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220051-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf

Nummer
220051-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 09.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220051 Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220051-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau
der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer
Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und
Brücke in Bonn-Buschdorf
Beratungsfolge
Baumkommission 07.03.2022 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 09.03.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wurde gebeten, unter verschiedenen Aspekten die
Ausführungsplanung zu untersuchen. Zu den untersuchten Punkten wird im
Einzelnen wie folgt Stellung genommen:
Zum betroffenen Baum
Bei dem betreffenden Baum handelt es sich um eine Sommer-Linde (Tilia
platyphyllos). Sie ist 8-stämmig, weshalb bei der Angabe des Stammumfangs
zu berücksichtigen ist, dass sich dieser aus der Addition der
Einzelstammumfänge ergibt, die zwischen 48 und 94 cm liegen. Auch wenn der
Baum nicht ausgesprochen klein ist, suggeriert die Summe dieser
Einzelumfänge doch eine Größe, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Der
Kronendurchmesser beträgt ca. 13 m, die Höhe ca. 18 m.
Der ursprünglich an dieser Stelle stehende Baum wurde vor ca. 30 Jahren
gefällt, ein Roden oder Fräsen des Wurzelstocks wurde nicht vorgenommen.
Bei den acht Teilstämmen handelt es sich also um durchgewachsene
Stockausschläge eines gefällten Baumes. Die Stämmlinge sind am Stammfuß
untereinander als sogenannte V-Zwiesel angebunden. Mit zunehmendem
Dickenwachstum der Teilstämme drücken sich diese auseinander. Daher
neigen solche Stammkonstruktionen zum Auseinanderbrechen. Verstärkt wird
dieses Problem dadurch, dass in der Mitte mehrerer solcher Zwiesel oft
Niederschlagswasser stehen bleibt und zu Fäulnis führt. Auch im weiteren
Stammverlauf befinden sich weitere Astscheitelpunkte, die ebenfalls als V-
Zwiesel ausgebildet sind und dort mittelfristig ähnliche Probleme entwickeln
werden, wie jetzt schon am Stammfuß. Bei einem solchen Stamm- und
Kronenaufbau besteht ein erhöhtes Risiko der Bruchgefahr von Kronenteilen
oder des Auseinanderbrechens des Baumes an der Basis. Der Zustand des
Baumes wird aus diesen Gründen derzeit mit noch ausreichend bewertet.Seite 1 von 3
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Linden können tatsächlich sehr alt werden. In unmittelbarer Nachbarschaft
stehen auf privatem Grundstück solche großen Linden, die eine prachtvolle
Erscheinung haben. Bei der von der Tiefbaumaßnahme betroffenen Linde kann
von einer hohen Lebenserwartung keinesfalls ausgegangen werden, auch
wenn Prognosen an dieser Stelle nicht möglich sind. Die Linde wird
insbesondere in den kommenden Jahren einen sehr hohen Kontroll- und
Pflegeaufwand erfordern.
Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoller, sich an dieser Stelle von diesem nur
eingeschränkt entwicklungsfähigen Baum zu Gunsten der geplanten
hochstämmigen Ersatzpflanzung zu trennen. Aus gestalterischer Sicht würde
sich eine solche Pflanzung als Ergänzung der benachbarten privaten
Hofbäume anbieten. Die geplanten zwei Bäume würden in 15 Jahren eine
wesentlich größere stadtklimatische Funktion haben, als dies die jetzt
mehrstämmige Linde hätte.
Zu einzelnen Fragen:
1. Weitere Verschmälerung der Straße im Bereich der Linde und
Einrichtung eines Überholverbots:
Im Bereich der Linde sowie der auf der gegenüberliegenden Straßenseite
gelegenen Bäume wurde die Fahrbahn in der Planung von den grundsätzlich
geplanten 6,00 m Fahrbahnbreite bereits auf 4,80 m reduziert. Durch diese
Maßnahme soll dem vorgesehenen Erhalt der Bäume bereits im
Planungsprozess Rechnung getragen werden, da der Abstand zwischen der
geplanten Bordanlage bzw. der Fahrbahn und den Bestandsbäumen vergrößert
wird.
