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220324 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

Nummer
220324
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 220324-05 ST Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Stellungnahme der Verwaltung zu Änderungsantrag 220324-04 AA
  2. 220324-02 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Antrag zur Vorlage 220324
  3. 220324-06 ST Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
  4. 220324-09 Mitteilungsvorlage zu DS-Nr. 220324: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
  5. 220324-01 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Ds.Nr. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 Universitäts-Campus Endenich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
  6. 220324-04 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Antrag zur Vorlage 220324
  7. 220324-11 ST Ergänzende Stellungnahme zu: N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
  8. 220324-07 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Antrag zur Vorlage 220324
  9. 220324-03 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
  10. 220324-10 N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

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Beschlussvorlage
öffentlich
220324
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Endenich
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.03.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus zwischen
den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof", "Gerhard-Domagk-
Straße", Bundesautobahn BAB 565 und "Hermann-Wandersleb-Ring"
(siehe Anlage 1) ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Grundlage hierfür ist
das in Anlage 2 und 3 dargestellte städtebauliche Konzept.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und
Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein
adäquates Beteiligungsformat durchzuführen.
3. Unter Beachtung der Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sind Leitlinien für die Gestaltung der
Hochbauten, Freianlagen und öffentlichen Verkehrsflächen zu
erarbeiten, die entsprechend im weiteren Bebauungsplanverfahren und
städtebaulichen Vertrag berücksichtigt werden.
4. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem städtebaulichen
Konzept im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 3
Baugesetzbuch in Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) geändert.
5. Der Bebauungsplan Nr. 7522-85 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet
im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der Straße “Am
Propsthof”, der Bundesautobahn BAB 565, der Immenburgstraße, der
Verdistraße, der nordwestlichen Grenze der Hausgrundstücke
Verdistraße 37 bis 43, der Straße „An der Immenburg“, demSeite 1 von 23
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Pfaffenweiherweg, der nordöstlichen Grenze der Hausgrundstücke
Ulrich-Haberland-Straße 23a bis 33 und deren Verlängerung nach
Nordwesten ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch aufzuheben (siehe
Anlage 5).
Begründung
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) beabsichtigt im Auftrag
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Uni Bonn) den Ausbau
des bestehenden Hochschulstandortes in Bonn-Endenich zu einem modernen
Lehr- und Forschungsstandort, dem „Campus Endenich“.
Grundlage hierfür bildet die Hochschulentwicklungsplanung der Universität
Bonn. Diese sieht eine Konzentration des universitären Betriebs auf drei
Hauptstandorte im Stadtgebiet Bonn vor:
 Campus City (inkl. Standort Römerstraße und Zukunftscampus)
 Campus Poppelsdorf
 Campus Endenich
Zur Bestimmung eines städtebaulichen Grundgerüsts, innerhalb dessen sich
die bauliche Entwicklung des Standortes in Endenich vollziehen soll, wurde im
Jahr 2012 ein städtebaulich, freiraumplanerischer Wettbewerb durch den BLB
NRW unter Beteiligung der Universität Bonn und der Stadt Bonn ausgelobt.
Der Siegerentwurf der Arbeitsgemeinschaft HJP Planer (Aachen), BBW
Verkehrsplaner (Bochum) und Lützow 7 Landschaftsarchitekten (Berlin) ist
seitdem qualifiziert worden und dient nun als Grundlage für das erforderliche
Bauleitplanverfahren.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch soll die Planung nun vorgestellt und die Öffentlichkeit um
Stellungnahme gebeten werden.
Die Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung ergeben sich wie folgt:
PLANGEBIET
Das Plangebiet zum Bebauungsplan 6421-1 "Universitäts-Campus Endenich"
befindet sich im Ortsteil Bonn-Endenich. Der Bereich mit einer Größe von ca.
17 Hektar (ha) umfasst die Flächen zwischen der Bundesautobahn BAB 565
und der Gerhard-Domagk-Straße im Osten, dem Hermann-Wandersleb-Ring im
Süden, dem Straßenzug „Auf dem Hügel“ im Westen, sowie der Ulrich-
Haberland-Straße, dem Straßenzug Pfaffenweiherweg sowie der Straße “Am
Propsthof” im Norden (siehe Anlage 1). Bei dem zu beplanenden Gebiet
handelt es sich um Grundstücke des Landes NRW. Das gesamte Areal wird
durch Nutzungen der Universität belegt.
Am Campusstandort Bonn-Endenich sind derzeit schwerpunktmäßig Teile der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie Teile der
landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn untergebracht. Die
Erschließung des Gebiets erfolgt über die "Gerhard-Domagk-Straße" im
Norden und die Straße "Auf dem Hügel" im Westen.
Der Campusbereich ist in Teilen durch historische Baumbestände desSeite 2 von 23
Seite 3
Lennéparks geprägt. Diese umfassen z.T. alten und satzungsgeschützten
Baumbestand mit großkronigen Laub- und Nadelbäumen, die sich in
parkartigen Strukturen im Bereich östlich der Straße „Auf dem Hügel“
erstrecken sowie drei Mammutbäume, die als Naturdenkmale besonders
geschützt sind.
Das Plangelände weist insgesamt einen Höhenunterschied von bis zu 13
Metern auf. Der höchst gelegene Planbereich bildet der Straßenzug „Auf dem
Hügel“ mit bis zu 70 Meter üNHN, der tiefst gelegene Punkt findet sich in der
Gerhard-Domagk-Straße mit 57 Meter üNHN. Insgesamt betrachtet fällt das
Plangelände von Südwesten nach Nordosten hin ab. Da sich der größte
Höhenunterschied im westlichen Planbereich angrenzend an den Straßenzug
„Auf dem Hügel“ befindet, bildet sich im östlichen Planbereich eine relativ
ebene Landschaftsterrasse aus, die sich für eine Bebauung eignet.
Im Norden grenzt das Plangebiet an den sich im Strukturwandel befindlichen
Gewerbestandort jenseits der Straße „Am Propsthof“ an. Im Bereich des
ehemaligen ARKEMA-Geländes entsteht hier derzeit das gemischt genutzte
Quartier west.side mit einem Anteil von bis zu 550 Wohneinheiten. Nach Osten
hin bildet die BAB 565 eine räumliche und nutzungsspezifische Barriere zu den
großflächigen und innenstadtnahen Gewerbeflächen der Weststadt. Im Süden
und Westen grenzen jenseits des Hermann-Wandersleb-Rings und der Straße
„Auf dem Hügel“ die Wohnsiedlungsbereiche und das Ortsteilzentrum von
Endenich an.
ANLASS DER PLANUNG
Für die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als international
operierende, kooperations- und schwerpunktorientierte Forschungsuniversität
stehen künftig entscheidende strukturelle Veränderungen an. Diese betreffen
insbesondere die Verknüpfung zwischen Lehre und Forschung. Die zukünftige
Entwicklung wird sich dabei auf die drei innerstädtischen Standorte
konzentrieren:
Die derzeit noch bestehenden weiteren Standorte der Universität Bonn sollen
zukünftig schrittweise aufgegeben werden, um die Konzentration und somit die
Effizienz der Lehre und Forschung an den drei Standorten zu gewährleisten.
