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212380 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Abriss der Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium (EMA) und Neubau einer Mehrfachsporthalle

Nummer
212380
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
21.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.12.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 08.06.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Sportausschusses 02.06.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 04.05.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 212380-01 ST Abriss der Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium (EMA) und Neubau einer Mehrfachsporthalle

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212380
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
21.12.2021
Bürgerantrag: Abriss der Sporthalle am Ernst-
Moritz-Arndt-Gymnasium (EMA) und Neubau einer
Mehrfachsporthalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir beantragen:
1. Sofortiger Abriss der maroden Sporthallen G und H am EMA, keine
Sanierung!
2. Sofortiger Planungsbeginn für den Neubau einer
anforderungsgerechten Mehrfachsporthalle (mindestens einer
Dreifachhalle)
3. Sofortige Errichtung einer kurzfristig nutzbaren Interimssporthalle
(Doppelhalle) auf dem Sportgelände des EMA (Beispiel: Are-Gymnasium
in Ahrweiler, „Tent Dimensions“ https://are-
gymnasium.de/2021/12/08/baufortschritt-mensa-und-sporthallenzelt/ )
4. Sofortiger Start der Baumaßnahmen unter Nutzung von externen
Planungsunternehmen / Bauleitern
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag + Anlage (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett + Anlage (nichtöffentlich)Seite 1 von 5
Elterninitiative „Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium“ -
- -
14. Dezember 2021
Stadt Bonn
Bürgeramt der Oberbürgermeisterin
53111 Bonn
Bürgerantrag der Elternschaft des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (EMA)
Sicherstellung des curricularen Bedarfs an Sportübungsstätten an einem vierzügigen Gymnasium im
Gemeinsamen Lernen sowie Deckung des Sportstättenbedarfs der Bonner Sportvereine
Wir beantragen:
1. Sofortiger Abriss der maroden Sporthallen G und H am EMA, keine Sanierung!
2. Sofortiger Planungsbeginn für den Neubau einer anforderungsgerechten Mehrfachsporthalle
(mindestens einer Dreifachhalle)
3. Sofortige Errichtung einer kurzfristig nutzbaren Interimssporthalle (Doppelhalle) auf dem
Sportgelände des EMA (Beispiel: Are-Gymnasium in Ahrweiler, „Tent Dimensions“ https://are-
gymnasium.de/2021/12/08/baufortschritt-mensa-und-sporthallenzelt/ )
4. Sofortiger Start der Baumaßnahmen unter Nutzung von externen Planungsunternehmen / Bauleitern
Begründung:
Aktuelle bauliche Situation insgesamt
Die gebäudetechnischen Voraussetzungen zur bedarfsgerechten Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für
schulischen Unterricht sind am EMA zurzeit in keiner Weise gegeben: Nicht nur der Abriss der Aula und des
angeschlossenen Seminargebäudes, die Schließung der Mensa sowie die Sperrung der Sporthalle führen zu akuter
Raumnot. Auch der Sanierungsstau (Fenster, Lärmschutz) und ein nach wie vor fehlender Bauentwicklungsplan
beeinflussen den Schulalltag nachhaltig negativ. Den Anforderungen, die an ein Gymnasium im Gemeinsamen Lernen
geknüpft sind, kann so gebäudetechnisch erst recht nicht nachgekommen werden!
Katastrophale Ausgangslage bezüglich der Sportübungsstätten am EMA
• Langfristig bekannter Sanierungsbedarf:
Seit Oktober 2015 ist der dringende Sanierungsbedarf der Sporthalle G des EMA den Verantwortlichen der Stadt
Bonn bekannt (marodes Dach, beschädigter Hallenboden, feuchte Kelleraußenwände).
• Fehlende eigene Hallenkapazitäten:
Die einzige Sporthalle des EMA ist mittlerweile für den Sportunterricht gesperrt; die zweite ausgewiesene
Sporthalle ist lediglich eine Gymnastikhalle und keine vollwertig anzurechnende und nutzbare Sportstätte für
curricularen Sportunterricht (Größe, Ausstattung; Nutzungseinschränkungen).
• Sanierung deckt nicht den Bedarf:
Bei Instandhaltung der Halle G würden der Schule langfristig auch weiterhin nur unzureichende Hallenkapazitäten
für die Anzahl der Schüler*innen zur Verfügung stehen: Zur Erteilung des Sportunterrichtes werden 127 bis 130
Übungseinheiten benötigt, die mit Sporthalle G und H nur zu zwei Dritteln abgedeckt sind, wobei in Halle H
Sportunterricht nur sehr eingeschränkt erteilt werden kann. Da es im direkten Umfeld der Schule keine
Hallenalternativen als Ausweichmöglichkeit gibt, fehlen allein für den zu erteilenden Sportunterricht 37-40
Übungseinheiten.
• Undurchführbarkeit des Schulsports gemäß Schulgesetz NRW:
Seit 2006 musste in der Sekundarstufe II sowie teilweise auch in der Sekundarstufe I der Sportunterricht um mehr
als 30 % gekürzt werden; nach Sperrung der Halle G im Schuljahr 2020/21 mussten die gesetzlich
vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auch in der Sekundarstufe l erheblich gekürzt werden.
