← zurück zu 220369

220369-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu -02: BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

Nummer
220369-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 07.06.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 95,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220369 Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.909 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220369-07 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu -02:
BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die
Entwicklung des Geländes für das
Universitätsklinikum Bonn;
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum
Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des
Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
26.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Kosten in welcher Höhe und in welchen Haushaltsjahren werden der
Stadt Bonn voraussichtlich im Rahmen der baulichen Erweiterung des
Uniklinikums für Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere für
- die Umgestaltung der Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im
Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“, „Sigmund-Freud-
Straße/Sertürnerstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Kiefernweg“,
- die Infrastrukurmaßnahmen für den Radverkehrsanschluss im
Norden des UKB sowie im Süd-Westen mit Verlängerung ins
Gelände, die Ergänzung der Schutzstreifen auf der Robert-Koch-
Straße, den Ausbau des Nachtigallenwegs zwischen Im-Wingert &
Robert-Koch-Straße mit kontinuierlicher Ausleuchtung der Wege,
die Aufwertung Alter-Fahrweg/Hauweg mit Weiterführung über den
Nachtigallenweg und Aufwertung des Bodelschwinghwegs, eine
Schiebehilfe im Bereich Sebastian-Dani-Altenheim, den
Querungshilfen an der Robert-Koch-Straße und Graf-Stauffenberg-
Straße, ein Beschilderungskonzept für Wegeverbindungen auf den
Venusberg für zusätzliche Führungsformen auf der Robert-Koch-
Straße, dem Haager Weg und der Sigmund-Freud-Straße,
- welche alternativen Abfahrpunkte des ÖPNV (z.B. UN-Campus)
verbunden mit welchen Kosten für die Steigerung der
Fahrleistungen durch die SWB,Seite 1 von 3
Seite 2
- den Ausbau der Fußgängerinfrastruktur außerhalb des
Klinikgeländes,
- eine Seilbahnanbindung, anteilig gemessen an dem
prognostizierten Nutzungsanteil des Uniklinikums,
- von der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der baulichen
Erweiterung und Verkehrserschließung des Uniklinikums
durchgeführten oder beauftragten Untersuchungen (inkl. der
bereits in DS 220363 erwähnten Untersuchungen)
entstehen?
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Verkehrsuntersuchung
erstellt, die zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
(1) Bau GB als Entwurf vorliegt. Im weiteren Planungsverlauf wird diese
Untersuchung nach Auswertung und Einarbeitung der eingegangenen
Anregungen finalisiert und dem Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 (2) BauGB beigelegt werden. Zum Zeitpunkt des Beschlusses zur
Öffentlichkeitsbeteiligung werden die erforderlichen Maßnahmen konkret
benannt, wobei das Grundsatzkonzept schon zum jetzigen Zeitpunkt erstellt ist.
Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses müssen die für eine störungsarme
Erreichbarkeit und ausreichende Erschließung notwendigen Maßnahmen
hinreichend gesichert sein (z.B. durch Beschluss eines städtischen Gremiums
oder städtebaulichen Vertrag).
Da noch kein Planstand erreicht ist, der Kostenschätzung beinhaltet, können zu
der Höhe der Kosten noch keine Angaben gemacht werden. Auch die
Kostenteilung ist noch nicht geklärt.
2. Kosten in welcher Höhe sind der Stadt Bonn im Rahmen des
eingeführten Parkraumkonzeptes Venusberg bislang für
- die Erstellung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes an sich,
- die Parkraumüberwachung vor Ort (aufgeschlüsselt nach
Personal- und Sachaufwand) insbesondere unter Bezugnahme auf
DS 1910483, Ziffer 3
„Der Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen in der Wertigkeit der
Entgeltgruppe 5, im Bereich der „Verkehrsüberwachung“, wird
zugestimmt. Eine Einstellung soll – in Abhängigkeit zur Umsetzung des
Parkraumkonzeptes – zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die
stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2021/2022 geschaffen.“
entstanden und in welcher Höhe stehen diesen Kosten Einnahmen aus
der Parkraumbewirtschaftung und Verkehrsüberwachung (Bußgelder und
Verwaltungsgebühren) entgegen?
Für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Venusberg wurden 3 VZÄ bewilligt
für die nachfolgend die Kosten aufgeschlüsselt sind. Im Detail sieht dies wie
folgt aus:Seite 2 von 3
Seite 3
Im ersten Jahr Pro Mitarbeitendem Gesamt bei 3 MA
Personalkosten 67.164,29 € 201.493,00 €
IT-Kosten 1.725,00 € 5.175,00 €
Sachkosten 1.650,00 € 4.950,00 €
211.618,00 €
Jedes folgende Jahr
Personalkosten 67.164,29 € 201.493,00 €
Sachkosten 400,00 € 1.200,00 €
203.493,00 €
Nicht eingerechnet sind hierbei Kosten für die Mobilität der Mitarbeitenden, da
diese nicht kalkulierbar sind. In welcher Höhe hier Einnahmen gegenüber
stehen kann weder insgesamt, noch auf einzelne Örtlichkeiten bezogen,
festgestellt werden, da eine Differenzierung der Einnahmen in ruhenden und
fließenden Verkehr nicht möglich ist.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de