220208-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Keine Maßnahmen gegen die Nutria-Population in der Bonner Rheinaue
Kerndaten
- Nummer
- 220208-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.832 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220208-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Keine Maßnahmen gegen die Nutria-Population in der Bonner Rheinaue Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Müllproblematik und Vandalismus in der Rheinaue Der Rheinauenpark gibt Raum für eine Vielzahl unterschiedlichster Nutzergruppen. Durch seine hohe Attraktivität wurde er zu einem der 15 schönsten Parks Deutschlands in den letzten zwei Jahren gewählt. Der Park liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer. Die Unterschutzstellung erfolgte im Wesentlichen wegen der ökologischen Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, für den Biotopverbund und die Ausgleichsfunktion für die umgebenden Siedlungsbereiche. Sie erfolgte auch wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und wegen der besonderen Bedeutung der Parkanlage für die Naherholung und Freizeitnutzung. Als gut erreichbares Naherholungsgebiet und durch Veranstaltungen, wie zum Beispiel den beliebten monatlichen Flohmarkt, unterliegt der Rheinauenpark einer starken Nutzung durch verschiedene Besuchergruppen. Leider wird der Park daher auch immer wieder Opfer von Vandalismus. Diese Schäden haben in den letzten Jahre stark zugenommen, weshalb eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, wie der Einbau stabiler Materialien und die Konstruktion von Überwachungsanlagen. Im langjährigen Mittel konnte die Attraktivität des Parkes aber erhalten bleiben, unter anderem, weil Bonnorange AöR die Rheinaue in den Wintermonaten (Nov. – Ende März) zweimal wöchentlich und in den Sommermonaten (Ende März – Ende Okt.) täglich reinigt. Die Reinigung umfasst die Leerung der Papierkörbe, Beseitigung von wildem Müll/Unrat sowie das Entfernen von Glasbruch. Nutrias in der Bonner Rheinaue Nutrias gelten in Deutschland und der Europäischen Union seit 2017 als invasive Art. Unter "invasiv" versteht man Arten, die vornehmlich durch menschliches Handeln in neue Gebiete eingebracht werden und dort durch ihre Etablierung eine Gefährdung für die heimischen Tier- und Pflanzenarten darstellen. Nutrias sind in der Rheinaue schon lange etabliert, mittlerweile hat die Art aber einen unnatürlich hohen Tierbestand erreicht. Diese Überpopulation wird im Wesentlichen durch die Fütterung von Menschen und dem nicht VorhandenseinSeite 1 von 3 Seite 2 von Fressfeinden verursacht. Bereits 2018 wurde daher mit der Änderung der Straßenordnung das Verbot eingeführt, Nutrias im Gebiet der Stadt Bonn an öffentlichen Wasserflächen – insbesondere an und in Teichen, Seen, Flüssen und Weihern zu füttern. Die Öffentlichkeit wurde durch das Aufstellen von entsprechenden Informationstafeln im Bonner Rheinauenpark auf das Fütterungsverbot aufmerksam gemacht. Der Ordnungsaußendienst kontrolliert die Durchsetzung des Fütterungsverbots im Rahmen seiner Möglichkeiten. Leider wird gegen das Fütterungsverbot von Tieren in der Rheinaue regelmäßig verstoßen. In den letzten Jahren wurde ein Anstieg der Nutria-Population festgestellt. Dies zeigte auch die im Herbst 2021 erfolgte Zählung durch die Untere Naturschutzbehörde. Am Rheinauensee leben auf kleinstem Raum zwischen 50 und 60 Tiere. Durch die häufigeren milden Winter und das fütterungsbedingte überdurchschnittliche Nahrungsangebot, sind bei den Tieren ungewöhnlich viele Reproduktionszyklen zu beobachten. Entgegen der Ausführung im Antrag stellen Nutrias keine ernst zu nehmende Nahrungsquelle für heimische Raubtiere dar. Dies haben zahlreiche Untersuchungen z.B. im Zusammenhang mit dem Projekt ‚Lebendige Röhrichte‘ ergeben. Schäden durch Nutrias Mit steigender Individuenanzahl ist auch eine zunehmende Beschädigung der Uferbereiche und Pflanzungen am Rheinauensee zu beobachten. Hier seien vor allem die Bäume (in diesem Jahr drei Altbäume) und die Unterwasserpflanzen benannt. Letztere spielen vor allem für die Stabilität des sensiblen Ökosystems Rheinauensee und der Reinigung des Wassers eine wichtige Rolle. Der im Antrag genannten Grund für den Ausfall des Röhrichtbestandes ist fachlich nicht korrekt dargestellt, da die Pflanzen auch in der Natur nicht zurückgeschnitten werden und vor Ort verrotten sollen. Aus anderen Projekten (EU-Life-Projekt Lebendige Röhrichte) ist bekannt, dass Nutria vor allem die stärkehaltigen Wurzeln (Rhizome) der Pflanzen fressen, was zu einem Absterben bzw. Verschwinden der Pflanzen führt und damit auch zu einem Verschwinden von wertvollen Lebensräumen von Wasservögeln. Die im Antrag genannten intakten Schilfflächen am Veranstaltungsbereich „Kunstrasen“ stehen nicht im Wasser, sondern wachsen in der Erde und stellen daher keine geeignete Nahrungsquelle für die Nutria dar. Daneben besteht eine Gefährdung von lokalen Beständen der Großmuscheln, wie die seltene und streng geschützte gemeine Flussmuschel (Unio crassus) oder die große Teichmuschel (Andonta cygnea), die in der Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) als besonders geschützte Art gelistet wird. Mittlerweile sind lokal durch Unterwühlen auch Schäden im Uferbereich von Gewässern sichtbar. Rechtliche Grundlagen für die Bekämpfung invasiver Arten In der europäischen Richtlinie (Art. 19 der EU-Verordnung 1143/2014) und im § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes wird festgesetzt, dass Maßnahmen gegen die Verbreitung und zur Kontrolle invasiver Arten ergriffen werden sollen, um die biologische Vielfalt zu schützen. Die Bekämpfung erfolgt unter Abwägung von Kosten, Schaden und Nutzen in jedem Einzelfall bei Bedarf von der zuständigen Behörde. In der Rheinaue besteht aus den oben aufgeführten Gründen dringender Handlungsbedarf, die Nutria-Population auf eine für das Ökosystem verträgliche Größe zu minimieren und diese dann konstant zu halten. Dies wirdSeite 2 von 3 Seite 3 durch die gesetzlichen Vorschriften sowohl auf europäischer- als auch auf Bundesebene untermauert. Die Nutrias verhalten sich Menschen gegenüber sehr zutraulich und viele glauben durch das Füttern zum Wohl der Tiere zu handeln. Allerdings zeigt sich, dass durch die zunehmende Population und die Beeinträchtigung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt Maßnahmen zur Eindämmung der Nutria- Population notwendig sind. Dazu gehört zu allererst, das Füttern als unnatürliche Nahrungsquelle einzustellen. Aktuell arbeitet die Verwaltung an einem Nutriamanagementkonzept, welches nach Fertigstellung zur Beratung und Beschlussfassung der Politik vorgelegt wird. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag im geforderten Umfang abzulehnen und die Antragstellerin über das in der Erstellung befindliche Nutriamanagementkonzept zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de