220051-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220051-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220051-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf Beratungsfolge Baumkommission 07.03.2022 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 09.03.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wurde gebeten, unter verschiedenen Aspekten die Ausführungsplanung zu untersuchen. Zu den untersuchten Punkten wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen: Zum betroffenen Baum Bei dem betreffenden Baum handelt es sich um eine Sommer-Linde (Tilia platyphyllos). Sie ist 8-stämmig, weshalb bei der Angabe des Stammumfangs zu berücksichtigen ist, dass sich dieser aus der Addition der Einzelstammumfänge ergibt, die zwischen 48 und 94 cm liegen. Auch wenn der Baum nicht ausgesprochen klein ist, suggeriert die Summe dieser Einzelumfänge doch eine Größe, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Der Kronendurchmesser beträgt ca. 13 m, die Höhe ca. 18 m. Der ursprünglich an dieser Stelle stehende Baum wurde vor ca. 30 Jahren gefällt, ein Roden oder Fräsen des Wurzelstocks wurde nicht vorgenommen. Bei den acht Teilstämmen handelt es sich also um durchgewachsene Stockausschläge eines gefällten Baumes. Die Stämmlinge sind am Stammfuß untereinander als sogenannte V-Zwiesel angebunden. Mit zunehmendem Dickenwachstum der Teilstämme drücken sich diese auseinander. Daher neigen solche Stammkonstruktionen zum Auseinanderbrechen. Verstärkt wird dieses Problem dadurch, dass in der Mitte mehrerer solcher Zwiesel oft Niederschlagswasser stehen bleibt und zu Fäulnis führt. Auch im weiteren Stammverlauf befinden sich weitere Astscheitelpunkte, die ebenfalls als V- Zwiesel ausgebildet sind und dort mittelfristig ähnliche Probleme entwickeln werden, wie jetzt schon am Stammfuß. Bei einem solchen Stamm- und Kronenaufbau besteht ein erhöhtes Risiko der Bruchgefahr von Kronenteilen oder des Auseinanderbrechens des Baumes an der Basis. Der Zustand des Baumes wird aus diesen Gründen derzeit mit noch ausreichend bewertet.Seite 1 von 3 Seite 2 Linden können tatsächlich sehr alt werden. In unmittelbarer Nachbarschaft stehen auf privatem Grundstück solche großen Linden, die eine prachtvolle Erscheinung haben. Bei der von der Tiefbaumaßnahme betroffenen Linde kann von einer hohen Lebenserwartung keinesfalls ausgegangen werden, auch wenn Prognosen an dieser Stelle nicht möglich sind. Die Linde wird insbesondere in den kommenden Jahren einen sehr hohen Kontroll- und Pflegeaufwand erfordern. Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoller, sich an dieser Stelle von diesem nur eingeschränkt entwicklungsfähigen Baum zu Gunsten der geplanten hochstämmigen Ersatzpflanzung zu trennen. Aus gestalterischer Sicht würde sich eine solche Pflanzung als Ergänzung der benachbarten privaten Hofbäume anbieten. Die geplanten zwei Bäume würden in 15 Jahren eine wesentlich größere stadtklimatische Funktion haben, als dies die jetzt mehrstämmige Linde hätte. Zu einzelnen Fragen: 1. Weitere Verschmälerung der Straße im Bereich der Linde und Einrichtung eines Überholverbots: Im Bereich der Linde sowie der auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegenen Bäume wurde die Fahrbahn in der Planung von den grundsätzlich geplanten 6,00 m Fahrbahnbreite bereits auf 4,80 m reduziert. Durch diese Maßnahme soll dem vorgesehenen Erhalt der Bäume bereits im Planungsprozess Rechnung getragen werden, da der Abstand zwischen der geplanten Bordanlage bzw. der Fahrbahn und den Bestandsbäumen vergrößert wird. Der wesentliche Begegnungsfall in diesem Abschnitt