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220229 · Beschlussvorlage

Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf

Nummer
220229
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 15.06.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 220229-03 Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf
  2. 220229-02 ST Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf Antrag zur Vorlage 220229
  3. 220229-01 AA Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf Antrag zur Vorlage 220229

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Beschlussvorlage
öffentlich
220229
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die
Sportanlage in Buschdorf
Beratungsfolge
Sportausschuss 11.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Erweiterung der
Sportanlage in Buschdorf zu prüfen, um die steigenden Bedarfe an
Sportflächen in Buschdorf und angrenzenden Stadtteilen zu decken. Außerdem
soll eine Gestaltung des bisher unbefestigten Parkplatzes geprüft werden.
Die in Betracht kommenden Kosten sind zu ermitteln und die Ergebnisse
werden dem Sportausschuss und der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung
vorgelegt.
Begründung
Der bestehende Kunstrasenplatz in Buschdorf ist aktuell voll ausgelastet und
wird es auch perspektivisch bleiben.
Hauptnutzer der Sportanlage in Buschdorf ist mit zwölf Jugendmannschaften
(220 Kinder und Jugendliche) und zwei Seniorenmannschaften (45 Spieler) der
SV Buschdorf 02 e.V.. Der Verein hat einen steigenden Bedarf an Sportflächen
geäußert, der mit der aktuellen Sportfläche nicht gedeckt werden kann.
Genutzt wird der Fußballplatz Buschdorf außerdem zweimal pro Woche von der
ASG Uni Bonn e.V. mit vier Seniorenmannschaften und vom
Betriebssportkreisverband Bonn/ Rhein-Sieg e.V. einmal pro Woche. Der ASG
Uni Bonn e.V. strebt ein Wachstum des Vereins und den Aufbau von
Jugendmannschaften an, welches aufgrund mangelnder Trainingszeiten aktuell
allerdings nicht möglich ist.
Für den Trainingsbetrieb der ASG Uni Bonn e.V. wurden dem Verein in der
Vergangenheit Trainingszeiten auf dem Tennenplatz an der Bertolt-Brecht-
Gesamtschule zugewiesen. Diese Kapazitäten sind mittlerweile aufgrund der
für die Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule benötigten Flächen für
Containerbauten weggefallen. Diese Umnutzung hat auch Auswirkungen für
den FC Tannenbusch e.V., der ebenfalls auf dem Tennenplatz an der Bertolt-Seite 1 von 3
Seite 2
Brecht-Gesamtschule trainiert hat.
Damit der aktuelle Trainingsbetrieb und die Zukunftsfähigkeit der Sportvereine
in Buschdorf und angrenzenden Stadteilen weiterhin gewährleistet werden
können, bedarf es einer Erweiterung der Sportflächen. Der aktuelle und
perspektivisch steigende Mehrbedarf an Nutzungszeiten kann nur durch eine
zusätzliche Fläche gelöst werden.
Um die Trainingskapazitäten sowohl für Jugendmannschaften als auch für
Seniorenmannschaften zu optimieren, soll in Buschdorf die Errichtung eines
weiteren Großspielfeldes sowie alternativ die Errichtung eines Kleinspielfeldes
geprüft werden. Als Standort für diese Erweiterung käme nach erster
planungsrechtlicher Einschätzung die Fläche zwischen dem bestehenden
Kunstrasenplatz und der Schlesienstraße in Betracht. Im Zuge der Errichtung
der neuen Sportfläche an diesem Standort sollte auch der bestehende
unbefestigte Parkplatz gestaltet werden.
Der steigende Bedarf an zusätzlichen Sportflächen in Buschdorf ist nicht nur an
der Situation der Vereine erkennbar, sondern auch anhand der allgemeinen
Bevölkerungsentwicklung. Der Ortsteil Buschdorf hatte in den 1970er bis
Anfang der 1990er Jahre ein starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen.
Zwischen 1990 und 2009 ist die Einwohnerentwicklung stagniert, aber seit 2010
aufgrund neuer Baugebiete wieder um 10 Prozent auf ca. 5.000
Einwohner*innen gestiegen und ein weiteres erhebliches
Bevölkerungswachstum in naher Zukunft wird prognostiziert (vgl. Bundesstadt
Bonn, Statistikstelle, Bevölkerungsentwicklung in Bonn). Neben dem
Neubaugebiet „Apfelgarten“, soll auch das Gebiet „Rosenfeld“ perspektivisch
bebaut werden. Damit ist ein weiterer Zuzug, insbesondere von Familien mit
Kindern, zu erwarten. Die sportlichen Angebote müssen an diese
Bevölkerungsentwicklung angepasst werden.
Bereits im Workshop zum integrierten Entwicklungskonzept Buschdorf (2018),
bei dem Interessierte die Möglichkeit hatten, sich an der Zukunftsplanung des
Ortsteils zu beteiligen, wurde dem Erhalt des Sportangebots für Kinder und
Jugendliche eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Das Integrierte
Entwicklungskonzept Buschdorf wurde auch im Gutachten der
Sportentwicklungsplanung (2019) beschrieben als beispielhaftes Projekt, wie in
einem Bonner Ortsteil der Sport weiterentwickelt werden könnte. Eine
Empfehlung des Gutachtens zur Sportentwicklung in der Stadt Bonn ist es, die
sport- und bewegungsbezogene Kinder- und Jugendförderung in Buschdorf zu
stärken. Zudem sollen vorhandene Sporträume vernetzt und das Sportangebot
optimiert werden (vgl. Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt
Bonn, S. 102-104).
Die Planung neuer Sportflächen in Buschdorf stellt eine wichtige frühzeitige
Maßnahme der Sportentwicklungsplanung dar. Die Errichtung einer
zusätzlichen Sportfläche würde den steigenden Bedarf an Sportflächen für
Buschdorf und auch angrenzende Stadtteile gewährleisten, zukunftsfähige
Rahmenbedingungen für die örtlichen Sportvereine schaffen und zur
Attraktivitätssteigerung der Ortsteile beitragen.
Die Planung der neuen Sportflächen wird bei der Erstellung des Integrierten
Entwicklungskonzeptes Buschdorf (ISEK Buschdorf) übernommen. In der
weiteren Planung sind Wechselwirkungen mit dem ISEK mit zuSeite 2 von 3
Seite 3
berücksichtigen.
Die Sportvereine und Schulen sollen in die weiteren Planungen einbezogen
werden.
Die erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich
der notwendigen Gutachten werden sich voraussichtlich auf rund 80.000 €
belaufen. Die Mittel werden vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt
2023/24 und der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die
Bezirksregierung Köln im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 80.000 EUR 5520608010600/78.5300 2024
(Anmeldung)
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
80.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
2024
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de