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220330 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr

Nummer
220330
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.02.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220330-01 ST Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220330
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
10.02.2022
Bürgerantrag: Keine Weitergabe von Daten
Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an
die Bundeswehr
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag thematisiert die Weitergabe der Daten von Minderjährigen
durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag Komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bonner Bündnis „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bun-
deswehr“
c/o
Bürgerantrag an den zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Bonn
Der Rat der Stadt Bonn spricht sich gegen eine Weitergabe von Daten Kinder
und Jugendlicher an die Bundeswehr durch das Einwohnermeldeamt Bonn aus.
Da § 36 Bundesmeldegesetz aktuell noch zu dieser Datenweitergabe verpflich-
tet, muss die diesbezügliche Bundesgesetzgebung geändert werden.
Der Rat beauftragt Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner als Repräsentantin
der Stadt, sich aktiv für eine Änderung von § 36 des Bundesmeldegesetzes da-
hingehend einzusetzen, dass die Weitergabe von Daten Minderjähriger an die
Bundeswehr künftig unterbleibt. Ebenfalls bittet der Stadtrat die Oberbürger-
meisterin, darauf hinzuwirken, dass sich der Deutsche Städtetag für diese Ände-
rung ausspricht.
Die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat leisten damit einen wichtigen Beitrag
für die Profilierung Bonns als UN-Stadt und setzen ein deutliches Zeichen für
die Wahrung der Kinderrechte in der Bundesstadt.
Laut § 36 des Bundesmeldegesetzes übermittelt das Einwohnermeldeamt der
Stadt Bonn die persönlichen Daten von Jugendlichen nach deren 16. Geburtstag
an die Bundeswehr; diese schreibt die Jugendlichen gezielt an und wirbt für eine
Karriere in der Armee. Zwischen 2014 und 2017 sind auf diesem Weg mehr als
drei Millionen Heranwachsende von der Bundeswehr angeschrieben, seit dem
Aussetzen der Wehrpflicht mehr als 14.000 Minderjährige für die Bundeswehr
rekrutiert worden.
Die automatische Datenweitergabe Minderjähriger an die Bundeswehr fördert
die Rekrutierung von Unter-18-Jährigen; diese widerspricht den Grundsätzen
der UN-Kinderrechtskonvention. Für „Kinder“ bis zum Alter von 18 Jahren (im
Sinne der UN-Konvention) gelten besondere Schutzvorschriften, gegen die beim
Militärdienst verstoßen wird.Seite 2 von 3
Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder rügt sowohl diese Praxis als auch
die an Unter-18-Jährige gerichteten Werbeaktionen der Bundeswehr; er hat
Deutschland mehrfach aufgefordert, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu er-
höhen und entsprechende Werbung zu unterlassen. In seiner Stellungnahme zum
Staatenbericht Deutschlands am 31.1.2014 wird bereits gefordert:
„Der Ausschuss wiederholt seine vorherigen Empfehlungen ... und empfiehlt,
dass der Vertragsstaat:
(a) das Mindestalter der Rekrutierung für die Streitkräfte auf 18 Jahre festlegt
(b) alle Formen von Werbekampagnen für die deutschen Streitkräfte, die auf
Kinder abzielen, verbietet“.
Die Werbemaßnahmen der Bundeswehr sind aufwändig inszeniert, teilweise ag-
gressiv, oft irreführend und gezielt an Mädchen und Jungen im Alter von 15 bis
17 Jahren gerichtet. Der Abenteuer- und Spaßcharakter des Soldatendienstes
werden durch unhaltbare Versprechungen und ‚schöne’ Bilder hervorgehoben,
Gefahren (Angst-, Belastungsstörungen, Depressionen) aber verschwiegen. Die
Realität, die die Jugendlichen später in der Bundeswehr erleben, wird z.B. in den
Kampagnen „Mach’, was wirklich zählt“ bzw. „Die Rekrutinnen“ überhaupt
nicht abgebildet; bei den Heranwachsenden werden völlig falsche Vorstellungen
von der Bundeswehr gefördert. Rekrutierungsprobleme der Bundeswehr dürfen
so nicht behoben werden!
Antikriegs-AG Aufstehen Bonn
Arbeitskreis Krieg und Frieden
Beueler Friedensgruppe
Beueler Friedensinitiative
Bonner Friedensbündnis
DFG-VK Bonn-Rhein-Sieg
Frauennetzwerk für Frieden Bonn
Internationaler Versöhnungsbund - Regionalgruppe Bonn-Rhein-Sieg
pax christi BonnSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de