220369-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu -02: BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220369-07 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220369-07 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu -02: BBB-Anfrage Infrastrukturkosten für die Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Kosten in welcher Höhe und in welchen Haushaltsjahren werden der Stadt Bonn voraussichtlich im Rahmen der baulichen Erweiterung des Uniklinikums für Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere für - die Umgestaltung der Knotenpunkte „Robert-Koch-Straße/Im Wingert“, „Röttgener Straße/Buchholzstraße“, „Sigmund-Freud- Straße/Sertürnerstraße“, „Sigmund-Freud-Straße/Kiefernweg“, - die Infrastrukurmaßnahmen für den Radverkehrsanschluss im Norden des UKB sowie im Süd-Westen mit Verlängerung ins Gelände, die Ergänzung der Schutzstreifen auf der Robert-Koch- Straße, den Ausbau des Nachtigallenwegs zwischen Im-Wingert & Robert-Koch-Straße mit kontinuierlicher Ausleuchtung der Wege, die Aufwertung Alter-Fahrweg/Hauweg mit Weiterführung über den Nachtigallenweg und Aufwertung des Bodelschwinghwegs, eine Schiebehilfe im Bereich Sebastian-Dani-Altenheim, den Querungshilfen an der Robert-Koch-Straße und Graf-Stauffenberg- Straße, ein Beschilderungskonzept für Wegeverbindungen auf den Venusberg für zusätzliche Führungsformen auf der Robert-Koch- Straße, dem Haager Weg und der Sigmund-Freud-Straße, - welche alternativen Abfahrpunkte des ÖPNV (z.B. UN-Campus) verbunden mit welchen Kosten für die Steigerung der Fahrleistungen durch die SWB,Seite 1 von 3 Seite 2 - den Ausbau der Fußgängerinfrastruktur außerhalb des Klinikgeländes, - eine Seilbahnanbindung, anteilig gemessen an dem prognostizierten Nutzungsanteil des Uniklinikums, - von der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der baulichen Erweiterung und Verkehrserschließung des Uniklinikums durchgeführten oder beauftragten Untersuchungen (inkl. der bereits in DS 220363 erwähnten Untersuchungen) entstehen? Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt, die zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Bau GB als Entwurf vorliegt. Im weiteren Planungsverlauf wird diese Untersuchung nach Auswertung und Einarbeitung der eingegangenen Anregungen finalisiert und dem Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beigelegt werden. Zum Zeitpunkt des Beschlusses zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden die erforderlichen Maßnahmen konkret benannt, wobei das Grundsatzkonzept schon zum jetzigen Zeitpunkt erstellt ist. Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses müssen die für eine störungsarme Erreichbarkeit und ausreichende Erschließung notwendigen Maßnahmen hinreichend gesichert sein (z.B. durch Beschluss eines städtischen Gremiums oder städtebaulichen Vertrag). Da noch kein Planstand erreicht ist, der Kostenschätzung beinhaltet, können zu der Höhe der Kosten noch keine Angaben gemacht werden. Auch die Kostenteilung ist noch nicht geklärt. 2. Kosten in welcher Höhe sind der Stadt Bonn im Rahmen des eingeführten Parkraumkonzeptes Venusberg bislang für - die Erstellung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes an sich, - die Parkraumüberwachung vor Ort (aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachaufwand) insbesondere unter Bezugnahme auf DS 1910483, Ziffer 3 „Der Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen in der Wertigkeit der Entgeltgruppe 5, im Bereich der „Verkehrsüberwachung“, wird zugestimmt. Eine Einstellung soll – in Abhängigkeit zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes – zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 geschaffen.“ entstanden und in welcher Höhe stehen diesen Kosten Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung und Verkehrsüberwachung (Bußgelder und Verwaltungsgebühren) entgegen? Für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Venusberg wurden 3 VZÄ bewilligt für die nachfolgend die Kosten aufgeschlüsselt sind. Im Detail sieht dies wie folgt aus:Seite 2 von 3 Seite 3 Im ersten Jahr Pro Mitarbeitendem Gesamt bei 3 MA Personalkosten 67.164,29 € 201.493,00 € IT-Kosten 1.725,00 € 5.175,00 € Sachkosten 1.650,00 € 4.950,00 € 211.618,00 € Jedes folgende Jahr Personalkosten 67.164,29 € 201.493,00 € Sachkosten 400,00 € 1.200,00 € 203.493,00 € Nicht eingerechnet sind hierbei Kosten für die Mobilität der Mitarbeitenden, da diese nicht kalkulierbar sind. In welcher Höhe hier Einnahmen gegenüber stehen kann weder insgesamt, noch auf einzelne Örtlichkeiten bezogen, festgestellt werden, da eine Differenzierung der Einnahmen in ruhenden und fließenden Verkehr nicht möglich ist. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de