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220248-02 · Mitteilungsvorlage

Bürgerantrag: Schulwegsicherung an der Arnold-von-Wied-Grundschule (Vilicher Straße/Dixstraße)

Nummer
220248-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 220248 Bürgerantrag: Schulwegsicherung an der Arnold-von-Wied-Grundschule (Vilicher Straße/Dixstraße)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220248-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Schulwegsicherung an der Arnold-
von-Wied-Grundschule (Vilicher Straße/Dixstraße)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
Die Verwaltung teilt Nachfolgendes mit:
Aufgrund des erhöhten Abstimmungsbedarfs des Antrags sowie
Verzögerungen bei den Erhebungen hat die Beantwortung einige Zeit in
Anspruch genommen. In der Zeit zwischen Antragsstellung und der
Stellungnahme der Verwaltung hat ein Vor-Ort-Termin mit den
Antragsstellenden stattgefunden. In diesem Termin wurden die Punkte des
Antrags konkretisiert.
Teil A:
- Prüfung der Verkehrsdichte
- Prüfung der Geschwindigkeitsbegrenzung
- Prüfung Frequenz an den Bus-Haltestellen
Zu A.:
Im August 2023 hat eine Verkehrszählung (6 – 19 Uhr) am Knotenpunkt
Dixstraße/Vilicher Straße/Clemensstraße/Werdstraße stattgefunden. Dabei
konnten für die Ortslage keine besonderen Auffälligkeiten festgestellt werden.
Auf der Dixstraße und Vilicher Straße wurden rund 950 bzw. 850 Kfz gezählt.
Die Zufahrten Clemensstraße und Werdstraße sind hingegen mit ca. 1200 bzw.
1500 Kfz je Richtung etwas stärker belastet. Es fällt auf, dass ein
verhältnismäßig großer Anteil der Kfz auf der genannten Achse
Clemensstraße/Werdstraße verkehrt. Dies kann auf einen gewissen Anteil an
Durchgangsverkehr hindeuten.
Im Rahmen der Bönnschen Viertel werden unter anderem Maßnahmen zur
Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Combahnviertel betrachtet.
Entsprechende Anpassungen z.B. auf der Rheindorfer Straße hätten auch
Einfluss auf die Verkehrsströme an oben genanntem Knotenpunkt. Im Rahmen
des vorliegenden Antrags sind aufgrund der erhobenen Daten aus
verkehrsplanerischer Sicht keine Änderungen notwendig.
Eine Überprüfung der Geschwindigkeitsbegrenzungen mittels verdeckter
Seitenradarmessung ist nur dann möglich, wenn eine akute Gefahrenlage
vorliegt. Dies ist an der im Antrag genannten Stelle nicht möglich. Alternativ
dazu wurde eine Messung mittels SDR in der Vilicher Straße durchgeführt.Seite 1 von 3
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Dabei konnte eine Geschwindigkeitsüberschreitungsquote von 0,1% festgestellt
werden. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei 23 km/h. Die Ergebnisse
zeigen, dass die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion
(z.B. ÖPNV-Kissen) funktionieren. Die Erhebung in der Dixstraße muss
aufgrund fehlerhafter Ergebnisse wiederholt werden. Sofern hier Auffälligkeiten
bestehen sollten, wird die Verwaltung dies berichten.
Neben der Verkehrszählung wurden die Ein-Aussteigerzahlen der beiden
Buslinien (540 und 640) abgefragt. An zwei Werktagen im August 2023 wurden
die durchschnittlichen Werte in der Zeit von 6 – 20 (Linie 540) und 6 – 19 Uhr
(Linie 640) erhoben. Demnach weist die Linie 540 an der Haltestelle
Schwarzrheindorf Kirche (Wittestraße/Stiftstraße) 150 Ein- und Aussteiger auf.
Auf der Linie 640 wurden 164 Ein- und Aussteiger gezählt. Die tatsächliche
Zahl dürfte noch etwas höher liegen, da wie erwähnt keine Zählung über 24 h
erfolgt ist. Darüber hinaus weist auch die Haltestelle Schwarzrheindorf Schule
mit 214 (Linie 540) bzw. 280 (Linie 640) Ein- und Aussteigern hohe Werte auf.