Aufbauend auf diesen Zielsetzungen wurde eine
Hochschulentwicklungsplanung (HSEP 2006) entwickelt und nachfolgend
entsprechend neuer Erfordernisse und Bedarfe der Universität wird dieser alle
5 Jahre aktualisiert. Diese Planung beinhaltet ein konkretes Leitbild der
Universität und umfasst alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen der
genutzten Liegenschaften und Gebäude der Universität.
Derzeit besteht seitens der Universität ein erhöhter Bedarf an Bauflächen. Die
Nutzungen im Bereich der Forschung erfordern in der Regel Neubauten, da die
Umsetzung in den Bestandsbauten in der Regel nicht realisierbar ist. Dies trifft
insbesondere bei den Labornutzungen zu, wie dies im naturwissenschaftlich
geprägten Campus Endenich der Fall ist. Hinzu kommt der Sachverhalt, dass
die Universität zunehmend Kooperationen mit sog. Dritten eingeht (z.B.
Fraunhofer-Institut, Max-Planck-Institut), wodurch ein zusätzlicher Bedarf an
Bauflächen entsteht.
Vor diesem Hintergrund verfolgen die Universität Bonn in Zusammenarbeit mit
dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als
Bauherrin den Ausbau des bestehenden Standortes „Endenich“ zu einemSeite 3 von 23
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Universitätscampus. Hier soll ein neuer Bereich des universitären Lebens
entstehen, der für die Zukunft hochwertige Lehre und Forschung sichert.
Im Frühjahr 2012 hat der BLB NRW in enger Zusammenarbeit mit der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Bundesstadt Bonn
einen freiraumplanerischen und städtebaulichen Wettbewerb für die strukturelle
städtebauliche Überarbeitung des Campusbereiches in "Bonn-Endenich"
ausgelobt. Das Konzept der Arbeitsgemeinschaft HJP Planer, Aachen, BBW
Verkehrsplaner, Bochum und Landschaftsarchitekten Lützow7, Berlin, ging als
Siegerentwurf aus dem Verfahren hervor.
Aufbauend auf das Ergebnis dieses städtebaulich-freiraumplanerischen
Wettbewerbs erfolgte in den Folgejahren die Erarbeitung eines Masterplanes
Campus Endenich, durch den die Ergebnisse des Wettbewerbes
weiterentwickelt und präzisiert wurden.
Der Masterplan bildet nunmehr die Grundlage für ein erforderliches
Bauleitplanverfahren zum Campus Endenich.
PLANUNGSRECHT
Der Flächennutzungsplan stellt den nördlichen Teilbereich des Plangebietes im
Wesentlichen als Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtungen) dar. Im Übrigen
ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt.
Verbindliches Planungsrecht besteht für das Areal in Form dreier
Bebauungspläne. Im nördlichen Teil trifft der Bebauungsplan Nr. 7522-85, der
am 01.09.1960 Rechtskraft erlangt hat, die planungsrechtlichen Festsetzungen.
Dieser setzt hier ein Sonderbaugebiet (nur für Universitätsgebäude) fest. Der
Bebauungsplan ist jedoch als unwirksam anzusehen, da er in einer
nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde. Eine Aufhebung des Planes
erfolgte bislang noch nicht. Bauvorhaben werden innerhalb des
Geltungsbereiches nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt.
Den westlichen Teil des Areals weist der aus dem Jahre 1962 stammende
Bebauungsplan Nr. 7522-93 als private Grünfläche mit bzw. ohne
Einstellplätzen aus. Einzelne Baufelder eröffnen die Möglichkeit einer ein- bis
achtgeschossigen Bebauung.
Für den südlichen Teil setzt der Bebauungsplan Nr. 7522-4, rechtskräftig
geworden am 03.11.1966, im Wesentlichen eine gärtnerisch zu nutzende
Fläche fest. Eingebettet in die Grünfläche ist ein Sondergebiet (Universität). Die
Grundflächenzahl (GRZ) beträgt hier 0,6, die Geschossflächenzahl (GFZ)
ebenfalls 0,6. Die gärtnerisch zu nutzende Fläche ist gemäß Festsetzung des
Bebauungsplanes nicht anrechenbar für die Ermittlung der zulässigen
Grundfläche. Im Eckbereich der Straßenzüge Auf dem Hügel / An der
Immenburg setzt der Bebauungsplan ebenfalls ein Sondergebiet (Universität)
fest. Zulässig ist hier eine dreigeschossige Bebauung. Die Grundflächenzahl
beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl 1,2.
Das bestehende Planungsrecht widerspricht den mit der Masterplan Campus
Endenich verfolgten Planungszielen. Insofern ist zur Umsetzung des
städtebaulichen Entwurfes die Durchführung eines entsprechenden
Bauleitplanverfahrens erforderlich. Für das vorliegende Plangebiet erfolgt daher
die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1.
Im Hinblick auf die Unwirksamkeit des bestehenden Bebauungsplanes Nr.
7522-85 soll dieser im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1Seite 4 von 23
Seite 5
in Gänze aufgehoben werden (siehe Anlage 5). Der Bereich Grundstück
Immenburgstraße 33 sowie ein kleinerer Teil der Kleingartenanlage, die jeweils
nicht von der neuen Planung erfasst werden, sind zukünftig nach § 34
Baugesetzbuch zu beurteilen. Ebenfalls nicht von der neuen Planung überdeckt
wird ein Teilbereich der Bundesautobahn BAB 565. Zukünftige
Ausbauplanungen unterliegen hier dem Instrument des
Planfeststellungsverfahrens.
Der vorliegende Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne
des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im Zuge des Verfahrens
wird ein Umweltbericht im Sinne des § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der
Begründung beigefügt.
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zum oben genannten
Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB zu ändern, sodass zukünftig die Darstellung
der Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) entsprechend dem
städtebaulichem Konzept auch auf den südlichen Teil des Plangebietes
erweitert wird.
ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN
Ausbauplanung Bundesautobahn 565
Bereits im Zuge der Erarbeitung des Wettbewerbes im Jahre 2012 wurden die
seinerzeit bekannten Planungsgrundlagen zum Ausbau der BAB 565
berücksichtigt. Im Zuge der folgenden Ausarbeitung der Masterplanung wurden
die jeweils aktuellen Planungen zum Ausbau der BAB 565 in die Masterplanung
Campus Endenich übernommen und diese Planung entsprechend angepasst.
Die Ausbauplanung BAB 565 berücksichtigt die Planung zur Errichtung einer
Fuß- und Radwegbrücke in Verlängerung der Immenburgstraße. Baurecht für
diese Fuß- und Radwegebrücke muss jedoch durch ein eigenständiges
Planfeststellungsverfahren geschaffen werden.
