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212286-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand Fußweg Ippendorf-Venusberg

Nummer
212286-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 15.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212286 Sachstand Fußweg Ippendorf-Venusberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212286-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Fußweg Ippendorf-Venusberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 15.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die zu Gunsten der Bundesstadt Bonn bewilligte beschränkte persönliche
Dienstbarkeit (Wegerecht) wurde am 19.04.2012 im Grundbuch zur Eintragung
gebracht. Dies wurde der BV-Bonn auf Anfrage in der Sitzung am 29.04.2014
(Drucksachen-Nr. 1410755) mitgeteilt. Der tatsächliche Ausbau wurde jedoch
mit dem Hinweis auf die Haushaltslage seinerzeit zurückgestellt. Auch hierüber
wurde die BV Bonn in obiger Sitzung informiert.
Die Lage des heute vorhandenen, unbefestigten Weges von der Michael-
Leveilly-Straße zum Engelsbach entspricht nicht der geplanten Lage des
Fußweges im B-Plan 7618-15 (1989), aus dem die o.a. Dienstbarkeit resultiert.
Für den Ausbau des Weges müsste er folglich in einem Teilbereich verschoben
werden, was einen Eingriff in den vorhandenen Baumbestand nach sich zieht.
Konkret müssten dafür 11 Bäume gefällt werden.
Dazu endet der Geltungsbereich des genannten B-Plans 7618-15 nicht an der
Fußgängerbrücke über den Engelsbach. Für den Anschluss an die Brücke
müssten zwei private Flurstücke erworben werden, deren
Eigentumsverhältnisse aufgrund von Erbfolgen sehr komplex ist.
Die in der Vorlage 212286 dargestellten Rahmenbedingungen hinsichtlich der
Eingriffe in Natur und Landschaft, den vorhandenen Baumbestand und der
Baukosten bleiben bestehen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de