220087 · Beschlussvorlage
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023
Kerndaten
- Nummer
- 220087
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220087 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023 Beratungsfolge Schulausschuss 20.01.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Gemäß § 6a Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetzes NRW berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Aufgrund des intensiven Abstimmungsprozesses mit den Schulen hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. Auswertung der im Rahmen des Anmeldeverfahrens für die Grundschulen erhobenen Daten kann die Vorlage erst jetzt vorgelegt werden. Die Vorlage muss den Rat in seiner Sitzung am 10.02.2022 erreichen, da sonst das notwendig erforderliche Lehrpersonal seitens der Bezirksregierung Köln nicht voll umfänglich zur Verfügung gestellt werden kann. Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2022/23 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der Eingangsklassen auf insgesamt 176 fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entsprechend der in der Anlage dargestellten Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6. 2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS-Nr.1410479). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik wird darüber dann nachlaufend informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsichtigte Festlegung zu informieren.Seite 1 von 19 Seite 2 Anlage/n 1 Anlage zu Ds-Nr 220087 (öffentlich)Seite 2 von 19 Anlage zu Ds.-Nr.: 220087 Begründung 1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden. Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt. 2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2022/23 Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert. Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten: 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl 2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulstandorte. 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1. Für das Schuljahr 2022/23 lagen zum Stichtag (07.12.2021) 3.242 Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.216 Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommendenSeite 3 von 19 Schuljahr jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 135 Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.593, womit sich für das Schuljahr 2022/23 eine kommunale Klassenrichtzahl von 1982 ergibt. D.h. konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 198 Eingangsklassen bilden dürfte. 2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen Grundschulen Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbildungswerte maßgeblich: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden. Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe dargelegt. 1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4. 2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert. Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.593. 4.593 geteilt durch 23 entspricht 199,70. 199,70 abgerundet und um eins vermindert ergibt 198. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2022/23 beträgt also 198.Seite 4 von 19 2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beuel Süd-Ost) 2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 288 neue Anmeldungen vor, davon 267 von wohnsitznahen Kindern. 7 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet. Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 295 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord (Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand:7.12.2021). *Erläuterung: GGS Adelheidisschule Die GGS Adelheidisschule ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 86 wohnsitznahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnortnaher Kinder können durch freie Platzkapazitäten im selben Schulbezugsraum an der GGS Paul-Gerhardt-Schule aufgefangen werden. GGS Arnold-von-Wied-Schule Die zweizügige Grundschule kann 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 56 wohnsitznahen Kindern vor. Damit kann allen wohnsitznahen Kindern ein Platz angeboten werden. KGS Josefschule Die dreizügige Grundschule kann 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 85 wohnsitznahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnortnaher Kinder können durch freie Platzkapazitäten im selben Schulbezugsraum an der GGS Paul-Gerhardt-Schule aufgefangen werden. GGS Paul-Gerhardt-Schule Die dreizügige Grundschule kann bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 49 Kindern vor. Drei Eingangsklassen werden eingerichtet, um Anmeldeüberhänge anderer Grundschulen im Schulbezugsraum kompensieren zu können. Schulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Adelheidisschule* GGS 3 3 nein 81 0 88 88 86 Ja Arnold-von-Wied-Schule* GGS 2 2 nein 56 0 63 63 56 Nein Josefschule* KGS 3 3 nein 81 0 88 88 85 Ja Paul-Gerhardt-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 49 49 40 Nein GESAMT 11 11 299 0 288 288 267Seite 5 von 19 2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost Insgesamt liegen 377 neue Anmeldungen vor, davon 277 von wohnsitznahen Kindern. 15 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 428 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 392 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost (Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: GGS Ennertschule Die dreizügige GGS Ennertschule kann bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 70 Kindern vor. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen an anderen Schulen im Schulbezugsraum genutzt werden. KGS Holzlar Die dreizügige KGS Holzlar könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 60 Kindern vor. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen an anderen Schulen im Schulbezugsraum genutzt werden, insbesondere an der GGS Marktschule. GGS Marktschule Die vierzügige GGS Marktschule könnte bis zu 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Allen bislang angemeldeten 70 wohnsitznahen Kindern kann ein Platz angeboten werden. Anmeldeüberhänge durch wohnsitzferne Kinder können insbesondere durch freie Plätze an der KGS Holzlar aufgefangen werden. GGS Om Berg Die dreizügige GGS Om Berg könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 66 Kindern vor. Durch die freien Plätze können Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum aufgefangen werden. Schulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Ennertschule* GGS 3 3 nein 81 0 70 70 60 Nein Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 75 75 63 Nein Holzlar* KGS 3 3 nein 81 0 60 60 56 Nein Marktschule* GGS 4 4 nein 104 0 106 106 70 Nein Om Berg* GGS 3 3 nein 81 0 66 66 28 Nein GESAMT 16 16 428 0 377 377 277Seite 6 von 19 2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd) 2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord 453 neue Anmeldungen vor, davon 384 von wohnsitznahen Kindern. 147 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 18 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 23 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 611 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 618 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden. Für alle am jeweiligen Schulstandort wohnsitzfern angemeldeten Kinder befindet sich eine wohnortnächste Schule im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord. Anmeldeüberhänge können durch freie Kapazitäten an Schulen angrenzender Schulbezugsräume und/oder im Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum mit Ausnahme der KGS Beethovenschule sowie der GGS Gotenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (15 Klassen, plus 1 Klasse an der Beethovenschule, plus 1 Klasse an der Gotenschule, plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der Paul-Klee-Schule = 23 Eingangsklassen). Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord (Anmerkung: 18 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: KGS Beethovenschule Die KGS Beethovenschule ist eine zweizügige Grundschule und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum sowie fehlender räumlicher Kapazitäten zur Bildung von zusätzlichen Eingangsklassen an anderen Schulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Beethovenschule* KGS 2 3 nein 81 0 65 65 47 Nein Bodelschwingh-Schule* EGS 3 3 nein 81 0 96 96 94 Ja Burgschule* KGS 2 2 nein 56 0 61 61 57 Ja Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 51 51 44 Nein Gotenschule* GGS 2 3 nein 81 0 74 74 58 Nein Paul-Klee-Schule* GGS 2 8 ja 200 147 63 210 47 Nein Servatiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 43 43 37 Nein GESAMT 15 23 611 147 453 600 384Seite 7 von 19 Schulstandorten wird aufgrund der vorhandenen noch akzeptablen räumlichen Kapazitäten, insbesondere der im Vergleich relativ großen Tagesräume, an der Beethovenschule ausnahmsweise eine zusätzliche Eingangsklasse eingerichtet, so dass die Aufnahmekapazität bei insgesamt 81 Kindern liegt. EGS Bodelschwingh-Schule An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 94 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum insbesondere an der KGS Beethovenschule, der KGS Servatiusschule sowie auch an der im Einzugsbereich liegenden GGS Montessorischule aufgefangen werden. KGS Burgschule Die zweizügige Burgschule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 57 wohnsitznahen Kindern vor. Eine Kompensation des Anmeldeüberhanges kann über freie Plätze im Schulbezugsraum sowie aufgrund der räumlichen Nähe auch im angrenzenden Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd an der GGS Robert-Koch-Schule erfolgen. GGS Gotenschule Die nach der grundsätzlichen Festlegung eigentlich zweizügig geführte Grundschule könnte danach bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen bislang 74 Anmeldungen vor, davon 58 wohnortnahe. Aufgrund von 18 noch nicht angemeldeten Kindern in Bad Godesberg Nord ist an dieser Schule die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse interessengerecht, zumal die Gotenschule drei Klassen des 4. Jahrgangs abgeben wird und somit zum Schuljahr 2022/23 3 Eingangsklassen räumlich abgebildet werden können. Darüber hinaus ist an Gotenschule der Ausbau um einen weiteren Zug sowie ein Ausbau der OGS-Infrastruktur geplant ist (siehe DS-Nr. 1610614EB18), der sich derzeit in der Umsetzung befindet. Nach Abschluss der entsprechenden Maßnahmen wird die Schule grundsätzlich 3 zügig geführt werden. GGS Paul-Klee-Schule An der zweizügigen Grundschule können 200 Kinder in acht jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden. Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle berücksichtigt werden. KGS Servatiusschule Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 43 Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum.Seite 8 von 19 2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd Insgesamt liegen 322 neue Anmeldungen vor, davon 278 von wohnsitznahen Kindern. 20 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang noch nicht angemeldet. Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 342 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Heiderhof, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd (Anmerkung: 20 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: KGS Am Domhof Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 84 wohnortnahen Kindern vor. