220021-07 AA · Änderungsantrag
Wohnen über Parken Koalitionsänderungsantrag zur Vorlage 220021
Kerndaten
- Nummer
- 220021-07 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220021-07 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Alois Saß DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 17.03.2022 Wohnen über Parken Koalitionsänderungsantrag zur Vorlage 220021 Beratungsfolge Rat 17.03.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Dem Antrag wird vorbehaltlich der BV Godesberg zugestimmt. Ergänzend wird folgendes beschlossen: - die beschlossenen Ergänzungen aus dem Ausschuss für Wohnen, Planen, Bauen - im Stadtbezirk Hardtberg – ohne Schmittgasser Kirchweg - im Stadtbezirk Beuel wird zusätzlich aufgenommen: 1. Beim Franziskanerinnenplatz (Linkstraße/Hermannstraße) soll eine Teilüberbauung geprüft werden, etwa des südwestlichen Platzteils (in Fortsetzung der Gebäudekante des Krankenhauses und der Marienstraße) 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzlich zu den aufgeführten Parkplätzen weitere Plätze im Stadtbezirk Beuel zu prüfen. - Im Stadtbezirk Bonn wird aufgenommen -06 AA: Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, mit den Besitzern großer privater Parkflächen in günstiger möglichst zentraler und/oder ÖPNV-naher Lage in entsprechende Gespräche einzutreten, ob diese auch bereit wären, ihre Parkflächen zur Schaffung von Wohnflächen überbauen zu lassen. Dies gilt beispielsweise für den Parkplatz an der Hausdorffstraße in Kessenich zwischen Büttinghausen- und Bergstraße und den Parkplatz an der Endenicher Straße in der Weststadt gegenüber der Einmündung Kaufmannstraße - Ergänzungen aus -04 AA: Da eine Überbauung von Parkflächen unweigerlich notwendige Stellplätze nach Landesbauordnung bzw. Gemeindesatzung nach sich zieht, prüft die Verwaltung insbesondere, inwiefern sich mit einer Bebauung auch das Konzept von Quartiersgaragen umsetzen lässt, wer hierfür die Baukosten trägt, wer solche später betreibt und zu welchen Kosten für dieSeite 1 von 2 Seite 2 späteren Nutzer. 2. Bei der Prüfung des Standortes an der Gotenstraße vis-a- vis zum Haupteingang des Bad Godesberger Zentralfriedhofs ist auch sicherzustellen, dass zusätzlich zu den für Wohnzwecken erforderlichen Stellplätzen ausreichend Parkflächen für Trauergesellschaften bereitgehalten werden können. - Ergänzungen aus dem -05 AA: Für den Stadtbezirk Bad Godesberg nimmt die Verwaltung das Grundstück Ecke Max-Plack-Straße/Albertus-Magnus-Straße, Grundstücksnummer 673, mit in die Prüfliste auf. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de