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212329-02 AA · Änderungsantrag

Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt Antrag zur Vorlage 212329

Nummer
212329-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 03.03.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 212329 Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt

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Änderungsantrag
öffentlich
212329-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Katharina Schweer
Prof. Dr. Detmar Jobst
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
17.02.2022
Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt
Antrag zur Vorlage 212329
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.02.2022 Empfehlung
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 03.03.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der vorliegende Antrag wird wie folgt ergänzt (fett markiert):
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verpflegung in öffentlichen
Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenheime etc.):
1. die neuen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
(DGE) anzuwenden und die Umsetzung zu überwachen. Für die
Seniorenheime gelten die Qualitätsstandards für die Verpflegung
mit „Essen auf Rädern“ und in Senioreneinrichtungen der DGE.
Eine Erfolgskontrolle findet für die Seniorenheime im Rahmen des
Betriebsausschusses Seniorenzentren der Stadt Bonn statt.
2. darüber hinaus zu prüfen, wie in Kitas und Schulen der Anteil an
ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der Verpflegung bis 2025 auf
mindestens 50% (Kitas) bzw. 30% (Schulen) und in
Senioreneinrichtungen auf mindestens 20% gesteigert werden kann, in
Wiederaufnahme des Antrags „Seniorenzentren: Beschaffung von
nachhaltigen und ökologischen Nahrungsmitteln“ vom 30. Januar 2018
(Drucksachen-Nr. 1810127AA3). Eine Kontrolle des anteiligen
Wareneinsatzes an Bio-Produkten (z.B. durch Mitprüfung durch die
staatlich anerkannten Öko-Kontrollstellen) muss dabei gewährleistet
sein. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass in
Seniorenheimen ein Beirat die Interessen der Nutzerinnen und
Nutzer vertritt. Seiner Mitbestimmung unterliegen u.a. die
Grundsätze der Verpflegungsplanung (WT-Gesetz NRW 2019, § 22,
Abs. 2).
3. auch weitere Nachhaltigkeitskriterien in der Außer-Haus-Verpflegung
bzw. Catering für Seniorenheime zu berücksichtigen:
o Einsatz von Lebensmitteln aus Fairem Handel im internationalenSeite 1 von 2
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Warensortiment
o Verwendung von Fisch und anderen Meeresprodukten
ausschließlich mit MSC- Siegel oder vergleichbaren Standards
o Saisonalität und Regionalität
o Reduktion von Verpackungen und Lebensmittelabfällen bzw. -
resten
4. und über den aktuellen Sachstand inklusive der möglichen finanziellen
Auswirkungen und die aktuellen Entwicklungen einen jährlichen Bericht
vorzulegen. Die aus den Prüfungsergebnissen resultierenden
Maßgaben stehen für die städtischen Seniorenheime unter dem
Vorbehalt der Auskömmlichkeit, da sie sich als Eigenbetriebe
eigenständig finanzieren müssen.
Begründung
Ergänzende Regelungern sind für Seniorenheime erforderlich, weil für
Seniorenheime andere rechtliche Vorgaben und Bedingungen gelten als für
Kitas und Schulen. Auch Art und Umfang des Kostangebotes unterscheiden
sich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de