220324-07 AA · Änderungsantrag
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Antrag zur Vorlage 220324
Kerndaten
- Nummer
- 220324-07 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 16.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220324-07 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu Paul Brückner SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Antrag zur Vorlage 220324 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Änderungsantrag 04 wird durch vorliegenden Änderungsantrag ersetzt. 1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden. 2. Die “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” im Messdorfer Feld zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden- Weges bleibt unbebaut. In einem ersten Schritt, dem weitere auch im Hinblick auf die Beschlusslage zur Fortschreibung des Regionalplanes folgen, wird auch rechtlich sichergestellt, dass der Großteil der Fläche als Ausgleichs- und ökologische Kompensationsfläche für weitere Bauvorhaben der Uni Bonn vorgehalten wird. Die noch im Flächennutzungsplan ausgewiesene Planstraße in Verbindung der Straßen Am Propsthof - Erich-Hoffmann-Straße am westlichen Rand des bisherigen Sonderbaugebietes wird gestrichen und nicht gebaut. 3. Die Verwaltung prüft mit der Vorhabenträgerin die Umsetzbarkeit der folgenden Änderungen am Mobilitäts- und Parkkonzept und passt die Planungen entsprechend der Prüfergebnisse an: Die Tiefgarage östlich desSeite 1 von 2 Seite 2 Boulevards soll so verlegt werden, dass die lange Erschließungsstraße von der Gerhard-Domagk-Straße für den MIV entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als Fahrradstraße gebaut, die auch von Zulieferern der Institute sowie als Rettungsweg genutzt werden kann. Der Radweg an der Autobahn entfällt zugunsten von mehr Ersatzpflanzungen. Die MIV-Parkplätze werden zunächst nur auf der Parkpalette am Propsthof nachgewiesen. Durch eine Baugrunduntersuchung soll geprüft werden, ob eine Unterbauung der Parkpalette oder deren Aufstockung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, um ggf. mehr Parkmöglichkeiten nachzuweisen, wenn das bauordnungsrechtlich nötig ist. Für die restlichen Parkplätze erteilt das Bauordnungsamt einen Dispens, bis das Hörsaalgebäude an der Gerhad-von-Domagk-Straße neu errichtet wird. Die Uni verpflichtet sich, alle weiteren Parkmöglichkeiten als Tiefgarage unter dem zukünftigen Hörsaalgebäude nachzuweisen. 4. Das L-förmige und das C-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich des Boulevards werden in ihrer Grundfläche um ca. 25 – 30 % reduziert. Das L- Gebäude soll verbindlich für eine Mensanutzung geplant und ausgestattet werden. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von anderen Gebäuden im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen, sofern der Flächenbedarf im neuen Hochschulstandortentwicklungsplan weiter ausgewiesen wird. 5. Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des Baumbestands auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung sollen für den Bereich der Wohnbebauung alternative städtebauliche Entwürfe erarbeitet werden. Dafür sollen zumindest eine Vergrößerung der Tiefe der drei bisher geplanten Gebäude oder eine geschlossene Bebauung entlang der Straße An der Immenburg oder entlang der Straße Auf dem Hügel geprüft werden. Vor- und Nachteile der Entwürfe sollen den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. 6. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden Baumpflanzungen gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil der versiegelten Fläche möglichst auf ein Minimum reduziert werden und die Leitungen und Rohre entsprechend geplant werden. Auch auf die geplanten Grünelemente könnte zu Gunsten bodengebundener Baumpflanzungen verzichtet werden. 7. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur Umsetzung des Planes und während der Baustellenarbeiten sichergestellt. 8. Die weitere Planung erfolgt nach dem Schwammstadtprinzip. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de