212268 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 212268
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 30.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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- Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212268 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 29.11.2021 Bürgerantrag: Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage daher die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h unter Anbringung des Zusatzschildes "Lärmschutz" im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße - angepasst an die angrenzenden Straßen und die erst vor kurzem aufgestellten neuen Beschilderungen im direkten Umfeld. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 29.11.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Ihr Antrag Seit dem Jahre 2018 weise ich die Bundesstadt Bonn u. a. darauf hin, dass der Fahrzeug- und Schwerlastverkehr auf der Hochkreuzallee immer weiter zunimmt. Auch in den Nachtstunden befahren Lastkraftwagen (40 Tonner) in hoher Intensität die Straße. Die erst unlängst neu hergestellte Straßendecke (gegen Kostenbeteiligung der Anwohner im Zuge des Straßenausbaubeitrages nach § 8 KAG NRW) hat an einigen Stelle bereits Schaden genommen und weist Ausbrüche auf. Der unzumutbare Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit sowohl tagsüber als auch nachts (Schlafstörungen) aus. Die ständigen Motor- und Abrollgeräusche beeinträchtigen die Gesundheit der Anwohner, unter denen sich zahlreiche Familien mit Kindern befinden und auch die Kinder einer Kindertagesstätte. Die reduzierbaren Abgase durch hohe Geschwindigkeiten bergen das Risiko für weitere Gesundheitsschäden. Die unmittelbar angrenzenden Straßen - Ürziger Straße / Bernkasteler Straße / Friesdorfer Straße - sind in der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (VZ 274 - Lärmschutz bzw. Zone 30) reduziert. Die Hochkreuzallee durchschneidet diesen Bezirk und wird von allen Verkehrsteilnehmer (Pkw und Lkw) zum Zwecke des schnelleren Fortkommens mit hohen Geschwindigkeiten befahren. Die Bundesstadt Bonn nimmt dies billigend in Kauf. Ich beantrage daher die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h unter Anbringung des Zusatzschildes "Lärmschutz" im Bereich der Hochkreuzallee zwischen Godesberger Allee und Bernkasteler Straße - angepasst an die angrenzenden Straßen und die erst vor kurzem aufgestellten neuen Beschilderungen im direkten Umfeld. Dies trägt auch dem Schutz und Sicherheitsbedürfnis der Kinder Rechnung, die die Kindergärten und Schulen von hier aus als Fußgänger oder Radfahrer aufsuchen. Auch im Rahmen der Neuausrichtung der Klimapolitik der Bundesstadt Bonn und der Bundesrepublik Deutschland erhoffe ich mir, dass meine Schreiben und Sorgen nunmehr endlich Beachtung finden und nicht länger (seit 2018) als bedeutungslos ignoriert werden. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 prMRxu22y 2299..1111..2211 1177::1155Seite 2 von 2
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