ist aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs das Begegnen von Radfahrenden und Traktoren. Weiterhin wird der Straßenabschnitt auch durch Unterhaltungsfahrzeuge der Pumpstation befahren. Unter Einbeziehung der erforderlichen Sicherheitsräume ergibt sich für diesen Begegnungsfall gemäß des anzuwendenden Regelwerks RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006) eine erforderliche Fahrbahnbreite von 4,80 m. Die Einrichtung eines Überholverbotes wäre nicht zweckdienlich, da der maßgebliche Begegnungsfall weiterhin zu berücksichtigen ist. 2. Straßenausbau nur bis zum Wendehammer. (Kein Straßenausbau bis zur Brücke): Der vorhandene Straßenkörper weist bereits zum heutigen Zeitpunkt starke Schädigungen auf, die neben einer Beschädigung der Asphaltschichten auch auf einen nicht ausreichend dimensionierten oder beschädigten Unterbau schließen lassen. Ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn, d.h. eine Erneuerung aller Schichten des Straßenkörpers, ist daher erforderlich, um weitere Beschädigungen der Fahrbahn und somit Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit zu vermeiden. Bei einer Verkürzung des Ausbaubereiches muss damit gerechnet werden, dass im Bereich der Linde zukünftig dennoch Straßenbauarbeiten im Bereich der Fahrbahn erforderlich sein werden, die dann durch die Stadt vorzunehmen wären und die für die betroffenen AnliegerSeite 2 von 3 Seite 3 Erschließungsbeitragspflichten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches auslösen würden. 3. Prüfung von Einsatz von technischen Möglichkeiten, wie Wurzelbrücken oder wurzelschonende Bodensaugung: Wurzelbrücken besitzen für die Anwendung in öffentlichen Straßen keine Zulassung der Bundesanstalt für Straßenbau (BAST). Auch sehen die gültigen Normen und Richtlinien keine Anwendung von Wurzelbrücken vor. Aus den genannten Gründen lehnt die Behörde als Straßenbaulastträger eine Anwendung in gewidmeten Verkehrsflächen kategorisch ab, da der Straßenbaulastträger für Personen- und Sachschäden haftbar wäre. Ferner ist der mit dem Ausbau von Wurzelbrücken verbundene Aufwand nicht angemessen und nicht zielführend bei Betrachtung der oben dargelegten Gesamtsituation. 4. Prüfung von Verschmälerungsmöglichkeiten auf der gesamten Länge Gemäß der vorliegenden Fragestellung wurden Verschmälerungsmöglichkeiten im Verlauf des geplanten Ausbaubereiches untersucht. Im Bereich der Pumpstation erfordert die Anfahrbarkeit und Sicherstellung einer Wendemöglichkeit für Unterhaltungsfahrzeuge die vorgesehene Fahrbahnbreite von 5,80 m. Im Bereich der Linde ist eine Mindestbreite von 4,80 m zur Gewährleistung der maßgebenden Begegnungsfälle erforderlich (siehe Punkt 1). Die im weiteren Bereich geplante Fahrbahnbreite von 6,00 m ist erforderlich, um das Ein- und Ausparken an den geplanten Stellplätzen zu ermöglichen. Die Mindestfahrbahnbreite hinter Senkrechtparkplätzen beträgt gemäß maßgebendem Regelwerk (EAR 05: Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs, Ausgabe 2005, Korrekturen 2012) 6,00 m. Im weiteren Verlauf ergibt sich die erforderliche und geplante Fahrbahnbreite von 6,00 m aus den Schleppkurven der Bemessungsfahrzeuge der Feuerwehr. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist unter Einhaltung der maßgebenden Regelwerke nicht möglich. 5. Die Ersatzpflanzungen der Hecke werden mit heimischen Sträuchern umgesetzt. Die Artenauswahl der Sträucher findet insbesondere zur Bereicherung der Avifauna und Entomofauna statt: Hierfür wird Sorge getragen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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