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220088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkstreifen an der Winzerstraße

Nummer
220088-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220088 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220088-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Parkstreifen an der Winzerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung teilt mit, dass in der Winzerstraße weder Routinekontrollen
noch Kontrollen aufgrund von Beschwerden bzw. Bürgerhinweisen durch den
Verkehrsaußendienst durchgeführt wurden. Da die Antragstellerin sich zu
kürzlich vermehrt ausgestellten Verwarnungen äußert, kann es sich hier um
private Anzeigen handeln, die direkt an die Bußgeldstelle gerichtet wurden oder
solche, die von der Polizei aufgenommen wurden.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Bürgeranträge hinsichtlich der
Möglichkeit des Gehwegparkens vollumfänglich geprüft. Dabei nimmt diese wie
folgt Stellung:
Das Parken auf Gehwegen darf nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung
(StVO) nur dann zugelassen werden, wenn u.a. genügend Platz für den
ungehinderten Verkehr von Fußgänger*innen, ggfls. mit Kinderwagen oder
Rollstuhlfahrer*innen auch im Begegnungsverkehr bleibt.
Mit der Annahme des Bürgerbegehrens "Radentscheid" hat der Rat der Stadt
Bonn u.a. beschlossen, dass im Sinne einer sicheren und teilhabenden
Mobilität ausreichend breite Flächen auf Gehwegen sichergestellt werden
sollen (DS-Nr. 202321). Gehwege sollten im Regelfall eine Breite von 2,5
Metern aufweisen, eine freie Breite von 1,50 Metern soll als
Minimalanforderung für den Bewegungsraum von Fußgänger*innen
gewährleistet werden.
Die im Bürgerantrag gewünschte Markierung eines Parkstreifens für ein
gekipptes Parken kann unter Berücksichtigung der vorgenannten Hintergründe
nicht befürwortet werden, da eine Ausweisung neuer Parkplätze auf Gehwegen
dem beschriebenen Ziel grundsätzlich widersprechen würde. Zudem liegt der
vorgeschlagene Bereich der Winzerstraße vor den Haus-Nr. 81 – 85 um einen
Kreuzungsbereich (Winzerstraße / Am Quirinusbrunnen), sodass Parkplätze
aufgrund der erforderlichen Sichtverhältnisse, u.a. auch auf querende
Fußgänger*innen, abzulehnen sind.
Eine Neuordnung der bestehenden Parkregelungen kann mittelfristig innerhalb
des Parkraumkonzeptes für Dottendorf (vgl. DS 212060, Anlage 1) geprüft
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und dieSeite 1 von 2
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Antragsstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung über die Gründe für die ablehnende Entscheidung zu informieren.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de