger und ein
Rechenzentrum (GB 112) in direkter Nähe zum Logistikzentrum (GB 114),
geschaffen werden.

 Das Parkhaus Süd (GB 90) soll bei Bedarf durch ein weiteres Parkhaus oder
einen Funktionsbau (GB 111) erweitert werden.
Wohnen
 Zwischen dem Betriebskindergarten (GB 72) und der Neurologie (GB 82)
sollen Wohngebäude (GB 73, 74 und 111) neu gebaut bzw. saniert werden.
Stufe 3 bis 2035 und Folgende
Diese Entwicklungsstufe umfasst Maßnahmen mit längerfristiger Perspektive,
für die Planungsrecht geschaffen werden soll.
Krankenhausversorgung
 Das Chirurgische Zentrum (GB 23) und die medizinische Klinik (GB 102)
benötigen perspektivisch Ersatzneubauten.
 Ein Umbau (GB 110) und spätere Aufstockung der Neurologie (GB 82)
sollen erfolgen.
Forschung und Lehre
 Die Dermatologie (GB 100) soll ein Ersatzbau erhalten. Die hochbauliche
Entwicklung wird ggf. mit der Planung einer Seilbahn koordiniert. Zeitpunkt
der Baumaßnahme und mögliche Höhenentwicklung der Gebäude können
nach derzeitigem Sachstand noch nicht konkret benannt werden.
 Des Weiteren sollen Institute im südöstlichen Bereich des Plangebietes neu
gebaut werden: ein Ersatzbau für das Hygiene-Institut und die PathologieSeite 12 von 31
Seite 13
(GB 105 und 106) sowie eine Erweiterung des HET III (GB 67).
All diese Maßnahmen machen auch weitere Überlegungen zur verkehrlichen
Abwicklung (ÖPNV, MIV, Fuß- und Radverkehr) erforderlich, die im nächsten
Kapitel näher erläutert werden.
6.3 Mobilität
Ein zentrales Ziel der Planung ist es eine Campuslandschaft zu schaffen, die
die Anforderungen der Besucher*innen, Beschäftigten und der Versorgung
miteinander koordiniert und den Kfz- Verkehr innerhalb des Klinikgeländes
minimiert. Durch die besonderen Anforderungen an die Ruhe im Umfeld eines
Krankenhauses steht bei der Verkehrsplanung neben der optimalen
Wegeführung die Beruhigung der internen MIV- Verkehre im Vordergrund.
Mit dem neuen Verkehrskonzept werden Personen, die sich in medizinische
Behandlung begeben, bei denen man von einem hohen Anteil ortsunkundiger
Verkehrsteilnehmender ausgehen kann, in die Parkhäuser Nord, Mitte oder
Süd geleitet, ohne die internen Verkehrswege des Klinikums zu belasten. Die
bessere Trennung von internen und externen Verkehren wird durch die
Umstrukturierung der Zufahrtssysteme erzielt. Dabei ist die Vorfahrt an sensible
Bereiche und Notfallaufnahmen für den kurzzeitigen Aufenthalt weiterhin
möglich. Die internen Logistikwege werden durch einen Versorgungstunnel
vom Versorgungszentrum zum Zentralklinikum zusätzlich entlastet bzw.
ermöglichen erst die Versorgung des Zentralklinikums.
Seilbahn
Der Standort einer Bergstation einer möglichen zukünftigen Seilbahntrasse und
die mögliche Trassenführung werden nach derzeitigem Planungsstand in der
Rahmenplanung berücksichtigt.
Busverkehr
Die Erschließung des öffentlichen Nahverkehrs wird derzeit hauptsächlich über
vier Bushaltestellen abgewickelt. Während die beiden externen Bushaltestellen
„Uniklinikum Nord“ und „Kiefernweg“ im Bestand verbleiben, wird die
Verkehrsführung sowie die Lage der internen Haltestellen „Uniklinikum
Hauptpforte“ und „Uniklinikum Süd“ optimiert. Dabei ist vorgesehen die
bestehende Ringfahrt durch das Gelände des UKB, aufgrund langer Wege
zwischen den einzelnen Richtungshaltestellen, zu einer Achse mit Wendefahrt
am südlichen Kreisverkehr zu konzentrieren. Die Verlegung der Haltestelle
„Uniklinikum Hauptpforte“ an den zentralen Platz am Elki vereinfacht die
Orientierung aufgrund direkter Sichtbeziehungen und verringert Wegelängen
für Fahrgäste aus dem Einzugsbereich Mitte/Nord.
Innere Erschließung
Für die innere Erschließung des UKB wurde vom Büro Ambrosius Blanke einSeite 13 von 31
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Erschließungssystem entwickelt, welches zu einer Verbesserung der
verkehrlichen Situation auf dem Gelände des UKB führen soll. Wesentlicher
Bestandteil der Neuordnung ist die Anordnung eines Kreisverkehrsplatzes an
der Einmündung Sigmund-Freud-Straße/Karl-Landsteiner-Straße, der um einen
zusätzlichen nördlichen Ast erweitert wird (im Plan: Ankommen Mitte). Am
nördlichen Ast entsteht eine neue Verbindungsstraße, welche die neue
Hauptzufahrt des UKB-Zentrums darstellt. Gleichzeitig wird die Verlängerung
der Sigmund-Freud-Straße durchgängig bis zum Parkhaus Süd als externe
Erschließungsachse geöffnet. Dies ermöglicht eine klare Zuweisung der
externen Verkehre in Richtung der Parkhäuser.
Die Zufahrten der Parkhäuser Mitte werden an deren Südfront verlegt, was
Raum für die Anlage von großzügigeren Bereichen für Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen auf der Nordseite schafft. Der bestehende Kreisverkehr
nordöstlich der Parkhäuser Mitte wird zurückgebaut und an der Stelle entsteht
eine neue Achse zur fußläufigen Anbindung der Parkhäuser Mitte an das UKB-
Zentrum.
Die Karl-Landsteiner-Straße/Dr.-Eva-Glees-Straße soll als Versorgungsstraße
für das Klinikgelände weiter genutzt werden und in Kombination mit dem
geplanten Versorgungstunnel (siehe hierzu Kap. Lieferverkehr und Logistik)
den internen Verkehr reduzieren.