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden, insbesondere an der KGS Lyngsbergschule. KGS Lyngsbergschule An der zweizügigen Schule können bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 40 Anmeldungen vor. Freie Plätze können als Kompensation für Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden, insbesondere an der KGS Am Domhof. GGS Heiderhof Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 65 Anmeldungen vor, davon 59 von wohnortnahen Kindern. Um eine ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu gewährleisten, ist an diesem Standort die Bildung einer dritten Eingangsklasse nötig. Die Schule wird drei Klassen des Schuljahres 4 abgeben, eine zusätzliche Eingangsklasse kann somit räumlich im Bestand sichergestellt werden. GGS Robert-Koch-Schule Schulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Anzahl ab- gehender 4. Klassen Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 97 97 84 Ja 3 Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 33 Nein 2 Heiderhof* GGS 2 3 nein 81 0 65 65 59 Nein 3 Lyngsbergschule* KGS 2 2 nein 56 0 40 40 39 Nein 2 Robert-Koch-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 70 70 63 Nein 2 GESAMT 12 13 355 0 322 322 278 12Seite 9 von 19 Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 70 Anmeldungen vor, davon von 63 wohnortnahen Kindern. Die Schule kann damit Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd sowie angrenzender Schulbezugsräume ausgleichen. 2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West) 2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst Im Schulbezugsraum liegen 335 neue Anmeldungen vor, davon 289 von wohnsitznahen Kindern. 53 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte 376 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 395 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Kapazitäten an Schulen angrenzender Schulbezugsräume und/oder im Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert werden. 15 Kinder wurden angemeldet, deren wohnortnächste Schulen nicht im Schulbezugsraum liegen. Würden vorrangig diejenigen Neuanmeldungen berücksichtigt, deren wohnsitznahe Grundschulen im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst liegen, könnten die Platzbedarfe nahezu gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 2 Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse an der Schlossbachschule = 14 Eingangsklassen). Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst (Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: KGS Engelsbachschule Schulname Schulart Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 54 54 51 Nein Engelsbachschule* KGS 2 4 ja 104 53 61 114 48 Nein Finkenhofschule* GGS 2 2 nein 56 0 49 49 29 Nein Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 53 53 49 Nein Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 118 118 112 Ja GESAMT 11 14 376 53 335 388 289Seite 10 von 19 Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 4 Klassen. Sie hat insgesamt 61 Neuanmeldungen, davon 48 von wohnsitznahen Kindern. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind in den Eingangsklassen rechnerisch auch jene 53 Schüler*innen zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2022/23 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 104 festgelegt. Die Schule kann danach 51 neue Schüler*innen und somit alle angemeldeten wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum oder an der im Einzugsbereich liegenden GGS Waldschule aufgenommen werden. GGS Finkenhofschule Die zweizügige Schule könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang wurden 49 Kinder angemeldet. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Stadtbezirk Hardtberg verwendet werden (z.B. Rochusschule). KGS Schlossbachschule Die dreizügige Grundschule kann 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Aktuell liegen 112 Neuanmeldungen wohnsitznaher Kinder vor. Derzeit werden 16 Klassen beschult. Die Schlossbachschule wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2022/23 räumlich im Bestand abgebildet werden. In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS- Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule präjudiziere. Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand voraussichtlich die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog. Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden wird, kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auchSeite 11 von 19 langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann (siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung Schulentwicklungsplan Grundschulen). Der Anmeldeüberhang von 8 wohnsitznahen Kindern kann im Schulbezugsraum sowie durch die im Einzugsbereich liegende GGS Waldschule aufgefangen werden. 2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West Im Schulbezugsraum liegen 234 neue Anmeldungen vor, davon 214 von wohnortnahen Kindern. 11 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden 9 Eingangsklassen werden gebildet, in die 249 Kindern aufgenommen werden können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur Verfügung. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West (Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: KGS Rochusschule Die dreizügige Schule kann bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 85 Kindern vor, davon 82 wohnsitznahe. Der Anmeldeüberhang kann durch freie Plätze im Schulbezugsraum kompensiert werden, insbesondere an der KGS Laurentiusschule. 2.6 Stadtbezirk Bonn 2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 319 Anmeldungen vor, davon 247 von wohnortnahen Kindern. 16 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 13 Eingangsklassen werden gebildet, in die 347 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 335 Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Schulname Schulart Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Laurentiusschule KGS 2 2 nein 56 0 47 47 35 Nein Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 51 Nein Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 46 46 46 Nein Rochusschule* KGS 3 3 nein 81 0 85 85 82 Ja GESAMT 9 9 249 0 234 234 214Seite 12 von 19 Die Eingangsklassen werden, außer an der GGS Peter-Klein- Straße, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord (Anmerkung: 16 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: KGS Bernhardschule Die vierzügige Schule kann bis zu 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Bislang wurden 105 wohnsitznahe Kinder angemeldet. Anmeldeüberhänge können im Schulbezugsraum, aufgrund der räumlichen Nähe insbesondere an der GGS Jahnschule sowie der KGS Buschdorf aufgefangen werden. KGS Buschdorf An der zweizügigen Schule können 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 48 Kinder angemeldet, davon 39 wohnsitznahe. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum verwendet werden. GGS Jahnschule An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 48 Kinder angemeldet, davon 40 wohnsitznahe. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum verwendet werden. GGS Karlschule An der zweizügigen Schule können 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 29 Kinder angemeldet. Freie Kapazitäten können zum Ausgleich von Anmeldeüberhängen genutzt werden, insbesondere die der im Einzugsbereich liegenden KGS Marien-Nordschule. GGS Peter-Klein-Straße Die GGS Peter-Klein-Straße wird zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus dann jährlich bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Das bestehende Provisorium ist für eine Beschulung von bis zu 10 Klassen ausgelegt, insofern könnte die Schule grundsätzlich bis zu 75 Kinder in drei Klasen aufnehmen. Zum Schuljahr 2022/23 wurden 77 Kinder angemeldet, davon 42 wohnortnahe. Die GGS Carl-Schurz-Schule ist für die Schulname Schulart Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Bernhardschule* KGS 4 4 nein 104 0 117 117 105 Ja Buschdorf* KGS 2 2 nein 56 0 48 48 39 Nein Jahnschule* GGS 3 3 nein 81 0 48 48 40 Nein Karlschule* GGS 2 2 nein 56 0 29 29 21 Nein Peter-Klein-Straße* GGS 3 2 nein 50 0 77 77 42 Nein GESAMT 14 13 347 0 319 319 247Seite 13 von 19 überwiegende Mehrheit der wohnortfern angemeldeten Kinder die wohnortnächste Schule, an der Schule stehen ausreichend Platzkapazitäten zur Verfügung. Somit werden zwei Eingangsklassen eingerichtet, mit denen allen wohnortnahen Kindern ein Platz angeboten werden kann, zumal der Platz bzw. die Raumkapazität für eine dritte Eingangsklasse (10. Klasse insgesamt) aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren benötigt wird, in denen von steigenden Anmeldezahlen ausgegangen wird. 2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 160 neue Anmeldungen vor, davon 155 von wohnsitznahen Kindern. 12 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 360 Kinder verbleiben in den bereits gebildeten Eingangsklassen. 22 Eingangsklassen werden gebildet, in die 550 Kinder aufgenommen werden können. Der Bedarf von 534 Plätzen kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa-Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (8, plus 2 aufgrund der Jahrgangsmischung an der EGS Elsa-Paulus-Schule, plus 12 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Carl-Schurz-Schule= 22 Eingangsklassen). Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch (Anmerkung: 12 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: GGS Carl-Schurz-Schule Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 56 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch 287 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2022/23 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16 festgelegt. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum genutzt werden. Schulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 287 56 343 52 Nein Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 4 ja 100 73 42 115 42 Ja Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 62 62 61 Ja GESAMT 8 22 550 360 160 520 155Seite 14 von 19 EGS Elsa-Brändström-Schule An der zweizügigen Schule wurden die Klassenfrequenz auf 25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2022/23 jahrgangsübergreifend organisiert. Die Schule kann damit in vier Eingangsklassen 100 Kinder aufnehmen. Bislang wurden 42 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben sind 73 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2022/23 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität nicht alle wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden. Überhänge können durch freie Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum kompensiert werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden könnten. KGS Paulusschule An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 61 wohnsitznahen Kindern vor. Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule oder der nächstgelegenen KGS in Buschdorf aufgenommen werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden könnten. 2.6.3 Schulbezugsraum Bonn WestSeite 15 von 19 Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 149 neue Anmeldungen vor, davon 125 von wohnsitznahen Kindern. 178 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 17 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 13 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 329 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 341 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum nicht gedeckt werden. 12 Kinder wurden angemeldet, deren wohnortnächste Schulen in anderen Schulbezugsräumen liegen und die für wohnortnahe Kinder noch freie Platzkapazitäten aufweisen. Würden in Bonn West vorrangig diejenigen Neuanmeldungen berücksichtigt, deren wohnsitznahe Grundschulen im Schulbezugsraum liegen, könnten die Platzbedarfe gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (6, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 1 Eingangsklasse an der Kettelerschule = 13 Eingangsklassen). Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West (Anmerkung: 17 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: GGS Kettelerschule Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 60 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 178 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2022/23 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 225 und die Zahl der Eingangsklassen auf 9 festgelegt. Da die Kettelerschule insgesamt 58 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat, kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge können insbesondere durch die GGS Matthias-Claudius- Schule sowie durch andere Schulen im Einzugsbereich (z.B. KGS Laurentiusschule) aufgefangen werden (s.u.). GGS Matthias-Claudius-Schule Schulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Kettelerschule* GGS 2 9 ja 225 178 60 238 58 Ja Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 86 86 67 Nein GESAMT 6 13 329 178 146 324 125Seite 16 von 19 Die vierzügige Schule kann 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen 86 neue Anmeldungen vor, davon 67 von wohnortnahen Kindern. Freie Plätze können zur Kompensation des Anmeldeüberhangs an der GGS Kettelerschule verwendet werden. 2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt Im Schulbezugsraum liegen 287 neue Anmeldungen vor, davon 234 von wohnortnahen Kindern. 154 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. 16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 422 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 448 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten nicht gedeckt werden. 22 Kinder wurden angemeldet, deren wohnortnächste Schulen nicht im Schulbezugsraum liegen. Würden vorrangig diejenigen Neuanmeldungen berücksichtigt, deren wohnsitznahe Grundschulen im Schulbezugsraum Innenstadt liegen, könnten die Platzbedarfe nahezu gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16 Eingangsklassen). Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt (Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: KGS Marien-/Nordschule Die vierzügige Grundschule kann bis zu 110 Kinder in den Eingangsklassen aufnehmen (81 Kinder an der Marienschule, 29 Kinder an der Nordschule). Der Anmeldeüberhang kann durch Grundschulen mit freien Platzkapazitäten aufgefangen werden, insbesondere durch die nahegelegene und im Einzugsbereich befindliche GGS Karlschule. GGS Michaelschule Die zweizügige Schule bietet in zwei Eingangsklassen Platz für 56 Kinder. Bislang wurden 49 wohnsitznahe Kinder Schulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Marien-/Nordschule* KGS 4 4 nein 110 0 129 129 128 Ja Michaelschule* GGS 2 2 nein 56 0 59 59 49 Nein Münsterschule* GGS 2 8 ja 200 154 57 211 43 Nein Stiftschule* GGS 2 2 nein 56 0 42 42 14 Nein GESAMT 10 16 422 154 287 441 234Seite 17 von 19 angemeldet. Alle wohnsitznahen Kinder können damit aufgenommen werden. Überhänge durch wohnsitzferne Kinder können im Schulbezugsraum aufgefangen werden. GGS Münsterschule Die GGS Münsterschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4. Demnach wird die Zahl der Eingangsklassen auf acht und die Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Die GGS Münsterschule hat insgesamt 57 Neuanmeldungen, davon 43 wohnortnahe Kinder. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind bei jahrgangsgemischten Klassen auch jene zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2022/23 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. 154 Kinder werden zum nächsten Schuljahr weiterhin in Eingangsklassen beschult. Da sich insgesamt nur 43 wohnortnahe Kinder angemeldet haben, kann einer wohnortnahen Beschulung Rechnung getragen werden. GGS Stiftsschule Die zweizügige Schule kann 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang wurden 42 Kinder angemeldet. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum genutzt werden. 2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 321 neue Anmeldungen vor, davon 253 von wohnsitznahen Kindern. 324 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 5 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 26 Eingangsklassen werden gebildet, in die 676 Kinder aufgenommen werden. Der Platzbedarf für 650 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der Till-Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und Till-Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen).Seite 18 von 19 Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd (Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 07.12.2021). *Erläuterung: GGS Montessorischule Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300 Kinder. Bislang wurden 67 Kinder angemeldet, davon 40 wohnortnahe. Mit den 207 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen im Einzugsbereich genutzt werden (z.B. an der Bodelschwingh-Schule). KGS Nikolausschule Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2 kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 56 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle 43 neu angemeldeten Kinder aufgenommen werden. GGS Till-Eulenspiegel-Schule Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 61 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, kann zum Schuljahr 2022/23 eine wohnortnahe Beschulung auch unter Ausschöpfung der Bandbreite der Klassenfrequenz bis 29 Kinder (max. 4*29=116 Kinder) nicht sichergestellt werden. Anmeldeüberhänge können im Schulbezugsraum durch die GGS Waldschule oder die nahegelegene KGS Nikolausschule aufgefangen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert. Schulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2022/23 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 54 54 49 Nein Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 54 54 42 Nein Montessorischule* GGS 3 12 ja 300 207 67 274 40 Nein Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 56 43 99 42 Nein Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 61 61 122 61 Ja Waldschule* GGS 2 2 nein 56 0 42 42 19 Nein GESAMT 13 26 676 324 321 645 253Seite 19 von 19
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