220229 · Beschlussvorlage
Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220229
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.04.2023
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 220229 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf Beratungsfolge Sportausschuss 11.05.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Erweiterung der Sportanlage in Buschdorf zu prüfen, um die steigenden Bedarfe an Sportflächen in Buschdorf und angrenzenden Stadtteilen zu decken. Außerdem soll eine Gestaltung des bisher unbefestigten Parkplatzes geprüft werden. Die in Betracht kommenden Kosten sind zu ermitteln und die Ergebnisse werden dem Sportausschuss und der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung vorgelegt. Begründung Der bestehende Kunstrasenplatz in Buschdorf ist aktuell voll ausgelastet und wird es auch perspektivisch bleiben. Hauptnutzer der Sportanlage in Buschdorf ist mit zwölf Jugendmannschaften (220 Kinder und Jugendliche) und zwei Seniorenmannschaften (45 Spieler) der SV Buschdorf 02 e.V.. Der Verein hat einen steigenden Bedarf an Sportflächen geäußert, der mit der aktuellen Sportfläche nicht gedeckt werden kann. Genutzt wird der Fußballplatz Buschdorf außerdem zweimal pro Woche von der ASG Uni Bonn e.V. mit vier Seniorenmannschaften und vom Betriebssportkreisverband Bonn/ Rhein-Sieg e.V. einmal pro Woche. Der ASG Uni Bonn e.V. strebt ein Wachstum des Vereins und den Aufbau von Jugendmannschaften an, welches aufgrund mangelnder Trainingszeiten aktuell allerdings nicht möglich ist. Für den Trainingsbetrieb der ASG Uni Bonn e.V. wurden dem Verein in der Vergangenheit Trainingszeiten auf dem Tennenplatz an der Bertolt-Brecht- Gesamtschule zugewiesen. Diese Kapazitäten sind mittlerweile aufgrund der für die Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule benötigten Flächen für Containerbauten weggefallen. Diese Umnutzung hat auch Auswirkungen für den FC Tannenbusch e.V., der ebenfalls auf dem Tennenplatz an der Bertolt-Seite 1 von 3 Seite 2 Brecht-Gesamtschule trainiert hat. Damit der aktuelle Trainingsbetrieb und die Zukunftsfähigkeit der Sportvereine in Buschdorf und angrenzenden Stadteilen weiterhin gewährleistet werden können, bedarf es einer Erweiterung der Sportflächen. Der aktuelle und perspektivisch steigende Mehrbedarf an Nutzungszeiten kann nur durch eine zusätzliche Fläche gelöst werden. Um die Trainingskapazitäten sowohl für Jugendmannschaften als auch für Seniorenmannschaften zu optimieren, soll in Buschdorf die Errichtung eines weiteren Großspielfeldes sowie alternativ die Errichtung eines Kleinspielfeldes geprüft werden. Als Standort für diese Erweiterung käme nach erster planungsrechtlicher Einschätzung die Fläche zwischen dem bestehenden Kunstrasenplatz und der Schlesienstraße in Betracht. Im Zuge der Errichtung der neuen Sportfläche an diesem Standort sollte auch der bestehende unbefestigte Parkplatz gestaltet werden. Der steigende Bedarf an zusätzlichen Sportflächen in Buschdorf ist nicht nur an der Situation der Vereine erkennbar, sondern auch anhand der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung. Der Ortsteil Buschdorf hatte in den 1970er bis Anfang der 1990er Jahre ein starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen. Zwischen 1990 und 2009 ist die Einwohnerentwicklung stagniert, aber seit 2010 aufgrund neuer Baugebiete wieder um 10 Prozent auf ca. 5.000 Einwohner*innen gestiegen und ein weiteres erhebliches Bevölkerungswachstum in naher Zukunft wird prognostiziert (vgl. Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Bevölkerungsentwicklung in Bonn). Neben dem Neubaugebiet „Apfelgarten“, soll auch das Gebiet „Rosenfeld“ perspektivisch bebaut werden. Damit ist ein weiterer Zuzug, insbesondere von Familien mit Kindern, zu erwarten. Die sportlichen Angebote müssen an diese Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Bereits im Workshop zum integrierten Entwicklungskonzept Buschdorf (2018), bei dem Interessierte die Möglichkeit hatten, sich an der Zukunftsplanung des Ortsteils zu beteiligen, wurde dem Erhalt des Sportangebots für Kinder und Jugendliche eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Das Integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf wurde auch im Gutachten der Sportentwicklungsplanung (2019) beschrieben als beispielhaftes Projekt, wie in einem Bonner Ortsteil der Sport weiterentwickelt werden könnte. Eine Empfehlung des Gutachtens zur Sportentwicklung in der Stadt Bonn ist es, die sport- und bewegungsbezogene Kinder- und Jugendförderung in Buschdorf zu stärken. Zudem sollen vorhandene Sporträume vernetzt und das Sportangebot optimiert werden (vgl. Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn, S. 102-104). Die Planung neuer Sportflächen in Buschdorf stellt eine wichtige frühzeitige Maßnahme der Sportentwicklungsplanung dar. Die Errichtung einer zusätzlichen Sportfläche würde den steigenden Bedarf an Sportflächen für Buschdorf und auch angrenzende Stadtteile gewährleisten, zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die örtlichen Sportvereine schaffen und zur Attraktivitätssteigerung der Ortsteile beitragen. Die Planung der neuen Sportflächen wird bei der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Buschdorf (ISEK Buschdorf) übernommen. In der weiteren Planung sind Wechselwirkungen mit dem ISEK mit zuSeite 2 von 3 Seite 3 berücksichtigen. Die Sportvereine und Schulen sollen in die weiteren Planungen einbezogen werden. Die erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich der notwendigen Gutachten werden sich voraussichtlich auf rund 80.000 € belaufen. Die Mittel werden vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2023/24 und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung Köln im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 80.000 EUR 5520608010600/78.5300 2024 (Anmeldung) Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 80.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung 2024 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de