212329 · Antrag
Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt
Kerndaten
- Nummer
- 212329
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 06.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 212329 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Katharina Schweer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 14.12.2021 Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Empfehlung Schulausschuss 20.01.2022 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Empfehlung Hauptausschuss 03.02.2022 Entscheidung Betriebsausschuss für Seniorenzentren 03.03.2022 Empfehlung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenheime etc.): 1) die neuen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) anzuwenden und die Umsetzung zu überwachen. 2) darüber hinaus zu prüfen, wie in Kitas und Schulen der Anteil an ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der Verpflegung bis 2025 auf mindestens 50% (Kitas) bzw. 30% (Schulen) und in Senioreneinrichtungen auf mindestens 20% gesteigert werden kann, in Wiederaufnahme des Antrags „Seniorenzentren: Beschaffung von nachhaltigen und ökologischen Nahrungsmitteln“ vom 30. Januar 2018 (Drucksachen-Nr. 1810127AA3). Eine Kontrolle des anteiligen Wareneinsatzes an Bio-Produkten (z.B. durch Mitprüfung durch die staatlich anerkannten Öko-Kontrollstellen) muss dabei gewährleistet sein. 3) auch weitere Nachhaltigkeitskriterien in der Außer-Haus-Seite 1 von 3 Seite 2 Verpflegung zu berücksichtigen: v Einsatz von Lebensmitteln aus Fairem Handel im internationalen Warensortiment v Verwendung von Fisch und anderen Meeresprodukten ausschließlich mit MSC- Siegel oder vergleichbaren Standards v Saisonalität und Regionalität v Reduktion von Verpackungen und Lebensmittelabfällen bzw. -resten 4) und über den aktuellen Sachstand inklusive der möglichen finanziellen Auswirkungen und die aktuellen Entwicklungen einen jährlichen Bericht vorzulegen. Begründung Mit Ratsbeschluss vom 07.02.2019 ist Bonn als erste Stadt in Nordrhein- Westfalen dem Netzwerk der Biostädte beigetreten und hat damit eine Vorbildfunktion. Mittlerweile sind Köln, Münster und die Gemeinde Much hinzugekommen. Durch die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der Biostadt hat Bonn bisher schon viel erreicht, unter anderem eine Umstellung der Ausschreibungspraxis im Sinne einer nachhaltigen ökologischen Beschaffung bei der Verpflegung in städtischen Kitas und Schulen, hin zu gesünderem Essen und einem Anteil von 10-20% an Bio-Lebensmitteln. Weiterhin wird im Rahmen einer Informationskampagne über die regionalen Bezüge und die ökologische Lebensmittelverarbeitung in der Region informiert. Die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen ist ein zentraler Hebel dafür, dass alle Menschen in Deutschland Zugang zu gesunden, ökologisch wertvollen und unter sozialen Mindeststandards hergestellten Lebensmitteln haben. Gleichzeitig wird damit in Gesundheits- Klima-, und Umweltschutz investiert, indem ernährungsbedingte Krankheiten eingedämmt werden und eine Ernährung gefördert wird, die durch regional und ökologisch produzierte Lebensmittel sowie einen reduzierten Konsum tierischer Produkte, dem Klima- und Umweltschutz dient. Eine schrittweise Umstellung der Mittagsverpflegung in öffentlichenSeite 2 von 3 Seite 3 Einrichtungen ist damit ein wichtiger Baustein, um Bonn bis 2035 klimaneutral zu machen und die Biodiversität in Stadt und Umland zu erhalten und zu fördern. Ökologische Landwirtschaft schützt Natur und Klima, indem durch sie die energieintensive Herstellung von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln, die auch Insekten und anderen Tieren schaden, verhindert wird, CO2-Emissionen durch geringere Transportwege und die betriebseigene Futterproduktion gemieden oder weniger klimaschädliche Gase bei einer artgerechten und flächengebundenen Tierhaltung emittiert werden. Mit einem veränderten Einkaufsverhalten und einer angepassten Speiseplangestaltung, insbesondere bei einem reduzierten Fleischangebot, wie von der DGE empfohlen, können auch die Kosten für eine entsprechende Umstellung bzw. einem höheren Bio-Anteil der Verpflegung im Rahmen bleiben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de