Ausbauplanung Stadtbahn - Westbahn /Hardtbergbahn
Die Planungen zum Ausbau der Stadtbahn – Westbahn/Hardtbergbahn bilden
einen Teilaspekt der städtebaulichen und verkehrlichen Planung zum Campus
Endenich. Die hierzu vorliegenden Planunterlagen aus dem Jahre 2007 wurden
sowohl bei der Erstellung der Wettbewerbsarbeit als auch der nachfolgenden
Masterplanung berücksichtigt. Über die aus dieser Planung erforderliche
Flächeninanspruchnahme zur Verbreiterung des Hermann-Wandersleb-Ringes
hinaus, wird bei der Masterplanung ein zusätzlicher Geländestreifen von 6
Metern Breite als Reservefläche von Bebauung freigehalten. Hierdurch wird es
möglich, den nahe zum Kreuzungsbereich Hermann-Wandersleb-Ring / Auf
dem Hügel geplanten Haltepunkt der Hardtbergbahn konzeptabhängig nördlich
oder südlich des Kreuzungsbereiches anzulegen.
Bachentwicklungsplanung - Bachkanal „Endenicher Bach“
Innerhalb des Gebietes verläuft der Bachkanal des im Zuge des Autobahnbaus
BAB 565 verrohrten Endenicher Baches. Dieser Bachkanal muss dauerhaft von
Bebauung freigehalten werden.
Der im Jahre 1989 vom Rat der Stadt Bonn beschlossene und fortgeschriebene
Bachentwicklungsplan (BEP) sowie der Umsetzungsfahrplan zur Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie, welcher in die Maßnahmenübersichten gemäß §74
LWG-NRW (Landeswassergesetz NRW) aufgenommen wurde, sehen eine
gesetzlich vorgeschriebene Offenlage des Endenicher Baches vor. Gemäß §Seite 5 von 23
Seite 6
27 Wasserhaushaltsgesetz sind die Bewirtschaftungsziele für oberirdische
Gewässer zu berücksichtigen. Demnach sollen nicht naturnah ausgebaute
Gewässer soweit wie möglich in einen naturnahen Zustand zurückgeführt
werden.
Hierfür ist beabsichtigt eine gedrosselte Teilmenge des Gewässers von der
Pastoratsgasse aus in Bereich überzuleiten und zukünftig offen zu legen, das
heißt oberirdisch zu führen. Die Planung und Umsetzung dieser Maßnahme
erfolgt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Rahmen eines
Planfeststellungsverfahrens und ist gesetzlich verpflichtend. Die konkrete
Gewässerplanung ist daher nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens. Jedoch ist eine zukünftig realisierbare Trasse für
die geplante Teiloffenlegung im städtebaulichen Konzept bzw. in der Topografie
des Plangebietes „Campus Endenich“ zwingend zu berücksichtigen. Als
Grundlage zur Linienführung einer Bachoffenlage wurde eine
„Machbarkeitsstudie zur Offenlegung des Endenicher Baches“ durch das Büro
Ginster Landschaft+Umwelt, Meckenheim, in Zusammenarbeit mit dem
Ingenieurbüro Stelter, Siegburg, Juli 2020, erstellt. Die aktuellen
Zwischenergebnisse dieser Machbarkeitsstudie fanden Eingang in die
Masterplanung und führen zur Darstellung einer möglichen Trasse für eine
künftige Offenlegung des Endenicher Baches. Die weitere Planung der
Bachoffenlage wird im weiteren Verfahren in Abstimmung mit den Fachämtern
erfolgen. Sie muss wegen der topographischen Verhältnisse und dem
umfangreichen Baumbestand, frühzeitig in der städtebaulichen Planung
berücksichtigt werden.
Bereits jetzt muss jedoch der gesamte dafür notwendige Eingriff in den
vorhandenen Baumbestand bewertet werden.
PLANUNGSZIELE UND STÄDTEBAULICHES KONZEPT
Generelles Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten
städtebaulichen Entwicklung zum „Campus Endenich”:
 die Erweiterung des Hochschulstandortes Campus-Endenich
 der Erhalt der historischen Parkanlagen
 die Verknüpfung des Standortes mit den umgebenden Stadtteilen
 die Neuordnung des Verkehrs bzw. die Erschließung des geplanten
Campus
 die besondere Berücksichtigung alternativer Verkehrsarten
 die Optimierung der Verkehrsanbindung an den ÖPNV
Folgende konkrete universitäre Nutzungsbausteine sollen im Bereich des
Campus realisiert werden:
 Institutsgebäude, Hörsäle, Labore, Verwaltungsgebäude der
Universität,
 Anlagen für hochschulbezogene kulturelle, soziale und sportliche
Zwecke
 Hochschulbezogene Einzelhandelsbetriebe
 Mensa, Hochschulbezogene Schank- und Speisewirtschaften
 Sonstige hochschulbezogene Servicenutzungen
 Studentisches und universitäres Wohnen
 Kindertagesstätte.
Als Grundlage für den Wettbewerb wurde eine BGF von 84.000 m²Seite 6 von 23
Seite 7
ausgewiesen. Der Entwurf organisiert den Universitätscampus Endenich als
bandartige Struktur aus Gebäude-Clustern und nutzt hierzu die relativ ebenen
Grundstücksbereiche entlang der Autobahntrasse. Das Rückgrat der
Gesamtanlage bildet die Fortsetzung des Pfaffenweiherweges als öffentlicher
Boulevard aus Richtung des S-Bahn-Haltepunkts Endenich Nord nordwestlich
des Planbereiches und der Unterführung an der „Endenicher Straße“/
„Hermann-Wandersleb-Ring“ mit Fortsetzung in südliche Richtungen. Unterhalb
dieses öffentlichen „Campus-Boulevards“ verläuft der verrohrte Endenicher
Bach, sodass eine Freihaltung des bestehenden Bachkanals von Bebauung
gewährleistet wird.
Der Hangbereich zwischen Boulevard und dem Straßenzug „Auf dem Hügel“
bleibt als begrünter Naturraum weitestgehend frei von Bebauung und erhält
seinen räumlichen Abschluss durch eine punktuelle Bebauung entlang des
Straßenzuges „Auf dem Hügel“.
Während die baulichen Anlagen des „Campus Endenich“ derzeit im Stadtbild
Bonns kaum wahrnehmbar sind, entwickelt der Entwurf ein Bebauungskonzept,
das sich mit einer sechsgeschossigen Kopfbebauung zum hoch frequentierten
„Hermann-Wandersleb-Ring“ hin präsentiert. Hiervon ausgehend entsteht ein
Boulevard als öffentliche (Freizeit-) Durchwegung des Campusbereichs entlang
einzelner viergeschossiger Gebäude-Cluster mit hofartigen Vorbereichen.
Im Zentrum der Campusanlage, am Schnittpunkt des von Südosten nach
Nordwesten verlaufenden Boulevards und einer neu organisierten Verbindung
zwischen dem Straßenzug „Steinweg“ im Westen sowie den Straßenzügen „An
der Immenburg“ und weiter über eine geplante Brückenverbindung über die
BAB 565 zur „Immenburgstraße“ im Osten, entsteht ein zentraler Campusplatz
als Gelenk zwischen den Hauptnutzungsbereichen entlang des Boulevards.
Den räumlichen Abschluss nach Norden bildet das vorhandene
Institutsgebäude der Chemie, räumlich ergänzt durch neue Baulichkeiten
entlang der „Gerhard-Domagk-Straße“.
Der Entwurf verfolgt das Ziel, einen „Campus der kurzen Wege” sowie der
Zusammenfassung gleicher Nutzungen in gemeinsamen Gebäuden zu
organisieren. Zur Sicherung kurzer und attraktiver Wegebeziehungen wird die
konkrete Erschließungssituation für die einzelnen Gebäude insbesondere
entlang des Boulevards im weiteren Verfahren konkretisiert.
