220369-05 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zu planungsrechtlichen Grundlagen; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Antrag zur Vorlage 220369
Kerndaten
- Nummer
- 220369-05
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 03.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220369-05 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 02.03.23 BBB-Anfrage zu planungsrechtlichen Grundlagen; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6618-1, Entwicklung des Geländes für das Universitätsklinikum Bonn Antrag zur Vorlage 220369 Beratungsfolge Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin, im Rahmen der Erweiterung des Uniklinikums und der wegen der bereits erfolgten Überschreitung der Baumassenzahl erforderlichen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 keine Festlegung einer neuen Baumassenzahl (bislang 2,0) und der bislang maximal zulässigen Bauhöhe von 200 Meter über Normalnull (NN) vorzunehmen, und wenn ja, warum nicht und welcher Baumassenzahl und maximalen Bauhöhe (über NN) entspricht das „Planungsziel 2035“? 2. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen Maßnahmen der Priorität 1 für eine gesicherte Erschließung des Planungsziels 2030 spätestens umgesetzt sein und trifft es zu, dass angesichts der folgenden Einlassungen der Oberbürgermeisterin „Im Rahmen der Bebauungsplanung ist zu beurteilen, ob die Erschließung des Planvorhabens gesichert ist. Die Beurteilung hängt von den zu vereinbarenden Maßnahmen im Verkehrssystem ab. … Für die Verkehrs-Spitzenstunden kann ohne die mit hoher Priorität (Priorität 1) benannten Maßnahmen eine störungsarme Erschließung des Bereichs Venusberg nicht gelingen. … Der Prognose-0-Fall des Modells betrachtet die generelle Entwicklung der Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Stadt Bonn für den Planungshorizont 2030. Weiter entfernte Zeithorizonte sind mit zu starken Unsicherheiten behaftet, dies gilt insbesondere für die Entwicklung des Modal-Splits. … Grundlage ist eine Prognose der am Klinikum anwesenden Personen für das Jahr 2030. Demnach werden im Jahr 2030 ca. 13.200 Beschäftigte und ca. 3.500 Studierende am Standort erwartet. Bis zum Jahr 2035 können es ca. 15.100 Beschäftigte und ca. 3.700 Studierende werden.“Seite 1 von 3 Seite 2 eine gesicherte Erschließung für das „Planungsziel 2035“ nicht nachgewiesen werden kann und wenn ja, könnte ein entsprechender Satzungsbeschluss dadurch angegriffen und möglicherweise für nichtig erklärt werden? 3. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin, für die im Bebauungsplan Nr. 6618-1 vorgesehenen Neu-, Um- und Rückbauten eine Versickerung des Oberflächenwassers verbindlich vorzuschreiben, wenn ja, wie soll dies rechtssicher geschehen und wenn nein, wie lässt sich dies mit dem Ziel „Schwammstadt“ des Klimaplans der Bundesstadt Bonn vereinbaren? 4. Welche Vorgaben plant die Oberbürgermeisterin dem Uniklinikum hinsichtlich Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung / Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen, Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung aufzuerlegen, wie soll dies rechtssicher geschehen und sofern die Oberbürgermeisterin hierzu aktuell keine Auskunft geben kann oder möchte, werden diese Informationen allen Stadtratsmitgliedern und den Bürgerinnen und Bürgern spätestens zur Offenlage des Bebauungsplanes vorliegen? 5. Trifft es angesichts der Einlassungen der Oberbürgermeisterin „Seitens des UKB sollen im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren für die jeweiligen Neubauten Energiekonzepte erstellt und im Vorfeld der Umsetzung mit der Leitstelle Klimaschutz im Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda abgestimmt werden. … Eine entsprechende Verpflichtung des UKB, Energiekonzepte für die geplanten Neubauten zu erstellen, soll im städtebaulichen Vertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem UKB bis zum Satzungsbeschluss vereinbart werden.“ zu, dass die Oberbürgermeisterin Energiekonzepte erst nach Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens vom Uniklinikum per verbindlicher Vereinbarung einfordern will, hierzu im städtebaulichen Vertrag nur die Verpflichtung, nicht aber inhaltliche Vorgaben festschreiben will und die Formulierung „soll“ schlechtestenfalls auch einen gänzlichen Verzicht auf verbindliche Energiekonzepte im städtebaulichen Vertrag eröffnet? 6. Trifft es des Weiteren zu, dass ohne entsprechende Vorgaben der Bundesstadt Bonn, geplante Neu-, Um- und Bestandserweiterungsbauten an die schon vorhandenen Verbrennungsmotoren- und Feuerungsanlagen angeschlossen werden können, sofern der Gesetzgeber dies nicht untersagt, und ein Fortbestand vorhandener Verbrennungstechnologie der Aussage der Oberbürgermeisterin in gleicher Vorlage „Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, die Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren.“ grundlegend widerspricht?Seite 2 von 3 Seite 3 Begründung Am 11. März 2023 beginnt die 14-tägige frühzeitige Bürgerbeteiligung mit einer Informationsveranstaltung im Uniklinikum Bonn auf dem Venusberg. Neben den offensichtlich bereits erstellten Studien und Gutachten fehlen zur ersten Beteiligung der Öffentlichkeit an der geplanten Änderung des Ortsrechtes grundlegende Informationen zur Beurteilung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 6618-1. Soll Bürgerbeteiligung nicht nur als „gesetzliche auferlegte Pflicht“ aufgefasst werden, ist es unerlässlich, die Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich am Wissen der Stadtverwaltung teilhaben zu lassen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de