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220021 · Antrag

Wohnen über Parken

Nummer
220021
Art
Antrag
Veröffentlicht
01.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 01.03.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220021-04 ST Wohnen über Parken
  2. 220021-03 AA CDU-Änderungsantrag: Wohnen über Parken Antrag zur Vorlage 220021
  3. 220021-04 AA Wohnen über Parken
  4. 220021-02 AA Wohnen über Parken Antrag zur Vorlage 220021
  5. 220021-06 AA Grüne/SPD/LINKE-AA: Wohnen über Parken Antrag zur Vorlage 220021
  6. 220021-05 AA Wohnen über Parken Antrag zur Vorlage 220021
  7. 220021-07 AA Wohnen über Parken Koalitionsänderungsantrag zur Vorlage 220021

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Text anzeigen (2.955 Zeichen)
Antrag
öffentlich
220021
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
04.01.2022
Wohnen über Parken
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche der folgenden Parkflächen
sich für eine Wohnbebauung bzw. Überbauung eignen, ob Baurecht besteht,
welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt Bonn hat Baurecht zu schaffen und
wie die genauen Besitzverhältnisse sind. Weitere der Verwaltung bekannten
und möglicherweise geeignete Parkflächen im Besitz der öffentlichen Hand
können einbezogen werden. Sobald eine Fläche positiv geprüft wurde, soll dies
zusammen mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen in den politischen
Gremien vorgestellt werden.
Stadtbezirk Bonn
1. Parkplatz neben der Stadtbahnstation „An der Josefshöhe
2. Parkplatz am Marthashof
3. Parkplatz Südfriedhof an der Servatiusstraße
4. Parkplatz Georg-von-Boeselager-Straße
5. Parkplatz Eduard-Spoelgen-Straße
6. Parkplatz Agnetendorfer Straße/Freiherr-v.-Stein-Realschule
Stadtbezirk Bad Godesberg
1. Parkplatz Gotenstraße/Hindenburgallee
2. Parkplatz an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
nördlich der Straße Deichmanns Aue
3. Parkplatz am Sportplatz/Sportpark Pennenfeld an der Kortrijker Straße
Stadtbezirk HardtbergSeite 1 von 2
Seite 2
1. Parkplatz Brüser Damm/Fahrenheitstraße
2. Parkplatz Celsiusstraße/Von-Guericke-Allee
3. Parkplatz Sportplatz Brüser Berg am Schießstandweg Ecke
Pascalstraße
4. Parkplatz Am Burgweiher 73
5. Parkplatz Schmittgasser Kirchweg
Stadtbezirk Beuel
1. Parkplatz auf dem Heckelsbergplatz
2. Parkplatz Linkstraße/Hermannstraße
3. Parkplätze am Teufelsbachweg
Begründung
Die gelisteten Parkflächen befinden sich unserer Kenntnis nach vollständig
oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand. Darum erhoffen wir für diese
Flächen eine Überbauung auch tatsächlich realisieren zu können. Für eine
mögliche Überbauung ist ein klassischer Hochbau mit öffentlich genutzter
Tiefgarage oder ein Stelzenbau bei Erhalt der Parkflächen im Erdgeschoss
denkbar. Als Vorbild könnte die Überbauung des Dantebadparkplatzes in
München dienen. Hier wurde auf einem städtischen Parkplatz auf Stelzen
Wohnbebauung realisiert – bei weitgehendem Erhalt der öffentlichen
Parkplätze. Diese Bauweise ohne Tiefgarage ist vergleichsweise schnell
umsetzbar und kostengünstig. Unabhängig von der Umsetzung sollen
Angsträume vermieden werden. Eine genaue Zielsetzung für die konkrete
Bebauung erfolgt nach der prinzipiellen Prüfung der Flächen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de