212346 · Antrag
BBB-Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium; Ersatz der Sporthalle
Kerndaten
- Nummer
- 212346
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 16.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 212346 Antragsteller/in: Johannes Schott BBB-Fraktion BBB-Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium; Ersatz der Sporthalle Beratungsfolge Schulausschuss 20.01.2022 Empfehlung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. dem Schulausschuss darzulegen, I. in welcher Höhe Kosten für die Instandsetzung der bestehenden Sporthalle entstehen werden und von welcher anschließenden Nutzungsdauer auszugehen ist. II. welche Sporthallengröße (z.B. zweifach, dreifach) aus ihrer Sicht den Bedarf a. des EMA von 127 UE abzüglich der UE, die laut Lehrplan außerhalb der Sporthalle stattfinden, b. des EMA und des Clara-Schumann-Gymnasiums von jeweils wie vielen UE abzüglich der UE, die laut Lehrplan außerhalb der Sporthalle stattfinden, deckt. 2. zu prüfen, ob und verbunden mit welchen Kosten auf dem inneren Schulhof des EMA angrenzend an den Sportplatz ggfls. unter Abbruch der Überdachung zwischen Schulgebäude und Sporthalle eine provisorische Einfachhalle z.B. in Zeltbauweise bzw. auf dem Kunstrasenplatz eine entsprechende Interims- Zweifachhalle, sofern der Kunstrasenplatz im Rahmen eines Sporthallenneubaus weichen muss, errichtet werden kann. 3. in Abstimmung mit der Schulleitung des EMA (und ggfls. des Clara- Schumann-Gymnasiums) Machbarkeit und Kosten eines Abbruchs der Bestandsgebäude und Neubau der Sporthallen zu Ziffer 1 und falls unumgänglich auch die Errichtung eines neuen Kleinspielfeldes prüfen zu lassen. Grundsätzlich gilt dabei: - Bei Einrichtung eines Kleinspielfelds anstelle des bestehenden Kunstrasenplatzes ist eine Anordnung der neuen Sporthalle entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze zur Nachbarbebauung vorzuziehen, wennSeite 1 von 2 Seite 2 dies nachweislich zu einer „Reduzierung der Emissionen des Kleinspielfelds“ zugunsten der Anwohner führt. - Sollte eine sozialräumliche Sportstättenbedarfsbetrachtung ergeben, dass durch einen Sporthallenneubau auf dem EMA-Gelände z.B. auf den Neubau einer Sporthalle am Clara-Schumann-Gymnasium verzichtet und darüber hinaus auch Bedarfe des Vereins- und Breitensports gedeckt werden können, ist eine Kosten-Nutzen-Analyse der Variante gegenüberzustellen, die ausschließlich den Bedarf des EMA deckt. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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