212380-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Abriss der Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium (EMA) und Neubau einer Mehrfachsporthalle
Kerndaten
- Nummer
- 212380-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212380-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Abriss der Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt- Gymnasium (EMA) und Neubau einer Mehrfachsporthalle Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu1. – 4.: Ein sofortiger Abriss der Sporthallen am EMA ist aus zweierlei Hinsicht nicht möglich. Zum einen muss am EMA der Schulsport in der Halle, wenn auch defizitär, schnellstmöglich wiederermöglicht werden, zum anderen sind die Sportstätten unabdingbar für den Vereinssport erforderlich. Aus diesen Gründen wird die Sporthalle G insoweit provisorisch ertüchtigt, sodass sie zeitnah wieder in Nutzung gehen kann. Die Arbeiten haben bereits Anfang Dezember 2021 begonnen und werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden. Zwischenzeitlich sind die Prüfungen zur Errichtung einer temporären, provisorischen Dreifachhalle begonnen worden, die dann auf dem Schulgelände des EMA errichtet werden soll. Nach positiver Prüfung und nach Innutzungnahme (die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes muss gewährleistet bleiben) kann ein Abriss der Sporthallen und ein anschließender Neubau einer den Anforderungen des EMA entsprechenden Mehrfachsporthalle durchgeführt werden. Die tatsächliche bauliche Umsetzung dieser Maßnahme kann zeitllich nur in Ansehung und in Abhängigkeit einer gesamtstädtischen Prioritätenliste aller notwendigen Baumaßnahmen erfolgen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bei dieser skizzierten Vorgehensweise die Aufrechterhaltung des Sportunterrichtes bis zur Errichtung einer neuen Sporthalle bestmöglich sichergestellt werden kann. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene VerfahrenSeite 1 von 2 Seite 2 abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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