220087-01 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023 Antrag zur Vorlage 220087
Kerndaten
- Nummer
- 220087-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 220087-01 AA Antragsteller/in: Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn FDP-Änderungsantrag: Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023 Antrag zur Vorlage 220087 Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Vorlage wird mit folgender Änderung beschlossen: Für die KGS Schlossbachschule in Bonn-Röttgen wird aufgrund der außergewöhnlich hohen Zahl von Anmeldungen und zur Vermeidung eines Anmeldeüberhangs wohnortnaher Kinder die Zahl der Eingangsklassen für das kommende Schuljahr 2022/23 ausnahmsweise auf 5 festgelegt. Begründung Aufgrund eines in unmittelbarer Nähe der Schule errichteten Neubaugebiets, in dem vor allem Familien mit jungen Kindern wohnen, besteht an der Schlossbachschule für das kommende Schuljahr ein außergewöhnlich hoher Bedarf an Grundschulplätzen. Die Schulkonferenz hat deshalb – wie den Antragsstellern erst jetzt bekannt wurde – einstimmig beschlossen, einen Antrag auf Einrichtung einer fünften Eingangsklasse für das kommende Schuljahr 2022/23 zu stellen. Die räumlichen Kapazitäten für eine zusätzliche fünfte Eingangsklasse sind nach Auskunft der Schule vorhanden. Die in der Beschlussvorlage genannten Ausweichmöglichkeiten, etwa die Waldschule auf dem Venusberg, sind mit dem Ziel einer möglichst wohnortnahen Beschulung gerade für Grundschüler und dem vom Land vorgegebenen Konzept „kurze Beine, kurze Wege“ nicht vereinbar. Die KGS Schlossbachschule ist die einzige wohnortnahe Schule für die Kinder ausSeite 1 von 2 Seite 2 Röttgen und Ückesdorf. Alle anderen Grundschulen wären für die Kinder aus diesen Ortsteilen nur mit dem Auto oder dem Bus zu erreichen. Fehlende OGS-Plätze sprechen nicht gegen die Einrichtung der zusätzlichen fünften Eingangsklasse. Aufgrund des vermehrten Arbeitens der Eltern im Homeoffice, das zumindest auch für das kommende Schuljahr noch zu erwarten ist und das auch nach Abklingen der Pandemie fester Bestandteil der Arbeitswelt sein dürfte, wird die Nachfrage nach OGS-Plätzen nach Einschätzung der Antragssteller in den kommenden Schuljahren nicht proportional mit der Schülerzahl steigen, sondern eher stagnieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de