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220229-03 · Beschlussvorlage

Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf

Nummer
220229-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Entscheidung federführend
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  1. 220229 Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf

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Beschlussvorlage
öffentlich
220229-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die
Sportanlage in Buschdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Erweiterung der Sportan-
lage in Buschdorf zu prüfen, um die steigenden Bedarfe an Sportflächen in
Buschdorf und angrenzenden Stadtteilen zu decken. Außerdem soll eine Ge-
staltung des bisher unbefestigten Parkplatzes geprüft werden.
Die in Betracht kommenden Kosten sind zu ermitteln und die Ergebnisse wer-
den dem Sportausschuss und der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung
vorgelegt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bonn hatte in ihrer Sitzung am 8.8.2023 zum
Beschlussvorschlag "Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage
Buschdorf" (DS 220229) folgende Aufträge an die Verwaltung beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten, in einer Prioritätenliste klarzustellen, dass vor
einer Erweiterung der Sportmöglichkeiten in Buschdorf, vor allem dem Bau
eines weiteren Kunstrasenplatzes (KRP), die zugesagten Kunstrasenplätze am
BBG in Tannenbusch – soweit möglich aufgrund der Container - und für den F.-
A.-Schmidt-Platz in Dottendorf realisiert werden müssen. Bei den KRP im
Tannenbusch und Dottendorf handelt es sich um die Umwandlung von Tennen-
in Kunstrasenplätze.
Die Verwaltung soll prüfen, ob die als Argument für die Erweiterung in
Buschdorf angeführte höhere Nutzungsintensität perspektivisch nicht auch
durch Sportplätze eben in Tannenbusch an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule
und dem Sportpark Nord aufgefangen werden kann.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, eine Liste mit anstehenden bzw.
prognostizierten Auswechslungen von Kunstrasenbelägen auf Bonner
Sportplätzen bereit zu stellen. Hierbei ist auch interessant zu erfahren, ob alte
Beläge aufgearbeitet und wiederverwendet werden können.“Seite 1 von 5
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Dazu nimmt die Verwaltung nun wie folgt Stellung:
Die Erweiterung der Sportanlage Buschdorf ist nicht prioritär und steht nicht in
Konkurrenz zu den Maßnahmen am F.-A.-Schmidt-Platz und der Bertolt-Brecht-
Gesamtschule (BBG). Aus diesem Grund sind für diese Maßnahme im
Gegensatz zu den o.G. auch noch keine Haushaltsmittel angemeldet worden.
Für 2024 sind lediglich Planungsarbeiten avisiert, die erforderlichen Mittel zur
Realisierung sollen für den Doppelhaushalt 2025/2026 beantragt werden.
Hingegen ist die Entwurfsplanung zum Umbau des F.-A.-Schmidt-Platzes in
einen Kunstrasenplatz bereits am 14.11.2023 in der Sitzung der
Bezirksvertretung Bonn beschlossen worden (DS 231832). Die Maßnahme soll
in 2024 umgesetzt werden.
Der Tennenplatz an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule (BBG) wird aufgrund der
derzeitigen Sanierung des Schulgebäudes bis voraussichtlich 2025 als Standort
für Klassencontainer benötigt. Die Planungen für den Umbau in einen
Kunstrasenplatz werden kurzfristig begonnen.
Für beide Maßnahmen sind im Haushalt bereits Mittel genehmigt.
Die Kapazitäten in Tannenbusch bzw. im Bonner Norden sind bereits
ausgeschöpft. So benötigen der VTA Bonn e.V. 1964 und der MSV Bonn e.V.,
die sich den Sportplatz Tannenbusch (Hohe Straße) teilen, dringend
zusätzliche Platzzeiten. Ebenso ist mit einem Wiederaufleben des FC
Tannenbusch e.V. zu rechnen, wenn der Verein Trainingszeiten auf einem
Kunstrasenplatz erhalten wird. Es kann somit davon ausgegangen werden,
dass der Sportplatz an der BBG nach erfolgtem Umbau sofort wieder
ausgelastet ist. Auch die beiden Kunstrasenplätze an der Josefshöhe sind sehr
gut ausgelastet.
Der nächste Kunstrasenplatz, der zu einem Belagaustausch ansteht, ist:
Roleber 2024
Ob die vorhandenen Beläge recycelt werden können, muss im Einzelfall geprüft
werden.
Ausgehend von der chronologischen Reihenfolge der Inbetriebnahme, wären
folgende Kunstrasenplätze in den Folgejahren, beginnend ab 2025, zu
sanieren:
Plittersdorf 2013 gebaut
Oberkassel 2014 gebaut
Lessenich 2015 gebaut
- - -
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung war wie folgt begründet:
„Der bestehende Kunstrasenplatz in Buschdorf ist aktuell voll ausgelastet undSeite 2 von 5
Seite 3
wird es auch perspektivisch bleiben.
Hauptnutzer der Sportanlage in Buschdorf ist mit zwölf Jugendmannschaften
(220 Kinder und Jugendliche) und zwei Seniorenmannschaften (45 Spieler) der
SV Buschdorf 02 e.V.. Der Verein hat einen steigenden Bedarf an Sportflächen
