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220087 · Beschlussvorlage

Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023

Nummer
220087
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 20.01.2022 Empfehlung
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  1. 220087-01 AA FDP-Änderungsantrag: Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023 Antrag zur Vorlage 220087

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Beschlussvorlage
öffentlich
220087
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Grundprinzipien für die Festlegung der zu
bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023
Beratungsfolge
Schulausschuss 20.01.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Gemäß § 6a Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2
Schulgesetzes NRW berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis
zum 15. Januar eines Jahres.
Aufgrund des intensiven Abstimmungsprozesses mit den Schulen hinsichtlich der
Verfügbarkeit bzw. Auswertung der im Rahmen des Anmeldeverfahrens für die
Grundschulen erhobenen Daten kann die Vorlage erst jetzt vorgelegt werden.
Die Vorlage muss den Rat in seiner Sitzung am 10.02.2022 erreichen, da sonst das
notwendig erforderliche Lehrpersonal seitens der Bezirksregierung Köln nicht voll
umfänglich zur Verfügung gestellt werden kann.
Beschlussvorschlag
1. Für das Schuljahr 2022/23 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin
in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl
der Eingangsklassen auf insgesamt 176 fest. Diese Eingangsklassen
verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft
entsprechend der in der Anlage dargestellten Ausführungen in Ziffern
2.3 bis 2.6.
2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der
Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen
und Schülern werden die vom Rat beschlossenen
Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde
gelegt (siehe DS-Nr.1410479).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im
Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die
Politik wird darüber dann nachlaufend informiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die
beabsichtigte Festlegung zu informieren.Seite 1 von 19
Seite 2
Anlage/n
1 Anlage zu Ds-Nr 220087 (öffentlich)Seite 2 von 19
Anlage zu Ds.-Nr.: 220087
Begründung
1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von
Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen
Grundschulen
Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der
Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung
über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und
Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die als
Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am
27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden.
Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der
sozialräumlichen Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung
der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler
Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479 ausführlich
dargelegt.
2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung
der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der
Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr
2022/23
Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG),
ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und
legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu
bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben
sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden
von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich
erläutert.
Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten
Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten:
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen
Grundschulstandorte.
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl
basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93
Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1.
Für das Schuljahr 2022/23 lagen zum Stichtag (07.12.2021)
3.242 Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.216 Schülerinnen
und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommendenSeite 3 von 19
Schuljahr jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1.
Zusätzlich werden 135 Kinder berücksichtigt, die sich bislang
noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler
beträgt somit 4.593, womit sich für das Schuljahr 2022/23 eine
kommunale Klassenrichtzahl von 1982 ergibt. D.h. konkret, dass
die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 198 Eingangsklassen bilden
dürfte.
2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den
einzelnen Grundschulen
Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer
Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs.
2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten
Klassenbildungswerte maßgeblich:
1. bis zu 29 eine Klasse;
2. 30 bis 56 zwei Klassen;
3. 57 bis 81 drei Klassen;
4. 82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist
eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den
Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen,
schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten
werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese
Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen,
sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden.
Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und
Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten
der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es
werden die entsprechenden Gründe dargelegt.
1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits
bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte
Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der
Jahrgangsstufen 2 bis 4.
2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der
zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der
Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl
abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert.
Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt
bei 4.593. 4.593 geteilt durch 23 entspricht 199,70. 199,70 abgerundet und
um eins vermindert ergibt 198. Die kommunale Klassenrichtzahl für das
Schuljahr 2022/23 beträgt also 198.Seite 4 von 19
2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord
und Beuel Süd-Ost)
2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 288
neue Anmeldungen vor, davon 267 von wohnsitznahen Kindern. 7
Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht
angemeldet.
Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299
Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 295 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder
kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
(Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand:7.12.2021).
*Erläuterung:
 GGS Adelheidisschule
Die GGS Adelheidisschule ist eine dreizügige Grundschule
und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen
aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 86 wohnsitznahen
Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnortnaher Kinder können
durch freie Platzkapazitäten im selben Schulbezugsraum an
der GGS Paul-Gerhardt-Schule aufgefangen werden.
 GGS Arnold-von-Wied-Schule
Die zweizügige Grundschule kann 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
56 wohnsitznahen Kindern vor. Damit kann allen
wohnsitznahen Kindern ein Platz angeboten werden.