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
Das Plangebiet soll durch einen Hauptweg für den Radverkehr von der Robert-
Koch- Straße im Norden kommend über die neue „Campus- Achse“ bis zum
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen DZNE und weiter in
den Kottenforst durchzogen werden.
Parallel dazu sollen auch die Fußgänger*innen geführt werden, deren Wege
sich über Seitenarme dieser zentralen „Campus- Achse“ in Richtung des
„Rheinhöhenweges“, der übrigen Wanderwege in den Kottenforst sowie des
Kiefernweges und der Sertürnerstraße in den Stadtteil Venusberg verästeln
soll.
Parken
Die Erschließung des Parkhauses Nord von der Sigmund- Freud- Straße aus
bleibt bestehen.
Die Zufahrtmöglichkeiten für den MIV auf das Klinikgelände werden aber
darüber hinaus stärker auf die zwei übrigen Parkhausstandorte Mitte und Süd
ausgerichtet und entflechtet. Hierzu wird an der Hauptpforte ein neuer
Kreisverkehrsplatz gebaut, der die Verkehrsteilnehmer entweder zum Parkhaus
Mitte oder zum Parkhaus Süd leitet. Die Zufahrt des Parkhauses Mitte muss zu
diesem Zweck auf die Südseite des Parkhauses verlegt werden. Die Ausfahrt
bleibt auf der Nordseite. Die Erweiterung des Parkhauses Mitte an Stelle des
jetzigen Parkhauses „Parkpalette“ ist bereits über das geltende Planungsrecht
für das Elki abgedeckt.Seite 14 von 31
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Angedacht ist ein ergänzendes Parkhaus Süd nördlich des bestehenden
Parkhauses Süd.Seite 15 von 31
Seite 16
Lieferverkehr und Logistik
Zur Reduzierung der inneren LKW-Transporte und Verschlankung der
Logistikprozesse geht das Logistikkonzept von einer Tunnel-Anbindung der zu
versorgenden Klinikbereiche aus. In einer ersten Realisierungsstufe im
Rahmen der Neuordnung des Eingangsbereichs soll das Herzzentrum an das
Versorgungszentrum angebunden werden. Zur Entwicklung des neuen
Abfallwirtschaftshofs und des Logistikzentrums werden auch diese Bereiche
versorgt werden, sodass LKW-Transporte innerhalb des Klinikums deutlich
reduziert bzw. eine Belieferung des Zentralklinikums erst ermöglicht wird. Eine
Erschließung des zukünftigen Logistikzentrums ist über die Karl-Landsteiner-
Straße geplant.
Zufahrtsbeschränkungen
Die übrige Zufahrt für den MIV auf das Klinikgelände wird nur für befugte
Personengruppen und den Lieferverkehr über entsprechende
Schrankenanlagen gewährleistet. Hierzu werden die baulichen
Voraussetzungen am Parkplatz Nord, der neuen Verbindungsstraße und
Haupterschließung, dem südlichen Kreisverkehr sowie den Parkhäusern Mitte
geschaffen.
7. Zusammenfassung der Verkehrsuntersuchung
Die verkehrlichen Belange des Bebauungsplanentwurfs wurden in einer
umfassenden Verkehrsuntersuchung betrachtet. Dabei wurden die
verkehrlichen Auswirkungen der prognostizierten Erweiterungen und der
personellen Entwicklung des UKB auf dem Venusberg untersucht. Grundlage
ist eine Prognose der am Klinikum anwesenden Personen für das Jahr 2030.
Demnach werden im Jahr 2030 ca. 13.200 Beschäftigte und ca. 3.500
Studierende am Standort erwartet. Bis zum Jahr 2035 können es ca. 15.100
Beschäftigte und ca. 3.700 Studierende werden.
Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Radverkehrserhebung maßgeblicher
Radweg-Knotenpunkte und eine Befahrung der Radstrecken zum Klinikum
durchgeführt. Die im Rahmen der Befahrung dokumentierte Infrastruktur des
Klinikums ist Grundlage für die Ermittlung der maßgeblichen Fußgängerströme
und eine hieraus abgeleitete, kritische Analyse des Ausbauzustands des
Fußwegenetzes. Von den Stadtwerken Bonn wurden Querschnittserhebungen
von projektrelevanten Haltestellen zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung des
MIV wurde das Verkehrsmodell der Stadt Bonn angewandt. Bestehende
Mobilitätsangebote und Mobilitätsmanagement-Maßnahmen wurden durch das
UKB benannt. Die bestehenden Verkehrsflächen am UKB und im direkten
Umfeld wurden analysiert.
Als Grundlage zur verkehrstechnischen Bewertung der zukünftigen
Entwicklungen des UKB wurden auf Basis des Prognose-0-Falls drei Prognose-
Szenarien definiert, welche auf dem Verkehrsmodell der Stadt Bonn beruhen.
Der Prognose-0-Fall des Modells betrachtet die generelle Entwicklung der
Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt BonnSeite 16 von 31
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für den Planungshorizont 2030. Weiter entfernte Zeithorizonte sind mit zu
starken Unsicherheiten behaftet, dies gilt insbesondere für die Entwicklung des
Modal-Splits.
Das erste Prognose-Szenario dimensioniert die zusätzlichen Verkehre
entsprechend des gesteigerten Personenaufkommens des UKB im Jahr 2030.
In diesem „Worst-Case-Szenario“ erhöhen sich die Kfz-Verkehrsmengen auf
den Zufahrtsstraßen zum Venusberg um über 1.000 Kfz am Tag im Vergleich
zum Prognose-0-Fall. Im Bereich der Hauptpforte, wo sich die Verkehrsmengen
bündeln, sogar auf über 2.000 Kfz pro Tag.
Im zweiten Szenario wird zusätzlich zur Entwicklung des UKB ein wirksames
Mobilitätsmanagement berücksichtigt, welches zu einer Abnahme des UKB-
orientierten MIV um 10 %-Punkte im Anteil der Verkehrsmittel (Modal-Split) und
einer entsprechenden Steigerung der ÖPNV- und Fahrrad- /Pedelec-Nutzung
führt. In diesem Szenario 2 wird sich durch die Planung das
Verkehrsgeschehen auf dem öffentlichen Straßennetz nur sehr geringfügig im
Vergleich zum Prognose-0-Fall ändern, es werden pro Tag nur einige Hundert
zusätzliche Fahrten auf den Streckenabschnitten und auf einigen Abschnitten
geringe Reduzierungen erwartet. Auf diese Weise kann also die Steigerung des
Verkehrsaufkommens im MIV durch die Entwicklung am UKB stark reduziert
werden.
