220051 · Beschlussvorlage
Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220051
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220051 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung Baumkommission 07.03.2022 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 09.03.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur erstmaligen Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss. 2. Der Fällung eines satzungsgeschützten Baumes Sommer-Linde (Tilia platyphyllos, Baum-ID 63154) wird zugestimmt. Begründung 1. Zur Erschließung des geplanten Neubauvorhabens dreier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage ist die Herstellung der Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke erforderlich. Die notwendige Erschließungsanlage soll auf Grundlage der von dem Ingenieurbüro Fischer Teamplan erstellten baureifen Planung imSeite 1 von 10 Seite 2 Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Absatz 1 des Baugesetzbuches auf Kosten der Vorhabenträgerin hergestellt werden. Die Straßenplanung entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7425-11 „Schickgasse / Buschdorfer Straße“ von 1972. Der Bebauungsplan setzt deutlich breitere öffentliche Verkehrsflächen fest, als nun tatsächlich ausgebaut werden sollen. Die geplante Straßenbreite stammt aus einer Zeit, in der verkehrstechnisch anders und aus heutiger Sicht oft zu großzügig geplant wurde. Hinsichtlich der Mobilitätswende und neuen Bedarfe an den Straßenraum entspricht der geplante Ausbau jedoch den aktuellen Anforderungen. Gemäß § 125 Abs. 3 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen nicht berührt, sofern die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und hinter den Festsetzungen zurückbleiben. Im vorliegenden Fall sieht der Bebauungsplan Nr. 7425-11 einen Ausbau der Buschdorfer Straße „entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung“ vor, zudem sind Flächen für öffentliche Stellplätze eingeplant. Die heutige Ausbauplanung berücksichtigt ebenfalls öffentliche Stellplätze entlang der Buschdorfer Straße. In Hinblick auf die Straßenbreite lässt sich feststellen, dass die Breite der Straßenfläche den heute geltenden Richtlinien entsprechen. Die Sicherheit des Verkehrs und die Sicherung der Erschließungsfunktionen sind dementsprechend auch durch den Minderausbau gesichert. Aus diesen Gründen ist aus planungsrechtlicher Sicht der vorgesehene Minderausbau mit den Grundzügen der Planung vereinbar und kann daher hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7425-11 zurückbleiben. Der Ausbau ist in Form einer Mischverkehrsfläche ohne Separationsprinzip angedacht. Dabei wird eine Fahrbahnbreite von 6,00 m so weit wie möglich ausgeführt. Aufgrund von zu erhaltendem Baumbestand und einer Pumpstation, die im weiteren Verlauf der Erschließungsstraße vorhanden sind, verringert sich der Querschnitt auf eine Breite von 4,80 m. Wegen der Befahrung durch landwirtschaftlichen Verkehr wird die Oberfläche mit einem Rechteckpflaster im Fischgrätverband und einer Stärke von 12 cm hergestellt. Die Straße soll als sog. „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Verkehrszeichen 325/326) ausgeschildert werden. Bei der Planung wurden gestalterische Aspekte (Wahl des Straßenbelags, Beleuchtungswahl, Positionierung öffentlicher Stellplätze, Grünerhalt und -gestaltung gegenüber der Toreinfahrt der Burganlage) aufgrund der Nähe zum Denkmal Buschdorfer Burg berücksichtigt. 