220324-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Ds.Nr. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 Universitäts-Campus Endenich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 220324-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220324-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Ds.Nr. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 Universitäts-Campus Endenich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Anlage 4 der Beschlussvorlage ist eine Darstellung der Baumstandorte im Plangebiet beigefügt, die angibt, welche Bäume zukünftig entfallen, erhalten bleiben sowie geplante Neupflanzungen. Die Ermittlung der Baumstandorte geht auf eine Bestandsaufnahme und Kartierung durch das Büro HJP im Rahmen der Erarbeitung der Masterplanung hervor. Mit der Kartierung wird eine Ersteinschätzung abgegeben. Als Ergebnis des Wettbewerbs wurde in einem alten Planstand für den Universitäts-Campus ursprünglich ein Entwurf mit mehr Baumasse (studentisches Wohnen) vorgesehen, welches in der Überarbeitung auf 3 Baukörper im Straßenzug auf dem Hügel reduziert wurde. Zudem war ursprünglich ein höherer Versiegelungsgrad durch oberirdische Pkw Parkpaletten vorgesehen. Mit dem vorliegenden überarbeiteten Planungsstand wurde eine Optimierung des Entwurfes vorgenommen und das Parken neu in Tiefgaragen und einer Hochgarage organisiert, wodurch mehr Bäume erhalten bleiben können. In der Beschlussvorlage ist noch die alte Kalkulation der Baumfällungen angegeben, während in der Anlage 4 die aktualisierten Zahlen vorliegen. Die angegebenen Zahlen in der Anlage 4 mit 201 zu fällenden Bäumen sind die aktuellsten und betreffen Baumstandorte mit unterschiedlichen Kronendurchmessern. Zur Kompensation der entfallenden Bäume wird eine Neupflanzung von 327 Bäumen geplant. In der Beschlussvorlage wird auf S. 12 unter „Integration Baumbestand“ formuliert, das im weiteren Verfahren eine vertiefte Baumbegutachtung nach Art, Alter, dem allgemeinen Zustand (Vitalität) der Bäume und der darausSeite 1 von 2 Seite 2 resultierenden Vereinbarkeit mit der vorliegenden Planung erstellt wird. Die sich aus dem Baumgutachten ergebenden Hinweise führen im weiteren Planverfahren ggf. zu einer weiteren Anpassung der Planung. Eine abschließende Aussage kann für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit noch nicht erfolgen. Eine Fällung von Bäumen wird erst mit dem Vorliegen der Baugenehmigungen erfolgen. Diese werden stufenweise, in verschiedenen Bauabschnitten erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Bewertungen erneut auf den aktuellsten Stand zu bringen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de