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212268-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße

Nummer
212268-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung federführend
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  1. 212268 Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212268-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
29.11.2021
Bürgerantrag: Beschränkung der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der
Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und
Bernkasteler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Bürgerantrag hinsichtlich der Möglichkeit geprüft, die
innerörtliche Höchstgeschwindigkeit gemäß § 3 Straßenverkehrs-ordnung
(StVO) auf 30 km/h zu reduzieren.
Die Hochkreuzallee ist eine wichtige Haupterschließungsstraße für die Ortsteile
Friesdorf und Godesberg-Nord. Sie stellt dabei die Ost-West-Spange zwischen
der B9 und der Nord-Süd-Achse Bernkasteler Straße/Friesdorfer Straße dar.
Die vorhandene wichtige Bahnüberführung (Straßenunterführung) untermauert
die verkehrliche Bedeutung. Die Hochkreuzallee ist weiterhin Bestandteil des
Vorfahrtstraßennetzes in der Bundesstadt Bonn, das den dafür vorgesehenen
Durchgangsverkehr aufzunehmen hat. Unter anderem wird der
Durchgangsverkehr für mehrere Ortsteile wie das Gewerbegebiet Friesdorf,
Dottendorf und Kessenich aufgenommen.
Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30
km/h nur dann vor, wenn
1. eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen
Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und
die Unfallsituation negativ beeinflussen kann,
2. eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen
vorliegt oder
3. eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang zur
Straße vorliegt.
Auf der Hochkreuzallee im Abschnitt zwischen der Ürziger Straße und der
Bernkasteler Straße besteht nach Auskunft der Unfallkommission keine
qualifizierte Gefahrenlage, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen
würde. Die Polizei weist darauf hin, dass die Auswertung ein unauffälliges
Lagebild auf der Strecke ergeben hat. Eine SDR-Messung wird zeitnahSeite 1 von 3
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durchgeführt. Zudem ist der Polizei keine weitere Gefahrenlage bekannt.
Weiterhin wurde geprüft, ob die Lärmwerte überschritten sind, so dass hier zum
Schutz der Wohnbevölkerung die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert
werden kann.
Die Tag- und Nachtlärmpegel nach Richtlinie für Lärmschutz (RLS 90, im Jahr
2017 berechnet) überschreiten in der Hochkreuzallee in dem genannten
Abschnitt nur an dem Gebäude Godesberger Allee 73 die 70 bzw. 60 dB(A), die
für die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen erforderlich sind.
Einige Fassadenpegel liegen knapp unter den oben genannten Werten.
Die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung der 3. Runde von 65 bzw. 55 dB(A)
werden an den Fassaden vielfach überschritten. Es handelt sich bei der
Hochkreuzallee zwischen Friesdorfer Straße und Godesberger Straße um eine
Lärmbelastungsachse. Eine Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan ist ein
geplanter Kreisverkehr an der Kreuzung Südstraße/Ürziger Straße.
Die nächste Lärmberechnung wird im Laufe des Jahres mit aktuellen
Verkehrszahlen durchgeführt. Die Lärmsituation wird dann noch einmal genau
betrachtet. Die Ergebnisse werden im Verlauf dieses Jahres der
Bezirksvertretung präsentiert.
Im Bereich zwischen der Godesberger Allee und der Ürziger Straße befindet
sich die Großtagespflege „Zwergenstube GbR“. Da es sich um hierbei um eine
Tagespflegestelle und Kinderkrippe handelt, fällt diese Einrichtung unter die
Kategorie einer Kindertagesstätte gemäß § 45 Abs. 9 StVO, so dass eine
Anordnung im unmittelbaren Bereich möglich ist.
In der Hochkreuzallee wurden im Zuge einer Kanalneubaumaßnahme im Jahr
2015 Sanierungsarbeiten der Fahrbahn vorgenommen. Im Folgenden handelt
es sich um folgende Arbeiten:
a) im Abschnitt Godesberger Allee bis Godesberger Straße um eine
Fahrbahndeckensanierung
b) im Abschnitt Godesberger Straße bis Südstraße um eine
Fahrbahndeckensanierung
c) im Abschnitt Südstraße bis Bernkasteler Straße um eine grundhafte
Erneuerung des kompletten Fahrbahnoberbaus.
Es treten inzwischen erste leichte Rissbilder in den deckensanierten
Abschnitten a) und b) auf. Bezogen auf die technisch durchschnittlich
anzusetzenden Nutzungszeiträume von etwa 10 Jahren für eine reine
Deckensanierung handelt es sich im vorliegenden Fall noch immer um einen
akzeptablen Zustand, weshalb von einer vollständigen Deckensanierung aus
bautechnischen und finanziellen Gründen abgesehen wird. Auch bedingt der
aktuelle Straßenbauzustand aufgrund einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage
keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen.
Die Verwaltung wird im unmittelbaren Bereich der Großtagespflege
„Zwergenstube GbR“ die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/hSeite 2 von 3
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reduzieren. Zur Überprüfung des kompletten Streckenabschnitts wird die
Lärmwertberechnung sowie die SDR-Messung abgewartet. Sofern aus diesen
Gründen möglich, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage vorbereiten.
Daher empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag als erledigt zu betrachten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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