212268-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 212268-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212268-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 29.11.2021 Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Bürgerantrag hinsichtlich der Möglichkeit geprüft, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit gemäß § 3 Straßenverkehrs-ordnung (StVO) auf 30 km/h zu reduzieren. Die Hochkreuzallee ist eine wichtige Haupterschließungsstraße für die Ortsteile Friesdorf und Godesberg-Nord. Sie stellt dabei die Ost-West-Spange zwischen der B9 und der Nord-Süd-Achse Bernkasteler Straße/Friesdorfer Straße dar. Die vorhandene wichtige Bahnüberführung (Straßenunterführung) untermauert die verkehrliche Bedeutung. Die Hochkreuzallee ist weiterhin Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes in der Bundesstadt Bonn, das den dafür vorgesehenen Durchgangsverkehr aufzunehmen hat. Unter anderem wird der Durchgangsverkehr für mehrere Ortsteile wie das Gewerbegebiet Friesdorf, Dottendorf und Kessenich aufgenommen. Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nur dann vor, wenn 1. eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und die Unfallsituation negativ beeinflussen kann, 2. eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen vorliegt oder 3. eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang zur Straße vorliegt. Auf der Hochkreuzallee im Abschnitt zwischen der Ürziger Straße und der Bernkasteler Straße besteht nach Auskunft der Unfallkommission keine qualifizierte Gefahrenlage, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würde. Die Polizei weist darauf hin, dass die Auswertung ein unauffälliges Lagebild auf der Strecke ergeben hat. Eine SDR-Messung wird zeitnahSeite 1 von 3 Seite 2 durchgeführt. Zudem ist der Polizei keine weitere Gefahrenlage bekannt. Weiterhin wurde geprüft, ob die Lärmwerte überschritten sind, so dass hier zum Schutz der Wohnbevölkerung die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden kann. Die Tag- und Nachtlärmpegel nach Richtlinie für Lärmschutz (RLS 90, im Jahr 2017 berechnet) überschreiten in der Hochkreuzallee in dem genannten Abschnitt nur an dem Gebäude Godesberger Allee 73 die 70 bzw. 60 dB(A), die für die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen erforderlich sind. Einige Fassadenpegel liegen knapp unter den oben genannten Werten. Die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung der 3. Runde von 65 bzw. 55 dB(A) werden an den Fassaden vielfach überschritten. Es handelt sich bei der Hochkreuzallee zwischen Friesdorfer Straße und Godesberger Straße um eine Lärmbelastungsachse. Eine Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan ist ein geplanter Kreisverkehr an der Kreuzung Südstraße/Ürziger Straße. Die nächste Lärmberechnung wird im Laufe des Jahres mit aktuellen Verkehrszahlen durchgeführt. Die Lärmsituation wird dann noch einmal genau betrachtet. Die Ergebnisse werden im Verlauf dieses Jahres der Bezirksvertretung präsentiert. Im Bereich zwischen der Godesberger Allee und der Ürziger Straße befindet sich die Großtagespflege „Zwergenstube GbR“. Da es sich um hierbei um eine Tagespflegestelle und Kinderkrippe handelt, fällt diese Einrichtung unter die Kategorie einer Kindertagesstätte gemäß § 45 Abs. 9 StVO, so dass eine Anordnung im unmittelbaren Bereich möglich ist. In der Hochkreuzallee wurden im Zuge einer Kanalneubaumaßnahme im Jahr 2015 Sanierungsarbeiten der Fahrbahn vorgenommen. Im Folgenden handelt es sich um folgende Arbeiten: a) im Abschnitt Godesberger Allee bis Godesberger Straße um eine Fahrbahndeckensanierung b) im Abschnitt Godesberger Straße bis Südstraße um eine Fahrbahndeckensanierung c) im Abschnitt Südstraße bis Bernkasteler Straße um eine grundhafte Erneuerung des kompletten Fahrbahnoberbaus. Es treten inzwischen erste leichte Rissbilder in den deckensanierten Abschnitten a) und b) auf. Bezogen auf die technisch durchschnittlich anzusetzenden Nutzungszeiträume von etwa 10 Jahren für eine reine Deckensanierung handelt es sich im vorliegenden Fall noch immer um einen akzeptablen Zustand, weshalb von einer vollständigen Deckensanierung aus bautechnischen und finanziellen Gründen abgesehen wird. Auch bedingt der aktuelle Straßenbauzustand aufgrund einer fehlenden Ermächtigungsgrundlage keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Die Verwaltung wird im unmittelbaren Bereich der Großtagespflege „Zwergenstube GbR“ die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/hSeite 2 von 3 Seite 3 reduzieren. Zur Überprüfung des kompletten Streckenabschnitts wird die Lärmwertberechnung sowie die SDR-Messung abgewartet. Sofern aus diesen Gründen möglich, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage vorbereiten. Daher empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag als erledigt zu betrachten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de