212346-03 · Beschlussvorlage
BBB-Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium; Ersatz der Sporthalle
Kerndaten
- Nummer
- 212346-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 212346-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium; Ersatz der Sporthalle Beratungsfolge Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Städtische Gebäudemanagement wird in Zusammenarbeit mit den Fachämtern Sport-und Schulamt gebeten, die Reihenfolge für die Durchführung der dringend erforderlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an Bonner Schulturnhallen in einer Liste vorzulegen, die auf dem „Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn“ von 2019 (S. 151-153 sowie ab S. 176) basiert. In der Liste werden auch die Konsequenzen aus dem Brand der Turnhalle an der Bertolt Brecht Gesamtschule sowie die Problematik des Standorts Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium berücksichtigt. Auswirkung auf andere Schulbauprojekte sollten ebenfalls berücksichtigt werden wie auch Bedeutung für den Stadtteil und die soziale Umgebung. Begründung: Der vorgenannte Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Empfehlung des Schulausschusses in seiner Sitzung vom 20.01.2022, mit dem dieser dem Änderungsantrag der Koalition DS 212346-01AA zum Antrag 212346 „BBB- Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium; Ersatz der Sporthalle“ gefolgt ist. *** Der ursprüngliche Antrag lautete wie folgt: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. dem Schulausschuss darzulegen, I. in welcher Höhe Kosten für die Instandsetzung der bestehenden Sporthalle entstehen werden und von welcher anschließenden Nutzungsdauer auszugehen ist. II. welche Sporthallengröße (z.B. zweifach, dreifach) aus ihrer Sicht den Bedarf a. des EMA von 127 UE abzüglich der UE, die laut Lehrplan außerhalb der Sporthalle stattfinden, b. des EMA und des Clara-Schumann-Gymnasiums von jeweils wie vielen UE abzüglich der UE, die laut Lehrplan außerhalb der Sporthalle stattfinden, deckt.Seite 1 von 2 Seite 2 2. zu prüfen, ob und verbunden mit welchen Kosten auf dem inneren Schulhof des EMA angrenzend an den Sportplatz ggfls. unter Abbruch der Überdachung zwischen Schulgebäude und Sporthalle eine provisorische Einfachhalle z.B. in Zeltbauweise bzw. auf dem Kunstrasenplatz eine entsprechende Interims- Zweifachhalle, sofern der Kunstrasenplatz im Rahmen eines Sporthallenneubaus weichen muss, errichtet werden kann. 3. in Abstimmung mit der Schulleitung des EMA (und ggfls. des Clara- Schumann-Gymnasiums) Machbarkeit und Kosten eines Abbruchs der Bestandsgebäude und Neubau der Sporthallen zu Ziffer 1 und falls unumgänglich auch die Errichtung eines neuen Kleinspielfeldes prüfen zu lassen. Grundsätzlich gilt dabei: - Bei Einrichtung eines Kleinspielfelds anstelle des bestehenden Kunstrasenplatzes ist eine Anordnung der neuen Sporthalle entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze zur Nachbarbebauung vorzuziehen, wenn dies nachweislich zu einer „Reduzierung der Emissionen des Kleinspielfelds“ zugunsten der Anwohner führt. - Sollte eine sozialräumliche Sportstättenbedarfsbetrachtung ergeben, dass durch einen Sporthallenneubau auf dem EMA-Gelände z.B. auf den Neubau einer Sporthalle am Clara-Schumann-Gymnasium verzichtet und darüber hinaus auch Bedarfe des Vereins- und Breitensports gedeckt werden können, ist eine Kosten-Nutzen-Analyse der Variante gegenüberzustellen, die ausschließlich den Bedarf des EMA deckt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de