220350-01 AA · Änderungsantrag
Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220350
Kerndaten
- Nummer
- 220350-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220350-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220350 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Anhörung Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt eine Erhaltungssatzung für die historisch gewachsenen Bereiche des Ortsteils Oberkassel zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald 1. der am 11.12.2014 einstimmig vom Stadtrat gefasste Beschluss zur Aufstellung einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf [DS 1413009] von der Verwaltung umgesetzt und der Satzungsentwurf dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist; sowie 2. die Denkmalbereichssatzung für den Ortsteil Muffendorf, für den seit 24.10.2014 ein Gutachten des LVRAmtes für Denkmalpflege im Rheinland vorliegt, das die denkmalrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Satzung bekräftigt hat, ebenfalls dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist. Begründung 1. Am 11.12.2014 hat der Rat einstimmig beschlossen: "Die Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB ... zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, für einen Teilbereich der Fläche ... ist gemäß § 172 Abs. 2 BauGB aufzustellen." [DS 1413009]. Begründet wurde diese im Wege der Dringlichkeit eingereichte Vorlage derSeite 1 von 2 Seite 2 Verwaltung u.a. damit, dass ein Antrag auf Abbruchgenehmigung für das Gebäude Basteistraße 19/19a vorliege, das durch die "bereits im Entwurf vorliegende Satzung zum Schutz des Denkmalbereiches [!] durch die Verwaltung als prägend eingestuft" worden sei, für die Beantwortung der Frage, "ob die vorhandene städtebauliche Situation den Erlass einer Erhaltungssatzung rechtfertigt", auf Voruntersuchungen Mitte der 1990er Jahre zurückgegriffen werden könne und der Erlass der eigentlichen Satzung einen geringeren Verwaltungsaufwand im Vergleich zur Aufstellung eines Bebauungsplans erfordere. Das Satzungsverfahren wurde dennoch bis heute nicht zum Abschluss gebracht. 2. Unter dem TOP 1.11.3 hat die Verwaltung den Unterausschuss Denkmalschutz am 20.November 2014 wie folgt informiert (vgl. DS 1510893NO2): „1.11.3 Denkmalbereich Muffendorf Bereits im Denkmalpflegeplan Bad Godesberg aus dem Jahre 1990 wurde die Ausweisung eines Denkmalpflegeplans für die Ortslage Muffendorf gefordert um die besondere Eigenart des Ortes und seine Einbindung in die Landschaft zu schützen. Das LVRAmt für Denkmalpflege im Rheinland hat am 24.10.2014 ein Gutachten vorgelegt, das die denkmalrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Satzung nochmals bekräftigt. Gegenüber der Ausweisung im Denkmalpflegeplan wurde der Umfang den veränderten baulichen Gegebenheiten angepasst. Das Vorhaben eine Denkmalbereichssatzung für die Ortslage Muffendorf zu erlassen, wurde bereits in einer Bürgerversammlung des Ortsausschusses vorgestellt und von den Besuchern begrüßt.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de