220330 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr
Kerndaten
- Nummer
- 220330
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 11.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220330 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 10.02.2022 Bürgerantrag: Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag thematisiert die Weitergabe der Daten von Minderjährigen durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag Komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bonner Bündnis „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bun- deswehr“ c/o Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Bonn Der Rat der Stadt Bonn spricht sich gegen eine Weitergabe von Daten Kinder und Jugendlicher an die Bundeswehr durch das Einwohnermeldeamt Bonn aus. Da § 36 Bundesmeldegesetz aktuell noch zu dieser Datenweitergabe verpflich- tet, muss die diesbezügliche Bundesgesetzgebung geändert werden. Der Rat beauftragt Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner als Repräsentantin der Stadt, sich aktiv für eine Änderung von § 36 des Bundesmeldegesetzes da- hingehend einzusetzen, dass die Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bundeswehr künftig unterbleibt. Ebenfalls bittet der Stadtrat die Oberbürger- meisterin, darauf hinzuwirken, dass sich der Deutsche Städtetag für diese Ände- rung ausspricht. Die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Profilierung Bonns als UN-Stadt und setzen ein deutliches Zeichen für die Wahrung der Kinderrechte in der Bundesstadt. Laut § 36 des Bundesmeldegesetzes übermittelt das Einwohnermeldeamt der Stadt Bonn die persönlichen Daten von Jugendlichen nach deren 16. Geburtstag an die Bundeswehr; diese schreibt die Jugendlichen gezielt an und wirbt für eine Karriere in der Armee. Zwischen 2014 und 2017 sind auf diesem Weg mehr als drei Millionen Heranwachsende von der Bundeswehr angeschrieben, seit dem Aussetzen der Wehrpflicht mehr als 14.000 Minderjährige für die Bundeswehr rekrutiert worden. Die automatische Datenweitergabe Minderjähriger an die Bundeswehr fördert die Rekrutierung von Unter-18-Jährigen; diese widerspricht den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention. Für „Kinder“ bis zum Alter von 18 Jahren (im Sinne der UN-Konvention) gelten besondere Schutzvorschriften, gegen die beim Militärdienst verstoßen wird.Seite 2 von 3 Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder rügt sowohl diese Praxis als auch die an Unter-18-Jährige gerichteten Werbeaktionen der Bundeswehr; er hat Deutschland mehrfach aufgefordert, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu er- höhen und entsprechende Werbung zu unterlassen. In seiner Stellungnahme zum Staatenbericht Deutschlands am 31.1.2014 wird bereits gefordert: „Der Ausschuss wiederholt seine vorherigen Empfehlungen ... und empfiehlt, dass der Vertragsstaat: (a) das Mindestalter der Rekrutierung für die Streitkräfte auf 18 Jahre festlegt (b) alle Formen von Werbekampagnen für die deutschen Streitkräfte, die auf Kinder abzielen, verbietet“. Die Werbemaßnahmen der Bundeswehr sind aufwändig inszeniert, teilweise ag- gressiv, oft irreführend und gezielt an Mädchen und Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren gerichtet. Der Abenteuer- und Spaßcharakter des Soldatendienstes werden durch unhaltbare Versprechungen und ‚schöne’ Bilder hervorgehoben, Gefahren (Angst-, Belastungsstörungen, Depressionen) aber verschwiegen. Die Realität, die die Jugendlichen später in der Bundeswehr erleben, wird z.B. in den Kampagnen „Mach’, was wirklich zählt“ bzw. „Die Rekrutinnen“ überhaupt nicht abgebildet; bei den Heranwachsenden werden völlig falsche Vorstellungen von der Bundeswehr gefördert. Rekrutierungsprobleme der Bundeswehr dürfen so nicht behoben werden! Antikriegs-AG Aufstehen Bonn Arbeitskreis Krieg und Frieden Beueler Friedensgruppe Beueler Friedensinitiative Bonner Friedensbündnis DFG-VK Bonn-Rhein-Sieg Frauennetzwerk für Frieden Bonn Internationaler Versöhnungsbund - Regionalgruppe Bonn-Rhein-Sieg pax christi BonnSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de