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212268 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße

Nummer
212268
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
30.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 30.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 131,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212268-05 Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
  2. 212268-01 ST Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
  3. 212268-02 Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
  4. 212268-03 BBB-Antrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
  5. 212268-04 ST Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212268
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
29.11.2021
Bürgerantrag: Beschränkung der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der
Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und
Bernkasteler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage daher die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
unter Anbringung des Zusatzschildes "Lärmschutz" im Bereich der
Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße -
angepasst an die angrenzenden Straßen und die erst vor kurzem aufgestellten
neuen Beschilderungen im direkten Umfeld.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
29.11.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Ihr Antrag
Seit dem Jahre 2018 weise ich die Bundesstadt Bonn u. a. darauf hin, dass der Fahrzeug- und Schwerlastverkehr
auf der Hochkreuzallee immer weiter zunimmt. Auch in den Nachtstunden befahren Lastkraftwagen (40 Tonner)
in hoher Intensität die Straße.
Die erst unlängst neu hergestellte Straßendecke (gegen Kostenbeteiligung der Anwohner im Zuge des
Straßenausbaubeitrages nach § 8 KAG NRW) hat an einigen Stelle bereits Schaden genommen und weist
Ausbrüche auf.
Der unzumutbare Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit sowohl tagsüber als auch nachts (Schlafstörungen)
aus. Die ständigen Motor- und Abrollgeräusche beeinträchtigen die Gesundheit der Anwohner, unter denen sich
zahlreiche Familien mit Kindern befinden und auch die Kinder einer Kindertagesstätte. Die reduzierbaren Abgase
durch hohe Geschwindigkeiten bergen das Risiko für weitere Gesundheitsschäden.
Die unmittelbar angrenzenden Straßen - Ürziger Straße / Bernkasteler Straße / Friesdorfer Straße - sind in der
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (VZ 274 - Lärmschutz bzw. Zone 30) reduziert. Die Hochkreuzallee
durchschneidet diesen Bezirk und wird von allen Verkehrsteilnehmer (Pkw und Lkw) zum Zwecke des schnelleren
Fortkommens mit hohen Geschwindigkeiten befahren. Die Bundesstadt Bonn nimmt dies billigend in Kauf.
Ich beantrage daher die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h unter Anbringung des
Zusatzschildes "Lärmschutz" im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
- angepasst an die angrenzenden Straßen und die erst vor kurzem aufgestellten neuen Beschilderungen im
direkten Umfeld.
Dies trägt auch dem Schutz und Sicherheitsbedürfnis der Kinder Rechnung, die die Kindergärten und Schulen
von hier aus als Fußgänger oder Radfahrer aufsuchen.
Auch im Rahmen der Neuausrichtung der Klimapolitik der Bundesstadt Bonn und der Bundesrepublik
Deutschland erhoffe ich mir, dass meine Schreiben und Sorgen nunmehr endlich Beachtung finden und nicht
länger (seit 2018) als bedeutungslos ignoriert werden.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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2299..1111..2211 1177::1155Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de