Aufgrund der guten Auslastung der genannten Buslinien lehnen die Verwaltung
und die SWB eine Änderung der Routenführung ab, sodass hier zeitnah keine
Anpassung erfolgen wird. Die SWB teilt hierzu Folgendes mit:
„Eine Änderung der Linienführung über die Niederkasseler Straße/L 16 und die
Clemensstraße ist aus unserer Sicht nicht erforderlich und nicht ratsam, da zum
einen keine Probleme bei der Befahrbarkeit des bestehenden Linienweges
bestehen und zum anderen große Teile des Wohngebietes von
Schwarzrheindorf vom ÖPNV abgekoppelt würden. Die Linie 540 wurde 2019,
im Rahmen von ,,Lead City", durch Fördermittel des Bundes eingerichtet, um
die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Linie 640 zu verbessern und den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile eine bessere Anbindung zu bieten.
Eine Trennung beider Linien würde bedeuten, einen Teil der Bevölkerung von
diesen Verbesserungen auszuschließen.
Die Bedienung der Linien 540 und 640 mit Minibussen ist nicht möglich, da die
Fahrgastzahlen in einem Bereich liegen, der mit einem kleinen Fahrzeugtyp
nicht zu bewältigen ist. Zudem befinden sich im Bestand von SWB Bus und
keine Minibusse, sondern lediglich Standard- und Gelenkbusse.“
Teil B:
- Anbringung Hinweisbanner
- Straßenschild zur Verkehrsführung sichtbar anbringen
- Deutlichere Markierung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
in der Dixstraße
- Tempoanzeiger (Dialog-Displays mit Smileys) aufstellen
- Roteinfärbung der Fahrbahnschwelle Vilicher Straße
o effektive Fahrbahnschwellen Dixstraße
- Verbesserung der Gehwegsicherung
- Radverkehr in Gegenrichtung frei (Vilicher Straße)
Zu B:
Die Anbringung eines Hinweisbanners quer über die Vilicher Straße kann auf
Grund des verkehrenden ÖPNV nicht erfolgen. Eine Anbringung am
Schulgebäude liegt im Ermessen der Schulleitung.Seite 2 von 3
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Das im Antrag genannte Straßenschild wird näher an die Fahrbahn der
Werdstraße versetzt, sodass die Sichtbarkeit verbessert wird.
Eine deutlichere Markierung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Dixstraße
kann vorgenommen werden, sofern die BV Beuel dies beschließt. Hier bietet
sich z.B. eine Bodenmarkierung an.
Das im Antrag geforderte Dialog-Display wurde bereits in der Clemensstraße
auf Höhe der Arnold-Wied-Schule installiert.
Eine Roteinfärbung sowie Erhöhung der Fahrbahnschwelle in der Vilicher
Straße ist nicht möglich. Eine Erhöhung der Schwelle wird zudem aufgrund des
verkehrenden ÖPNV abgelehnt. Gleiches gilt für eine Fahrbahnschwelle in der
Dixstraße.
Zur angeregten Gehwegsicherung wird festgestellt, dass grundsätzlich nur
geringe Gehwegbreiten vorhanden sind und aufgrund des insgesamt geringen
Straßenquerschnitts hier kaum bis keine Spielräume für große Veränderungen
vorhanden sind. Etwaige Einbauten sollten daher so platzsparend wie möglich
sein. Die Position der Poller ergibt sich aus den notwendigen
Sicherheitsabständen zur Fahrbahn. Auch ein Geländer müsste entsprechend
weit in den Gehweg eingerückt aufgestellt werden. Die angesprochene
Grünfläche wurde zwischenzeitlich zurückgeschnitten.
Die Öffnung der Vilicher Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung ist
aufgrund des geringen Straßenquerschnitts bei gleichzeitigem ÖPNV nicht
möglich.
Die Umwandlung der Vilicher Straße in eine Begegnungszone, Anliegerstraße
oder Schulstraße sind allesamt aufgrund des verkehrenden ÖPNV nicht
möglich.
Ergänzend zu den oben genannten Punkten wurde im Rahmen des Ortstermins
auch die Routenplanung von BonnOrange von den Antragsstellenden
thematisiert. Die Andienung durch BonnOrange erfolgt teilweise während der
Stoßzeiten im Schulbetrieb. BonnOrange hat darauf zwischenzeitlich reagiert
und die Tourenplanung entsprechend angepasst.
Fazit: Größere Veränderungen wie ein Eingriff in den Straßenraum, oder die
Anpassung der Andienung im ÖPNV sind aus den dargelegten Gründen in den
kommenden Jahren nicht vorgesehen. Hinsichtlich des Durchgangsverkehrs
wird es voraussichtlich eine Verbesserung über die Maßnahmen im Rahmen
der Bönnschen Viertel geben. Die im Antrag genannten kleineren Maßnahmen
wurden jeweils individuell betrachtet und teilweise bereits umgesetzt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de