220088 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220088
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 12.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220088 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 11.01.2022 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Einrichtung eines Parkstreifens an der Winzerstraße. Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zu Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 11.01.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon Fax E-Mail Betreff Parkstreifen Ihr Antrag Ich beantrage, dass an der Winzerstraße vor den Häusern mit der Nr. 81, 83 und 85 ein Parkstreifen eingerichtet wird. Die Straße ist nicht breit genug, um die Autos nur auf der Straße abzustellen, wie es regelgerecht wäre. Besser ist es, die Autos zur Hälfte auf den Bürgersteig zu stellen. Der Bürgersteig ist breit genug, um ihn auch bei parkenden Autos mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl nutzen zu können. Ich wohne hier seit 1992 und wir parken die Autos immer so hier. Vor ein paar Wochen haben wir mehrfach Bußgeldbescheide für diese Art des Parkens bekommen. Als ich die Beamten an einem Sonntagvormittag (!) darauf ansprach, sagten sie mir, es sei verboten, die Autos zur Hälfte auf der Straße und zur Hälfte auf dem Bürgersteig abzustellen. Es sei jedoch regelgerecht, nur im Straßenraum zu parken. Mein Einwand, dann hätte am Vortag der Feuerwehrwagen nicht passieren können, interessierte die Herren nicht. Am Vortag hatte es tatsächlich an der oberen Winzerstraße einen Brand gegeben. Ich möchte Sie bitten, entsprechende Zeichnungen im Straßenraum vorzunehmen und entsprechende Schilder aufzustellen, konkret das Schild Nr. 315 nach § 42 Abs. 2 StVO. Ich wohne gegenüber im Schüllerweg. Der Schüllerweg ist nur ein Fußweg, das Haus steht an der Winzerstraße. Wir haben hier einfach nicht genug Parkraum, um die gegenüberliegende Straßenseite von der Nutzung auszunehmen. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 bHg22WZJs 1111..0011..2222 2211::4455Seite 2 von 2
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