Als drittes Szenario wurde die Umsetzung einer Seilbahn berücksichtigt. Hier
wurde die volkswirtschaftliche Berechnung des Büros Spiekermann und die
dort erstellten ÖPNV-Matrizen eines Verkehrsmodells ausgewertet und die
Effekte auf das MIV-Verkehrsmodell übertragen. Es zeigt sich eine geringere
Zunahme des MIV-Aufkommens auf den Strecken zum Venusberg als bei
Szenario 1. Eine Intensivierung des Mobilitätsmanagements wie in Szenario 2
und die Einrichtung einer Seilbahn-Anlage versprechen somit die günstigsten
Gesamtwirkungen. Die genauen Effekte auf die Auslastung des bestehenden
ÖPNV-Angebots waren nicht Bestandteil der Untersuchung.
Analyse
Die Analyse der Verkehrsmengen im MIV wurde für den Planungshorizont des
Jahres 2030 erstellt. Sowohl für den Prognose-0-Fall als auch für die Prognose-
Szenarien wurden fünf relevante Knotenpunkte hinsichtlich ihrer
Leistungsfähigkeit überprüft. Dies sind die Knotenpunkte „Robert-Koch-
Straße/Im Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“; „Sigmund-Freud-
Straße/Sertürnerstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Kiefernweg“ und „Sigmund-
Freud-Straße/Karl-Landsteiner-Straße“.
Für den letzteren Knotenpunkt wurde dabei der Zustand untersucht, der nach
der Umgestaltung der Hauptpforte vorliegen wird. Die Analyse für den
Prognose-0-Fall ergab, dass damit zu rechnen ist, dass die Knotenpunkte
„Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“ und
„Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“ in den Spitzenstunden an ihre
Leistungsfähigkeitsgrenze stoßen werden.
Bei der Analyse der Knotenpunkte für die drei Prognose-Szenarien konnte für
die Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „RöttgenerSeite 17 von 31
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Straße/Buchholzstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“, „Sigmund-
Freud-Straße/Kiefernweg“ die Leistungsfähigkeit im aktuellen Ausbauzustand
für die angenommene Spitzenstundenbelastung nicht bestätigt werden.
Insbesondere die Knoten „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „Röttgener
Straße/Buchholzstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“ sind dabei
maßgeblich für den Verkehrsfluss in Richtung des UKB.
Auf den Zuwegen zum Klinikum konnte durch die Radverkehrs-Erhebung in
2020 trotz der Einwirkung der Pandemie ein starkes Radverkehrsaufkommen in
Richtung Klinikum festgestellt werden. Die Intensität in welcher die
untersuchten Routen benutzt werden, ist dabei von der Ausbauqualität
abhängig. Auf Grundlage der prognostizierten Entwicklungen des MIV-
Aufkommens wurden zusätzlich die Führungsformen des Radverkehrs
bewertet. Die Führungsformen der Robert-Koch-Straße, des Haager Wegs und
der Sigmund-Freud-Straße stehen in Zukunft einer Steigerung der
Radverkehrsanteile entgegen. Hier ist zu wenig Raum für zusätzlichen
Radverkehr und entsprechende Radverkehrsanlagen. Daher stellen frei
geführten Wege sowie untergeordneten Straßen ein großes, zu hebendes
Entwicklungspotential dar.
Für die ÖPNV-Linien wurde auf Grundlage der bestehenden Auswertungen in
den morgendlichen Spitzenstunden eine starke Auslastung, und in einigen
Spitzenstunden eine Überlastung der Kapazität anhand der vom Verband
deutscher Verkehrsunternehmen definierten Zielauslastung von maximal 65%
festgestellt. Die prognostizierte Intensivierung der ÖPNV-Nutzung führt dazu,
dass die bereitgestellte Transportkapazität mindestens in den Spitzenstunden
ausgeweitet werden muss.
Maßnahmen
Es können mehrere Maßnahmen abgeleitet werden, die negativen
Entwicklungen des Verkehrsgeschehens durch den Ausbau des UKB
entgegenwirken. Da voraussichtlich kein Straßenausbau zum Venusberg
möglich ist, müssen die Potentiale des Radverkehrs, des Fußverkehrs sowie
des ÖPNV genutzt werden, um die angestrebte städtebauliche Entwicklung des
UKB so zu ermöglichen, dass die Steigerung der Verkehrsmengen vor allem
durch diese Verkehrsmittel übernommen wird.
Für alle Verkehrsarten müssen mit hoher Priorität vor allem Umgestaltungen
der Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „Röttgener
Straße/Buchholzstraße“ und „Sigmund-Freud-Straße/Sertürnerstraße“ zur
Stabilisierung des Verkehrsflusses am und auf den Venusberg beitragen.
Abhängig vom Prognosefall müssten zudem weitere Pkw-Abstellanlagen in
variierenden Größenordnungen auf dem UKB-Gelände errichtet werden, wenn
die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements am UKB nicht die notwendigen
Effekte aufweisen sollten.
Um eine gesteigerte Radverkehrsnutzung zu erreichen, ist entsprechend der
gewonnenen Erkenntnisse zu der zukünftigen Qualität der aktuell genutzten
Strecken der Ausbau alternativer Routen maßgeblich. Hier können bereits im
Bestand attraktive Strecken durch zusätzliche QuerungsmöglichkeitenSeite 18 von 31
Seite 19
verbessert, oder aktuell nur bedingt attraktive Strecken ertüchtigt werden.
Hierzu wurde parallel zu dieser Untersuchung eine vertiefende Studie durch
das Büro Ambrosius/Blanke erstellt. Als Maßnahmen mit vorrangiger
Bedeutung (Priorität 1) wurden durch VSU identifiziert: Der
Radverkehrsanschluss im Norden des UKB sowie im Süd-Westen mit
Verlängerung ins Gelände, Ergänzung der Schutzstreifen auf der Robert-Koch-
Straße, der Ausbau des Nachtigallenwegs zwischen Im-Wingert & Robert-
Koch-Straße und eine kontinuierliche Ausleuchtung der Wege, die Aufwertung
Alter-Fahrweg/Hauweg mit Weiterführung über den Nachtigallenweg und
Aufwertung des Bodelschwinghwegs, eine Schiebehilfe im Bereich Sebastian-
Dani-Altenheim, Querungshilfen an der Robert-Koch-Straße und Graf-
Stauffenberg-Straße, ein Beschilderungskonzept für Wegeverbindungen auf
den Venusberg und die Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur am UKB mit
mehreren Maßnahmen.
