220088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parkstreifen an der Winzerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220088-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220088-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Parkstreifen an der Winzerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung teilt mit, dass in der Winzerstraße weder Routinekontrollen noch Kontrollen aufgrund von Beschwerden bzw. Bürgerhinweisen durch den Verkehrsaußendienst durchgeführt wurden. Da die Antragstellerin sich zu kürzlich vermehrt ausgestellten Verwarnungen äußert, kann es sich hier um private Anzeigen handeln, die direkt an die Bußgeldstelle gerichtet wurden oder solche, die von der Polizei aufgenommen wurden. Die Verwaltung hat die eingegangenen Bürgeranträge hinsichtlich der Möglichkeit des Gehwegparkens vollumfänglich geprüft. Dabei nimmt diese wie folgt Stellung: Das Parken auf Gehwegen darf nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dann zugelassen werden, wenn u.a. genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgänger*innen, ggfls. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen auch im Begegnungsverkehr bleibt. Mit der Annahme des Bürgerbegehrens "Radentscheid" hat der Rat der Stadt Bonn u.a. beschlossen, dass im Sinne einer sicheren und teilhabenden Mobilität ausreichend breite Flächen auf Gehwegen sichergestellt werden sollen (DS-Nr. 202321). Gehwege sollten im Regelfall eine Breite von 2,5 Metern aufweisen, eine freie Breite von 1,50 Metern soll als Minimalanforderung für den Bewegungsraum von Fußgänger*innen gewährleistet werden. Die im Bürgerantrag gewünschte Markierung eines Parkstreifens für ein gekipptes Parken kann unter Berücksichtigung der vorgenannten Hintergründe nicht befürwortet werden, da eine Ausweisung neuer Parkplätze auf Gehwegen dem beschriebenen Ziel grundsätzlich widersprechen würde. Zudem liegt der vorgeschlagene Bereich der Winzerstraße vor den Haus-Nr. 81 – 85 um einen Kreuzungsbereich (Winzerstraße / Am Quirinusbrunnen), sodass Parkplätze aufgrund der erforderlichen Sichtverhältnisse, u.a. auch auf querende Fußgänger*innen, abzulehnen sind. Eine Neuordnung der bestehenden Parkregelungen kann mittelfristig innerhalb des Parkraumkonzeptes für Dottendorf (vgl. DS 212060, Anlage 1) geprüft werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und dieSeite 1 von 2 Seite 2 Antragsstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die Gründe für die ablehnende Entscheidung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de