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220151 · Antrag

CDU-Antrag: Prüfung von Mindestbreiten auf Gehwegen

Nummer
220151
Art
Antrag
Veröffentlicht
19.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220151-01 ST Prüfung von Mindestbreiten auf Gehwegen

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Antrag
öffentlich
220151
Antragsteller/in:
Nicole Bonnie
Arno Hospes
CDU Bezirksfraktion Bonn
18.01.2022 gez. Reeh-Schall
CDU-Antrag: Prüfung von Mindestbreiten auf
Gehwegen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Bürgersteigsituationen
jeweils in diesen Straßenabschnitten gegeben ist:
- Argelanderstraße - gegenüber Haus Nr. 144
- Beethovenplatz - gegenüber Haus Nr. 2
- Bonner Talweg - Haus Nr. 76 sowie 80
- Bonner Talweg - Haus Nr. 176
- Bonner Talweg/Ecke Lessingstraße
- Dietkirchenstraße - gegenüber Haus Nr. 42
- Dorotheenstraße - Haus Nr. 30
- Dorotheenstraße - Haus Nr. 46
- Eduard-Pflüger-Straße - siehe DS 212386
- Endenicher Straße - Haus Nr. 278
- Endenicher Straße - Haus Nr. 287
- Flodelingsweg - auf Höhe des Sportplatzes
- Franz-Bücheler- Straße - Haus Nr. 5
- Hatschiergasse - Haus Nr. 10
- Haydnstraße - die Seite des Baumschulwäldchens
- Heerstraße - Haus Nr. 102
- Jagdweg - Haus Nr. 23Seite 1 von 3
Seite 2
- Kaiser-Karl-Ring/Ecke Im Krausfeld
- Kirschallee - Haus Nr. 3b
- Luisenstraße - Höhe Schulbus-Haltestelle
- Magdalenenstraße- Haus Nr. 1a
- Magdalenenstraße- Haus Nr. 28
- Pipinstraße/Ecke Im Krausfeld
- Schedestraße - Haus Nr. 15
- Schumannstraße - Haus Nr. 36
- Schumannstraße - Haus Nr. 51
- Sebastianstraße - Haus Nr. 95
- Sebastianstraße - gegenüber Haus Nr. 103
- Troschelstraße - Haus Nr. 6
- Wegeler Straße/Ecke Endenicher Allee
Nach einer Darstellung und Situationsanalyse kann für jeden Abschnitt ein
Beschlussvorschlag zur Parkraumgestaltung vorgelegt werden.
Begründung
Gesetzliche Vorschriften hinsichtlich einer vorgeschriebenen Mindestbreite des
Gehwegs nicht gibt. Es bestehen verkehrswissenschaftliche Erkenntnisse, aus
denen sich gewisse Mindestanforderungen ergeben: "Demnach ist ein Gehweg
derart zu gestalten, dass sich zwei Fußgänger, auch mit Regenschirm oder
Tasche, auf dem Gehweg mit genügend Abstand begegnen können. Darüber
hinaus wird die Anforderung der Barrierefreiheit an den Gehweg gestellt.
Demnach ist zu gewährleisten, dass auf dem Gehweg zwei Rollstuhlfahrer oder
Personen mit Rollatoren einander passieren können. Als Seitenraumbreite,
Gehweg einschließlich Sicherheitsabstand und Hausabstand, werden daher 2,5
m empfohlen. Da es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung handelt, kann
von diesem Maß abgewichen werden." (Zitat aus den Ausführungen zum
Abstandsverstoß im Bußgeldkatalog 2022)
Daher ist es geboten und umsichtig, stets Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Die Antragsteller beantragen aus diesem Grunde die Darstellung der konkreten
Verhältnisse in den benannten Straßenabschnitten in der Mitteilungsvorlage DS
212386.Seite 2 von 3
Seite 3
Der vom Rat der Stadt Bonn entgegengenommene Bürgerentscheid
"Radentscheid", der die Minimalforderung von einer Mindestgehbreite 1,5 m
beinhaltet, kann nicht die Begründung dafür sein, nach Hinweis, Zuruf, Zufall
o.ä. ohne politische Diskussion und Beschluss Parkraum ersatzlos zu
entziehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de