 KGS Josefschule
Die dreizügige Grundschule kann 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
85 wohnsitznahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge
wohnortnaher Kinder können durch freie Platzkapazitäten im
selben Schulbezugsraum an der GGS Paul-Gerhardt-Schule
aufgefangen werden.
 GGS Paul-Gerhardt-Schule
Die dreizügige Grundschule kann bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
49 Kindern vor. Drei Eingangsklassen werden eingerichtet,
um Anmeldeüberhänge anderer Grundschulen im
Schulbezugsraum kompensieren zu können.
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Adelheidisschule* GGS 3 3 nein 81 0 88 88 86 Ja
Arnold-von-Wied-Schule* GGS 2 2 nein 56 0 63 63 56 Nein
Josefschule* KGS 3 3 nein 81 0 88 88 85 Ja
Paul-Gerhardt-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 49 49 40 Nein
GESAMT 11 11 299 0 288 288 267Seite 5 von 19
2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
Insgesamt liegen 377 neue Anmeldungen vor, davon 277 von
wohnsitznahen Kindern. 15 Kinder aus dem Schulbezugsraum
wurden bislang noch nicht angemeldet.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 428 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 392 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder
kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
(Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 GGS Ennertschule
Die dreizügige GGS Ennertschule kann bis zu 81 Kinder in
drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen
von 70 Kindern vor. Freie Plätze können zur Kompensation
von Anmeldeüberhängen an anderen Schulen im
Schulbezugsraum genutzt werden.
 KGS Holzlar
Die dreizügige KGS Holzlar könnte bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
60 Kindern vor. Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen an anderen Schulen im Schulbezugsraum
genutzt werden, insbesondere an der GGS Marktschule.
 GGS Marktschule
Die vierzügige GGS Marktschule könnte bis zu 104 Kinder in
vier Eingangsklassen aufnehmen. Allen bislang angemeldeten
70 wohnsitznahen Kindern kann ein Platz angeboten werden.
Anmeldeüberhänge durch wohnsitzferne Kinder können
insbesondere durch freie Plätze an der KGS Holzlar
aufgefangen werden.
 GGS Om Berg
Die dreizügige GGS Om Berg könnte bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
66 Kindern vor. Durch die freien Plätze können
Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum aufgefangen werden.
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Ennertschule* GGS 3 3 nein 81 0 70 70 60 Nein
Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 75 75 63 Nein
Holzlar* KGS 3 3 nein 81 0 60 60 56 Nein
Marktschule* GGS 4 4 nein 104 0 106 106 70 Nein
Om Berg* GGS 3 3 nein 81 0 66 66 28 Nein
GESAMT 16 16 428 0 377 377 277Seite 6 von 19
2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad
Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd)
2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad
Godesberg Nord 453 neue Anmeldungen vor, davon 384 von
wohnsitznahen Kindern. 147 Kinder verbleiben in den
Eingangsklassen. 18 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden
bislang noch nicht angemeldet.
23 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 611 Kinder aufgenommen werden
können. Der Platzbedarf für 618 wohnsitznahe und wohnsitzferne
Kinder kann im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden. Für alle
am jeweiligen Schulstandort wohnsitzfern angemeldeten Kinder
befindet sich eine wohnortnächste Schule im Schulbezugsraum
Bad Godesberg Nord.
Anmeldeüberhänge können durch freie Kapazitäten an Schulen
angrenzender Schulbezugsräume und/oder im Einzugsbereich
liegender Schulen kompensiert werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus
der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum mit Ausnahme der
KGS Beethovenschule sowie der GGS Gotenschule gemäß der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (15 Klassen, plus 1 Klasse
an der Beethovenschule, plus 1 Klasse an der Gotenschule, plus
6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der Paul-Klee-Schule = 23
Eingangsklassen).
Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord
(Anmerkung: 18 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord
sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 KGS Beethovenschule
Die KGS Beethovenschule ist eine zweizügige Grundschule
und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anmeldeüberhängen im
Schulbezugsraum sowie fehlender räumlicher Kapazitäten zur
Bildung von zusätzlichen Eingangsklassen an anderen
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe Kinder
Beethovenschule* KGS 2 3 nein 81 0 65 65 47 Nein
Bodelschwingh-Schule* EGS 3 3 nein 81 0 96 96 94 Ja
Burgschule* KGS 2 2 nein 56 0 61 61 57 Ja
Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 51 51 44 Nein
Gotenschule* GGS 2 3 nein 81 0 74 74 58 Nein
Paul-Klee-Schule* GGS 2 8 ja 200 147 63 210 47 Nein
Servatiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 43 43 37 Nein
GESAMT 15 23 611 147 453 600 384Seite 7 von 19
Schulstandorten wird aufgrund der vorhandenen noch
akzeptablen räumlichen Kapazitäten, insbesondere der im
Vergleich relativ großen Tagesräume, an der
Beethovenschule ausnahmsweise eine zusätzliche
Eingangsklasse eingerichtet, so dass die Aufnahmekapazität
bei insgesamt 81 Kindern liegt.
 EGS Bodelschwingh-Schule
An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen
Anmeldungen von 94 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle
Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit
aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum insbesondere an der
KGS Beethovenschule, der KGS Servatiusschule sowie auch
an der im Einzugsbereich liegenden GGS Montessorischule
aufgefangen werden.
 KGS Burgschule
Die zweizügige Burgschule kann in zwei Eingangsklassen
56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 57
wohnsitznahen Kindern vor. Eine Kompensation des
Anmeldeüberhanges kann über freie Plätze im
Schulbezugsraum sowie aufgrund der räumlichen Nähe auch
im angrenzenden Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd an der
GGS Robert-Koch-Schule erfolgen.
 GGS Gotenschule
Die nach der grundsätzlichen Festlegung eigentlich
zweizügig geführte Grundschule könnte danach bis zu 56
Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt
liegen bislang 74 Anmeldungen vor, davon 58 wohnortnahe.
Aufgrund von 18 noch nicht angemeldeten Kindern in Bad
Godesberg Nord ist an dieser Schule die Einrichtung
einer weiteren Eingangsklasse interessengerecht, zumal
die Gotenschule drei Klassen des 4. Jahrgangs abgeben
wird und somit zum Schuljahr 2022/23 3 Eingangsklassen
räumlich abgebildet werden können. Darüber hinaus ist an
Gotenschule der Ausbau um einen weiteren Zug sowie ein
Ausbau der OGS-Infrastruktur geplant ist (siehe DS-Nr.
1610614EB18), der sich derzeit in der Umsetzung befindet. Nach Abschluss der
entsprechenden Maßnahmen wird die Schule grundsätzlich 3 zügig geführt
werden.
 GGS Paul-Klee-Schule
An der zweizügigen Grundschule können 200 Kinder in acht
jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden.
Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle
berücksichtigt werden.
 KGS Servatiusschule
Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56
Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 43
Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum.Seite 8 von 19
2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd
Insgesamt liegen 322 neue Anmeldungen vor, davon 278 von
wohnsitznahen Kindern. 20 Kinder im Schulbezugsraum Bad
Godesberg Süd wurden bislang noch nicht angemeldet.
Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung
der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen
werden können. Der Platzbedarf für 342 wohnsitznahe und
wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt
werden.
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Heiderhof,
gemäß der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd
(Anmerkung: 20 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd
sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 KGS Am Domhof
Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
84 wohnortnahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge können durch
freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen
werden, insbesondere an der KGS Lyngsbergschule.
 KGS Lyngsbergschule
An der zweizügigen Schule können bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 40
Anmeldungen vor. Freie Plätze können als Kompensation für
Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden,
insbesondere an der KGS Am Domhof.
 GGS Heiderhof
Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und
könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen 65 Anmeldungen vor, davon 59
von wohnortnahen Kindern. Um eine ausreichende
Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu
gewährleisten, ist an diesem Standort die Bildung einer
dritten Eingangsklasse nötig. Die Schule wird drei
Klassen des Schuljahres 4 abgeben, eine zusätzliche
Eingangsklasse kann somit räumlich im Bestand
sichergestellt werden.