Die prognostizierte Intensivierung der ÖPNV-Nutzung führt dazu, dass die
bereitgestellte Transportkapazität mindestens in den Spitzenstunden
ausgeweitet werden muss. Dies kann jedoch wegen der begrenzten
Kapazitäten am ZOB nicht nur mit den bestehenden Buslinien abgewickelt
werden. Hier müssen auch andere Abfahrpunkte, etwa am Haltepunkt UN-
Campus, genutzt werden. Erste Ansätze zur Optimierung des Angebots wurden
im Dezember 2021 durch die Trennung der Buslinie 630 an der Haltestelle
Uniklinikum Süd umgesetzt. Zur angebotsunabhängigen Förderung des ÖPNV
sollte der Ausbau bzw. die Umgestaltung der Haltestellen die Grundlage
darstellen. Hier ist gemäß Rahmenplan eine Neuordnung auf dem Gelände des
UKB selbst geplant. Sollte eine Seilbahn realisiert werden können, ist eine
generelle Entlastung der Verkehrssituation durch die variablen
Transportkapazitäten erreichbar.
In Bezug auf die Fußwege auf dem Gelände des UKB sollte bei der zukünftigen
Gestaltung der Wegeverbindungen insbesondere die karitative Natur der
Einrichtung Berücksichtigung finden. Hier sind sowohl ausreichend
dimensionierte Gehwege mit Breiten, die über den Standard-
Mindestanforderungen liegen, als auch ein möglichst vollständiges Leitsystem
für Sehbehinderte zielführend.
Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes weiter zu fördern, müssen
zusätzliche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements angestrebt werden, um
das Ziel der 10%-igen Reduzierung im MIV zu erreichen. Hier sind die
bestehenden Maßnahmen insbesondere um übergeordnete Angebote zu
ergänzen. Auf Grundlage der schon bestehenden Monitoring-Vereinbarung
kann hier kontinuierlich gesteuert werden. Bedingt durch die Steigerung des
Verkehrsaufkommens sind in Zukunft zudem gesteigerte Ansprüche an Multi-
und Elektromobilität zu erwarten.
Fazit für die drei Szenarien
Im Rahmen der Bebauungsplanung ist zu beurteilen, ob die Erschließung des
Planvorhabens gesichert ist. Die Beurteilung hängt von den zu vereinbarenden
Maßnahmen im Verkehrssystem ab. Auch mit Steigerung der Personenzahl
kann erwartet werden, dass über weite Strecken des Tages die Zuwegung mit
allen Verkehrsmitteln weiterhin störungsarm gelingen kann. Für die Verkehrs-Seite 19 von 31
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Spitzenstunden kann ohne die mit hoher Priorität (Priorität 1) benannten
Maßnahmen eine störungsarme Erschließung des Bereichs Venusberg nicht
gelingen. Bei Realisierung der Seilbahn wird eine Entlastung des
Verkehrssystems erwartet. Dennoch können insbesondere die verkehrlichen
Spitzenstunden weiterhin zu einer Überlastung des Verkehrssystems führen, so
dass auch dann nicht auf die genannten Maßnahmen verzichtet werden kann.
Die verkehrsmittelübergreifende Wertung der Maßnahmen auf Basis eines
überschlägigen Aufwand-Nutzen-Vergleichs hat die Priorisierung der
Maßnahmen ermöglicht. Die getroffene Priorisierung zeigt mögliche zeitliche
Abläufe auf. Hier ist vor allem zu berücksichtigen, dass die prognostizierte
Entwicklung schrittweise verläuft und auch die Personenzahlen am UKB sich
kontinuierlich steigern. Grundsätzliche Bedeutung hat die Sicherung der
Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte. Somit sind
zusammenfassend folgende Maßnahmen von vorrangiger Bedeutung (Priorität
1):
 Allgemeine Maßnahmen im Radverkehr und die Aufwertung nördlicher
Wegeverbindungen
 Kontinuierlicher Ausbau des Mobilitätsmanagements am UKB und
Erreichung des Reduktionsziels von 10% im Modal-Split des MIV am UKB
 Umfassende Berücksichtigung von Rad- & Fußgänger*innen-Infrastruktur
bei der weiteren Gestaltung des UKB-Geländes
 Knotenpunktumgestaltung der genannten drei Knotenpunkte
Neben der Umsetzung dieser Maßnahmen der Priorität 1 enthält der im
Verkehrsgutachten erarbeitete Maßnahmenkatalog weitere Maßnahmen der
Prioritätsstufen 2 und 3. Hier sind z.B. der weitere Ausbau von weniger
bedeutenden Radwegeverbindungen, die Ergänzung des ÖPNV-Angebots und
zusätzliche Mobilitätsmanagement-Angebote von Relevanz.
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung weisen auf, dass die äußere
Erschließung des Universitätsklinikums gewährleistet ist, wenn mindestens ein
Ausbau der Infrastruktur und die weitere Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen
sichergestellt sind. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der relevanten Knoten
(siehe Verkehrsuntersuchung) des angrenzenden Straßennetzes kann zum
Beispiel durch deren Ausbau oder Bau und Betrieb der Seilbahn hergestellt
werden.
8. Technische Infrastruktur
Eine Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Bonn ist im Bebauungsplangebiet
nicht vorhanden.
Auf dem Gelände des UKB befinden sich mehrere genehmigte Anlagen nach
dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Hierbei handelt es sich um eine
Verbrennungsmotorenanlage (BHKW) mit insgesamt 36,6 MW nach Nr. 1.2.3.2
des Anhang 1 zur 4. BImSchV. Außerdem werden mehrere Feuerungsanlagen
mit insgesamt 14,1 MW nach Nr. 1.2.3.1 des Anhang 1 zur 4. BImSchV
betrieben. Darüber hinaus befinden sich auf dem Gelände mehrere
Verdunstungskühlanlagen, die dem Anwendungsbereich der 42. BImSchVSeite 20 von 31
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unterliegen.
