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212329 · Antrag

Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt

Nummer
212329
Art
Antrag
Veröffentlicht
06.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 27.01.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Schulausschusses 20.01.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.02.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 03.03.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 03.03.2022 Empfehlung
  6. Sitzung des Hauptausschusses 10.03.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 212329-01 ST Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt
  2. 212329-02 AA Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt Antrag zur Vorlage 212329
  3. 212329-03 Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt

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Text anzeigen (4.304 Zeichen)
Antrag
öffentlich
212329
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Katharina Schweer
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
14.12.2021
Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
20.01.2022 Empfehlung
Schulausschuss 20.01.2022 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.02.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 03.02.2022 Entscheidung
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 03.03.2022 Empfehlung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verpflegung in öffentlichen
Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenheime etc.):
1) die neuen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung (DGE) anzuwenden und die Umsetzung zu überwachen.
2) darüber hinaus zu prüfen, wie in Kitas und Schulen der Anteil
an ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der Verpflegung bis 2025 auf
mindestens 50% (Kitas) bzw. 30% (Schulen) und in
Senioreneinrichtungen auf mindestens 20% gesteigert werden kann, in
Wiederaufnahme des Antrags „Seniorenzentren: Beschaffung von
nachhaltigen und ökologischen Nahrungsmitteln“ vom 30. Januar 2018
(Drucksachen-Nr. 1810127AA3). Eine Kontrolle des anteiligen
Wareneinsatzes an Bio-Produkten (z.B. durch Mitprüfung durch die
staatlich anerkannten Öko-Kontrollstellen) muss dabei gewährleistet
sein.
3) auch weitere Nachhaltigkeitskriterien in der Außer-Haus-Seite 1 von 3
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Verpflegung zu berücksichtigen:
v Einsatz von Lebensmitteln aus Fairem Handel im
internationalen Warensortiment
v Verwendung von Fisch und anderen Meeresprodukten
ausschließlich mit MSC- Siegel oder vergleichbaren
Standards
v Saisonalität und Regionalität
v Reduktion von Verpackungen und Lebensmittelabfällen bzw.
-resten
4) und über den aktuellen Sachstand inklusive der möglichen
finanziellen Auswirkungen und die aktuellen Entwicklungen einen
jährlichen Bericht vorzulegen.
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 07.02.2019 ist Bonn als erste Stadt in Nordrhein-
Westfalen dem Netzwerk der Biostädte beigetreten und hat damit eine
Vorbildfunktion. Mittlerweile sind Köln, Münster und die Gemeinde Much
hinzugekommen. Durch die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der
Biostadt hat Bonn bisher schon viel erreicht, unter anderem eine
Umstellung der Ausschreibungspraxis im Sinne einer nachhaltigen
ökologischen Beschaffung bei der Verpflegung in städtischen Kitas und
Schulen, hin zu gesünderem Essen und einem Anteil von 10-20% an
Bio-Lebensmitteln. Weiterhin wird im Rahmen einer
Informationskampagne über die regionalen Bezüge und die ökologische
Lebensmittelverarbeitung in der Region informiert.
Die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen ist ein zentraler Hebel
dafür, dass alle Menschen in Deutschland Zugang zu gesunden,
ökologisch wertvollen und unter sozialen Mindeststandards hergestellten
Lebensmitteln haben. Gleichzeitig wird damit in Gesundheits- Klima-,
und Umweltschutz investiert, indem ernährungsbedingte Krankheiten
eingedämmt werden und eine Ernährung gefördert wird, die durch
regional und ökologisch produzierte Lebensmittel sowie einen
reduzierten Konsum tierischer Produkte, dem Klima- und Umweltschutz
dient.
Eine schrittweise Umstellung der Mittagsverpflegung in öffentlichenSeite 2 von 3
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Einrichtungen ist damit ein wichtiger Baustein, um Bonn bis 2035
klimaneutral zu machen und die Biodiversität in Stadt und Umland zu
erhalten und zu fördern. Ökologische Landwirtschaft schützt Natur und
Klima, indem durch sie die energieintensive Herstellung von Pestiziden
und synthetischen Düngemitteln, die auch Insekten und anderen Tieren
schaden, verhindert wird, CO2-Emissionen durch geringere
Transportwege und die betriebseigene Futterproduktion gemieden oder
weniger klimaschädliche Gase bei einer artgerechten und
flächengebundenen Tierhaltung emittiert werden.
Mit einem veränderten Einkaufsverhalten und einer angepassten
Speiseplangestaltung, insbesondere bei einem reduzierten
Fleischangebot, wie von der DGE empfohlen, können auch die Kosten
für eine entsprechende Umstellung bzw. einem höheren Bio-Anteil der
Verpflegung im Rahmen bleiben.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de