 GGS Robert-Koch-Schule
Schulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe Kinder
Anzahl ab-
gehender
4. Klassen
Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 97 97 84 Ja 3
Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 33 Nein 2
Heiderhof* GGS 2 3 nein 81 0 65 65 59 Nein 3
Lyngsbergschule* KGS 2 2 nein 56 0 40 40 39 Nein 2
Robert-Koch-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 70 70 63 Nein 2
GESAMT 12 13 355 0 322 322 278 12Seite 9 von 19
Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und
könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen 70 Anmeldungen vor, davon
von 63 wohnortnahen Kindern. Die Schule kann damit
Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd sowie
angrenzender Schulbezugsräume ausgleichen.
2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume
Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West)
2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
Im Schulbezugsraum liegen 335 neue Anmeldungen vor, davon 289
von wohnsitznahen Kindern. 53 Kinder verbleiben in den
Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte 376 Kinder aufgenommen werden
können. Der Platzbedarf für 395 wohnsitznahe und wohnsitzferne
Kinder kann im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden.
Anmeldeüberhänge können durch freie Kapazitäten an Schulen
angrenzender Schulbezugsräume und/oder im Einzugsbereich
liegender Schulen kompensiert werden.
15 Kinder wurden angemeldet, deren wohnortnächste Schulen
nicht im Schulbezugsraum liegen. Würden vorrangig diejenigen
Neuanmeldungen berücksichtigt, deren wohnsitznahe Grundschulen
im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst liegen, könnten die
Platzbedarfe nahezu gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus
der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit,
festgelegt (11 Klassen, plus 2 Klassen wegen der
Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse an der
Schlossbachschule = 14 Eingangsklassen).
Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
(Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 KGS Engelsbachschule
Schulname Schulart
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 54 54 51 Nein
Engelsbachschule* KGS 2 4 ja 104 53 61 114 48 Nein
Finkenhofschule* GGS 2 2 nein 56 0 49 49 29 Nein
Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 53 53 49 Nein
Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 118 118 112 Ja
GESAMT 11 14 376 53 335 388 289Seite 10 von 19
Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung. Die Schulneulinge verteilen sich
aufgrund der Jahrgangsmischung auf 4 Klassen. Sie hat
insgesamt 61 Neuanmeldungen, davon 48 von wohnsitznahen
Kindern. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind in den
Eingangsklassen rechnerisch auch jene 53 Schüler*innen zu
berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im
Schuljahr 2022/23 weiterhin Eingangsklassen besuchen
werden. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die
Aufnahmekapazität auf 104 festgelegt. Die Schule kann
danach 51 neue Schüler*innen und somit alle angemeldeten
wohnsitznahen Kinder aufnehmen.
Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie
Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum oder an der
im Einzugsbereich liegenden GGS Waldschule aufgenommen
werden.
 GGS Finkenhofschule
Die zweizügige Schule könnte bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang wurden 49 Kinder
angemeldet. Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Stadtbezirk Hardtberg verwendet
werden (z.B. Rochusschule).
 KGS Schlossbachschule
Die dreizügige Grundschule kann 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Aktuell liegen 112
Neuanmeldungen wohnsitznaher Kinder vor.
Derzeit werden 16 Klassen beschult. Die Schlossbachschule
wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier
Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2022/23
räumlich im Bestand abgebildet werden.
In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die
Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter
der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch
keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im
vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale
Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und
durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS-
Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden.
Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die
zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine
Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau
der Schule präjudiziere.
Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug
genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand voraussichtlich
die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog.
Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei
den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend
überschritten werden wird, kann die Verwaltung den
dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch
angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen
Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auchSeite 11 von 19
langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von
einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann
(siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung
Schulentwicklungsplan Grundschulen).
Der Anmeldeüberhang von 8 wohnsitznahen Kindern kann im
Schulbezugsraum sowie durch die im Einzugsbereich liegende
GGS Waldschule aufgefangen werden.
2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West
Im Schulbezugsraum liegen 234 neue Anmeldungen vor, davon 214
von wohnortnahen Kindern. 11 Kinder im Schulbezugsraum sind
bislang noch nicht angemeldet worden
9 Eingangsklassen werden gebildet, in die 249 Kindern
aufgenommen werden können. Im Schulbezugsraum stehen damit
ausreichend Plätze zur Verfügung.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West
(Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 KGS Rochusschule
Die dreizügige Schule kann bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
85 Kindern vor, davon 82 wohnsitznahe. Der
Anmeldeüberhang kann durch freie Plätze im
Schulbezugsraum kompensiert werden, insbesondere an der
KGS Laurentiusschule.
