220324 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 220324
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220324 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus zwischen den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof", "Gerhard-Domagk- Straße", Bundesautobahn BAB 565 und "Hermann-Wandersleb-Ring" (siehe Anlage 1) ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Grundlage hierfür ist das in Anlage 2 und 3 dargestellte städtebauliche Konzept. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. 3. Unter Beachtung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind Leitlinien für die Gestaltung der Hochbauten, Freianlagen und öffentlichen Verkehrsflächen zu erarbeiten, die entsprechend im weiteren Bebauungsplanverfahren und städtebaulichen Vertrag berücksichtigt werden. 4. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem städtebaulichen Konzept im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch in Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) geändert. 5. Der Bebauungsplan Nr. 7522-85 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der Straße “Am Propsthof”, der Bundesautobahn BAB 565, der Immenburgstraße, der Verdistraße, der nordwestlichen Grenze der Hausgrundstücke Verdistraße 37 bis 43, der Straße „An der Immenburg“, demSeite 1 von 23 Seite 2 Pfaffenweiherweg, der nordöstlichen Grenze der Hausgrundstücke Ulrich-Haberland-Straße 23a bis 33 und deren Verlängerung nach Nordwesten ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch aufzuheben (siehe Anlage 5). Begründung Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) beabsichtigt im Auftrag der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Uni Bonn) den Ausbau des bestehenden Hochschulstandortes in Bonn-Endenich zu einem modernen Lehr- und Forschungsstandort, dem „Campus Endenich“. Grundlage hierfür bildet die Hochschulentwicklungsplanung der Universität Bonn. Diese sieht eine Konzentration des universitären Betriebs auf drei Hauptstandorte im Stadtgebiet Bonn vor: Campus City (inkl. Standort Römerstraße und Zukunftscampus) Campus Poppelsdorf Campus Endenich Zur Bestimmung eines städtebaulichen Grundgerüsts, innerhalb dessen sich die bauliche Entwicklung des Standortes in Endenich vollziehen soll, wurde im Jahr 2012 ein städtebaulich, freiraumplanerischer Wettbewerb durch den BLB NRW unter Beteiligung der Universität Bonn und der Stadt Bonn ausgelobt. Der Siegerentwurf der Arbeitsgemeinschaft HJP Planer (Aachen), BBW Verkehrsplaner (Bochum) und Lützow 7 Landschaftsarchitekten (Berlin) ist seitdem qualifiziert worden und dient nun als Grundlage für das erforderliche Bauleitplanverfahren. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch soll die Planung nun vorgestellt und die Öffentlichkeit um Stellungnahme gebeten werden. Die Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung ergeben sich wie folgt: PLANGEBIET Das Plangebiet zum Bebauungsplan 6421-1 "Universitäts-Campus Endenich" befindet sich im Ortsteil Bonn-Endenich. Der Bereich mit einer Größe von ca. 17 Hektar (ha) umfasst die Flächen zwischen der Bundesautobahn BAB 565 und der Gerhard-Domagk-Straße im Osten, dem Hermann-Wandersleb-Ring im Süden, dem Straßenzug „Auf dem Hügel“ im Westen, sowie der Ulrich- Haberland-Straße, dem Straßenzug Pfaffenweiherweg sowie der Straße “Am Propsthof” im Norden (siehe Anlage 1). Bei dem zu beplanenden Gebiet handelt es sich um Grundstücke des Landes NRW. Das gesamte Areal wird durch Nutzungen der Universität belegt. Am Campusstandort Bonn-Endenich sind derzeit schwerpunktmäßig Teile der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie Teile der landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn untergebracht. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die "Gerhard-Domagk-Straße" im Norden und die Straße "Auf dem Hügel" im Westen. Der Campusbereich ist in Teilen durch historische Baumbestände desSeite 2 von 23 Seite 3 Lennéparks geprägt. Diese umfassen z.T. alten und satzungsgeschützten Baumbestand mit großkronigen Laub- und Nadelbäumen, die sich in parkartigen Strukturen im Bereich östlich der Straße „Auf dem Hügel“ erstrecken sowie drei Mammutbäume, die als Naturdenkmale besonders geschützt sind. Das Plangelände weist insgesamt einen Höhenunterschied von bis zu 13 Metern auf. Der höchst gelegene Planbereich bildet der Straßenzug „Auf dem Hügel“ mit bis zu 70 Meter üNHN, der tiefst gelegene Punkt findet sich in der Gerhard-Domagk-Straße mit 57 Meter üNHN. Insgesamt betrachtet fällt das Plangelände von Südwesten nach Nordosten hin ab. Da sich der größte Höhenunterschied im westlichen Planbereich angrenzend an den Straßenzug „Auf dem Hügel“ befindet, bildet sich im östlichen Planbereich eine relativ ebene Landschaftsterrasse aus, die sich für eine Bebauung eignet. Im Norden grenzt das Plangebiet an den sich im Strukturwandel befindlichen Gewerbestandort jenseits der Straße „Am Propsthof“ an. Im Bereich des ehemaligen ARKEMA-Geländes entsteht hier derzeit das gemischt genutzte Quartier west.side mit einem Anteil von bis zu 550 Wohneinheiten. Nach Osten hin bildet die BAB 565 eine räumliche und nutzungsspezifische Barriere zu den großflächigen und innenstadtnahen Gewerbeflächen der Weststadt. Im Süden und Westen grenzen jenseits des Hermann-Wandersleb-Rings und der Straße „Auf dem Hügel“ die Wohnsiedlungsbereiche und das Ortsteilzentrum von Endenich an. ANLASS DER PLANUNG Für die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als international operierende, kooperations- und schwerpunktorientierte Forschungsuniversität stehen künftig entscheidende strukturelle Veränderungen an. Diese betreffen insbesondere die Verknüpfung zwischen Lehre und Forschung. Die zukünftige Entwicklung wird sich dabei auf die drei innerstädtischen Standorte konzentrieren: Die derzeit noch bestehenden weiteren Standorte der Universität Bonn sollen zukünftig schrittweise aufgegeben werden, um die Konzentration und somit die Effizienz der Lehre und Forschung an den drei Standorten zu gewährleisten. Aufbauend auf diesen Zielsetzungen wurde eine Hochschulentwicklungsplanung (HSEP 2006) entwickelt