Zentrales Element und somit von allen Standorten gleich gut erreichbar, bildet
ein am zentralen Campusplatz gelegenes Hörsaal- und Mensagebäude mit
hoher Frequentierung und identitätsstiftenden Freiräumen.
Studentisches Wohnen
Zur Sicherung eines verträglichen Nutzungsübergangs zu den benachbarten
(Wohn-) Stadtbereichen sieht das Konzept entlang der Ostseite der Straße „Auf
dem Hügel“ drei Solitärbauten vor, die wohnumfeldverträgliche, hochschulaffine
Nutzungen mit geringem Verkehrsaufkommen, studentisches Wohnen oder
Gästewohnen beherbergen sollen.
Die Positionierung von Einzelbaukörpern in Form von Stadtvillen wurde im
Wettbewerbsentwurf mit ursprünglich 7 Baukörpern für Studentisches Wohnen
entlang der Straße als Übergang vom Universitätscampus zur Wohnbebauung
geplant. Die Struktur nimmt die gegenüberliegende kleinteilige Wohnbebauung
in der Straße „Auf dem Hügel“ auf.
Aufgrund der vorhandenen parkähnlichen Strukturen auf der östlichen
Campusseite wurden einzelne Baukörper geplant, um die gewünschtenSeite 7 von 23
Seite 8
Sichtachsen auf die Grünflächen und in das Rheintal zu erhalten. Im Zuge der
weiteren Masterplanung wurde ein größtmöglicher Erhalt von Bäumen
angestrebt. Dadurch sind 4 der 7 Baukörper entfallen. Die verbleibenden 3
Baukörper wurden so angelegt, dass möglichst wenige Bäume gefällt werden
müssen.
Kindertagesstätte
Der Bebauungsplan schafft zudem die Voraussetzungen für eine Erweiterung
der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung „Auf dem Hügel 20“. Die
Planung sieht vor, die Kinderbetreuungseinrichtung in ihrer Kapazität zu
verdoppeln. Hierzu ist geplant, ein benachbartes gebrauchsuntüchtiges
Gebäude (Zellbiologie) niederzulegen und durch einen Neubau für die
Erweiterung der Kinderbetreuungseinrichtung zu ersetzen. Da im Umfeld des
Plangebiets zwei Kindertagesstätten mit acht neuen Gruppen entstehen
werden, steht die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte “Auf dem
Hügel 20” unter dem Vorbehalt der Bedarfsprüfung vor Abschluss des
städtebaulichen Vertrages. Alternativ kann das Baufeld für Wohnnutzungen
entwickelt werden.
ERSCHLIESSUNG UND MOBILITÄT
Das städtebauliche Konzept verfolgt als Ziel eine Entkoppelung der
Erschließungsanlagen für Fußgänger und Radfahrer sowie der
Verkehrsflächen, die für den KFZ- und Lieferverkehr vorgesehen sind.
Während die gesamten inneren Bereiche ausschließlich für Fußgänger und
Radfahrer sowie für Notverkehre nutzbar sind, erfolgt die Anbindung und
Erschließung der Gebäude und der Pkw-Stellplatzanlagen für den motorisierten
Verkehr von Norden über die Gerhard-Domagk-Straße und eine parallel zur
Autobahn organisierte Erschließungsstraße. Von Süden her erfolgt die
Anbindung des Campus an die Straße „Auf dem Hügel“ über die Straße „An der
Immenburg“ (Anlage 3). Eine Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr
über den Campus Boulevard ist nicht möglich, sodass gebietsfremde Verkehre
und eine damit einhergehende hohe Belastung vermieden werden.
Die Planung sieht vor, den zentralen Boulevard mit hoher Aufenthaltsqualität
ausschließlich Fußgängern sowie Radfahrern und zukünftig beispielsweise
einem „Peoplemover“ als selbstfahrendem Nahverkehrssystem vorzubehalten.
Zur Verknüpfung des Boulevards mit den angrenzenden Stadtbereichen nimmt
dieser im Süden zum Hermann-Wandersleb-Ring hin die Unterführung an der
„Endenicher Straße” auf und stellt nach Norden hin im weiteren Verlauf eine
fuß- und radläufige Verbindung zur S-Bahn-Haltestelle „Endenich Nord“ her.
Darüber hinaus ermöglicht der Boulevard eine kürzere fuß- und radläufige
Verbindung zum „Campus Poppelsdorf”.
Bei der Planung der Fußgängerverbindungen von Auf dem Hügel zum neuen
Campusboulevard wird die Wegeführung so geplant, dass ein möglichst
geringer Entfall von Baumbestand gewährleistet wird. Die im städtebaulichen
Entwurf dargestellte Wegeverbindung ist vorläufig dargestellt und kann in der
Detailplanung abhängig von den Bäumen und dem zu berücksichtigen
Geländeversprung noch angepasst werden. Eine Vernetzung der neuen
Fußwege mit den bereits bestehenden Fußwegen wird im weiteren Verfahren
geprüft.
ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)Seite 8 von 23
Seite 9
Auf die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes wird in der
Masterplanung ein besonderer Schwerpunkt gelegt, um den fließenden Verkehr
auf und rund um den Campus umweltverträglich und nachhaltiger zu
gestalten. Als Zielsetzung gilt es durch die Erarbeitung eines umfassenden
Mobiltiätskonzeptes die Nutzung des ÖPNV, sowie den Fuß- und Radverkehr
zu fördern und zu stärken.
Eine Anbindung des Gebietes an eine mögliche Planung der Hardtbergbahn
(Westbahn) wird berücksichtigt. Durch verschiedene verkehrende Buslinien
bestehen bereits heute direkte ÖPNV Anbindungen von der City und dem
Hauptbahnhof zum zukünftigen Campus (u.a. mit den Haltestellen Auf dem
Hügel und Am Propsthof). Die Buslinien werden in der weiteren Planung des
Konzeptes Westbahn mit berücksichtigt. Für eine verbesserte Busanbindung
sollte die Möglichkeit einer durch den Campus verlaufenden ÖPNV-Verbindung
(Auf dem Hügel – Gerhard-Domagk-Straße/Am Propsthof) geprüft werden.
Radverkehr und Mobilitätsangebote
Neben der für den Radverkehr zur Verfügung stehenden Boulevardtrasse wird
der Standortbereich durch zwei weiträumig geführte Radfahrtrassen mit den
umgebenden Stadtbereichen verknüpft. Im Osten wird der Campus durch eine
neu zu errichtende Fuß- und Radfahrerbrücke über die Autobahn mit der
„Immenburgstraße” verbunden. Nach Westen hin soll diese Verbindung über
den zentralen Campusplatz und einen in Schleifen geführten, schwach
geneigten Radweg durch die Parkanlage an die Straße „Auf dem Hügel“ bzw.
den „Steinweg“ angeschlossen werden (siehe Anlage 3). Dies verbessert nicht
nur die Erreichbarkeit des Universitätsstandortes, sondern auch die
übergeordnete Radwegeverbindung zwischen Duisdorf bzw. den westlich
gelegenen Ortsteilen und der Bonner Innenstadt.
