212380 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Abriss der Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium (EMA) und Neubau einer Mehrfachsporthalle
Kerndaten
- Nummer
- 212380
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 21.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Anhörung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212380 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 21.12.2021 Bürgerantrag: Abriss der Sporthalle am Ernst- Moritz-Arndt-Gymnasium (EMA) und Neubau einer Mehrfachsporthalle Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir beantragen: 1. Sofortiger Abriss der maroden Sporthallen G und H am EMA, keine Sanierung! 2. Sofortiger Planungsbeginn für den Neubau einer anforderungsgerechten Mehrfachsporthalle (mindestens einer Dreifachhalle) 3. Sofortige Errichtung einer kurzfristig nutzbaren Interimssporthalle (Doppelhalle) auf dem Sportgelände des EMA (Beispiel: Are-Gymnasium in Ahrweiler, „Tent Dimensions“ https://are- gymnasium.de/2021/12/08/baufortschritt-mensa-und-sporthallenzelt/ ) 4. Sofortiger Start der Baumaßnahmen unter Nutzung von externen Planungsunternehmen / Bauleitern Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag + Anlage (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett + Anlage (nichtöffentlich)Seite 1 von 5 Elterninitiative „Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium“ - - - 14. Dezember 2021 Stadt Bonn Bürgeramt der Oberbürgermeisterin 53111 Bonn Bürgerantrag der Elternschaft des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (EMA) Sicherstellung des curricularen Bedarfs an Sportübungsstätten an einem vierzügigen Gymnasium im Gemeinsamen Lernen sowie Deckung des Sportstättenbedarfs der Bonner Sportvereine Wir beantragen: 1. Sofortiger Abriss der maroden Sporthallen G und H am EMA, keine Sanierung! 2. Sofortiger Planungsbeginn für den Neubau einer anforderungsgerechten Mehrfachsporthalle (mindestens einer Dreifachhalle) 3. Sofortige Errichtung einer kurzfristig nutzbaren Interimssporthalle (Doppelhalle) auf dem Sportgelände des EMA (Beispiel: Are-Gymnasium in Ahrweiler, „Tent Dimensions“ https://are- gymnasium.de/2021/12/08/baufortschritt-mensa-und-sporthallenzelt/ ) 4. Sofortiger Start der Baumaßnahmen unter Nutzung von externen Planungsunternehmen / Bauleitern Begründung: Aktuelle bauliche Situation insgesamt Die gebäudetechnischen Voraussetzungen zur bedarfsgerechten Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für schulischen Unterricht sind am EMA zurzeit in keiner Weise gegeben: Nicht nur der Abriss der Aula und des angeschlossenen Seminargebäudes, die Schließung der Mensa sowie die Sperrung der Sporthalle führen zu akuter Raumnot. Auch der Sanierungsstau (Fenster, Lärmschutz) und ein nach wie vor fehlender Bauentwicklungsplan beeinflussen den Schulalltag nachhaltig negativ. Den Anforderungen, die an ein Gymnasium im Gemeinsamen Lernen geknüpft sind, kann so gebäudetechnisch erst recht nicht nachgekommen werden! Katastrophale Ausgangslage bezüglich der Sportübungsstätten am EMA • Langfristig bekannter Sanierungsbedarf: Seit Oktober 2015 ist der dringende Sanierungsbedarf der Sporthalle G des EMA den Verantwortlichen der Stadt Bonn bekannt (marodes Dach, beschädigter Hallenboden, feuchte Kelleraußenwände). • Fehlende eigene Hallenkapazitäten: Die einzige Sporthalle des EMA ist mittlerweile für den Sportunterricht gesperrt; die zweite ausgewiesene Sporthalle ist lediglich eine Gymnastikhalle und keine vollwertig anzurechnende und nutzbare Sportstätte für curricularen Sportunterricht (Größe, Ausstattung; Nutzungseinschränkungen). • Sanierung deckt nicht den Bedarf: Bei Instandhaltung der Halle G würden der Schule langfristig auch weiterhin nur unzureichende Hallenkapazitäten für die Anzahl der Schüler*innen zur Verfügung stehen: Zur Erteilung des Sportunterrichtes werden 127 bis 130 Übungseinheiten benötigt, die mit Sporthalle G und H nur zu zwei Dritteln abgedeckt sind, wobei in Halle H Sportunterricht nur sehr eingeschränkt erteilt werden kann. Da es im direkten Umfeld der Schule keine Hallenalternativen als Ausweichmöglichkeit gibt, fehlen allein für den zu erteilenden Sportunterricht 37-40 Übungseinheiten. • Undurchführbarkeit des Schulsports gemäß Schulgesetz NRW: Seit 2006 musste in der Sekundarstufe II sowie teilweise auch in der Sekundarstufe I der Sportunterricht um mehr als 30 % gekürzt werden; nach Sperrung der Halle G im Schuljahr 2020/21 mussten die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auch in der Sekundarstufe l erheblich gekürzt werden. • Verschärfte Situation durch die Anforderungen des Gemeinsamen Lernens und die Umstellung auf G9: Als Schule des Gemeinsamen Lernens werden besondere Anforderungen an die Ausstattung gestellt, hierzu gehören