geäußert, der mit der aktuellen Sportfläche nicht gedeckt werden kann.
Genutzt wird der Fußballplatz Buschdorf außerdem zweimal pro Woche von der
ASG Uni Bonn e.V. mit vier Seniorenmannschaften und vom
Betriebssportkreisverband Bonn/ Rhein-Sieg e.V. einmal pro Woche. Der ASG
Uni Bonn e.V. strebt ein Wachstum des Vereins und den Aufbau von
Jugendmannschaften an, welches aufgrund mangelnder Trainingszeiten aktuell
allerdings nicht möglich ist.
Für den Trainingsbetrieb der ASG Uni Bonn e.V. wurden dem Verein in der
Vergangenheit Trainingszeiten auf dem Tennenplatz an der Bertolt-Brecht-
Gesamtschule zugewiesen. Diese Kapazitäten sind mittlerweile aufgrund der
für die Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule benötigten Flächen für
Containerbauten weggefallen. Diese Umnutzung hat auch Auswirkungen für
den FC Tannenbusch e.V., der ebenfalls auf dem Tennenplatz an der Bertolt-
Brecht-Gesamtschule trainiert hat.
Damit der aktuelle Trainingsbetrieb und die Zukunftsfähigkeit der Sportvereine
in Buschdorf und angrenzenden Stadteilen weiterhin gewährleistet werden
können, bedarf es einer Erweiterung der Sportflächen. Der aktuelle und
perspektivisch steigende Mehrbedarf an Nutzungszeiten kann nur durch eine
zusätzliche Fläche gelöst werden.
Um die Trainingskapazitäten sowohl für Jugendmannschaften als auch für
Seniorenmannschaften zu optimieren, soll in Buschdorf die Errichtung eines
weiteren Großspielfeldes sowie alternativ die Errichtung eines Kleinspielfeldes
geprüft werden. Als Standort für diese Erweiterung käme nach erster
planungsrechtlicher Einschätzung die Fläche zwischen dem bestehenden
Kunstrasenplatz und der Schlesienstraße in Betracht. Im Zuge der Errichtung
der neuen Sportfläche an diesem Standort sollte auch der bestehende
unbefestigte Parkplatz gestaltet werden.
Der steigende Bedarf an zusätzlichen Sportflächen in Buschdorf ist nicht nur an
der Situation der Vereine erkennbar, sondern auch anhand der allgemeinen
Bevölkerungsentwicklung. Der Ortsteil Buschdorf hatte in den 1970er bis
Anfang der 1990er Jahre ein starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen.
Zwischen 1990 und 2009 ist die Einwohnerentwicklung stagniert, aber seit 2010
aufgrund neuer Baugebiete wieder um 10 Prozent auf ca. 5.000
Einwohner*innen gestiegen und ein weiteres erhebliches
Bevölkerungswachstum in naher Zukunft wird prognostiziert (vgl. Bundesstadt
Bonn, Statistikstelle, Bevölkerungsentwicklung in Bonn). Neben dem
Neubaugebiet „Apfelgarten“, soll auch das Gebiet „Rosenfeld“ perspektivisch
bebaut werden. Damit ist ein weiterer Zuzug, insbesondere von Familien mit
Kindern, zu erwarten. Die sportlichen Angebote müssen an diese
Bevölkerungsentwicklung angepasst werden.
Bereits im Workshop zum integrierten Entwicklungskonzept Buschdorf (2018),
bei dem Interessierte die Möglichkeit hatten, sich an der Zukunftsplanung des
Ortsteils zu beteiligen, wurde dem Erhalt des Sportangebots für Kinder undSeite 3 von 5
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Jugendliche eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Das Integrierte
Entwicklungskonzept Buschdorf wurde auch im Gutachten der
Sportentwicklungsplanung (2019) beschrieben als beispielhaftes Projekt, wie in
einem Bonner Ortsteil der Sport weiterentwickelt werden könnte. Eine
Empfehlung des Gutachtens zur Sportentwicklung in der Stadt Bonn ist es, die
sport- und bewegungsbezogene Kinder- und Jugendförderung in Buschdorf zu
stärken. Zudem sollen vorhandene Sporträume vernetzt und das Sportangebot
optimiert werden (vgl. Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt
Bonn, S. 102-104).
Die Planung neuer Sportflächen in Buschdorf stellt eine wichtige frühzeitige
Maßnahme der Sportentwicklungsplanung dar. Die Errichtung einer
zusätzlichen Sportfläche würde den steigenden Bedarf an Sportflächen für
Buschdorf und auch angrenzende Stadtteile gewährleisten, zukunftsfähige
Rahmenbedingungen für die örtlichen Sportvereine schaffen und zur
Attraktivitätssteigerung der Ortsteile beitragen.
Die Planung der neuen Sportflächen wird bei der Erstellung des Integrierten
Entwicklungskonzeptes Buschdorf (ISEK Buschdorf) übernommen. In der
weiteren Planung sind Wechselwirkungen mit dem ISEK mit zu
berücksichtigen.
Die Sportvereine und Schulen sollen in die weiteren Planungen einbezogen
werden.“
- - -
Die erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich
der notwendigen Gutachten werden sich voraussichtlich auf rund 80.000 €
belaufen. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2024 im investiven Etat des Sport-
und Bäderamtes zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 80.000 € 5520608010600/78.5300 2024
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
80.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 4 von 5
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Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de