und nachfolgend entsprechend neuer Erfordernisse und Bedarfe der Universität wird dieser alle 5 Jahre aktualisiert. Diese Planung beinhaltet ein konkretes Leitbild der Universität und umfasst alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen der genutzten Liegenschaften und Gebäude der Universität. Derzeit besteht seitens der Universität ein erhöhter Bedarf an Bauflächen. Die Nutzungen im Bereich der Forschung erfordern in der Regel Neubauten, da die Umsetzung in den Bestandsbauten in der Regel nicht realisierbar ist. Dies trifft insbesondere bei den Labornutzungen zu, wie dies im naturwissenschaftlich geprägten Campus Endenich der Fall ist. Hinzu kommt der Sachverhalt, dass die Universität zunehmend Kooperationen mit sog. Dritten eingeht (z.B. Fraunhofer-Institut, Max-Planck-Institut), wodurch ein zusätzlicher Bedarf an Bauflächen entsteht. Vor diesem Hintergrund verfolgen die Universität Bonn in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als Bauherrin den Ausbau des bestehenden Standortes „Endenich“ zu einemSeite 3 von 23 Seite 4 Universitätscampus. Hier soll ein neuer Bereich des universitären Lebens entstehen, der für die Zukunft hochwertige Lehre und Forschung sichert. Im Frühjahr 2012 hat der BLB NRW in enger Zusammenarbeit mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Bundesstadt Bonn einen freiraumplanerischen und städtebaulichen Wettbewerb für die strukturelle städtebauliche Überarbeitung des Campusbereiches in "Bonn-Endenich" ausgelobt. Das Konzept der Arbeitsgemeinschaft HJP Planer, Aachen, BBW Verkehrsplaner, Bochum und Landschaftsarchitekten Lützow7, Berlin, ging als Siegerentwurf aus dem Verfahren hervor. Aufbauend auf das Ergebnis dieses städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs erfolgte in den Folgejahren die Erarbeitung eines Masterplanes Campus Endenich, durch den die Ergebnisse des Wettbewerbes weiterentwickelt und präzisiert wurden. Der Masterplan bildet nunmehr die Grundlage für ein erforderliches Bauleitplanverfahren zum Campus Endenich. PLANUNGSRECHT Der Flächennutzungsplan stellt den nördlichen Teilbereich des Plangebietes im Wesentlichen als Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtungen) dar. Im Übrigen ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. Verbindliches Planungsrecht besteht für das Areal in Form dreier Bebauungspläne. Im nördlichen Teil trifft der Bebauungsplan Nr. 7522-85, der am 01.09.1960 Rechtskraft erlangt hat, die planungsrechtlichen Festsetzungen. Dieser setzt hier ein Sonderbaugebiet (nur für Universitätsgebäude) fest. Der Bebauungsplan ist jedoch als unwirksam anzusehen, da er in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde. Eine Aufhebung des Planes erfolgte bislang noch nicht. Bauvorhaben werden innerhalb des Geltungsbereiches nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Den westlichen Teil des Areals weist der aus dem Jahre 1962 stammende Bebauungsplan Nr. 7522-93 als private Grünfläche mit bzw. ohne Einstellplätzen aus. Einzelne Baufelder eröffnen die Möglichkeit einer ein- bis achtgeschossigen Bebauung. Für den südlichen Teil setzt der Bebauungsplan Nr. 7522-4, rechtskräftig geworden am 03.11.1966, im Wesentlichen eine gärtnerisch zu nutzende Fläche fest. Eingebettet in die Grünfläche ist ein Sondergebiet (Universität). Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt hier 0,6, die Geschossflächenzahl (GFZ) ebenfalls 0,6. Die gärtnerisch zu nutzende Fläche ist gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes nicht anrechenbar für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche. Im Eckbereich der Straßenzüge Auf dem Hügel / An der Immenburg setzt der Bebauungsplan ebenfalls ein Sondergebiet (Universität) fest. Zulässig ist hier eine dreigeschossige Bebauung. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl 1,2. Das bestehende Planungsrecht widerspricht den mit der Masterplan Campus Endenich verfolgten Planungszielen. Insofern ist zur Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes die Durchführung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens erforderlich. Für das vorliegende Plangebiet erfolgt daher die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1. Im Hinblick auf die Unwirksamkeit des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7522-85 soll dieser im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1Seite 4 von 23 Seite 5 in Gänze aufgehoben werden (siehe Anlage 5). Der Bereich Grundstück Immenburgstraße 33 sowie ein kleinerer Teil der Kleingartenanlage, die jeweils nicht von der neuen Planung erfasst werden, sind zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Ebenfalls nicht von der neuen Planung überdeckt wird ein Teilbereich der Bundesautobahn BAB 565. Zukünftige Ausbauplanungen unterliegen hier dem Instrument des Planfeststellungsverfahrens. Der vorliegende Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im Zuge des Verfahrens wird ein Umweltbericht im Sinne des § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der Begründung beigefügt. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zum oben genannten Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB zu ändern, sodass zukünftig die Darstellung der Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) entsprechend dem städtebaulichem Konzept auch auf den südlichen Teil des Plangebietes erweitert wird. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Ausbauplanung Bundesautobahn 565 Bereits im Zuge der Erarbeitung des Wettbewerbes im Jahre 2012 wurden die seinerzeit bekannten Planungsgrundlagen zum Ausbau der BAB 565 berücksichtigt. Im Zuge der folgenden Ausarbeitung der Masterplanung wurden die jeweils aktuellen Planungen zum Ausbau der BAB 565 in die Masterplanung Campus Endenich übernommen und diese Planung entsprechend angepasst. Die Ausbauplanung BAB 565 berücksichtigt die Planung zur Errichtung einer Fuß- und Radwegbrücke in Verlängerung der Immenburgstraße. Baurecht für diese Fuß- und Radwegebrücke muss jedoch durch ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Ausbauplanung Stadtbahn - Westbahn /Hardtbergbahn Die Planungen zum Ausbau der Stadtbahn – Westbahn/Hardtbergbahn bilden einen Teilaspekt der städtebaulichen und verkehrlichen Planung zum Campus Endenich. Die hierzu vorliegenden Planunterlagen aus dem Jahre 2007 wurden sowohl bei der Erstellung der Wettbewerbsarbeit als auch der nachfolgenden Masterplanung berücksichtigt. Über die aus dieser Planung erforderliche Flächeninanspruchnahme zur Verbreiterung des Hermann-Wandersleb-Ringes hinaus, wird bei der Masterplanung ein zusätzlicher Geländestreifen von 6 Metern Breite als Reservefläche von Bebauung freigehalten. Hierdurch wird es möglich, den nahe zum Kreuzungsbereich Hermann-Wandersleb-Ring / Auf dem Hügel geplanten Haltepunkt der Hardtbergbahn konzeptabhängig nördlich oder südlich des Kreuzungsbereiches anzulegen. Bachentwicklungsplanung - Bachkanal „Endenicher Bach“ Innerhalb des Gebietes verläuft der Bachkanal des im Zuge des Autobahnbaus BAB 565 verrohrten Endenicher Baches. Dieser Bachkanal muss dauerhaft von Bebauung freigehalten werden. Der im Jahre 1989 vom Rat der Stadt Bonn beschlossene und fortgeschriebene Bachentwicklungsplan (BEP) sowie der Umsetzungsfahrplan zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welcher in die Maßnahmenübersichten gemäß §74 LWG-NRW (Landeswassergesetz NRW) aufgenommen wurde, sehen eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlage des Endenicher Baches vor. Gemäß §Seite 5 von 23 Seite 6 27 Wasserhaushaltsgesetz sind die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer zu berücksichtigen. Demnach sollen nicht naturnah ausgebaute Gewässer soweit wie möglich in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden. Hierfür ist beabsichtigt eine gedrosselte Teilmenge des Gewässers von der Pastoratsgasse aus in Bereich überzuleiten und zukünftig offen zu legen, das heißt oberirdisch zu führen. Die Planung und Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens und ist gesetzlich verpflichtend. Die konkrete Gewässerplanung ist daher nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Jedoch ist eine zukünftig realisierbare Trasse für die geplante Teiloffenlegung im städtebaulichen Konzept bzw. in der Topografie des Plangebietes „Campus Endenich“ zwingend zu berücksichtigen. Als Grundlage zur Linienführung einer Bachoffenlage wurde eine „Machbarkeitsstudie zur Offenlegung des Endenicher Baches“ durch das Büro Ginster Landschaft+Umwelt, Meckenheim, in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Stelter, Siegburg, Juli 2020, erstellt. Die aktuellen Zwischenergebnisse dieser Machbarkeitsstudie fanden Eingang in die Masterplanung und führen zur Darstellung einer möglichen Trasse für eine künftige Offenlegung des Endenicher Baches. Die weitere Planung der Bachoffenlage wird im weiteren Verfahren in Abstimmung mit den Fachämtern erfolgen. Sie muss wegen der topographischen Verhältnisse und dem umfangreichen Baumbestand, frühzeitig in der städtebaulichen Planung berücksichtigt werden. Bereits jetzt muss jedoch der gesamte dafür notwendige Eingriff in den vorhandenen Baumbestand bewertet werden. PLANUNGSZIELE UND STÄDTEBAULICHES KONZEPT Generelles Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten städtebaulichen Entwicklung zum „Campus Endenich”: die Erweiterung des Hochschulstandortes Campus-Endenich der Erhalt der historischen Parkanlagen die Verknüpfung des Standortes mit den umgebenden Stadtteilen die Neuordnung des Verkehrs bzw. die Erschließung des geplanten Campus die besondere Berücksichtigung alternativer Verkehrsarten die Optimierung der Verkehrsanbindung an den ÖPNV Folgende konkrete universitäre Nutzungsbausteine sollen im Bereich des Campus realisiert werden: Institutsgebäude, Hörsäle, Labore, Verwaltungsgebäude der Universität, Anlagen für hochschulbezogene kulturelle, soziale und sportliche Zwecke Hochschulbezogene Einzelhandelsbetriebe Mensa, Hochschulbezogene Schank- und Speisewirtschaften Sonstige hochschulbezogene Servicenutzungen Studentisches und universitäres Wohnen Kindertagesstätte. Als Grundlage für den Wettbewerb wurde eine BGF von 84.000 m²Seite 6 von 23 Seite 7 ausgewiesen. Der Entwurf organisiert den Universitätscampus Endenich als bandartige Struktur aus Gebäude-Clustern und nutzt hierzu die relativ ebenen Grundstücksbereiche entlang der Autobahntrasse. Das Rückgrat der Gesamtanlage bildet die Fortsetzung des Pfaffenweiherweges als öffentlicher Boulevard aus Richtung des S-Bahn-Haltepunkts Endenich Nord nordwestlich des Planbereiches und der Unterführung an der „Endenicher Straße“/ „Hermann-Wandersleb-Ring“ mit Fortsetzung in südliche Richtungen. Unterhalb dieses öffentlichen „Campus-Boulevards“ verläuft der verrohrte Endenicher Bach, sodass eine Freihaltung des bestehenden Bachkanals von Bebauung gewährleistet wird. Der Hangbereich zwischen Boulevard und dem Straßenzug „Auf dem Hügel“ bleibt als begrünter Naturraum weitestgehend frei von Bebauung und erhält seinen räumlichen Abschluss durch eine punktuelle Bebauung entlang des Straßenzuges „Auf dem Hügel“. Während die baulichen Anlagen des „Campus Endenich“ derzeit im Stadtbild Bonns kaum wahrnehmbar sind, entwickelt der Entwurf ein Bebauungskonzept, das sich mit einer sechsgeschossigen Kopfbebauung zum hoch frequentierten „Hermann-Wandersleb-Ring“ hin präsentiert. Hiervon ausgehend entsteht ein Boulevard als öffentliche (Freizeit-) Durchwegung des Campusbereichs entlang einzelner viergeschossiger Gebäude-Cluster mit hofartigen Vorbereichen. Im Zentrum der Campusanlage, am Schnittpunkt des von Südosten nach Nordwesten verlaufenden Boulevards und einer neu organisierten Verbindung zwischen dem Straßenzug „Steinweg“ im Westen sowie den Straßenzügen „An der Immenburg“ und weiter über eine geplante Brückenverbindung über die BAB 565 zur „Immenburgstraße“ im Osten, entsteht ein zentraler Campusplatz als Gelenk zwischen den Hauptnutzungsbereichen entlang des Boulevards. Den räumlichen Abschluss nach Norden bildet das vorhandene Institutsgebäude der Chemie, räumlich ergänzt durch neue Baulichkeiten entlang der „Gerhard-Domagk-Straße“. Der Entwurf verfolgt das Ziel, einen „Campus der kurzen Wege” sowie der Zusammenfassung gleicher Nutzungen in gemeinsamen