2.6 Stadtbezirk Bonn
2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord
Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 319 Anmeldungen vor, davon
247 von wohnortnahen Kindern. 16 Kinder im Schulbezugsraum
sind bislang noch nicht angemeldet worden.
13 Eingangsklassen werden gebildet, in die 347 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 335 Kinder kann damit im Schulbezugsraum
gedeckt werden.
Schulname Schulart
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Laurentiusschule KGS 2 2 nein 56 0 47 47 35 Nein
Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 51 Nein
Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 46 46 46 Nein
Rochusschule* KGS 3 3 nein 81 0 85 85 82 Ja
GESAMT 9 9 249 0 234 234 214Seite 12 von 19
Die Eingangsklassen werden, außer an der GGS Peter-Klein-
Straße, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord
(Anmerkung: 16 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 KGS Bernhardschule
Die vierzügige Schule kann bis zu 104 Kinder in vier
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang wurden 105
wohnsitznahe Kinder angemeldet. Anmeldeüberhänge können
im Schulbezugsraum, aufgrund der räumlichen Nähe
insbesondere an der GGS Jahnschule sowie der KGS
Buschdorf aufgefangen werden.
 KGS Buschdorf
An der zweizügigen Schule können 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 48
Kinder angemeldet, davon 39 wohnsitznahe. Freie Plätze
können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im
Schulbezugsraum verwendet werden.
 GGS Jahnschule
An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 48
Kinder angemeldet, davon 40 wohnsitznahe. Freie Plätze
können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im
Schulbezugsraum verwendet werden.
 GGS Karlschule
An der zweizügigen Schule können 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 29
Kinder angemeldet. Freie Kapazitäten können zum Ausgleich
von Anmeldeüberhängen genutzt werden, insbesondere die der
im Einzugsbereich liegenden KGS Marien-Nordschule.
 GGS Peter-Klein-Straße
Die GGS Peter-Klein-Straße wird zu einer dreizügigen
Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus
dann jährlich bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen
aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen
und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr
2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt.
Das bestehende Provisorium ist für eine Beschulung von bis
zu 10 Klassen ausgelegt, insofern könnte die Schule
grundsätzlich bis zu 75 Kinder in drei Klasen aufnehmen.
Zum Schuljahr 2022/23 wurden 77 Kinder angemeldet, davon
42 wohnortnahe. Die GGS Carl-Schurz-Schule ist für die
Schulname Schulart
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Bernhardschule* KGS 4 4 nein 104 0 117 117 105 Ja
Buschdorf* KGS 2 2 nein 56 0 48 48 39 Nein
Jahnschule* GGS 3 3 nein 81 0 48 48 40 Nein
Karlschule* GGS 2 2 nein 56 0 29 29 21 Nein
Peter-Klein-Straße* GGS 3 2 nein 50 0 77 77 42 Nein
GESAMT 14 13 347 0 319 319 247Seite 13 von 19
überwiegende Mehrheit der wohnortfern angemeldeten Kinder
die wohnortnächste Schule, an der Schule stehen
ausreichend Platzkapazitäten zur Verfügung.
Somit werden zwei Eingangsklassen eingerichtet, mit denen
allen wohnortnahen Kindern ein Platz angeboten werden
kann, zumal der Platz bzw. die Raumkapazität für eine
dritte Eingangsklasse (10. Klasse insgesamt) aller
Voraussicht nach in den kommenden Jahren benötigt wird, in
denen von steigenden Anmeldezahlen ausgegangen wird.
2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch
Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 160 neue Anmeldungen
vor, davon 155 von wohnsitznahen Kindern. 12 Kinder im
Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 360
Kinder verbleiben in den bereits gebildeten Eingangsklassen.
22 Eingangsklassen werden gebildet, in die 550 Kinder
aufgenommen werden können. Der Bedarf von 534 Plätzen kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus
der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS
Elsa-Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (8, plus 2 aufgrund der
Jahrgangsmischung an der EGS Elsa-Paulus-Schule, plus 12
aufgrund der Jahrgangsmischung an der Carl-Schurz-Schule= 22
Eingangsklassen).
Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch
(Anmerkung: 12 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 GGS Carl-Schurz-Schule
Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige
Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 56
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch 287 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2022/23 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität
wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16
festgelegt.
Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum genutzt werden.
Schulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 287 56 343 52 Nein
Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 4 ja 100 73 42 115 42 Ja
Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 62 62 61 Ja
GESAMT 8 22 550 360 160 520 155Seite 14 von 19
 EGS Elsa-Brändström-Schule
An der zweizügigen Schule wurden die Klassenfrequenz auf
25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem
Schuljahr 2022/23 jahrgangsübergreifend organisiert. Die
Schule kann damit in vier Eingangsklassen 100 Kinder
aufnehmen.
Bislang wurden 42 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben
sind 73 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2022/23 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden.
Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität
nicht alle wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden.
Überhänge können durch freie Kapazitäten anderer Schulen
im Schulbezugsraum kompensiert werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet
werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf
einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe
decken zu können.
Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort
tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase
zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme
des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach
Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse
möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen
werden könnten.
 KGS Paulusschule
An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze
der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den
Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich
auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen
werden. Bislang liegen Anmeldungen von 61 wohnsitznahen
Kindern vor.
Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule oder
der nächstgelegenen KGS in Buschdorf aufgenommen werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden,
um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen
OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu
können.
Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort
tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase
zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme
des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach
Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich
wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden
könnten.
2.6.3 Schulbezugsraum Bonn WestSeite 15 von 19
Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 149 neue Anmeldungen vor,
davon 125 von wohnsitznahen Kindern. 178 Kinder verbleiben in
den Eingangsklassen. 17 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang
noch nicht angemeldet worden.
13 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 329 Kinder aufgenommen werden
können.
Der Platzbedarf für 341 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder
kann damit im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden.
12 Kinder wurden angemeldet, deren wohnortnächste Schulen in
anderen Schulbezugsräumen liegen und die für wohnortnahe
Kinder noch freie Platzkapazitäten aufweisen.
Würden in Bonn West vorrangig diejenigen Neuanmeldungen
berücksichtigt, deren wohnsitznahe Grundschulen im
Schulbezugsraum liegen, könnten die Platzbedarfe gedeckt
werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus
der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von
der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (6, plus 6 aufgrund der
Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 1 Eingangsklasse
an der Kettelerschule = 13 Eingangsklassen).
Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West
(Anmerkung: 17 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 GGS Kettelerschule
Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 60
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch jene 178 Kinder zu berücksichtigen, die
bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2022/23
weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Die Aufnahmekapazität wird auf 225 und die Zahl der
Eingangsklassen auf 9 festgelegt. Da die Kettelerschule
insgesamt 58 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat,
kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht
vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge
können insbesondere durch die GGS Matthias-Claudius-
Schule sowie durch andere Schulen im Einzugsbereich
(z.B. KGS Laurentiusschule) aufgefangen werden (s.u.).
 GGS Matthias-Claudius-Schule
Schulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Kettelerschule* GGS 2 9 ja 225 178 60 238 58 Ja
Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 86 86 67 Nein
GESAMT 6 13 329 178 146 324 125Seite 16 von 19
Die vierzügige Schule kann 104 Kinder in vier
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen 86 neue
Anmeldungen vor, davon 67 von wohnortnahen Kindern. Freie
Plätze können zur Kompensation des Anmeldeüberhangs an der
GGS Kettelerschule verwendet werden.
2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt
Im Schulbezugsraum liegen 287 neue Anmeldungen vor, davon 234
von wohnortnahen Kindern. 154 bereits eingeschulte Kinder
verbleiben in den Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum
Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden.
16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 422 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 448 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder
kann im Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten
nicht gedeckt werden.
22 Kinder wurden angemeldet, deren wohnortnächste Schulen
nicht im Schulbezugsraum liegen. Würden vorrangig diejenigen
Neuanmeldungen berücksichtigt, deren wohnsitznahe Grundschulen
im Schulbezugsraum Innenstadt liegen, könnten die Platzbedarfe
nahezu gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus
der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der
Münsterschule = 16 Eingangsklassen).
Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt
(Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 KGS Marien-/Nordschule
Die vierzügige Grundschule kann bis zu 110 Kinder in den
Eingangsklassen aufnehmen (81 Kinder an der
Marienschule, 29 Kinder an der Nordschule). Der
Anmeldeüberhang kann durch Grundschulen mit freien
Platzkapazitäten aufgefangen werden, insbesondere durch
die nahegelegene und im Einzugsbereich befindliche GGS
Karlschule.
 GGS Michaelschule
Die zweizügige Schule bietet in zwei Eingangsklassen
Platz für 56 Kinder. Bislang wurden 49 wohnsitznahe Kinder
Schulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Marien-/Nordschule* KGS 4 4 nein 110 0 129 129 128 Ja
Michaelschule* GGS 2 2 nein 56 0 59 59 49 Nein
Münsterschule* GGS 2 8 ja 200 154 57 211 43 Nein
Stiftschule* GGS 2 2 nein 56 0 42 42 14 Nein
GESAMT 10 16 422 154 287 441 234Seite 17 von 19
angemeldet. Alle wohnsitznahen Kinder können damit
aufgenommen werden. Überhänge durch wohnsitzferne Kinder
können im Schulbezugsraum aufgefangen werden.
 GGS Münsterschule
Die GGS Münsterschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4. Demnach wird
die Zahl der Eingangsklassen auf acht und die
Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Die GGS
Münsterschule hat insgesamt 57 Neuanmeldungen, davon 43
wohnortnahe Kinder. Neben den neu einzuschulenden
Kindern sind bei jahrgangsgemischten Klassen auch jene
zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im
Schuljahr 2022/23 weiterhin Eingangsklassen besuchen
werden. 154 Kinder werden zum nächsten Schuljahr
weiterhin in Eingangsklassen beschult. Da sich insgesamt
nur 43 wohnortnahe Kinder angemeldet haben, kann einer
wohnortnahen Beschulung Rechnung getragen werden.
 GGS Stiftsschule
Die zweizügige Schule kann 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang wurden 42 Kinder
angemeldet. Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum genutzt werden.
2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd
Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 321 neue Anmeldungen vor,
davon 253 von wohnsitznahen Kindern. 324 bereits eingeschulte
Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 5 Kinder im
Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden.
26 Eingangsklassen werden gebildet, in die 676 Kinder
aufgenommen werden.
Der Platzbedarf für 650 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder
kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus
den Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der
Nikolausschule und der Till-Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer
2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt (13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an
Montessori, Nikolaus und Till-Eulenspiegel = 26
Eingangsklassen).Seite 18 von 19
Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd
(Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021).
*Erläuterung:
 GGS Montessorischule
Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem
Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300
Kinder. Bislang wurden 67 Kinder angemeldet, davon 40
wohnortnahe. Mit den 207 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten
Kinder aufgenommen werden.
Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen
im Einzugsbereich genutzt werden (z.B. an der
Bodelschwingh-Schule).
 KGS Nikolausschule
Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2
kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen.
Mit den 56 Kindern, die in den Eingangsklassen
verbleiben, können alle 43 neu angemeldeten Kinder
aufgenommen werden.
 GGS Till-Eulenspiegel-Schule
Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung kann
bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit
den 61 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben,
kann zum Schuljahr 2022/23 eine wohnortnahe Beschulung
auch unter Ausschöpfung der Bandbreite der
Klassenfrequenz bis 29 Kinder (max. 4*29=116 Kinder)
nicht sichergestellt werden. Anmeldeüberhänge können im
Schulbezugsraum durch die GGS Waldschule oder die
nahegelegene KGS Nikolausschule aufgefangen werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche
Festlegung der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche
Veränderung der bislang festgelegten Zügigkeit
präjudiziert.
Schulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2022/23
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 54 54 49 Nein
Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 54 54 42 Nein
Montessorischule* GGS 3 12 ja 300 207 67 274 40 Nein
Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 56 43 99 42 Nein
Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 61 61 122 61 Ja
Waldschule* GGS 2 2 nein 56 0 42 42 19 Nein
GESAMT 13 26 676 324 321 645 253Seite 19 von 19

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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de