220330-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr
Kerndaten
- Nummer
- 220330-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220330-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Meldebehörde übermittelt gem. § 36 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetz (SG) jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs gem. § 36 Abs. 2 BMG weist die Verwaltung jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hin. Bei Annahme des Antrags wird die Stadt das Thema sowohl in den Gremien des Städtetags, als auch gegenüber der Bundesregierung aufgreifen und sich für eine Änderung der beschriebenen Praxis sowie eine Änderung des § 36 BMG einsetzen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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