Das Radwegenetz wird in Nord-Süd-Richtung durch eine parallel zur Autobahn
geführte Radwegetrasse ergänzt. Diese Trasse bindet im Norden an die
Gerhard-Domagk-Straße und im Süden an den Hermann-Wandersleb-Ring an
(siehe Anlage 3).
Zur Sicherung dieser Planungsvorstellung werden in den im mittleren
Planbereich angeordneten Baukörpern „Mobilitäts-Hubs“ zur Aufnahme von
Fahrradabstellanlagen, Carsharing-Angeboten und weiteren Angeboten
ausgebildet.
Weitere Stellplatzflächen für Fahrräder und einer Fahrradstation erfolgen
zentral als „Mobilitäts-Hub“ sowie einer Fahrradstation im südlichen
Boulevardbereich. Hierüber hinaus werden dezentrale Fahrradabstellanlagen
im Zugangsbereich einzelner Baukörper nachgewiesen.
Die Berechnung der erforderlichen Anzahl an Rad- und PKW-Stellplätzen
(Stellplatznachweis) erfolgt auf Grundlage eines für den Campus vorgesehenen
Nutzungskonzepts der Universität Bonn. Als Richtlinie zur Dimensionierung von
Größe und Anlage der Stellplätze dient die RAST 2006 (Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen).
Ruhender Verkehr
Zum derzeitigen Planungsstand wird angestrebt, entsprechend der geplanten
MIV Zufahrten von “An der Immenburg” und “Gerhard-Domagk-Straße” zwei
Stellplatzanlagen als Endpunkte dieser Erschließungen in der Mitte des
Plangebietes zu entwickeln.Seite 9 von 23
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Zusätzlich soll eine Parkpalette als Überbauung der bereits heute bestehenden,
ebenerdigen Stellplatzanlage nördlich des Gebäudes der Chemischen Institute
errichtet werden. Die Konzeption als Parkpalette in standardisierter Bauweise
ermöglicht eine geschossweise Errichtung und somit ein „Wachsen“ der
Stellplatzanlagen entsprechend dem Baufortschritt und Bedarf. Zugleich erlaubt
diese Bauart auch eine Nutzung und somit „Umnutzung“ als
Fahrradabstellanlage oder Mobilitätsstation allgemein.
Im mittleren Planbereich werden die zwei Baukörper nördlich der Erschließung
“An der Immenburg” mit einer Parkgarage unterbaut und unter dem Boulevard
hindurch verbunden. Die hierbei entstehende Parkgarage wird somit von der
BAB-Anschlussstelle Endenich über die Straße „Am Hügel“ ohne Querung des
Campusboulevards erreichbar. Zugleich ist die Garage von der Gerhard-
Domagk-Straße aus anfahrbar.
Der BLB NRW als Bauherr sowie die Universität Bonn als zukünftige Nutzerin
verfolgen das Ziel einer größtmöglichen Reduzierung des durch das Vorhaben
ausgelösten PKW-Verkehrsaufkommens.
Die Planung sieht dementsprechend vor, Stellplätze im Straßenraum oder in
den Zugangsbereichen zu den Gebäuden nur ausnahmsweise und für
Privilegierte (mobilitätseingeschränkte Personen, regelmäßige Anlieferungen)
auszuweisen.
Die auf dem Campus bereits bestehende Stellplatzanzahl wird zukünftig
erhalten bleiben. Diese werden in der Parkpalette sowie in der Parkgarage
untergebracht. Auch die mit der Campuserweiterung zusätzlich entstehenden
Stellplatzbedarfe werden in der Parkpalette und der Parkgarage untergebracht.
Um eine größtmögliche Reduktion des MIV Aufkommens zu erreichen, erhält
die Förderung des Umweltverbundes einen hohen Stellenwert in der weiteren
Ausarbeitung der Campusplanung. Hierzu wird im weiteren Verfahren ein
Mobilitätskonzept erstellt, welches konkrete Maßnahmen für die weitere
Planung formuliert (z.B. Carsharing-Angebote, Förderung des Radverkehrs,
alternative Mobilitätsangebote). Eine abschließende Berechnung der
Mobilitätskennziffern liegt daher noch nicht vor. Die gutachterlichen
Untersuchungen werden im weiteren Verfahren mit dem Fachamt abgestimmt.
Mit der Erarbeitung des Verkehrsgutachtens und des Mobilitätskonzeptes
werden die Aussagen zu den geplanten Stellplätzen im weiteren Verfahren
konkretisiert.
Für die nachfolgenden Planungsschritte besteht bezüglich dem noch zu
erbringenden Stellplatznachweis genügend Spielraum, um flexibel auf sich
verändernde Rahmenbedingungen im Mobilitätsbereich reagieren zu können.
Die Planung zum Ausbau des Straßenzuges „Auf dem Hügel” zwischen
„Hermann-Wandersleb-Ring” und „Steinweg” ist im weiteren Verfahren
abhängig von der verkehrlichen Untersuchung fortzuführen. Mit dem
Verkehrsgutachten ist die Leistungsfähigkeit der Erschließungsachse und der
mögliche Ausbau einer zusätzlichen Fahrspur zu prüfen sowie die Einrichtung
von Querungshilfen für Fußgänger und die Berücksichtigung von Flächen für
den Radverkehr zu untersuchen.
ENTWÄSSERUNG
Die bestehenden städtischen Kanäle auf dem Campusgelände im Bereich der
Straße „An der Immenburg“ dürfen nicht überbaut werden und müssen von denSeite 10 von 23
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städtischen Unterhaltungsfahrzeugen anfahrbar sein.
Der Bau der geplanten Fußgängerbrücke von der Immenburgstraße über die
BAB 565 zum Campusgelände muss mit der Planung für den Düker unter der
BAB 565 eingehend abgestimmt werden.
Oberhalb des geplanten Dükers unter der BAB 565 muss eine Fläche für eine
etwaige spätere Erweiterung des Stauraumkanals „An der Immenburg“ (RRB
108) reserviert werden.
Bewährte Maßnahmen zur Abflussvermeidung (Dachbegrünung, durchlässige
Oberflächenbefestigungen, u.ä.) sind zu untersuchen und wenn möglich
umzusetzen.
SCHALLSCHUTZ
Die Anordnung der neuen, zur Autobahn parallelen Erschließungsstraße
erzeugt zunächst Abstand zur vorhandenen Lärmquelle „Autobahn“. Hierbei
wird vorgeschlagen, den zur Autobahn hin verbleibenden Schutzstreifen als
öffentlich zugängliche Freifläche zu gestalten. Die im Zuge der Ausbauplanung
der BAB A-565 vorgesehenen Schallschutzanlagen stellen vorab einen
grundsätzlichen Schallschutz sicher.
Der städtebauliche Entwurf basiert auf einer Grundanordnung der
Gebäudestellung, bei der in jedem Cluster ein parallel zur Autobahn
ausgerichteter Baukörper Schallschutzfunktion übernimmt. Zonierte Grundrisse
in allen Baukörpern erlauben hierüber hinaus eine gute Nutzbarkeit. Dieses
Prinzip findet sowohl in den Neubaubereichen als auch bei bestehenden
Anlagen Anwendung.
