220051-01 AA · Änderungsantrag
Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf Antrag zur Vorlage 220051
Kerndaten
- Nummer
- 220051-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 220051-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 17.02.22 Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Buschdorfer Straße zwischen Von-den-Driesch-Straße und Brücke in Bonn-Buschdorf Antrag zur Vorlage 220051 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird gebeten, den Straßenausbau nochmal dahingehend zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Linde zu erhalten. Dazu wird folgendes untersucht: 1. Weitere Verschmälerung der Straße im Bereich der Linde und Einrichtung eines Überholverbots. 2. Straßenausbau nur bis zum Wendehammer. (Kein Straßenausbau bis zur Brücke). 3. Prüfung von Einsatz von technischen Möglichkeiten, wie Wurzelbrücken oder wurzelschonende Bodensaugung. 4. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, auf der gesamten Länge Verschmälerungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Ersatzpflanzungen der Hecke werden mit heimischen Sträuchern umgesetzt. Die Artenauswahl der Sträucher findet insbesondere zur Bereicherung der Avifauna und Entomofauna statt. Begründung Die Antragsteller haben das Ziel, dass der Straßenausbau derart umgesetztSeite 1 von 2 Seite 2 wird, dass die Linde erhalten bleiben kann. Sie sehen keine Notwenigkeit die Straße mit der eingeschränkten Nutzungserlaubnis auf der gesamten Länge in einem Zweirichtungsausbaustandard herzustellen. Eine Breite von 3,25 m erscheint ausreichend. Es wird davon ausgegangen, dass der landwirtschaftliche Verkehr in einem untergeordneten täglichen Benutzungsbereich (tägliche Fahrten unter 10) liegt. Daher kann diese Engstelle mit Geschwindigkeitsreduzierung und Überholverbot zum Erhalt der Linde vertreten werden. Die angeschnittenen Wurzelanläufe im Zuge des Straßenbaus werden durch einen sachkundigen Baumpfleger entsprechend versorgt. Linden können bis 1000 Jahre alt werden. Ein angedachter Ausgleich dieses großen Baumes im Verhältnis 1:2 wird als adäquater Ersatz beurteilt. Daher ist der Erhalt der Linde zu ermöglichen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de