2. Im Rahmen der Herstellung der Erschließungsstraße müssen im Böschungsbereich der Straße mehrere städtische Gehölze in der Nähe der Pumpstation und eine städtische Hecke auf der nördlichen Straßenseite entfernt werden, welche nicht dem Schutz der Baumsatzung unterfallen. Zudem wird in den statisch wirksamenSeite 2 von 10 Seite 3 Wurzelbereich einer mehrstämmigen städtischen Linde auf der nördlichen Straßenseite eingegriffen. Dieser Baum ist nach diesem Eingriff nicht mehr standsicher und muss daher für diese Baumaßnahme entfernt werden. Bei diesem Baum handelt es sich um einen satzungsgeschützen städtischen Baum (Sommer-Linde, Tilia platyphyllos, Baum-ID 63154, 8 Teilstämme mit Umfängen von 48 bis 94 cm, insgesamt 599 cm Stammumfang, Zustand befriedigend). Als Ersatz werden zwei großkronige Laubbäume in unmittelbarer Nähe zum Standort des zu fällenden Baumes in der auf die Baumaßnahme folgenden Pflanzperiode gepflanzt. Um Konflikte mit Vogelbruten und Fledermäusen und um Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden, wird die Linde vor der Fällung auf artenschutzrechtlich relevante Strukturen hin untersucht, sowie die Fällung und Rodungen von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraums der Vögel durchgeführt. Tiefbautechnisch ist eine Abgrenzung der Straße mittels Tiefbord erforderlich, um den Straßenkörper nach den Regeln der Technik ordnungsgemäß zu befestigen. Dadurch wird der verwendete Pflasterbelag seitlich gehalten und die Bordanlage wirkt als seitlicher Rahmen zum Schutz gegen Verschiebungen. Bei der Gehölzwahl der Neupflanzungen sind gebietseigene Gehölze aus der Liste „Standortheimische Gehölze und traditionelle Kulturarten in Bonn“ von der Vorhabenträgerin zu wählen. Anlage/n 1 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 2.1 APL_Blatt_Nr_1_Lageplan_Verkehrsanlagen_2 (öffentlich) 3 2.2 APL_Blatt_Nr_2_SQ_1_2 (öffentlich) 4 2.3 APL_Blatt_Nr_3_SQ_2_2 (öffentlich) 5 2.4 APL_Blatt_Nr_4_SQ_3 (öffentlich) 6 3 Anlage Straßenbau (öffentlich)Seite 3 von 10 Übersichtsplan: Straßenbaumaßnahme Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und BrückeSeite 4 von 10 Seite 5 von 10 Winkelstein 105/69/12 Mörtelbett 5 cm Ortbetonfundament C16/20; 15 cm Frostschutzschicht 0/45 40 cm 2,5 % 1:1 1:1 Betonsteinrinne 16/24/14Betonsteinrinne 16/24/14 Aufbau Fahrbahn: 12 cm Rechteckpflaster 24/16/12, Fischgrätverband, mit Läuferstein, Farbe 7742 4 cm Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2/5 44 cm Basaltschotter 0/45 60 cm Gesamtaufbau Aufbau Parkplätze/Wendefläche: 10 cm Betonsteinpflaster 20/10, L-Verband,anthrazit 4 cm Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2/5 46 cm Basaltschotter 0/45 60 cm Gesamtaufbau 5,90 5,10 12 Parkplätze/WendeflächeFahrbahn Straßenquerschnitt SQ 1 84 30 Tiefbord TB 10/30 4 cm Auftritt mit Rückenstütze C12/15Bankett an Bestand anpassen 1:1 1:1 10 60 16151515 Strom (vorh.) 50 15 25 1,15 25 60 15 10 10 10 Wasser (vorh.) Beleuchtung (gepl.) Telekom (vorh.) 15 50 16 Achse Hecke (Fremdplanung) H=1,50m Der Aufbau der Fahrbahn entspricht der Belastungsklasse Bk3,2 gemäß RStO 12; Tafel 3, Zeile 1 Der Aufbau der Stellplätze entspricht der Belastungsklasse Bk0,3 gemäß RStO 12; Tafel 3, Zeile 1 15 20 15 20 Ev2 ≥ 180 MPa Ev2 ≥ 45 MPa Ev2 ≥ 120 MPa Ev2 ≥ 45 MPa Rundbord RB 15/22 4 cm Auftritt mit Rückenstütze C12/15 2,5 % Beleuchtung (gepl.) 15 225 25 375 Plotdatum: 13.09.21 16:05:39 ; reichelt Auftraggeber: Projekt: Darstellung: Maßstab: Plan Nr.: Blatt Nr.: Blattgröße: Bearb. Gesehen: Gez. den ............................................ Auftraggeber: Art der Änderung Erstmals verteilt am: Rev. 1 2 3 4 Datum bearb. gepr. / RheinHaus Wohnbau GmbH & Co KG Wohnbebauung Buschdorfer Straße 2 in Bonn Straßenquerschnitt SQ1 1:50 22436 10248119 2 297x594 Sept. 2021 Reichelt Sept. 2021 Pillitteri Erftstadt, den 07.09.2021 10248119 Ausführungsplanung gez. ppa. Klähnhammer Die Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen ist nachrichtlich eingetragen und in der Örtlichkeit zu überprüfen!Seite 6 von 10 2,5 % 1:1 Betonsteinrinne 16/24/14 6,00 Fahrbahn Straßenquerschnitt SQ 2 Tiefbord TB 10/30 4 cm Auftritt mit Rückenstütze C12/15 Betonsteinrinne 16/24/14 Tiefbord TB 10/30 0 cm Auftritt mit Rückenstütze C12/15 Bankett an Bestand anpassen 10 1,15 15 15 30 161515 Strom (vorh.) 50 15 10 60 Achse Wasser (vorh.) 10 60 vorh. Betonstein anpassen Aufbau Fahrbahn: 12 cm Rechteckpflaster 24/16/12, Fischgrätverband, mit Läuferstein, Farbe 7742 4 cm Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2/5 44 cm Basaltschotter 0/45 60 cm Gesamtaufbau Telekom (vorh.) Gas (geplant) Beleuchtung NYY-J 5x10 qmm (geplant) 25 6025 30 Der Aufbau der Fahrbahn entspricht der Belastungsklasse Bk3,2 gemäß RStO 12; Tafel 3, Zeile 1 15 20 15 20 Ev2 ≥ 180 MPa Ev2 ≥ 45 MPa Auftraggeber: Projekt: Darstellung: Maßstab: Plan Nr.: Blatt Nr.: Blattgröße: Bearb. Gesehen: Gez. den ............................................ Auftraggeber: Art der Änderung Erstmals verteilt am: Rev. 1 2 3 4 Datum bearb. gepr. / RheinHaus Wohnbau GmbH & Co KG Wohnbebauung Buschdorfer Straße 2 in Bonn Straßenquerschnitt SQ2 1:50 22436 10248117 3 297x594 Sept. 2021 Reichelt Sept. 2021 Pillitteri Erftstadt, den 07.09.2021 10248117 Ausführungsplanung gez. ppa. Klähnhammer Plotdatum: 13.09.21 14:57:57 ; reichelt Die Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen ist nachrichtlich eingetragen und in der Örtlichkeit zu überprüfen!Seite 7 von 10 2,5 % Aufbau Fahrbahn: 12 cm Rechteckpflaster 24/16/12, Fischgrätverband, mit Läuferstein, Farbe 7742 4 cm Basalt-Edelsplitt-Gemisch 2/5 44 cm Basaltschotter 0/45 60 cm Gesamtaufbau Achse 2,625 3,375 Straßenquerschnitt SQ 3 Fahrbahn Anschluss an Bestand vorh. Betonwegweiser "Grünes C" aufnehmen und wieder einbauen 75 6,00 Betonsteinrinne 16/24/14 Tiefbord TB 10/30 4 cm Auftritt mit Rückenstütze C12/15 Betonsteinrinne 16/24/14 1,25 % Fuge gem. ZTV-Fug 1:1 1:1 Tiefbord TB 10/30 4 cm Auftritt mit Rückenstütze C12/15 Wasser (vorh.) 10 60 Strom (vorh.) vorh. Mauer h = ca.1,75 m 15 15 15 15 16 Telekom (vorh.) Gas (vorh.) Beleuchtung NYY-J 5x10 qmm geplant 10 1,15 25 60 15 15 1516 Der Aufbau der Fahrbahn entspricht der Belastungsklasse Bk3,2 gemäß RStO 12; Tafel 3, Zeile 1 Ev2 ≥ 180 MPa Ev2 ≥ 45 MPa 15 15 20 20 Plotdatum: 10.09.21 17:22:58 ; reichelt Auftraggeber: Projekt: Darstellung: Maßstab: Plan Nr.: Blatt Nr.: Blattgröße: Bearb. Gesehen: Gez. den ............................................ Auftraggeber: Art der Änderung Erstmals verteilt am: Rev. 1 2 3 4 Datum bearb. gepr. / RheinHaus Wohnbau GmbH & Co KG Wohnbebauung Buschdorfer Straße 2 in Bonn Straßenquerschnitt SQ3 1:50 22436 10248132 4 297x420 Sept. 2021 Reichelt Sept. 2021 Pillitteri Erftstadt, den 07.09.2021 10254554 Ausführungsplanung gez. ppa. Klähnhammer Die Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen ist nachrichtlich eingetragen und in der Örtlichkeit zu überprüfen!Seite 8 von 10 AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau Baumaßnahme Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke Stadtbezirk Bonn Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 42142 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 7425-11 vom 01.09.1972 ausgewiesenen Bebauung ist die Anlage der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich. X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bonn 2 Vorhandener Bestand Provisorische Straße 3 Straßenart Hauptverkehrsstraße Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße X Anliegerstraße Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte Straße WohnwegSeite 9 von 10 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche Ca. 125m, 750m² 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST 7 Grünplanung 8 Bebauungsplan erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 7425-11, 01.09.1972 undX Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 7325-12, 20.01.1984 nicht erforderlich Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 9 Grunderwerb X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. X Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen. X Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 SonstigesSeite 10 von 10
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de