Unabhängig von der Gebäudeanordnung erfolgt im Bebauungsplanverfahren
eine weitere schalltechnische Untersuchung, deren Ergebnisse im Bedarfsfall
Eingang in den Bebauungsplan in Form von entsprechenden Festsetzungen
zum Schallschutz finden werden. Hierbei werden auch die gewerblichen
Lärmquellen des Plangebiets im Hinblick auf die Verträglichkeit mit der
bestehenden und geplanten Wohnbebauung untersucht.
Eine erste schalltechnische Untersuchung wurde durch Peutz Consult,
Düsseldorf im August 2017 durchgeführt.
FREIRAUMKONZEPT
Der zentrale Campusboulevard wird als identitätsstiftender öffentlicher Raum
mit hoher Aufenthaltsqualität ausgebildet. Eine Raumfolge aus Platzbereichen,
Grünelementen und halböffentlichen Höfen vermittelt zwischen Boulevard und
angrenzenden Instituten und universitären Nutzungen.
Das Freiraumkonzept verfolgt zudem die Zielsetzung, den prägenden und
geschützten Baumbestand und Parkcharakter des Rheinterrassenhanges
sowie die noch vorhandenen Bereiche des historischen Lennéparks östlich des
Straßenzuges „Auf dem Hügel“ zu erhalten, fortzuentwickeln und von
Bebauung weitestgehend freizuhalten.
Der Hangbereich bzw. der bandartige Park wird durch grüne Querspangen
gegliedert, welche gleichzeitig eine räumliche Verbindung zwischen der Straße
„Auf dem Hügel“ und dem zukünftigen Campusboulevard herstellen.
Die Gliederung spiegelt sich zudem durch unterschiedliche GestaltungsansätzeSeite 11 von 23
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und Nutzungen als Angebot für die Nutzer des Campus und die angrenzenden
Quartiere wider: Erholung, Sport, Spiel, Naturerlebnis.
Die vorhandene Topografie und die Ausgestaltung von terrassierten Bereichen
ermöglichen Blickbeziehungen zum Campus und darüber hinaus Richtung
Innenstadt.
Die Topografie berücksichtigt zudem eine Trasse, in der zukünftig im Rahmen
der Bachentwicklungsplanung der Stadt Bonn und zur Umsetzung der
gesetzlich vorgeschriebenen Renaturierung eines Teilstücks des derzeit
verrohrten Endenicher Baches zukünftig eine Teilmenge des verrohrten
Endenicher Baches oberirdisch geführt werden soll.
Der vorgesehene Offenlegungsbereich für die Renaturierung des Endenicher
Bachs beginnt im südlichen Planbereich und verläuft vom Hermann-
Wandersleb-Ring in mäandernder Linienführung durch den vorhandenen Park
mit Baumbestand in nördliche Richtung. Im mittleren Planbereich trifft der
Bachlauf auf den westlichen Rand des geplanten Boulevards und begleitet den
Verlauf des Boulevards bis zur Straße „Am Propsthof“. Durch die mit der
Planung und Umgestaltung einhergehende Qualifizierung, Entwicklung und
Öffnung der heute für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Parkanlagen
entsteht ein Mehrwert auch für die angrenzenden Quartiere.
INTEGRATION BAUMBESTAND
Der Campusbereich ist in Teilen durch gartenhistorische Baumbestände des
Lennéparks geprägt. Diese umfassen z.T. alten und satzungsgeschützten
Baumbestand geprägt. Diese umfassen u.a. erhaltenswerte Bestände an
großkronigen Laub- und Nadelbäumen, die sich in parkartigen Strukturen im
Bereich östlich der Straße „Auf dem Hügel“ erstrecken sowie drei
Mammutbäume, die als Naturdenkmale besonders geschützt sind.
Diese Strukturen wurden bereits im städtebaulichen Konzept berücksichtigt und
in das freiräumliche Gesamtkonzept integriert.
Im Zuge der Masterplanung erfolgte bereits eine Kartierung dieser
Baumstandorte. Im Rahmen der weiteren Detaillierung der Planung wird dem
Baumbestand soweit als möglich Rechnung getragen. Dennoch bedarf es der
Fällung einer größeren Anzahl von Bäumen.
Die Erhebung des Baumbestandes beläuft sich im Plangebiet auf 888 Bäume.
Eine auf Basis des Planungsstandes April 2021 erstellte Bilanzierung kommt zu
dem Ergebnis, dass in Verbindung mit den Baumaßnahmen zum Campus die
Rodung von knapp 223 Bäumen (Kronendurchmesser > 6 Meter) erforderlich
ist.
Dem steht eine geplante Neupflanzung von ca. 320 Bäumen auf dem
Campusgelände und im Abstandsbereich zur Autobahn gegenüber. (S. Anlage
4 Baumbestand)
Im Zuge der weiteren Planungen erfolgt die Erstellung eines umfassenden
Baumgutachtens, dessen Inhalte sich mit Art, Alter, dem allgemeinen Zustand
(Vitalität) der Bäume und der daraus resultierenden Vereinbarkeit mit der
vorliegenden Planung befassen.
Hieraus sich ergebende Hinweise führen im weiteren Planverfahren ggf. zu
einer weiteren Anpassung der Planung.
WIRTSCHAFTLICHKEIT UND NACHHALTIGKEIT
Die Organisation des Campusbereichs in fachbereichsbezogene
Einzelbaukörper bietet die Grundlage für ein abschnittsweises und an denSeite 12 von 23
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Bedürfnissen der Fachbereiche orientiertes, wirtschaftliches Bauen.
Die Wahl eines grundsätzlich „multifunktional“ organisierten Bautypus stellt die
Grundlage für eine flexible, nutzungsoffene und somit nachhaltige Bebauung
dar.
HOCHBAULICHE UMSETZUNG UND FREIRAUMPLANERISCHE
GESTALTUNG
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 6421-1 erfolgt als
Angebotsbebauungsplan und gibt den städtebaulichen Rahmen für die
sukzessive Realisierung eines Universitätscampus in Entwicklungsabschnitten
vor. Die Realisierung der Bauvorhaben ist in Bauabschnitten geplant. Diese soll
mit einer Verdichtung im nördlichen Campusbereich beginnen und wird nach
Süden in Richtung Hermann-Wandersleb-Ring fortgesetzt.
Derzeit befindet sich bereits ein Ersatzneubau für Teilbereiche der Chemie im
Bau. Für den Ersatzneubau der Pharmazie wurde im Dezember 2021 ein
Architektenwettbewerb durchgeführt und mit den Planungen gestartet. Der
Altbau Pharmazie soll nach Fertigstellung des Ersatzneubaus abgerissen
werden. Da die Erschließung und Erstellung der Infrastruktur vom nördlichen
Campus aus entwickelt wird, werden die Hochbauten etappenweise von Nord
nach Süd umgesetzt. Die Infrastruktur soll ebenfalls mit den Baumaßnahmen
geplant werden, soweit dies möglich ist. Ggf. ist es aufgrund technischer oder
verkehrlicher Abhängigkeiten erforderlich, bestimmte Infrastrukturmaßnahmen
vorzuziehen.
