220226-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Hitzeaktionsplan
Kerndaten
- Nummer
- 220226-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.745 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220226-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Hitzeaktionsplan Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Empfehlung Hauptausschuss 10.03.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans (HAP) ist als Maßnahme bereits im 2019 beschlossenen Programm zum Klimanotstand aufgeführt. Eine Umsetzung wurde bislang jedoch aufgrund pandemiebedingt stark eingeschränkter Kapazitäten im Gesundheitsamt nicht begonnen (siehe DS 210671 Maßnahme KA4). Um dennoch im Rahmen der begrenzten Personalkapazitäten am Thema zu bleiben, gab die Stadt Bonn einen "Letter of Intent" ab, um als „lernende Partnerin“ an einem Projekt zur Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen für die Städte Karlsruhe und Düsseldorf mitzuwirken. Die beiden Städte stellten bereits 2020 gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Urbanistik einen Förderantrag im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (kommunale Leuchtturmvorhaben) zur Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen. Die Bewilligung des Projektes durch den Projektträger ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH) ist noch ausstehend. Der Nutzen für die Stadt Bonn an der Beteiligung an diesem Projekt liegt darin, von Anfang an den Prozess der HAP Erstellung unmittelbar mitzuverfolgen und aus den Erfahrungen der Projektpartner zu lernen. Diese Erfahrungen werden später in die Entwicklung eines Bonner HAP einfließen können. Im laufenden Doppelhaushalt 2021/22 sind keine Mittel zur Erstellung eines HAP vorhanden. Überdies sind zur Erstellung eines HAP personelle Kapazitäten sowohl im Amt für Umwelt und Stadtgrün als auch im Gesundheitsamt erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt zur Erstellung eines HAP Fördermittel zu akquirieren. Derzeit gibt es jedoch keine Förderprogramme zur Erstellung „klassischer“ Hitzeaktionspläne. Bekannte geförderte Vorhaben anderer Städte wurden meist durch das Bundesforschungsministerium1 oder als kommunales Leuchtturmprojekt durch das Bundesumweltministerium2 gefördert und mussten daher innovative Ansätze aufweisen bzw. Modellcharakter besitzen. Die Verwaltung erarbeitet daneben derzeit einen Förderantrag für ein 1 Z.B. Hitzeaktionsplan Mannheim: https://www.mannheim-gemeinsam- gestalten.de/dialoge/hitzeaktionsplan 2 Z.B. Hitzeaktionsplan Köln: https://www.stadt-koeln.de/artikel/67953/index.htmlSeite 1 von 2 Seite 2 nachhaltiges Anpassungskonzept im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von- massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/). Zur Konzepterstellung wird zudem eine Personalstelle für eine(n) Anpassungsmanager*in gefördert. Ziel der Konzepterarbeitung ist die Schaffung einer systematischen Grundlage zur Weiterentwicklung der städtischen Aktivitäten zur Klimaanpassung. Bestandteile eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes sind: Bestandsaufnahme, Betroffenheitsanalyse, Aufnahme der Hotspots, Gesamtstrategie, Akteur*innenbeteiligung, Maßnahmenkatalog, Controlling-Konzept, Verstetigungsstrategie, Kommunikationsstrategie und die Integration zentraler Planungen und Prozesse. Die Entwicklung eines Hitzeaktionsplans stellt aus Sicht der Verwaltung eine sinnvolle Ergänzung zu bisherigen Aktivitäten, Konzepten und Planungen im Bereich der Klimafolgenanpassung dar. Die Intention von Hitzeaktionsplänen stellt weniger die aktive Reduktion von Wärmebelastung z.B. durch bauliche, technische oder grünplanerische Maßnahmen dar, sondern adressiert die Reduktion von Vulnerabilitäten insbesondere durch verhaltens- und kommunikationsbezogene sowie geringinvestive Maßnahmen. Die Stadt Bonn beabsichtigt bei der Erstellung eines HAP einen ganzheitlich orientierten Ansatz zu verfolgen, bei welchem sowohl per se hitzevulnerable Bevölkerungsgruppen (ältere und pflegebedürftige Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, chronisch kranke Menschen, psychisch kranke Menschen, Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung oder Autismus, wohnungslose oder suchtkranke Menschen) als auch Vulnerabilitäten durch erhöhte Exposition (z.B. bei im Außenbereich arbeitenden Berufsgruppen, Sportveranstaltungen, Open-Air Veranstaltungen etc.) berücksichtigt werden sollen. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Inhalte eines HAP für Bonn ist für die Erarbeitung und Umsetzung eines HAP neben dem Amt für Umwelt und Stadtgrün insbesondere die aktive Mitwirkung des Gesundheitsamtes erforderlich. Die Verwaltung weist daher ausdrücklich auf die Notwendigkeit zur Schaffung ausreichender Kapazitäten in beiden Ämtern hin. Bestandteile einer Hitzeaktionsplanung werden auch in der Bonner Freiraumplanung (DS 211743 ) Berücksichtigung finden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de