220350 · Beschlussvorlage
Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 220350
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Beschlussvorlage öffentlich 220350 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Anhörung Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt eine Erhaltungssatzung für die historisch gewachsenen Bereiche des Ortsteils Oberkassel zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2021 wurde der Verwaltung folgender Auftrag erteilt: „Die Bezirksvertretung Beuel bittet die Verwaltung, den jeweiligen Nutzen einer Denkmalbereichs-, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung für die historisch gewachsenen Bereiche des Ortsteils Oberkassel zu prüfen, den politischen Gremien hierzu zu berichten und im Fall einer positiven Beurteilung durch die Bezirksvertretung einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“ (DS.-Nr. 210967). Die drei Satzungsarten nach dem Baugesetzbuch (Erhaltungssatzung), der Landesbauordnung (Gestaltungssatzung) und dem Denkmalschutzgesetz (Denkmalbereichssatzung) unterscheiden sich in ihren Schutzzielen und dienen als Grundlage für die Definition unterschiedlicher Anforderungen an Bauvorhaben. Die Frage, ob eine Denkmalbereichssatzung für ein Gebiet zu erlassen ist oder nicht, unterliegt alleine fachlichen Kriterien, nicht einer Abwägungsentscheidung des Rates. Wenn ein Gebiet die Eigenschaften eines Denkmalbereichs aufweist, ist es per Satzung unter Schutz zu stellen. Weist es die Eigenschaften nicht auf, darf die Satzung nicht erlassen werden. Hingegen ist die Frage, ob ein besonderes Ortsbild oder eine besondere städtebauliche Qualität durch eine Erhaltungssatzung oder eine Gestaltungssatzung geschützt werden soll, in das Belieben des Rates als Ortsrechtsgeber gestellt: Liegen die grundsätzlichen Voraussetzungen vor,Seite 1 von 4 Seite 2 kann er solche Satzungen erlassen, er muss es aber nicht. Für die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist folgende Überlegung als Richtschnur für die Wahl einer geeigneten Satzung zu betrachten: Je stärker ein abgrenzbares Gebiet eine klar ablesbare städtebauliche Struktur aufweist oder aufgrund einheitlicher Baustrukturen ein Ortsbild mit eigener Identität zeigt oder in seiner städtebaulichen Struktur noch die Formen seiner Entstehungszeit, desto eher spricht dies für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Dies gilt umso stärker in Gebieten mit starkem Veränderungsdruck, da nur mit einer Erhaltungssatzung Abbrüche von Gebäuden einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden können. Je kleinteiliger die Elemente sind, welche ein besonderes Ortsbild ausmachen, je stärker es dabei auf die Wahrung einer einheitlichen Formensprache und gestalterischen Details, z. B. Fensterformate, Farbgestaltung, o. ä. ankommt, desto eher sollte zum Mittel einer Gestaltungssatzung gem. § 89 BauO gegriffen werden. Für eine detaillierte Auflistung der Anwendungsmöglichkeiten sowie Vor- und Nachteile der verschiedenen Satzungsarten wird auf die Vorlage DS.-Nr. 200851 verwiesen. Grundsätzlich weist der Ortsteil Oberkassel in seinem Zentrum noch historisch geprägte und gewachsene sowie klar ablesbare städtebauliche Strukturen auf, die dem Ort eine eigene Identität und ein unverwechselbares Ortsbild geben. Anhand der vorzufindenden Straßenzüge, Kubaturen, Plätze und Ensembles lassen sich eine bauliche Eigenart und Gestalt des Ortsteils erkennen. Beim Erhalt des Ortsbildes geht es nicht um gestalterische Details, sondern um städtebauliche Maßstäbe, wie Gebäudekubaturen, Straßenfluchten oder prägende Elemente im Raum. Es kommt mithin nicht auf detaillierte Vorgaben zur Fassadengestaltung oder Zulässigkeit von Dachgauben, sondern vielmehr auf das Zusammenspiel der einzelnen Gebäude im wahrnehmbaren Raum an. Das homogene Ortsbild im Zentrum von Oberkassel kann die Aufstellung einer entsprechenden Satzung begründen. In Bereichen wie der Königswinterer Straße, Zipperstraße und Adrianstraße ist diese homogene Struktur noch deutlich ablesbar. Weiterhin handelt es sich hier um Bereiche mit erhöhtem Veränderungsdruck aufgrund der beliebten Lage innerhalb der wachsenden Stadt Bonn. Beachtenswert ist auch die Dichte an Baudenkmälern in diesen Bereichen. Deren Umgebungsschutz wirkt sich immer auch auf die nähere Umgebung der Denkmäler aus und setzt so gestalterische Anforderungen für Bauvorhaben im Wirkungskreis der Denkmäler fest. Daraus können sich Synergien mit einer entsprechenden Satzung ergeben. Nach Prüfung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Satzungsarten und deren Eignung zur Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes und der städtebaulichen Gestalt in Oberkassel, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §§ 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB) das am besten geeignete Mittel zur Erreichung des Ziels darstellt. Auch vor dem Hintergrund, dass die Erhaltungssatzung das einzige Mittel ist, bei dem der Gebäudeabbruch einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden kann, ist ausschlaggebend für die Wahl dieser Satzung. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung der jeweiligen Genehmigungsverfahren erheblich sein kann.Seite 2 von 4 Seite 3 Die Verwaltung schlägt vor, dass die Erhaltungssatzung Teile der Königswinterer Straße, Zipperstraße, Adrianstraße, Kastellstraße und Kinkelstraße sowie ggf. weitere Bereiche umfassen soll. Die genaue Abgrenzung wird sich jedoch erst aus der detaillierten Bestandsaufnahme und Bewertung der städtebaulichen Strukturen im Rahmen der Satzungserarbeitung ergeben. Die Verwaltung beabsichtigt ein hierzu geeignetes Büro mit der Erarbeitung der Erhaltungssatzung zu beauftragen, da eine zügige Aufstellung der Satzung mit Blick auf die Bautätigkeiten im Ortsteil Oberkassel geboten ist. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.01 Raumplanung 1.09.01.02 B-planvorentwürfe, städtebauliche Planung und Beratung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 80.000,00 161000901/ 72.1000 2022 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung 80.000,00 Anlage/n 1 Übersichtsplan Erhaltungssatzung Oberkassel (öffentlich)Seite 3 von 4 Anlage Übersichtsplan Erhaltungssatzung Oberkassel Übersichtsplan Geltungsbereich Erhaltungssatzung OberkasselSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de