Das Ziel ist es ebenso eine hochwertige und im Erscheinungsbild abgestimmte
Gestaltung der Hochbauten, Freianlagen und öffentlichen Verkehrsflächen zu
gewährleisten.
Zu diesem Zweck werden im weiteren Verfahren
entsprechende Gestaltungsleitlinien erarbeitet, die Aussagen bspw. zu
Farbgebung, Materialitäten, Gestaltungselementen und Pflanzenverwendung
treffen. Diese werden rechtsverbindlich im Bebauungsplanverfahren und dem
dazugehörigen städtebaulichen Vertrag berücksichtigt werden.
AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG / UMWELTBELANGE
Von der geplanten Bebauung des Universitätscampus Endenich gehen
Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft aus. Durch Nachverdichtung und
Neuversiegelung kommt es zu einem Verlust innerstädtischer Grünflächen mit
Baum- und Gehölzbeständen. Neben einem Lebensraumverlust von Pflanzen
und Tieren, kann ein Beitrag zu innerstädtischer Erwärmung nicht
ausgeschlossen werden.
Zugleich bietet die Neuplanung die Chance, bestehende Einflüsse und
Faktoren zum Vorteil von Natur, Umwelt und Mensch zu verändern. So wird es
möglich, die derzeit ungehinderte Schallausbreitung der BAB 565 durch
geeignete aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zu verringern und so
die Aufenthalts- und Lebensqualität im Planbereich zu verbessern. Der derzeit
verrohrte Bachlauf des Endenicher Bachs kann sein ökologisches Potenzial für
Flora, Fauna und Klima derzeit nicht entfalten. Durch eine, teilweise,
Offenlage und Renaturierung des Bachlaufs wird dieses ökologische Potenzial
aufgewertet, zudem wird die Aufenthaltsqualität für die Nutzer des Planbereichs
erhöht.
KleingärtenSeite 13 von 23
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Die Idee eines „Campus Boulevards“ stellt den zentralen Entwurfsgedanken
des Konzepts dar. Er übernimmt als repräsentativer öffentlicher Raum mit
hoher Aufenthaltsqualität nicht nur die Haupterschließungsfunktion, sondern
verknüpft das neue Universitätsquartier mit den umliegenden Stadträumen.
Als übergeordneter Fuß- und Radweg wird im Bereich „Am Propsthof“ die
wichtige Verbindung zu den neuen Quartieren „west.side“ und „Im Vogelsang“
verbessert und die für die Entwicklung eines Unicampus erforderliche
Anbindung an den S-Bahnhaltepunkt „Endenich-Nord“ sichergestellt.
Hierfür ist im Bereich „Am Propsthof“ die Inanspruchnahme von Teilflächen
einer Kleingartenanlage erforderlich. Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie
dieser Eingriff möglichst geringgehalten und vor Ort kompensiert werden kann.
Lärm
Die im Zuge der Ausbauplanung der BAB 565 vorgesehenen
Schallschutzanlagen stellen vorab einen grundsätzlichen Schallschutz sicher.
Unabhängig von der Gebäudeanordnung erfolgt im Bebauungsplanverfahren
eine schalltechnische Untersuchung, deren Ergebnisse im Bedarfsfall Eingang
in den Bebauungsplan in Form von entsprechenden Festsetzungen zum
Schallschutz finden werden.
Eingriff / Ausgleich
Die vorgesehene Planung bewirkt einen Eingriff in Natur und Landschaft, der
entsprechend auszugleichen ist. Nach Abschluss der städtebaulichen Planung
erfolgt die nähere Betrachtung im Zuge des weiteren
Bebauungsplanverfahrens.
Die planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung der Planung sollen durch
die Aufstellung eines Bebauungsplans im Vollverfahren geschaffen werden. Zur
rechtssicheren Berücksichtigung der Umweltbelange wird bei der Aufstellung
des Bauleitplans im Vollverfahren eine Umweltprüfung sowie zur Abhandlung
der Eingriffsregelung ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Eingriffe
werden durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich innerhalb des
Plangebiets sowie durch externe Maßnahmen kompensiert.
Artenschutz
Bei allen Bauleitplanverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange
beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei
der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen
Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP
ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG).
Im Zuge der städtebaulichen Planung wurde eine Artenschutzvorprüfung Stufe I
(April 2017) sowie eine vertiefende Artenschutzprüfung Stufe II (Juni 2018)
erstellt.
Zusammenfassend kommt die Artenschutzprüfung Stufe II zu dem Ergebnis,
dass unter Berücksichtigung der konzipierten Vermeidungs- und Minderungs-,
Ausgleichs- und Optimierungsmaßnahmen das Vorhaben „Campus Bonn-
Endenich” im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG als
zulässig zu bewerten ist.
Die für den Artenschutz erforderlichen Maßnahmen werden als Festsetzungen
bzw. Hinweise in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.Seite 14 von 23
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Flora / Fauna
Erste Betrachtungen zu den Aspekten Flora und Fauna erfolgten in den
abgeschlossenen artenschutzrechtlichen Prüfungen.
Im weiteren Planverfahren erfolgt die Erarbeitung eines Umweltberichtes, der
die Aspekte Flora und Fauna vertiefend betrachten wird.
Schutzwürdige Biotope
Die im Planbereich befindlichen schutzwürdigen Biotope (Nrn. 5208-016, 5208-
506) fanden bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes als auch bei
den Artenschutzprüfungen soweit als möglich Berücksichtigung.
Landschaftsbild
Erste Betrachtungen und Berücksichtigung des Landschaftsbildes erfolgten bei
der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes. Hierbei wurden die Topografie
der Rheinterrassen sowie die Typologie der Bebauung im Sinne des Erhalts
eines regionaltypischen Stadt- und Landschaftsbildes eingesetzt. So bildet der
Erhalt von Blickbezügen in die Rheinebene einen grundlegenden Aspekt der
Planung und findet besondere Berücksichtigung.
Im weiteren Planverfahren erfolgt die Erarbeitung eines Umweltberichtes, der
die Aspekte zum Landschaftsbild vertiefend betrachtet.
Klima / Luft
Wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Entwurfs zum „Campus
Endenich“ bildet die Vermeidung baulicher Barrieren zum Luftaustausch.
Im weiteren Planverfahren erfolgt die Erarbeitung eines Umweltberichtes, der
die Aspekte zum Thema Klima und Luft vertiefend betrachtet.
Als Grundlage für diesen Umweltbericht wird die Erstellung entsprechender
Fachgutachten zu dem Themen Klima und Luft erforderlich werden.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS.Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der
Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu
berücksichtigen sind.
Energie
Das städtebauliche Konzept „Campus Endenich“ berücksichtigt die Möglichkeit
zur Errichtung zentraler Versorgungseinrichtungen für Energie. Zudem wird in
der weiteren Planung die Nutzung von Photovoltaikanlagen berücksichtigt
werden.
