220151-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Prüfung von Mindestbreiten auf Gehwegen
Kerndaten
- Nummer
- 220151-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220151-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Prüfung von Mindestbreiten auf Gehwegen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat bereits im Rahmen der verwaltungsinternen Abstimmungen zu DS 212386 „Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung von Mindestbreiten auf Gehwegen“ die genannten Straßenbereiche überprüft und dabei das Fehlen einer ausreichenden Restgehwegbreite festgestellt. Vor Umsetzung der jeweiligen Sofortmaßnahme wird die Verwaltung im Einzelfall überprüfen, ob vor Ort ein milderes Mittel in Betracht kommt. Die technischen Regelwerke (RASt06, R1 Regelwerk mit hoher Verbindlichkeit) empfehlen als Regelmaß eine Gehwegbreite von 2,50 m. Diese Regelwerke werden auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren als Maßstab herangezogen. Eine zu große Abweichung nach unten hält die Verwaltung für ermessensfehlerhaft und hat sich daher an dem Minimalwert von 1,50 m orientiert, der sich auf mäßig genutzten Gehwegen mit weniger Begegnungsverkehr als im Zentrum bewährt hat. Diese Minimalanforderung ist ebenfalls im vom Rat der Stadt Bonn angenommenen Bürgerbegehren "Radentscheid" enthalten. Damit wurde die Beschlusslage geschaffen, konkrete Schritte einzuleiten, um 1,5m Mindestbreite auf den Gehwegen vorzuhalten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de