Die Entwässerung des UKB- Geländes erfolgt an definierten Übergabepunkten
in das öffentliche Mischwassernetz der Bundesstadt Bonn. Hydraulische
Berechnungen zu möglichen Abflussspitzen liegen hierzu vor.
Die Gas- und Wasserversorgung bezieht sich ausschließlich auf das Gelände
des UKB. Die bestehenden Anbindepunkte an das öffentliche Netz werden im
Wesentlichen nicht verändert.
Im Bereich der Karl- Landsteiner- Straße liegt ein 10 kV- Versorgungskabel der
Bonn- Netz GmbH.
Das Plangebiet wird von insgesamt 6 Richtfunkverbindungen der Telefonica,
der Stadtwerke Bonn sowie der Deutschen Telekom unmittelbar tangiert.
Weitere Trassen befinden sich im Nahbereich des Plangebietes ohne dieses
direkt zu queren. Die erstgenannten Trassen mit ihren entsprechenden
horizontalen und vertikalen Schutzbereichen müssen bei der Planung
berücksichtigt werden. Die Achsen der Trassen werden nachrichtlich in den
Bebauungsplan- Entwurf aufgenommen.
Auf dem Dach des 7- geschossigen Bettenhauses wurde der neue
Hubschrauberlandeplatz für die Notfallversorgung des UKB eingerichtet. Über
vier von der Luftfahrtbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte
und lärmseitig geprüfte An- und Abflugsektoren ist der Landeplatz erreichbar.
Daraus ergeben sich innerhalb der o.g. Sektoren ebenfalls Beschränkungen in
der Höhenentwicklung der neuen Baustrukturen.
9. Umweltbelange
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist entsprechend den Festlegungen
des BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die
voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet
werden. Der Umweltbericht enthält alle Bestandteile gemäß Anlage 1 (zu § 2
Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) BauGB sowie alle zur Beuteilung des
Eingriffs und zur Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlichen Angaben.
Im Vorgriff auf diese Umweltprüfung, die bis zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplan- Entwurfes in Form eines Umweltberichtes erstellt wird,
werden die derzeit absehbaren Umweltauswirkungen weiter unten
beschrieben und teilweise bewertet. Sind auf Grund der Aufstellung,
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur
und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den
Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden (§ 18
BNatSchG Verhältnis zum Baurecht).
9.1 Schutzgut Mensch
Der zu- und abfließende Verkehr auf der Sigmund- Freud- Straße sowie derSeite 21 von 31
Seite 22
Karl- Landsteiner- Straße tangiert bestehende Wohnbebauung. Spätestens zur
Offenlage des Bebauungsplan- Entwurfs werden die lärmseitigen
Auswirkungen der Planung auf die bestehende Wohnbebauung untersucht und
bewertet.
Im eigentlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Verkehrslärm
derzeit konzentriert auf die Zuwegungen zu den drei Parkhaus-Standorten.
Des Weiteren werden die bestehenden Parkhausstandorte insb. Nord und Mitte
bzgl. ihrer Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft nach der TA Lärm
bewertet. Da es sich hierbei um Gewerbelärm handelt, erfolgt nach der
einschlägigen Methodik eine unabhängige Bewertung.
Der übrige, anlagenbezogene Lärm, der von der Gebäudetechnik ausgehen
kann, wird im Rahmen des jeweiligen Bauantragsverfahrens betrachtet, da
hierzu eine konkrete Planung zur technischen Gebäudeausrüstung vorliegen
müssen.
9.2 Artenschutz
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den
Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung sind für die europäisch
geschützten Arten (wie die einheimischen Vogel- und Fledermausarten) die in
§ 44 Abs.1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote zu beachten. Demnach ist
es u.a. verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich
zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu
zerstören.
Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die
artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können,
kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden
Konflikten führen. In einer ASP Stufe 1 wird zunächst durch eine
überschlägige Prognose geklärt, ob und ggfs. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche
Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die
betreffenden Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich.
Entsprechende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die notwendige ASP Stufe 1 wurde im März 2021 durch das Büro
Gesellschaft für Umweltplanung (GFU) durchgeführt und kam im Wesentlichen
zum Ergebnis, dass eine Betroffenheit von planungsrelevanten Arten und
ihren Lebens-, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten nicht ausgeschlossen werden
kann.
Aufgrund der geplanten umfangreichen baulichen Eingriffe in Gebäude- und
Gehölzbestände über einen großen Zeitraum hinweg kann daher das
Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (1-3) nicht vonSeite 22 von 31
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vorne herein ausgeschlossen werden. Auch ist bereits jetzt absehbar, dass
das Vorhaben zum Verlust von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten führen wird
und im Umfeld nicht genügend unbesetzte, natürliche Ausweichquartiere zur
Verfügung stehen. Außerdem muss mit erheblichen Beeinträchtigungen durch
den Anlagen- bzw. Baustellenbetrieb gerechnet werden. Diese Störungen
samt Vermeidungs- sowie Minderungsmaßnahmen als auch die
Quartierausfälle sowie deren Ausgleich müssen im weiteren Verlauf der
Planung konkretisiert und entsprechend umgesetzt werden. Die genauen
naturschutzrechtlichen Maßnahmen werden noch ermittelt und im Rahmen der
Bauleiplanung und der Bauvorhaben umgesetzt werden.
Da artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten
die innerhalb der ASP 1 festgestellt wurden eine vertiefende Betrachtung im
Form einer Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse (ASP Stufe II)
erforderlich. Diese ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits beauftrag. Die Ergebnisse
stehen noch aus und werden, sowie alle bereits jetzt erfassten und noch zu
erläuternden, notwendigen Maßnahmen, im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Um früh- und rechtzeitig den Artenschutz mit seinen Maßnahmen integrieren
zu können, sollten alle im Vorfeld bereits bekannten kritischen Aspekte in die
Planung einfließen. Dies gilt vor allem für Maßnahmen zur Verminderung- und
Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden. Wenn bei Neubauten
großflächige Glaselemente (Fensterbänder, o.ä.) eingesetzt werden, so
können dadurch Verbotstatbestände der Verletzung oder Tötung (vgl. § 44
Abs. 1 BNatSchG) ausgelöst werden, etwa wenn Glasflächen letztlich zum
Tod von Tieren führen (Vogelschlag). Zur Minimierung der
Gefährdungsquellen sind für großflächige Glaselemente daher bereits
bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Folgende
Maßnahmen sind insb. dazu geeignet:
• Sichtbarmachung von Glasflächen mittels hoch wirksamer Markierungen:
• Verwendung alternativer lichtdurchlässiger, nicht transparenter Materialen
(Milchglas, Ornamentglas, Glasbausteine, Sandstrahlungen).