Die Planungen der Universität sehen eine integrale und hoch effiziente Nutzung
von Wärme- und Kälteaustauschsystemen mittels Ringleitungen zwischen den
Baukörpern vor. Die städtebauliche Planung berücksichtigt diese erforderlichen
Trassen und hält ein zentrales Grundstück zur Errichtung einer Energiezentrale
vor.Seite 15 von 23
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Stadtklimatische Ersteinschätzung
Im Planungsraum weisen die Freiflächen laut Klimaanalyse für sommerliche
austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke, in nicht
verschatteten Bereichen teils sogar extreme Wärmebelastung auf. Der bereits
bebaute Bereich weist ebenfalls eine starke Wärmebelastung auf.
In der Nacht tritt in der vorhandenen Bebauung mit 6-7 K bereits heute ein
starker Wärmeinseleffekt auf. Die Freiflächen im Planungsraum stellen
Kaltluftentstehungsgebiete mit einer hohen überdurchschnittlichen
Kaltluftproduktionsrate von > 10,8m³/m²h dar. Siedlungsgebiete innerhalb des
Stadtgebiets, die von einer hohen Kaltluftvolumenstromdichte von >10m³/ms
durchflossen werden und eine Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,2m/s
aufweisen, werden als Kaltlufteinwirkbereiche bezeichnet. In der
Klimaanalysekarte (10m Raster) sind im nordöstlich an den Planungsraum
angrenzenden Siedlungsbereich solche Kaltlufteinwirkbereiche dargestellt. Dies
weist darauf hin, dass die direkt an die Freiflächen angrenzenden
Siedlungsbereiche von deren klimatischen Gunstwirkungen profitieren.
Aufgrund der vorgesehenen Nutzungsintensivierung im Planungsraum ist ein
stadtklimatisches Detailgutachten zu erstellen, welches IST und PLAN-Fall
vergleichend mikroskalig modelliert und Verluste bioklimatisch bedeutsamer
Funktionen (Kaltluftlieferung, Durchlüftung) bewertet. Auf Basis der Ergebnisse
der mikroskaligen Modellierung sind möglichst konkrete
Planungsempfehlungen (zur Optimierung der Durchlüftung; Reduktion
zusätzlicher Wärmebelastung; Erhaltung von klimatischen Gunstwirkungen) zu
formulieren.
Vorbehaltlich der konkreteren Empfehlungen aus der noch ausstehenden
stadtklimatischen Detailuntersuchung, können anhand der gesamtstädtischen
Klimaanalyse erste Empfehlungen formuliert werden, deren Umsetzbarkeit im
Zuge der weiteren Planung berücksichtigt werden sollte:
mit dem Ziel die Funktion der Kaltluftlieferung der Freiflächen zumindest in
Teilen zu erhalten, sollten nicht überbaute Bereiche nach Möglichkeit
unversiegelt und begrünt bleiben. Die Ergebnisse der stadtklimatischen
Detailuntersuchung werden darüber hinaus weitere, genauere Erkenntnisse
zum Strömungsverhalten innerhalb des Planungsraums sowie zur
Beeinflussung der Durchlüftung in den angrenzenden Siedlungsbereichen
liefern. Auf Basis dieser Erkenntnisse können konkretere Anforderungen für
eine optimierte Durchlüftung formuliert werden. Zur Reduktion der starken bis
extremen Wärmebelastung am Tag sollten Maßnahmen zur
Gebäudebegrünung vorgesehen werden. Zudem sollte im Rahmen des
Freiraumkonzeptes Wert auf den thermischen Komfort im Bereich der
Grünflächen (Verschattungsleistung, Wasserflächen) gelegt werden
Böden / Altlasten
Das Plangebiet ist von verschiedenen Altablagerungen betroffen, die im
Altlastenkataster der Stadt Bonn unter den Nummern 4722-008, 7422-010,
4722-009 und 7422-027 geführt werden. Darüber hinaus befinden sich zwei
Altstandorte innerhalb des Plangebietes (Nrn. 7422-900, 7422-350). Die
Auswirkungen der Altlasten auf die zukünftigen Nutzungen sind im weiteren
Planverfahren ggf. gutachterlich zu untersuchen. Der im weiteren Verfahren zu
erstellende Umweltbericht wird den Aspekt Altlasten ebenso vertiefendSeite 16 von 23
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betrachten, wie den Aspekt Boden allgemein.
Wasser
Teile des Plangebiets befinden sich im gesetzlich festgesetzten
Überschwemmungsgebiet des Endenicher Baches. Grundsätzlich sind bauliche
Anlagen gemäß § 78 Abs. 4 WHG im festgesetzten Überschwemmungsgebiet
nicht zulässig. Wenn jedoch die Voraussetzungen nach § 78 Abs. 5 erfüllt
werden, können Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden. Diese
Ausnahmegenehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn nachgewiesen
wird, dass die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigt wird und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum
umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, der Wasserstand und den
Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert wird, der bestehenden
Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und das Vorhaben
hochwasserangepasst ausgeführt wird.
Der Endenicher Bach durchquert das Plangebiet in nordöstlicher Richtung
derzeit verrohrt. Planungen zur gesetzlichen Pflicht einer Offenlegung des
Endenicher Bachs wurden in die städtebauliche Planung eingebracht. Die
grundsätzliche Möglichkeit zur Umsetzung der Bachoffenlage wurde mit ersten
Zwischenergebnissen einer Machbarkeitsstudie bestätigt. Die aktuellen
Zwischenergebnisse wurden bei der Erstellung der Planung berücksichtigt. Mit
der weiteren Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie werden mögliche
Trassenvarianten geprüft. Der städtebauliche Entwurf enthält einen ersten
möglichen Trassenverlauf zur Offenlegung des Bachlaufs. Der konkrete Verlauf
der Bachtrasse wird nach Abschluss der Variantenprüfung im weiteren
Verfahren konkretisiert.
Ein Entwässerungsgutachten wird in Abstimmung mit der Stadt Bonn erarbeitet,
zu dessen Inhalten u.a. auch die Berücksichtigung von Starkregenereignissen
gemäß den Leitlinien Netzhydraulik Bonn gehört.
Der konkrete Verlauf der Bachtrasse wird im weiteren Verlauf der Planung
untersucht.
Kultur- und Sachgüter
Soweit Erkenntnisse über Kultur- und Sachgüter vorliegen, wurden diese bei
den bisherigen städtebaulichen Planungen berücksichtigt.
So wurden die bestehenden Naturdenkmäler in die Freiraumplanung integriert.
Im weiteren Planverfahren erfolgt die Erarbeitung eines Umweltberichtes, der
die Aspekte zum Thema Kultur- und Sachgüter vertiefend betrachtet.
Anlage/n
1 Anlage 1-Uebersichtsplan 6421-1 (öffentlich)
2 Anlage 2_Lageplan-1-1000 (öffentlich)
3 Anlage 3-Erschließungsplan 1-1000 (öffentlich)Seite 17 von 23
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4 Anlage 4-Baumstandorte (öffentlich)
5 Anlage 5 - Uebersichtsplan 7522-85 Aufhebung (öffentlich)Seite 18 von 23
Bebauungsplan Nr.. 66442211--11
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Endenich
Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 2211..0044..22002211
115500 m 330000 mSeite 19 von 23
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Bebauungsplan Nr.. 77552222--8855 ((Aufhebung))
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Endenich
Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 2211..0044..22002211
115500 m 330000 mSeite 23 von 23

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Datenstand: 02.11.2026, 17:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de