• Verschärfte Situation durch die Anforderungen des Gemeinsamen Lernens und die Umstellung auf G9:
Als Schule des Gemeinsamen Lernens werden besondere Anforderungen an die Ausstattung gestellt, hierzu
gehören auch Sportstätten. Die um 120 Personen ansteigende Schülerzahl nach Umstellung auf G9 wird die
Situation noch verschärfen und dazu führen, dass Sportunterricht auf lange Sicht nicht gemäß den Anforderungen
der Kernlehrpläne SI und II durchgeführt werden kann. (siehe Anlage)
• Mangelhaftes Sporthallenangebot im Zentrum Bonns für Sportvereine:
Das EMA ist aufgrund der zentralen Lage und der hervorragenden ÖPNV-Anbindung ein vielgenutzter Standort
von Bonner Sportvereinen. Die Sperrung der Halle führt somit auch hier zu großen Engpässen, eine Ausweitung
der Kapazitäten wäre von immensem Nutzen.Seite 2 von 5
Ziel aller Maßnahmen muss der Verzicht auf unrentable und somit nicht nachhaltige Teilsanierungen sein und eine
hinsichtlich der Schülerzahlen und der Schülerstruktur angemessene Planung. Neben der Vollabdeckung des verbindlich
zu erteilenden Sportunterrichts sind auch die Anforderungen des Gemeinsames Lernens zu berücksichtigen, die den
berechenbaren Sportstättenübungsbedarf zusätzlich erhöhen, ebenso wie die Bedarfsanforderungen der Bonner
Sportvereine.
Mit freundlichen Grüßen,
für die Elterninitiative „Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium“Seite 3 von 5
Bedarfsermittlung EMA / Sporthallen 24.08.20;
erneute Anfrage 09.07.21
Unterrichtsstunden gemäß Kernlehrplan Sport NRW
Jahrgangsstufe Klassen / Kurse (3-stündig) Summe Sportstunden
5 4 12
6 4 (4-stündig) 16
7 4 12
8 4 12
9 4 12
10 4 12
EF 5 15
Q1 6 18
Q2 6 18
Bedarf 127 UE
Zusätzlicher Bedarf entsteht noch durch folgende regelmäßige Unterrichtsinhalte:
• Zirkus-AG 2 UE
• Hockey-AG 2 UE
• Projektkurs Sport (Q1) 2 UE
Besonderer Bedarf an Übungsflächen aufgrund GL
Aufgrund der besonderen Ausrichtung des EMA als inklusives Gymnasium (zielgleich und
zieldifferent) sind wir gehalten, besondere pädagogische Konzepte zu entwickeln, die den
individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler mit
Förderbedarf gerecht werden.
Zudem entstehen aus den Unterrichtsettings des Gemeinsamen Lernens besondere pädagogische
Bedürfnisse, die auch die kompletten Klassen & Kurse betreffen.
Der Erlass ‚Sicherheitsförderung im Schulsport‘ (Neufassung ab 01.08.2020) sieht vor, dass die
Lerngruppengröße im Sportunterricht beim Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern
mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung grundsätzlich nach den besonderen
pädagogischen und medizinischen Erfordernissen festzulegen ist (SiFö, 2.3.1, S. 9):
• Bei der Aufsichtsführung sind die Zahl, das Alter, das Verantwortungsbewusstsein, der
Entwicklungsstand und die Einsichtsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die
eigenen Eingriffsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die Erziehung zu einem
selbstständigen, selbstverantwortlichen und sicherheitsbewussten Denken und Verhalten
trägt zusätzlich zur Sicherheit bei.
• In Förderschulen und beim Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und
ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist die Lerngruppengröße nach den
besonderen pädagogischen und medizinischen Erfordernissen festzulegen.
Um die verbindlichen Anforderungen an Sportunterricht im Gemeinsamen Lernen zu
erfüllen, ist daher eine Reduzierung der Lerngruppengröße zumindest zeitweise – abhängigSeite 4 von 5
vom Unterrichtsinhalt und der jeweils gegebenen pädagogischen Situation der
Lerngruppen – notwendig, wodurch ein zusätzlicher Bedarf an geeigneten Übungsflächen
entsteht.
Ohne diese organisatorische Anpassung ist es nicht möglich, die gemäß Kernlehrplan Sport für
Gymnasien und dem internen Curriculum Sport des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums verbindlich
vorgegebenen Unterrichtsinhalte sowie die damit zu erfüllenden Kompetenzerwartungen unserer
Schülerinnen und Schüler zu erfüllen.
Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass die derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung
stehende Halle H (‚Gymnastikhalle‘) in keiner Weise den Anforderungen an eine Sporthalle
entspricht, in der alle Unterrichtsinhalte gemäß der Anforderungen des KLP und des internen
Curriculums des EMA durchgeführt werden können.
Diese Übungsfläche steht uns also nur ‚rein rechnerisch‘ zur Verfügung, ist aber gemäß ihrer
Nutzbarkeit in keiner Weise voll anrechenbar.
Die Sporthalle I steht überwiegend der Michaelschule zur Verfügung.
Die Josef-Strunk-Halle, als Ausweichhalle, fällt nun ebenfalls weg.
Es bleibt festzuhalten, dass am EMA regulär 127 Unterrichtsstunden Sport von 8.00 – 16.00
Uhr unterrichtet werden müssen.
Aktuell stehen uns dafür eine Gymnastikhalle und drei Schwimmzeiten sowie wenige
Nutzungsstunden (nach Absprache mit der Schulleitung) in der Sporthalle I der Michaelschule zur
Verfügung.
Selbst bei kreativer Planung, kann ich an dieser Stelle keinen lehrplankonformen Sportunterricht
gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
(Schulleiterin EMA, Bonn)Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de