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220226-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Hitzeaktionsplan

Nummer
220226-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 10.03.2022 Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220226-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Hitzeaktionsplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.02.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 10.03.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans (HAP) ist als Maßnahme bereits im
2019 beschlossenen Programm zum Klimanotstand aufgeführt. Eine
Umsetzung wurde bislang jedoch aufgrund pandemiebedingt stark
eingeschränkter Kapazitäten im Gesundheitsamt nicht begonnen (siehe DS
210671 Maßnahme KA4).
Um dennoch im Rahmen der begrenzten Personalkapazitäten am Thema zu
bleiben, gab die Stadt Bonn einen "Letter of Intent" ab, um als „lernende
Partnerin“ an einem Projekt zur Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen für die
Städte Karlsruhe und Düsseldorf mitzuwirken. Die beiden Städte stellten bereits
2020 gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Urbanistik einen Förderantrag
im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (kommunale
Leuchtturmvorhaben) zur Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen. Die Bewilligung
des Projektes durch den Projektträger ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft
gGmbH) ist noch ausstehend. Der Nutzen für die Stadt Bonn an der Beteiligung
an diesem Projekt liegt darin, von Anfang an den Prozess der HAP Erstellung
unmittelbar mitzuverfolgen und aus den Erfahrungen der Projektpartner zu
lernen. Diese Erfahrungen werden später in die Entwicklung eines Bonner HAP
einfließen können.
Im laufenden Doppelhaushalt 2021/22 sind keine Mittel zur Erstellung eines
HAP vorhanden. Überdies sind zur Erstellung eines HAP personelle
Kapazitäten sowohl im Amt für Umwelt und Stadtgrün als auch im
Gesundheitsamt erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt zur Erstellung eines
HAP Fördermittel zu akquirieren. Derzeit gibt es jedoch keine
Förderprogramme zur Erstellung „klassischer“ Hitzeaktionspläne. Bekannte
geförderte Vorhaben anderer Städte wurden meist durch das
Bundesforschungsministerium1 oder als kommunales Leuchtturmprojekt durch
das Bundesumweltministerium2 gefördert und mussten daher innovative
Ansätze aufweisen bzw. Modellcharakter besitzen.
Die Verwaltung erarbeitet daneben derzeit einen Förderantrag für ein
1 Z.B. Hitzeaktionsplan Mannheim: https://www.mannheim-gemeinsam-
gestalten.de/dialoge/hitzeaktionsplan
2 Z.B. Hitzeaktionsplan Köln: https://www.stadt-koeln.de/artikel/67953/index.htmlSeite 1 von 2
Seite 2
nachhaltiges Anpassungskonzept im Rahmen der Deutschen
Anpassungsstrategie (https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-
massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/). Zur
Konzepterstellung wird zudem eine Personalstelle für eine(n)
Anpassungsmanager*in gefördert. Ziel der Konzepterarbeitung ist die
Schaffung einer systematischen Grundlage zur Weiterentwicklung der
städtischen Aktivitäten zur Klimaanpassung. Bestandteile eines nachhaltigen
Anpassungskonzeptes sind: Bestandsaufnahme, Betroffenheitsanalyse,
Aufnahme der Hotspots, Gesamtstrategie, Akteur*innenbeteiligung,
Maßnahmenkatalog, Controlling-Konzept, Verstetigungsstrategie,
Kommunikationsstrategie und die Integration zentraler Planungen und
Prozesse.
Die Entwicklung eines Hitzeaktionsplans stellt aus Sicht der Verwaltung eine
sinnvolle Ergänzung zu bisherigen Aktivitäten, Konzepten und Planungen im
Bereich der Klimafolgenanpassung dar. Die Intention von Hitzeaktionsplänen
stellt weniger die aktive Reduktion von Wärmebelastung z.B. durch bauliche,
technische oder grünplanerische Maßnahmen dar, sondern adressiert die
Reduktion von Vulnerabilitäten insbesondere durch verhaltens- und
kommunikationsbezogene sowie geringinvestive Maßnahmen. Die Stadt Bonn
beabsichtigt bei der Erstellung eines HAP einen ganzheitlich orientierten Ansatz
zu verfolgen, bei welchem sowohl per se hitzevulnerable Bevölkerungsgruppen
(ältere und pflegebedürftige Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, chronisch
kranke Menschen, psychisch kranke Menschen, Menschen mit körperlicher
und/oder geistiger Behinderung oder Autismus, wohnungslose oder
suchtkranke Menschen) als auch Vulnerabilitäten durch erhöhte Exposition
(z.B. bei im Außenbereich arbeitenden Berufsgruppen, Sportveranstaltungen,
Open-Air Veranstaltungen etc.) berücksichtigt werden sollen.
Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Inhalte eines HAP für Bonn ist für die
Erarbeitung und Umsetzung eines HAP neben dem Amt für Umwelt und
Stadtgrün insbesondere die aktive Mitwirkung des Gesundheitsamtes
erforderlich. Die Verwaltung weist daher ausdrücklich auf die Notwendigkeit zur
Schaffung ausreichender Kapazitäten in beiden Ämtern hin.
Bestandteile einer Hitzeaktionsplanung werden auch in der Bonner
Freiraumplanung (DS 211743 ) Berücksichtigung finden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de