Der wesentliche Begegnungsfall in diesem Abschnitt ist aufgrund des
landwirtschaftlichen Verkehrs das Begegnen von Radfahrenden und Traktoren.
Weiterhin wird der Straßenabschnitt auch durch Unterhaltungsfahrzeuge der
Pumpstation befahren. Unter Einbeziehung der erforderlichen Sicherheitsräume
ergibt sich für diesen Begegnungsfall gemäß des anzuwendenden Regelwerks
RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006) eine
erforderliche Fahrbahnbreite von 4,80 m.
Die Einrichtung eines Überholverbotes wäre nicht zweckdienlich, da der
maßgebliche Begegnungsfall weiterhin zu berücksichtigen ist.
2. Straßenausbau nur bis zum Wendehammer. (Kein Straßenausbau bis
zur Brücke):
Der vorhandene Straßenkörper weist bereits zum heutigen Zeitpunkt starke
Schädigungen auf, die neben einer Beschädigung der Asphaltschichten auch
auf einen nicht ausreichend dimensionierten oder beschädigten Unterbau
schließen lassen. Ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn, d.h. eine Erneuerung
aller Schichten des Straßenkörpers, ist daher erforderlich, um weitere
Beschädigungen der Fahrbahn und somit Beeinträchtigungen der
Verkehrssicherheit zu vermeiden. Bei einer Verkürzung des Ausbaubereiches
muss damit gerechnet werden, dass im Bereich der Linde zukünftig dennoch
Straßenbauarbeiten im Bereich der Fahrbahn erforderlich sein werden, die
dann durch die Stadt vorzunehmen wären und die für die betroffenen AnliegerSeite 2 von 3
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Erschließungsbeitragspflichten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
auslösen würden.
3. Prüfung von Einsatz von technischen Möglichkeiten, wie Wurzelbrücken
oder wurzelschonende Bodensaugung:
Wurzelbrücken besitzen für die Anwendung in öffentlichen Straßen keine
Zulassung der Bundesanstalt für Straßenbau (BAST). Auch sehen die gültigen
Normen und Richtlinien keine Anwendung von Wurzelbrücken vor. Aus den
genannten Gründen lehnt die Behörde als Straßenbaulastträger eine
Anwendung in gewidmeten Verkehrsflächen kategorisch ab, da der
Straßenbaulastträger für Personen- und Sachschäden haftbar wäre.
Ferner ist der mit dem Ausbau von Wurzelbrücken verbundene Aufwand nicht
angemessen und nicht zielführend bei Betrachtung der oben dargelegten
Gesamtsituation.
4. Prüfung von Verschmälerungsmöglichkeiten auf der gesamten Länge
Gemäß der vorliegenden Fragestellung wurden Verschmälerungsmöglichkeiten
im Verlauf des geplanten Ausbaubereiches untersucht.
Im Bereich der Pumpstation erfordert die Anfahrbarkeit und Sicherstellung einer
Wendemöglichkeit für Unterhaltungsfahrzeuge die vorgesehene Fahrbahnbreite
von 5,80 m.
Im Bereich der Linde ist eine Mindestbreite von 4,80 m zur Gewährleistung der
maßgebenden Begegnungsfälle erforderlich (siehe Punkt 1).
Die im weiteren Bereich geplante Fahrbahnbreite von 6,00 m ist erforderlich,
um das Ein- und Ausparken an den geplanten Stellplätzen zu ermöglichen. Die
Mindestfahrbahnbreite hinter Senkrechtparkplätzen beträgt gemäß
maßgebendem Regelwerk (EAR 05: Empfehlungen für die Anlagen des
ruhenden Verkehrs, Ausgabe 2005, Korrekturen 2012) 6,00 m. Im weiteren
Verlauf ergibt sich die erforderliche und geplante Fahrbahnbreite von 6,00 m
aus den Schleppkurven der Bemessungsfahrzeuge der Feuerwehr.
Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist unter Einhaltung der maßgebenden
Regelwerke nicht möglich.
5. Die Ersatzpflanzungen der Hecke werden mit heimischen
Sträuchern umgesetzt. Die Artenauswahl der Sträucher findet
insbesondere zur Bereicherung der Avifauna und Entomofauna statt:
Hierfür wird Sorge getragen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de