220088-03 · Mitteilungsvorlage
Parkstreifen an der Winzerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220088-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220088-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Parkstreifen an der Winzerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn vom 15.03.2022 geprüft, ob die Gehwege in der Winzerstraße auf einer Mindestbreite von 1,50m freigehalten werden können und ob die e.g. Freihaltung der Gehwegflächen eine neue Parkregelung notwendig macht. Das Gehwegparken kann im beantragten Bereich unter Einhaltung der erforderlichen verbleibenden Gehwegbreite, wie bereits in der Stellungnahme - 01 erläutert, nicht angeordnet werden. Das bedingt sich zum einen aus der ungenügenden Breite des Gehwegs, die bei neu anzuordnenden Parkflächen auf Gehwegen 2,5 Meter nicht unterschreiten sollen (Gehwegbreiten liegen im gesamten Bereich unter 2,5 Metern). Zum anderen aus der örtlichen Lage (T- Kreuzung). Würde das Parken durch Markierung dort erlaubt werden, könnte der Schwenkbereich größerer Fahrzeuge (wie bspw. Rettungsfahrzeugen) beeinträchtigt werden. Auf der Straßenseite vor den Häusern 81-85 ist das Parken derzeit nicht erlaubt, auch nicht auf der Straße. Eine gesamthafte Überprüfung der Parkregelungen kann mittelfristig im Parkraumkonzept Dottendorf (vgl. DS 212060, Anlage 1 und 2) erfolgen. Eine vorlaufende Änderung in einzelnen Bereichen würde allerdings die bestehenden Probleme lediglich verlagern. Durch andere Parkregelungen, wie alternierendes Parken, würden zusätzliche Parkplätze entfallen. Im Bestand parken die Fahrzeuge bis zur T-Kreuzung Winzerstraße / Am Quiriniusbrunnen in Fahrtrichtung Süden am rechten Fahrbahnrand; nach der Kreuzung fängt ein verkehrsberuhigter Bereich an. Aufgrund des Aufenthaltscharakters und der ungünstigen baulichen Verkehrsverhältnisse durch Kurven sowie Bebauung im Hinblick auf die Sichtbeziehungen empfiehlt die Verwaltung keine weitere Anordnung von Parkflächen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de