Gebäuden zu organisieren. Zur Sicherung kurzer und attraktiver Wegebeziehungen wird die konkrete Erschließungssituation für die einzelnen Gebäude insbesondere entlang des Boulevards im weiteren Verfahren konkretisiert. Zentrales Element und somit von allen Standorten gleich gut erreichbar, bildet ein am zentralen Campusplatz gelegenes Hörsaal- und Mensagebäude mit hoher Frequentierung und identitätsstiftenden Freiräumen. Studentisches Wohnen Zur Sicherung eines verträglichen Nutzungsübergangs zu den benachbarten (Wohn-) Stadtbereichen sieht das Konzept entlang der Ostseite der Straße „Auf dem Hügel“ drei Solitärbauten vor, die wohnumfeldverträgliche, hochschulaffine Nutzungen mit geringem Verkehrsaufkommen, studentisches Wohnen oder Gästewohnen beherbergen sollen. Die Positionierung von Einzelbaukörpern in Form von Stadtvillen wurde im Wettbewerbsentwurf mit ursprünglich 7 Baukörpern für Studentisches Wohnen entlang der Straße als Übergang vom Universitätscampus zur Wohnbebauung geplant. Die Struktur nimmt die gegenüberliegende kleinteilige Wohnbebauung in der Straße „Auf dem Hügel“ auf. Aufgrund der vorhandenen parkähnlichen Strukturen auf der östlichen Campusseite wurden einzelne Baukörper geplant, um die gewünschtenSeite 7 von 23 Seite 8 Sichtachsen auf die Grünflächen und in das Rheintal zu erhalten. Im Zuge der weiteren Masterplanung wurde ein größtmöglicher Erhalt von Bäumen angestrebt. Dadurch sind 4 der 7 Baukörper entfallen. Die verbleibenden 3 Baukörper wurden so angelegt, dass möglichst wenige Bäume gefällt werden müssen. Kindertagesstätte Der Bebauungsplan schafft zudem die Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung „Auf dem Hügel 20“. Die Planung sieht vor, die Kinderbetreuungseinrichtung in ihrer Kapazität zu verdoppeln. Hierzu ist geplant, ein benachbartes gebrauchsuntüchtiges Gebäude (Zellbiologie) niederzulegen und durch einen Neubau für die Erweiterung der Kinderbetreuungseinrichtung zu ersetzen. Da im Umfeld des Plangebiets zwei Kindertagesstätten mit acht neuen Gruppen entstehen werden, steht die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte “Auf dem Hügel 20” unter dem Vorbehalt der Bedarfsprüfung vor Abschluss des städtebaulichen Vertrages. Alternativ kann das Baufeld für Wohnnutzungen entwickelt werden. ERSCHLIESSUNG UND MOBILITÄT Das städtebauliche Konzept verfolgt als Ziel eine Entkoppelung der Erschließungsanlagen für Fußgänger und Radfahrer sowie der Verkehrsflächen, die für den KFZ- und Lieferverkehr vorgesehen sind. Während die gesamten inneren Bereiche ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer sowie für Notverkehre nutzbar sind, erfolgt die Anbindung und Erschließung der Gebäude und der Pkw-Stellplatzanlagen für den motorisierten Verkehr von Norden über die Gerhard-Domagk-Straße und eine parallel zur Autobahn organisierte Erschließungsstraße. Von Süden her erfolgt die Anbindung des Campus an die Straße „Auf dem Hügel“ über die Straße „An der Immenburg“ (Anlage 3). Eine Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr über den Campus Boulevard ist nicht möglich, sodass gebietsfremde Verkehre und eine damit einhergehende hohe Belastung vermieden werden. Die Planung sieht vor, den zentralen Boulevard mit hoher Aufenthaltsqualität ausschließlich Fußgängern sowie Radfahrern und zukünftig beispielsweise einem „Peoplemover“ als selbstfahrendem Nahverkehrssystem vorzubehalten. Zur Verknüpfung des Boulevards mit den angrenzenden Stadtbereichen nimmt dieser im Süden zum Hermann-Wandersleb-Ring hin die Unterführung an der „Endenicher Straße” auf und stellt nach Norden hin im weiteren Verlauf eine fuß- und radläufige Verbindung zur S-Bahn-Haltestelle „Endenich Nord“ her. Darüber hinaus ermöglicht der Boulevard eine kürzere fuß- und radläufige Verbindung zum „Campus Poppelsdorf”. Bei der Planung der Fußgängerverbindungen von Auf dem Hügel zum neuen Campusboulevard wird die Wegeführung so geplant, dass ein möglichst geringer Entfall von Baumbestand gewährleistet wird. Die im städtebaulichen Entwurf dargestellte Wegeverbindung ist vorläufig dargestellt und kann in der Detailplanung abhängig von den Bäumen und dem zu berücksichtigen Geländeversprung noch angepasst werden. Eine Vernetzung der neuen Fußwege mit den bereits bestehenden Fußwegen wird im weiteren Verfahren geprüft. ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)Seite 8 von 23 Seite 9 Auf die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes wird in der Masterplanung ein besonderer Schwerpunkt gelegt, um den fließenden Verkehr auf und rund um den Campus umweltverträglich und nachhaltiger zu gestalten. Als Zielsetzung gilt es durch die Erarbeitung eines umfassenden Mobiltiätskonzeptes die Nutzung des ÖPNV, sowie den Fuß- und Radverkehr zu fördern und zu stärken. Eine Anbindung des Gebietes an eine mögliche Planung der Hardtbergbahn (Westbahn) wird berücksichtigt. Durch verschiedene verkehrende Buslinien bestehen bereits heute direkte ÖPNV Anbindungen von der City und dem Hauptbahnhof zum zukünftigen Campus (u.a. mit den Haltestellen Auf dem Hügel und Am Propsthof). Die Buslinien werden in der weiteren Planung des Konzeptes Westbahn mit berücksichtigt. Für eine verbesserte Busanbindung sollte die Möglichkeit einer durch den Campus verlaufenden ÖPNV-Verbindung (Auf dem Hügel – Gerhard-Domagk-Straße/Am Propsthof) geprüft werden. Radverkehr und Mobilitätsangebote Neben der für den Radverkehr zur Verfügung stehenden Boulevardtrasse wird der Standortbereich durch zwei weiträumig geführte Radfahrtrassen mit den umgebenden Stadtbereichen verknüpft. Im Osten wird der Campus durch eine neu zu errichtende Fuß- und Radfahrerbrücke über die Autobahn mit der „Immenburgstraße” verbunden. Nach Westen hin soll diese Verbindung über den zentralen Campusplatz und einen in Schleifen geführten, schwach geneigten Radweg durch die Parkanlage an die Straße „Auf dem Hügel“ bzw. den „Steinweg“ angeschlossen werden (siehe Anlage 3). Dies verbessert nicht nur die Erreichbarkeit des Universitätsstandortes, sondern auch die übergeordnete Radwegeverbindung zwischen Duisdorf bzw. den westlich gelegenen Ortsteilen und der Bonner