• Vermeidung von großflächigen Glasfronten, sowie von Durchsichten und
Korridoren.
Vermeidung von Lichtemission/Störung durch Beleuchtung: Zum Schutz von
Fledermaushabitaten sowie nachtaktiver Insektenarten sind generell
insektenfreundliche Leuchtmittel zu verwenden.
Technische Eigenschaften: Bei der Beleuchtung des Geländes sind generell
insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B.Farbtemperatur Amber) mit staubdichter
Abdeckung zum Schutz von Insekten zu verwenden. Die
Abstrahlungsgeometrie (asymmetrisch tief) und Lichtfarbe (korrelierte
- Vertikale Linien: mind. 5 mm breit bei max. 10 cm Abstand.
- Horizontale Linien: mind. 3 mm breit bei max. 3 cm Abstand oder
mind. 5 mm breit bei max. 5 cm Abstand.
- Punktraster: mind. 25 % Deckungsgrad bei mind. 5 mm Ø oder mind.
15 % Deckungsgrad ab 30 mm Ø.
- individuelle Muster, Sandstrahlungen.Seite 23 von 31
Seite 24
Farbtemperatur (CCT) von 2200 Kelvin (max. 2400 Kelvin)) sind ebenfalls
naturschutzgerecht zu gestalten. Folgende Leuchtmittel sind zu verwenden:
Natriumdampf-Niederdrucklampen, Natriumdampf-Hochdrucklampen mit
Beleuchtungsstärkeregulierung und LED mit möglichst geringem Blauanteil
(siehe Schroer et al. (2019) und Voigt et al. (2019)).
Nutzung/Betriebsbedingte Eigenschaften: Die Leuchten dürfen nicht über die
Horizontale hinaus nach oben hin abstrahlen. Auf Streulicht ist generell zu
verzichten. Masthöhe, Anzahl der Leuchten und Leuchtintensität sind so
gering wie möglich zu wählen. Eine Ausrichtung in Richtung des Kottenforstes
muss vermieden werden.
Detaillierte Beleuchtungsvorgaben (Anzahl, Verortung etc.) werden im Zuge
des Baugenehmigungsverfahren festgelegt.
Weitere Empfehlungen und Praxisbeispiele zum Umgang mit Vögeln bei der
Fassaden- und Lichtgestaltung von Gebäuden finden sich im Leitfaden: H.
Schmid, W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2012): Vogelfreundliches
Bauen mit Glas und Licht. 2. überarbeitete Auflage. Schweizerische
Vogelwarte Sempach. Es wird ein entsprechender Hinweis in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
9.3 Schutzgut Natur und Landschaft
Das ca. 45 ha große, in weiten Teilen unmittelbar an den Außenbereich
angrenzende Plangebiet, umfasst umfangreichen, zum Teil alten Baum- und
Gehölzbestand, der teilweise auch satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant ist.
Das Plangebiet selbst liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in
einem Natura-2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich
geschützte Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund sind vom Vorhaben nicht direkt betroffen. Es grenzt allerdings in
weiten Bereichen im Südwesten, Süden und Osten unmittelbar an das
Landschaftsplangebiet Kottenforst mit folgenden Landschaftsschutzgebieten
(LSG 2.8 „Waldgebiete Hochfläche Kottenforst“, LSG 2.9 „Hangbereiche
Venusberg, Kahlenberg und Klufterberg“) an, die durch strukturreiche,
geschlossene Waldbereiche gekennzeichnet sind. Teile dieser Waldbereiche
sind ebenfalls als schutzwürdige Biotope im LANUV- Biotopkataster erfasst und
stellen Flächen mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund dar. Sie
liegen außerhalb des Plangebietes und werden daher in vollem Umfang
erhalten und dürfen weder direkt noch indirekt durch das Vorhaben
beeinträchtigt werden.
Innerhalb des Plangebiets liegt ein waldartiger Bereich, der im Biotopkataster
des LANUV als schutzwürdiges Biotop „Waldflächen im Gelände der
Venusbergkliniken“ (BK-5308-505) erfasst ist.
Bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird unter
Beachtung des vorliegenden Planungsrechtes von 1964 und 2014 nach § 1a
Abs. 3 Satz 6 BauGB eine Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung erstellt. Gemäß §
1a (3) Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich dann nicht erforderlich, soweit die
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässigSeite 24 von 31
Seite 25
waren. Rein formal ist nach dem vorliegenden Baurecht eine fast vollständige
Versiegelung des Klinikgeländes derzeit planungsrechtlich zulässig, sofern für
Hochbauten die Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW sowie die festgesetzte
Baumassenzahl eingehalten werden. Da die Baumassenzahl für das Gebiet
allerdings bereits überschritten ist, ist nach derzeitige geltendem Planungsrecht
keine zusätzliche Bebauung zulässig.
Deshalb sind nach Abschluss der o.g. Bilanzierungen ggfs. die Maßnahmen zu
definieren, die für den ökologischen Ausgleich der neuen Eingriffe im
Plangebiert erforderlich sind. In dem noch zu erstellenden Umweltbericht sind
die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen darzustellen.
Sollte ein Kompensationsbedarf bestehen, muss der Ausgleich vorrangig
innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden. Erst nach eingehender Prüfung
und nur, wenn nachweislich kein Ausgleich innerhalb des Plangebietes erfolgen
kann, können externe Maßnahmen oder als letzte Möglichkeit die
Beanspruchung des Ökokontos der Bundesstadt Bonn geprüft werden.
• Baumschutz:
Im Plangebiet ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der teilweise
unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fällt.
Diese regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der
Bebauungspläne. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 100
cm und mehr, bei Nadelbäumen von 150 cm und mehr, gemessen in einer
Höhe von 100 cm über dem Erdboden.
