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212294-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerinformation und -beteiligung zur Querschnittsgestaltung Viktoriabrücke

Nummer
212294-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212294 Bürgerantrag: Bürgerinformation und -beteiligung zur Querschnittsgestaltung Viktoriabücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212294-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerinformation und -beteiligung zur
Querschnittsgestaltung Viktoriabrücke
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Im Rahmen der Entscheidungsfindung zur Neuaufteilung des
Straßenquerschnittes wurde von der Stadtverwaltung ein renommiertes
Ingenieurbüro mit der Planung sowie ein weiteres Ingenieurbüro mit einer
Leistungstechnischen Überprüfung beauftragt. In dem Gutachten zur
leistungstechnischen Überprüfung wurden mögliche Auswirkungen auf das
nähere Umfeld umfassend dargestellt. Daher existiert eine fundierte
Entscheidungsgrundlage, auf der die Planung der Politik vorgestellt und
diskutiert wurde. Hier sind auch mögliche Auswirkungen auf die Bornheimer
Straße dargestellt. Diese sind aus Sicht der Verwaltung zu vernachlässigen. Da
durch die Maßnahmen laut dem Ergebnis des beauftragten Gutachtens keine
negativen Auswirkungen auf das Projekt an der Bornheimer Straße zu erwarten
sind, wird eine Bürgerinformationsveranstaltung als nicht notwendig
angesehen.
Zurzeit ist die der Politik vorgestellte Planung mit einer vorläufigen
Gelbmarkierung auf der Viktoriabrücke gekennzeichnet. Bis zu einer
endgültigen Markierung sind zwischen der Stadtverwaltung Bonn und der
Bezirksregierung Köln umfassende Abstimmungen zur Förderfähigkeit der
neuen Verkehrsführung durchzuführen. Daher kann dem Eindruck, dass der
Beschluss vom 05.10.2021 nicht von Interesse sei, nicht zugestimmt werden.
Das Ergebnis des Gutachtens zur Leistungsfähigkeitsberechnung zeigt,
dass keine signifikanten Veränderungen bei der Belastung der Bornheimer
Straße durch die Umplanung der Straßenraumaufteilung zu erwarten sind.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch die Umplanung des
Anschlusses der Viktoriabrücke die Anbindung der Viktoriabrücke an die
Bornheimer Straße für den MIV durch den Wegfall der Rechtsabbiegespur
schon jetzt unattraktiver ist und somit eine Verkehrsreduzierung unterstützt.
Zu 2. und 3.
Die Verwaltung sieht keine Veranlassung, eine weitere
Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Wie unter 1. bereits dargelegt
wird die Verkehrsbelastung für die Bornheimer Straße durch die in Rede
stehenden Maßnahmen nicht signifikant verändert. Hierzu wird auf den
Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2021 (Drucksachen-Nr. 211960) undSeite 1 von 2
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das darin veröffentlichte Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeitsberechnung
des Ingenieurbüros VSU sowie auf die unter 1 genannten Gründe verwiesen.
Im Übrigen ist eine kurzfristige Abänderung der Verkehrsführung ohne erneuten
gutachterlichen Nachweis der Leistungsfähigkeiten und wegen der bereits
aufgebrachten Markierungen, ausgewiesenen Beschilderungen und
angepassten Signalprogramme nicht sinnvoll.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und die
Antragstellenden über die in der Stellungnahme genannten Gründe für die
Ablehnung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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