Innenstadt. Das Radwegenetz wird in Nord-Süd-Richtung durch eine parallel zur Autobahn geführte Radwegetrasse ergänzt. Diese Trasse bindet im Norden an die Gerhard-Domagk-Straße und im Süden an den Hermann-Wandersleb-Ring an (siehe Anlage 3). Zur Sicherung dieser Planungsvorstellung werden in den im mittleren Planbereich angeordneten Baukörpern „Mobilitäts-Hubs“ zur Aufnahme von Fahrradabstellanlagen, Carsharing-Angeboten und weiteren Angeboten ausgebildet. Weitere Stellplatzflächen für Fahrräder und einer Fahrradstation erfolgen zentral als „Mobilitäts-Hub“ sowie einer Fahrradstation im südlichen Boulevardbereich. Hierüber hinaus werden dezentrale Fahrradabstellanlagen im Zugangsbereich einzelner Baukörper nachgewiesen. Die Berechnung der erforderlichen Anzahl an Rad- und PKW-Stellplätzen (Stellplatznachweis) erfolgt auf Grundlage eines für den Campus vorgesehenen Nutzungskonzepts der Universität Bonn. Als Richtlinie zur Dimensionierung von Größe und Anlage der Stellplätze dient die RAST 2006 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen). Ruhender Verkehr Zum derzeitigen Planungsstand wird angestrebt, entsprechend der geplanten MIV Zufahrten von “An der Immenburg” und “Gerhard-Domagk-Straße” zwei Stellplatzanlagen als Endpunkte dieser Erschließungen in der Mitte des Plangebietes zu entwickeln.Seite 9 von 23 Seite 10 Zusätzlich soll eine Parkpalette als Überbauung der bereits heute bestehenden, ebenerdigen Stellplatzanlage nördlich des Gebäudes der Chemischen Institute errichtet werden. Die Konzeption als Parkpalette in standardisierter Bauweise ermöglicht eine geschossweise Errichtung und somit ein „Wachsen“ der Stellplatzanlagen entsprechend dem Baufortschritt und Bedarf. Zugleich erlaubt diese Bauart auch eine Nutzung und somit „Umnutzung“ als Fahrradabstellanlage oder Mobilitätsstation allgemein. Im mittleren Planbereich werden die zwei Baukörper nördlich der Erschließung “An der Immenburg” mit einer Parkgarage unterbaut und unter dem Boulevard hindurch verbunden. Die hierbei entstehende Parkgarage wird somit von der BAB-Anschlussstelle Endenich über die Straße „Am Hügel“ ohne Querung des Campusboulevards erreichbar. Zugleich ist die Garage von der Gerhard- Domagk-Straße aus anfahrbar. Der BLB NRW als Bauherr sowie die Universität Bonn als zukünftige Nutzerin verfolgen das Ziel einer größtmöglichen Reduzierung des durch das Vorhaben ausgelösten PKW-Verkehrsaufkommens. Die Planung sieht dementsprechend vor, Stellplätze im Straßenraum oder in den Zugangsbereichen zu den Gebäuden nur ausnahmsweise und für Privilegierte (mobilitätseingeschränkte Personen, regelmäßige Anlieferungen) auszuweisen. Die auf dem Campus bereits bestehende Stellplatzanzahl wird zukünftig erhalten bleiben. Diese werden in der Parkpalette sowie in der Parkgarage untergebracht. Auch die mit der Campuserweiterung zusätzlich entstehenden Stellplatzbedarfe werden in der Parkpalette und der Parkgarage untergebracht. Um eine größtmögliche Reduktion des MIV Aufkommens zu erreichen, erhält die Förderung des Umweltverbundes einen hohen Stellenwert in der weiteren Ausarbeitung der Campusplanung. Hierzu wird im weiteren Verfahren ein Mobilitätskonzept erstellt, welches konkrete Maßnahmen für die weitere Planung formuliert (z.B. Carsharing-Angebote, Förderung des Radverkehrs, alternative Mobilitätsangebote). Eine abschließende Berechnung der Mobilitätskennziffern liegt daher noch nicht vor. Die gutachterlichen Untersuchungen werden im weiteren Verfahren mit dem Fachamt abgestimmt. Mit der Erarbeitung des Verkehrsgutachtens und des Mobilitätskonzeptes werden die Aussagen zu den geplanten Stellplätzen im weiteren Verfahren konkretisiert. Für die nachfolgenden Planungsschritte besteht bezüglich dem noch zu erbringenden Stellplatznachweis genügend Spielraum, um flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen im Mobilitätsbereich reagieren zu können. Die Planung zum Ausbau des Straßenzuges „Auf dem Hügel” zwischen „Hermann-Wandersleb-Ring” und „Steinweg” ist im weiteren Verfahren abhängig von der verkehrlichen Untersuchung fortzuführen. Mit dem Verkehrsgutachten ist die Leistungsfähigkeit der Erschließungsachse und der mögliche Ausbau einer zusätzlichen Fahrspur zu prüfen sowie die Einrichtung von Querungshilfen für Fußgänger und die Berücksichtigung von Flächen für den Radverkehr zu untersuchen. ENTWÄSSERUNG Die bestehenden städtischen Kanäle auf dem Campusgelände im Bereich der Straße „An der Immenburg“ dürfen nicht überbaut werden und müssen von denSeite 10 von 23 Seite 11 städtischen Unterhaltungsfahrzeugen anfahrbar sein. Der Bau der geplanten Fußgängerbrücke von der Immenburgstraße über die BAB 565 zum Campusgelände muss mit der Planung für den Düker unter der BAB 565 eingehend abgestimmt werden. Oberhalb des geplanten Dükers unter der BAB 565 muss eine Fläche für eine etwaige spätere Erweiterung des Stauraumkanals „An der Immenburg“ (RRB 108) reserviert werden. Bewährte Maßnahmen zur Abflussvermeidung (Dachbegrünung, durchlässige Oberflächenbefestigungen, u.ä.) sind zu untersuchen und wenn möglich umzusetzen. SCHALLSCHUTZ Die Anordnung der neuen, zur Autobahn parallelen Erschließungsstraße erzeugt zunächst Abstand zur vorhandenen Lärmquelle „Autobahn“. Hierbei wird vorgeschlagen, den zur Autobahn hin verbleibenden Schutzstreifen als öffentlich zugängliche Freifläche zu gestalten. Die im Zuge der Ausbauplanung der BAB A-565 vorgesehenen Schallschutzanlagen stellen vorab einen grundsätzlichen Schallschutz sicher. Der städtebauliche Entwurf basiert auf einer Grundanordnung der Gebäudestellung, bei der in jedem Cluster ein parallel zur Autobahn ausgerichteter Baukörper Schallschutzfunktion übernimmt. Zonierte Grundrisse in allen Baukörpern erlauben hierüber hinaus eine gute Nutzbarkeit. Dieses Prinzip findet sowohl in den Neubaubereichen als auch bei bestehenden Anlagen Anwendung. Unabhängig von der Gebäudeanordnung erfolgt im Bebauungsplanverfahren eine weitere schalltechnische Untersuchung, deren Ergebnisse im Bedarfsfall Eingang in den Bebauungsplan in Form von entsprechenden Festsetzungen zum Schallschutz finden werden. Hierbei werden auch