Für alle Bäume die unter die Baumschutzsatzung fallen und die nicht erhalten
werden können, ist eine Fällgenehmigung bei der Unteren
Naturschutzbehörde zu beantragen. Über die Fällgenehmigung von privaten
Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm berät die
Baumkommission und entscheidet die Bezirksvertretung.
Wird die Rodung der satzungsgeschützten Bäume gestattet, so ist der
Antragsteller gemäß § 7 der Satzung verpflichtet, Ersatzpflanzungen im
Plangebiet, auf gewachsenem Boden außerhalb des Bereiches von
Tiefgaragen vorzunehmen. Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten
und Standorte werden im Zusammenhang mit der Baugenehmigung getroffen.
9.4 Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die
Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen,
sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und
Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese
Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz
und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung
(z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im
weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.Seite 25 von 31
Seite 26
Aktuell besteht der sehr große Planungsraum aus einer quartierhaften Struktur
bestehend aus einer Vielzahl von Gebäuden, Freiflächen und nicht überbauten
aber versiegelten Flächen wie Straßen, Zuwegungen und Stellplätzen. Der
Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme
Hochdruckwetterlagen am Tag in weiten Teilen des Planungsraums eine starke
Wärmebelastung auf. In der Nacht prägt sich insbesondere im nördlichen
Bereich des Planungsraums aufgrund der relativ dichten Bebauung ein teils
sehr hoher Wärmeinseleffekt aus. Dieser fällt in eher durchgrünten und weniger
stark versiegelten Bereichen mit geringerer baulicher Dichte weniger intensiv
aus.
Nach der Planungshinweiskarte der Bundesstadt Bonn weist der Planungsraum
dennoch aktuell insgesamt eine günstige bioklimatische Situation auf. Die
Notwendigkeit einer detaillierten Untersuchung der klimatischen Auswirkungen
wird geprüft.
Generell empfiehlt es sich insbesondere vor dem Hintergrund der sensiblen
Nutzung als Universitätsklinikum und des entsprechend hohen Anteils
besonders hitzevulnerabler Personen, generell Maßnahmen zur Reduktion der
Wärmebelastung und zur Optimierung der Durchlüftung im Planungsraum
umzusetzen, um auch künftig gesunde Aufenthalts- und Arbeitsverhältnisse zu
gewährleisten. Daher sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
 Die o.g. Rahmenplanung zeigt auf, welche Bereiche des Plangebietes
zukünftig von einer baulichen Entwicklung betroffen sind und welche
von Bebauung freigehalten und durchgrünt werden können. Bei der
überwiegenden Mehrzahl der zukünftigen Baumaßnahmen handelt es
sich um solche, die auf bereits baulich genutzten Flächen stattfinden, so
dass Neuversiegelungen auf das notwendige Maß reduziert werden
können. Potenziale zur Entsiegelung werden im weiteren Verfahren
geprüft. Nicht überbaute Fläche werden nach Möglichkeit begrünt. Bei
der Gestaltung der Freianlagen wird Wert auf die Aufenthaltsqualität
und die Schaffung kühler, beschatteter Bereiche gelegt . Bestehende
bioklimatisch günstige Funktionen wie die Verschattung durch den
Baumbestand werden so weit als möglich erhalten. Zudem wird die
Installation von Wasserflächen bzw. Wasserspielen geprüft, die
aufgrund der entstehenden Verdunstungskühlung dazu beitragen
Wärmebelastungen am Tag zu reduzieren.
Eine Präzisierung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion der
Wärmebelastung und Optimierung der Durchlüftung wird ggf. durch ein
detailliertes Klimagutachten erfolgen.
 Ab einer Größe von 200m² werden Flachdächer sowie flach geneigte
Dächer (bis 15°) mit einer Dachbegrünung ausgestattet. Dies erfolgt auf
Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.09.2010: „Dachbegrünung in
Bonn“, Drucksachen-Nr.: 0912064.
Klimaschutz (Energiekonzept)
Seitens des UKB sollen im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren für die
jeweiligen Neubauten Energiekonzepte erstellt und im Vorfeld der UmsetzungSeite 26 von 31
Seite 27
mit der Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und
Lokale Agenda abgestimmt werden. Hierbei sind folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
 Vor dem Hintergrund des Hauptausschuss- Beschlusses vom 14.11.1995
sind verschiedene Energieversorgungsvarianten unter Berücksichtigung
erneuerbarer Energien vergleichend zu untersuchen und hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf die CO2-Emissionen und Wirtschaftlichkeit darzustellen.
 Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der Stadt Bonn sind
Energieeffizienzstandards vorzusehen, die einen Beitrag zur Zielerreichung
leisten.
 Der Beschluss zur Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen bei
Neubauvorhaben ist zu beachten (Drucksachen- Nr. 210919). Die
Kombination von Photovoltaikanlagen mit Dachbegrünung wird erwartet.
Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs sollen auch
Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung getroffen werden.
Dabei sind bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz,
Vordächer, der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die
solaroptimierte Ausrichtung der Gebäude gegenüber der aktiven Kühlung zu
bevorzugen. Eine ggfs. nicht vermeidbare aktive Kühlung sollte auf der Basis
von regenerativen Energien oder mittels hocheffizienter Anlagen erfolgen.
Bei der Ausrichtung und Gestaltung der Dachflächen ist die aktive
Solarenergienutzung mit einzubeziehen. Das Potenzia solarenergetischer
Anlagen ist im Rahmen der jeweiligen Energiekonzepte darzustellen.
Eine entsprechende Verpflichtung des UKB, Energiekonzepte für die geplanten
Neubauten zu erstellen, soll im städtebaulichen Vertrag zwischen der
Bundesstadt Bonn und dem UKB bis zum Satzungsbeschluss vereinbart
werden.
9.5 Schutzgut Boden
Das Plangebiet ist von einer Altablagerung und von einer militärischen Altlast
betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter den Ziffern
7618-12 und 7618-090 verzeichnet sind.
Bei der zweitgenannten Altlast handelt es sich um eine von ca. 1894 bis 1945
betriebene Kaserne mit zwei Schießanlagen und einer Flak- Stellung. Ab 1947
erfolgte die Umnutzung des Kasernengeländes zum Standort des UKB.
Detaillierte Untersuchungsergebnisse über die Altlastensituation liegen bisher
nicht vor.