auch Sportstätten. Die um 120 Personen ansteigende Schülerzahl nach Umstellung auf G9 wird die Situation noch verschärfen und dazu führen, dass Sportunterricht auf lange Sicht nicht gemäß den Anforderungen der Kernlehrpläne SI und II durchgeführt werden kann. (siehe Anlage) • Mangelhaftes Sporthallenangebot im Zentrum Bonns für Sportvereine: Das EMA ist aufgrund der zentralen Lage und der hervorragenden ÖPNV-Anbindung ein vielgenutzter Standort von Bonner Sportvereinen. Die Sperrung der Halle führt somit auch hier zu großen Engpässen, eine Ausweitung der Kapazitäten wäre von immensem Nutzen.Seite 2 von 5 Ziel aller Maßnahmen muss der Verzicht auf unrentable und somit nicht nachhaltige Teilsanierungen sein und eine hinsichtlich der Schülerzahlen und der Schülerstruktur angemessene Planung. Neben der Vollabdeckung des verbindlich zu erteilenden Sportunterrichts sind auch die Anforderungen des Gemeinsames Lernens zu berücksichtigen, die den berechenbaren Sportstättenübungsbedarf zusätzlich erhöhen, ebenso wie die Bedarfsanforderungen der Bonner Sportvereine. Mit freundlichen Grüßen, für die Elterninitiative „Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium“Seite 3 von 5 Bedarfsermittlung EMA / Sporthallen 24.08.20; erneute Anfrage 09.07.21 Unterrichtsstunden gemäß Kernlehrplan Sport NRW Jahrgangsstufe Klassen / Kurse (3-stündig) Summe Sportstunden 5 4 12 6 4 (4-stündig) 16 7 4 12 8 4 12 9 4 12 10 4 12 EF 5 15 Q1 6 18 Q2 6 18 Bedarf 127 UE Zusätzlicher Bedarf entsteht noch durch folgende regelmäßige Unterrichtsinhalte: • Zirkus-AG 2 UE • Hockey-AG 2 UE • Projektkurs Sport (Q1) 2 UE Besonderer Bedarf an Übungsflächen aufgrund GL Aufgrund der besonderen Ausrichtung des EMA als inklusives Gymnasium (zielgleich und zieldifferent) sind wir gehalten, besondere pädagogische Konzepte zu entwickeln, die den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf gerecht werden. Zudem entstehen aus den Unterrichtsettings des Gemeinsamen Lernens besondere pädagogische Bedürfnisse, die auch die kompletten Klassen & Kurse betreffen. Der Erlass ‚Sicherheitsförderung im Schulsport‘ (Neufassung ab 01.08.2020) sieht vor, dass die Lerngruppengröße im Sportunterricht beim Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung grundsätzlich nach den besonderen pädagogischen und medizinischen Erfordernissen festzulegen ist (SiFö, 2.3.1, S. 9): • Bei der Aufsichtsführung sind die Zahl, das Alter, das Verantwortungsbewusstsein, der Entwicklungsstand und die Einsichtsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die eigenen Eingriffsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die Erziehung zu einem selbstständigen, selbstverantwortlichen und sicherheitsbewussten Denken und Verhalten trägt zusätzlich zur Sicherheit bei. • In Förderschulen und beim Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist die Lerngruppengröße nach den besonderen pädagogischen und medizinischen Erfordernissen festzulegen. Um die verbindlichen Anforderungen an Sportunterricht im Gemeinsamen Lernen zu erfüllen, ist daher eine Reduzierung der Lerngruppengröße zumindest zeitweise – abhängigSeite 4 von 5 vom Unterrichtsinhalt und der jeweils gegebenen pädagogischen Situation der Lerngruppen – notwendig, wodurch ein zusätzlicher Bedarf an geeigneten Übungsflächen entsteht. Ohne diese organisatorische Anpassung ist es nicht möglich, die gemäß Kernlehrplan Sport für Gymnasien und dem internen Curriculum Sport des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums verbindlich vorgegebenen Unterrichtsinhalte sowie die damit zu erfüllenden Kompetenzerwartungen unserer Schülerinnen und Schüler zu erfüllen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass die derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Halle H (‚Gymnastikhalle‘) in keiner Weise den Anforderungen an eine Sporthalle entspricht, in der alle Unterrichtsinhalte gemäß der Anforderungen des KLP und des internen Curriculums des EMA durchgeführt werden können. Diese Übungsfläche steht uns also nur ‚rein rechnerisch‘ zur Verfügung, ist aber gemäß ihrer Nutzbarkeit in keiner Weise voll anrechenbar. Die Sporthalle I steht überwiegend der Michaelschule zur Verfügung. Die Josef-Strunk-Halle, als Ausweichhalle, fällt nun ebenfalls weg. Es bleibt festzuhalten, dass am EMA regulär 127 Unterrichtsstunden Sport von 8.00 – 16.00 Uhr unterrichtet werden müssen. Aktuell stehen uns dafür eine Gymnastikhalle und drei Schwimmzeiten sowie wenige Nutzungsstunden (nach Absprache mit der Schulleitung) in der Sporthalle I der Michaelschule zur Verfügung. Selbst bei kreativer Planung, kann ich an dieser Stelle keinen lehrplankonformen Sportunterricht gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen (Schulleiterin EMA, Bonn)Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de