die gewerblichen Lärmquellen des Plangebiets im Hinblick auf die Verträglichkeit mit der bestehenden und geplanten Wohnbebauung untersucht. Eine erste schalltechnische Untersuchung wurde durch Peutz Consult, Düsseldorf im August 2017 durchgeführt. FREIRAUMKONZEPT Der zentrale Campusboulevard wird als identitätsstiftender öffentlicher Raum mit hoher Aufenthaltsqualität ausgebildet. Eine Raumfolge aus Platzbereichen, Grünelementen und halböffentlichen Höfen vermittelt zwischen Boulevard und angrenzenden Instituten und universitären Nutzungen. Das Freiraumkonzept verfolgt zudem die Zielsetzung, den prägenden und geschützten Baumbestand und Parkcharakter des Rheinterrassenhanges sowie die noch vorhandenen Bereiche des historischen Lennéparks östlich des Straßenzuges „Auf dem Hügel“ zu erhalten, fortzuentwickeln und von Bebauung weitestgehend freizuhalten. Der Hangbereich bzw. der bandartige Park wird durch grüne Querspangen gegliedert, welche gleichzeitig eine räumliche Verbindung zwischen der Straße „Auf dem Hügel“ und dem zukünftigen Campusboulevard herstellen. Die Gliederung spiegelt sich zudem durch unterschiedliche GestaltungsansätzeSeite 11 von 23 Seite 12 und Nutzungen als Angebot für die Nutzer des Campus und die angrenzenden Quartiere wider: Erholung, Sport, Spiel, Naturerlebnis. Die vorhandene Topografie und die Ausgestaltung von terrassierten Bereichen ermöglichen Blickbeziehungen zum Campus und darüber hinaus Richtung Innenstadt. Die Topografie berücksichtigt zudem eine Trasse, in der zukünftig im Rahmen der Bachentwicklungsplanung der Stadt Bonn und zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Renaturierung eines Teilstücks des derzeit verrohrten Endenicher Baches zukünftig eine Teilmenge des verrohrten Endenicher Baches oberirdisch geführt werden soll. Der vorgesehene Offenlegungsbereich für die Renaturierung des Endenicher Bachs beginnt im südlichen Planbereich und verläuft vom Hermann- Wandersleb-Ring in mäandernder Linienführung durch den vorhandenen Park mit Baumbestand in nördliche Richtung. Im mittleren Planbereich trifft der Bachlauf auf den westlichen Rand des geplanten Boulevards und begleitet den Verlauf des Boulevards bis zur Straße „Am Propsthof“. Durch die mit der Planung und Umgestaltung einhergehende Qualifizierung, Entwicklung und Öffnung der heute für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Parkanlagen entsteht ein Mehrwert auch für die angrenzenden Quartiere. INTEGRATION BAUMBESTAND Der Campusbereich ist in Teilen durch gartenhistorische Baumbestände des Lennéparks geprägt. Diese umfassen z.T. alten und satzungsgeschützten Baumbestand geprägt. Diese umfassen u.a. erhaltenswerte Bestände an großkronigen Laub- und Nadelbäumen, die sich in parkartigen Strukturen im Bereich östlich der Straße „Auf dem Hügel“ erstrecken sowie drei Mammutbäume, die als Naturdenkmale besonders geschützt sind. Diese Strukturen wurden bereits im städtebaulichen Konzept berücksichtigt und in das freiräumliche Gesamtkonzept integriert. Im Zuge der Masterplanung erfolgte bereits eine Kartierung dieser Baumstandorte. Im Rahmen der weiteren Detaillierung der Planung wird dem Baumbestand soweit als möglich Rechnung getragen. Dennoch bedarf es der Fällung einer größeren Anzahl von Bäumen. Die Erhebung des Baumbestandes beläuft sich im Plangebiet auf 888 Bäume. Eine auf Basis des Planungsstandes April 2021 erstellte Bilanzierung kommt zu dem Ergebnis, dass in Verbindung mit den Baumaßnahmen zum Campus die Rodung von knapp 223 Bäumen (Kronendurchmesser > 6 Meter) erforderlich ist. Dem steht eine geplante Neupflanzung von ca. 320 Bäumen auf dem Campusgelände und im Abstandsbereich zur Autobahn gegenüber. (S. Anlage 4 Baumbestand) Im Zuge der weiteren Planungen erfolgt die Erstellung eines umfassenden Baumgutachtens, dessen Inhalte sich mit Art, Alter, dem allgemeinen Zustand (Vitalität) der Bäume und der daraus resultierenden Vereinbarkeit mit der vorliegenden Planung befassen. Hieraus sich ergebende Hinweise führen im weiteren Planverfahren ggf. zu einer weiteren Anpassung der Planung. WIRTSCHAFTLICHKEIT UND NACHHALTIGKEIT Die Organisation des Campusbereichs in fachbereichsbezogene Einzelbaukörper bietet die Grundlage für ein abschnittsweises und an denSeite 12 von 23 Seite 13 Bedürfnissen der Fachbereiche orientiertes, wirtschaftliches Bauen. Die Wahl eines grundsätzlich „multifunktional“ organisierten Bautypus stellt die Grundlage für eine flexible, nutzungsoffene und somit nachhaltige Bebauung dar. HOCHBAULICHE UMSETZUNG UND FREIRAUMPLANERISCHE GESTALTUNG Die Aufstellung des Bebauungsplanes 6421-1 erfolgt als Angebotsbebauungsplan und gibt den städtebaulichen Rahmen für die sukzessive Realisierung eines Universitätscampus in Entwicklungsabschnitten vor. Die Realisierung der Bauvorhaben ist in Bauabschnitten geplant. Diese soll mit einer Verdichtung im nördlichen Campusbereich beginnen und wird nach Süden in Richtung Hermann-Wandersleb-Ring fortgesetzt. Derzeit befindet sich bereits ein Ersatzneubau für Teilbereiche der Chemie im Bau. Für den Ersatzneubau der Pharmazie wurde im Dezember 2021 ein Architektenwettbewerb durchgeführt und mit den Planungen gestartet. Der Altbau Pharmazie soll nach Fertigstellung des Ersatzneubaus abgerissen werden. Da die Erschließung und Erstellung der Infrastruktur vom nördlichen Campus aus entwickelt wird, werden die Hochbauten etappenweise von Nord nach Süd umgesetzt. Die Infrastruktur soll ebenfalls mit den Baumaßnahmen geplant werden, soweit dies möglich ist. Ggf. ist es aufgrund technischer oder verkehrlicher Abhängigkeiten erforderlich, bestimmte Infrastrukturmaßnahmen vorzuziehen. Das Ziel ist es ebenso eine hochwertige und im Erscheinungsbild abgestimmte Gestaltung der Hochbauten, Freianlagen und öffentlichen Verkehrsflächen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden im weiteren Verfahren entsprechende Gestaltungsleitlinien erarbeitet, die Aussagen bspw. zu Farbgebung, Materialitäten, Gestaltungselementen und Pflanzenverwendung treffen. Diese werden rechtsverbindlich im Bebauungsplanverfahren und dem dazugehörigen städtebaulichen Vertrag berücksichtigt werden. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG / UMWELTBELANGE Von der geplanten Bebauung des Universitätscampus Endenich gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft aus. Durch Nachverdichtung und Neuversiegelung kommt es zu einem Verlust innerstädtischer Grünflächen mit Baum- und Gehölzbeständen. Neben einem Lebensraumverlust von Pflanzen und Tieren, kann ein Beitrag zu innerstädtischer Erwärmung nicht ausgeschlossen werden. Zugleich bietet die Neuplanung die Chance, bestehende Einflüsse und Faktoren zum Vorteil von Natur, Umwelt und Mensch zu verändern. So wird es möglich, die derzeit ungehinderte Schallausbreitung der BAB 565 durch geeignete aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zu verringern und so die Aufenthalts- und Lebensqualität im Planbereich zu verbessern. Der derzeit verrohrte Bachlauf des Endenicher Bachs kann sein ökologisches Potenzial für Flora, Fauna und Klima derzeit nicht entfalten. Durch eine, teilweise, Offenlage und Renaturierung des Bachlaufs wird dieses ökologische Potenzial aufgewertet, zudem wird die Aufenthaltsqualität für die Nutzer des Planbereichs erhöht. KleingärtenSeite 13 von 23 Seite 14 Die Idee eines „Campus Boulevards“ stellt den zentralen Entwurfsgedanken des Konzepts dar. Er übernimmt als repräsentativer öffentlicher Raum mit hoher Aufenthaltsqualität nicht nur die Haupterschließungsfunktion, sondern verknüpft das neue Universitätsquartier mit den umliegenden Stadträumen. Als übergeordneter Fuß- und Radweg wird im Bereich „Am Propsthof“ die wichtige Verbindung zu den neuen Quartieren „west.side“ und „Im Vogelsang“ verbessert und die für die Entwicklung eines Unicampus erforderliche Anbindung an den S-Bahnhaltepunkt „Endenich-Nord“ sichergestellt. Hierfür ist im Bereich „Am Propsthof“ die Inanspruchnahme von Teilflächen einer Kleingartenanlage erforderlich. Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie dieser Eingriff möglichst geringgehalten und vor Ort kompensiert werden kann. Lärm Die im Zuge der Ausbauplanung der BAB 565 vorgesehenen Schallschutzanlagen stellen vorab einen grundsätzlichen Schallschutz sicher. Unabhängig von der Gebäudeanordnung erfolgt im Bebauungsplanverfahren eine schalltechnische Untersuchung, deren Ergebnisse im Bedarfsfall Eingang in den Bebauungsplan in Form von entsprechenden Festsetzungen zum Schallschutz finden werden. Eingriff / Ausgleich Die vorgesehene Planung bewirkt einen Eingriff in Natur und Landschaft, der entsprechend auszugleichen ist. Nach Abschluss der städtebaulichen Planung erfolgt die nähere Betrachtung im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens. Die planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung der Planung sollen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans im Vollverfahren geschaffen werden. Zur rechtssicheren Berücksichtigung der Umweltbelange wird bei der Aufstellung des Bauleitplans im Vollverfahren eine Umweltprüfung sowie zur Abhandlung der Eingriffsregelung ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Eingriffe werden durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich innerhalb des Plangebiets sowie durch externe Maßnahmen kompensiert. Artenschutz Bei allen Bauleitplanverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Im Zuge der städtebaulichen Planung wurde eine Artenschutzvorprüfung Stufe I (April 2017) sowie eine vertiefende Artenschutzprüfung Stufe II (Juni 2018) erstellt. Zusammenfassend kommt die Artenschutzprüfung Stufe II zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der konzipierten Vermeidungs- und Minderungs-, Ausgleichs- und Optimierungsmaßnahmen das Vorhaben „Campus Bonn- Endenich” im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig zu bewerten ist. Die für den Artenschutz erforderlichen Maßnahmen werden als Festsetzungen bzw. Hinweise in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.Seite 14 von 23 Seite 15 Flora / Fauna Erste Betrachtungen zu den Aspekten Flora und Fauna erfolgten in den abgeschlossenen artenschutzrechtlichen Prüfungen. Im weiteren Planverfahren erfolgt die Erarbeitung eines Umweltberichtes, der die Aspekte Flora und Fauna vertiefend betrachten wird. Schutzwürdige Biotope Die im Planbereich befindlichen schutzwürdigen Biotope (Nrn. 5208-016, 5208- 506) fanden bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes als auch bei den Artenschutzprüfungen soweit als möglich Berücksichtigung. Landschaftsbild Erste Betrachtungen und Berücksichtigung des Landschaftsbildes erfolgten bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes. Hierbei wurden die Topografie der Rheinterrassen sowie die Typologie der Bebauung im Sinne des Erhalts eines regionaltypischen Stadt- und Landschaftsbildes eingesetzt. So bildet der Erhalt von Blickbezügen in die Rheinebene einen grundlegenden Aspekt der Planung und findet besondere Berücksichtigung. Im weiteren Planverfahren erfolgt die Erarbeitung eines Umweltberichtes, der die Aspekte zum Landschaftsbild vertiefend betrachtet. Klima / Luft Wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Entwurfs zum „Campus Endenich“ bildet die Vermeidung baulicher Barrieren zum Luftaustausch. Im weiteren Planverfahren erfolgt die Erarbeitung eines Umweltberichtes, der die Aspekte zum Thema Klima und Luft vertiefend betrachtet. Als Grundlage für diesen Umweltbericht wird die Erstellung entsprechender Fachgutachten zu dem Themen Klima und Luft erforderlich werden. Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS.Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Energie Das städtebauliche Konzept „Campus Endenich“ berücksichtigt die Möglichkeit zur Errichtung zentraler Versorgungseinrichtungen für Energie. Zudem wird in der weiteren Planung die Nutzung von Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden. Die Planungen der Universität sehen eine integrale und hoch effiziente Nutzung von Wärme- und Kälteaustauschsystemen mittels Ringleitungen zwischen den Baukörpern vor. Die städtebauliche Planung berücksichtigt diese erforderlichen Trassen und hält ein zentrales Grundstück zur Errichtung einer Energiezentrale vor.Seite 15 von 23 Seite 16 Stadtklimatische Ersteinschätzung Im Planungsraum weisen die Freiflächen laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine starke, in nicht verschatteten Bereichen teils sogar extreme Wärmebelastung auf. Der bereits bebaute Bereich weist ebenfalls eine starke Wärmebelastung auf. In der Nacht tritt in der vorhandenen Bebauung mit 6-7 K bereits heute ein starker Wärmeinseleffekt auf. Die Freiflächen im Planungsraum stellen Kaltluftentstehungsgebiete mit einer hohen überdurchschnittlichen Kaltluftproduktionsrate von > 10,8m³/m²h dar. Siedlungsgebiete innerhalb des Stadtgebiets, die von einer hohen Kaltluftvolumenstromdichte von >10m³/ms durchflossen werden und eine Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,2m/s aufweisen, werden als Kaltlufteinwirkbereiche bezeichnet. In der Klimaanalysekarte (10m Raster) sind im nordöstlich an den Planungsraum angrenzenden Siedlungsbereich solche Kaltlufteinwirkbereiche dargestellt. Dies weist darauf hin, dass die direkt an die Freiflächen angrenzenden Siedlungsbereiche von deren klimatischen Gunstwirkungen profitieren. Aufgrund der vorgesehenen Nutzungsintensivierung im Planungsraum ist ein stadtklimatisches Detailgutachten zu erstellen, welches IST und PLAN-Fall vergleichend mikroskalig modelliert und Verluste bioklimatisch bedeutsamer Funktionen (Kaltluftlieferung, Durchlüftung) bewertet. Auf Basis der Ergebnisse der mikroskaligen Modellierung sind möglichst konkrete Planungsempfehlungen (zur Optimierung der Durchlüftung; Reduktion zusätzlicher Wärmebelastung; Erhaltung von klimatischen Gunstwirkungen) zu formulieren. Vorbehaltlich der konkreteren Empfehlungen aus der noch ausstehenden stadtklimatischen Detailuntersuchung, können anhand der gesamtstädtischen Klimaanalyse erste Empfehlungen formuliert werden, deren Umsetzbarkeit im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt werden sollte: mit dem Ziel die Funktion der Kaltluftlieferung der Freiflächen zumindest in Teilen zu erhalten, sollten nicht überbaute Bereiche nach Möglichkeit unversiegelt und begrünt bleiben. Die Ergebnisse der stadtklimatischen Detailuntersuchung werden darüber hinaus weitere, genauere Erkenntnisse zum Strömungsverhalten innerhalb des Planungsraums sowie zur Beeinflussung der Durchlüftung in den angrenzenden Siedlungsbereichen liefern. Auf Basis dieser Erkenntnisse können konkretere Anforderungen für eine optimierte Durchlüftung formuliert werden. Zur Reduktion der starken bis extremen Wärmebelastung am Tag sollten Maßnahmen zur Gebäudebegrünung vorgesehen werden. Zudem sollte im Rahmen des Freiraumkonzeptes Wert auf den thermischen Komfort im Bereich der Grünflächen (Verschattungsleistung, Wasserflächen) gelegt werden Böden / Altlasten Das Plangebiet ist von verschiedenen Altablagerungen betroffen, die im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter den Nummern 4722-008, 7422-010, 4722-009 und 7422-027 geführt werden. Darüber hinaus befinden sich zwei Altstandorte innerhalb des Plangebietes (Nrn. 7422-900, 7422-350). Die Auswirkungen der Altlasten auf die zukünftigen Nutzungen sind im weiteren Planverfahren ggf. gutachterlich zu untersuchen. Der im weiteren Verfahren zu erstellende Umweltbericht wird den Aspekt Altlasten ebenso vertiefendSeite 16 von 23 Seite 17 betrachten, wie den Aspekt Boden allgemein. Wasser Teile des Plangebiets befinden sich im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Endenicher Baches. Grundsätzlich sind bauliche Anlagen gemäß § 78 Abs. 4 WHG im festgesetzten Überschwemmungsgebiet nicht zulässig. Wenn jedoch die Voraussetzungen nach § 78 Abs. 5 erfüllt werden, können Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden. Diese Ausnahmegenehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, der Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert wird, der bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird. Der Endenicher Bach durchquert das Plangebiet in nordöstlicher Richtung derzeit verrohrt. Planungen zur gesetzlichen Pflicht einer Offenlegung des Endenicher Bachs wurden in die städtebauliche Planung eingebracht. Die grundsätzliche Möglichkeit zur Umsetzung der Bachoffenlage wurde mit ersten Zwischenergebnissen einer Machbarkeitsstudie bestätigt. Die aktuellen Zwischenergebnisse wurden bei der Erstellung der Planung berücksichtigt. Mit der weiteren Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie werden mögliche Trassenvarianten geprüft. Der städtebauliche Entwurf enthält einen ersten möglichen Trassenverlauf zur Offenlegung des Bachlaufs. Der konkrete Verlauf der Bachtrasse wird nach Abschluss der Variantenprüfung im weiteren Verfahren konkretisiert. Ein Entwässerungsgutachten wird in Abstimmung mit der Stadt Bonn erarbeitet, zu dessen Inhalten u.a. auch die Berücksichtigung von Starkregenereignissen gemäß den Leitlinien Netzhydraulik Bonn gehört. Der konkrete Verlauf der Bachtrasse wird im weiteren Verlauf der Planung untersucht. Kultur- und Sachgüter Soweit Erkenntnisse über Kultur- und Sachgüter vorliegen, wurden diese bei den bisherigen städtebaulichen Planungen berücksichtigt. So wurden die bestehenden Naturdenkmäler in die Freiraumplanung integriert. Im weiteren Planverfahren erfolgt die Erarbeitung eines Umweltberichtes, der die Aspekte zum Thema Kultur- und Sachgüter vertiefend betrachtet. Anlage/n 1 Anlage 1-Uebersichtsplan 6421-1 (öffentlich) 2 Anlage 2_Lageplan-1-1000 (öffentlich) 3 Anlage 3-Erschließungsplan 1-1000 (öffentlich)Seite 17 von 23 Seite 18 4 Anlage 4-Baumstandorte (öffentlich) 5 Anlage 5 - Uebersichtsplan 7522-85 Aufhebung (öffentlich)Seite 18 von 23 Bebauungsplan Nr.. 66442211--11 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Endenich Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 2211..0044..22002211 115500 m 330000 mSeite 19 von 23 Seite 20 von 23 Seite 21 von 23 Seite 22 von 23 Bebauungsplan Nr.. 77552222--8855 ((Aufhebung)) Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Stadtbezirk Bonn Ortsteil Endenich Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 2211..0044..22002211 115500 m 330000 mSeite 23 von 23
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