Bis zur Offenlage des Bebauungsplan- Entwurfs werden daher orientierende
Untersuchungen durchgeführt, ob eine entsprechende Kennzeichnung von
Flächen im Bebauungsplan - Entwurf erforderlich ist.
9.6 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt außerhalb eines gesetzlich festgelegten
Überschwemmungsgebietes oder Hochwasserrisikogebiets des Rheins oderSeite 27 von 31
Seite 28
von Bächen sowie außerhalb einer festgesetzten oder geplanten
Trinkwasserschutzzone. Oberflächengewässer sind von dem
Bauleitplanverfahren ebenfalls nicht betroffen.
Das Plangebiet wird nicht erstmalig bebaut, befestigt oder an die Kanalisation
angeschlossen. Insofern besteht hier keine Verpflichtung, das anfallende
Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach
Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder
direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein
Gewässer einzuleiten.
Hiervon unabhängig sollte im Rahmen der jeweiligen
Baugenehmigungsverfahren für Neubauten die Möglichkeit einer
gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers im
Plangebiet im Rahmen des sog. Überflutungsnachweises geprüft werden.
Vorzugsweise sollte dabei die Versickerung über die belebte Bodenzone in
Mulden oder Versickerungsbecken erfolgen.
9.7 Schutzgut Kultur
Einzeldenkmale kommen im Plangebiet nicht vor.
Hinweise auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern liegen ebenfalls nicht
vor. Sollten sich solche Hinweise bei den Tiefbauarbeiten ergeben, so sind die
Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zu berücksichtigen. Demnach ist die
Fundstelle so lange unverändert zu belassen, bis die Denkmalbehörden über
das weitere Vorgehen entschieden haben.
Anlage/n
3 Übersichtsplan 6618-1 (öffentlich)
5 Beteiligungsplakat zum Bebauungsplan Nr. 6618-1_UKB_220531_1-Layout
mit Text Seite 1 (öffentlich)
6 Beteiligungsplakat zum Bebauungsplan Nr. 6618-1_UKB_220531_1-Layout
mit Text Seite 2 (öffentlich)Seite 28 von 31
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 6618-1
Stadtbezirk Bonn / Ortsteil Venusberg
Bundesstadt Bonn Amt 61-2
M. 1:7000Seite 29 von 31
H
H
H
H
H
H
H
H
600 601 632630
632
Bonn Quirinusplatz
Seilbahn
600 601 632602
600 601 630602
632600 601 630602
632600 601 630602
632600 601 630602
600 630602
612 630614
6261
UKB BMZ III
VENUSBERG
KOTTENFORST
HINDENBURGPLATZ
UN- CAMPUS
RHEINAUE
DOTTENDORF
RHEIN
Bundesstadt Bonn - Stadtbezirk Bonn, Stadtteil Venusberg
Bebauungsplan Nr. 6618-1 „Universitätsklinikum Bonn“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Rahmenplan (Planstand Mai 2022)_M.1:4000
Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans_M.1:10.000
Mobilitätsplan: Bestand mit Seilbahn - o.M
H
LEGENDE
Seilbahn
Straßenbahn-
haltepunkt
Bushaltestelle
Plangebiet
Buslinie z.B. 600600
Tangentiale Erschließung
• Verbesserung der Trennung von internen und externen Verkehren
• Verkehrsreduzierung Innenbereich
Hauptroute Fußgänger und Radfahrer
• Stärkung der Inneren Nord-Süd Erschließung für Fußgänger und Radfahrer
• Schwerpunktsetzung von Knotenpunkten „Ankommensplätzen“ (Nord+Süd),
sowie einen „zentralen Campusplatz“ zur Verbesserung der Orientierung
Campus-Achse
• Nordsüdlich verlaufende zentrale „Campus-Achse“ als repräsentative dichte
Hauptnutzungszone im Innenbereich (Kernzone)
• Stärkung der Zentralität und Adressbildung
Grünräume und Vernetzungen
• Nachverdichtung von Grünräumen und Vernetzungen
• Die vorhandenen charakteristischen Grünstrukturen sollen erhalten
bleiben und Vernetzungen mit dem Kottenforst hergestellt werden
Campus Mitte
• Nachverdichtungsraum auf dem ehemaligen Hubschrauberlandeplatz
• Schaffung einer studentischen Campusmitte
Leitbild Rahmenplanung (Planstand November 2021) - o.M
Vorhabenträger
Universitätsklinikum Bonn AöR
Venusberg- Campus 1
53127 Bonn
Planung
H+B Stadtplanung, Beele und Haase
Partnerschaftsgesellschaft mbB,Stadtplaner
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
Kraft Raum
Wiesenstraße 51,
40549 Düsseldorf
ambrosius blanke
verkehr.infrastruktur
Westring 25
44787 Bochum
Heinle, Wischer und Partner
Freie Architekten
Stolkgasse 25
50667 Köln
städtebauliche Zeitphasen - o.M
2025 2030 2035
Verlauf Seilbahn
Petra Denny
Leiterin des Stadtplanungsamtes
Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans_M.1:7000
Blatt 1 von 2 BlätternSeite 30 von 31
3
Bundesstadt Bonn - Stadtbezirk Bonn, Stadtteil Venusberg
Bebauungsplan Nr. 6618-1 „Universitätsklinikum Bonn“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Vertiefungsbereiche (Planstand Mai 2022) - o.M.
Vertiefungsbereiche - o.M
Städtebauliche Vertiefung Rahmenplan (Planstand Mai 2022)_M.1:4000
Vorhabenträger
Universitätsklinikum Bonn AöR
Venusberg- Campus 1
53127 Bonn
Planung
H+B Stadtplanung, Beele und Haase
Partnerschaftsgesellschaft mbB,Stadtplaner
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
Kraft Raum
Wiesenstraße 51,
40549 Düsseldorf
ambrosius blanke
verkehr.infrastruktur
Westring 25
44787 Bochum
Heinle, Wischer und Partner
Freie Architekten
Stolkgasse 25
50667 Köln
Referenz für Grünräume und Vernetzungen
Referenz für Gebäudeneubau
2. Die neue grüne Mitte
3. Bergstation Seilbahn
3
2
1
Petra Denny
Leiterin des Stadtplanungsamtes Blatt 2 von 2 Blättern
Referenz für Vernetzung
Referenz für die Gestaltung der Außenräume
1. Zentralklinischer BereichSeite 31 von 31

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Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de