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212255-01 AA · Änderungsantrag

Koalitions-ÄA - Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6524-1 “Herseler Straße/Keltenweg“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Graurheindorf Antrag zur Vorlage 212255

Nummer
212255-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 212255 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6524-1 “Herseler Straße/Keltenweg“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Graurheindorf

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Änderungsantrag
öffentlich
212255-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Luca Samlidis
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Koalitions-ÄA - Einleitungsbeschluss sowie
Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6524-1
“Herseler Straße/Keltenweg“, Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Graurheindorf
Antrag zur Vorlage 212255
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
In Punkt 1 der Beschlussvorlage wird "entsprochen." ersetzt durch:
"unter folgender Maßgabe entsprochen:
1) Die Tiefgarageneinfahrt soll zur Herseler Straße hin verlegt und in das
geplante Gebäude integriert werden.
2) Soweit möglich soll Regenwasser auf der Fläche, auch unterhalb der
Tiefgarage, versickert werden (bspw. durch Rohrrigolen oder Sickerboxen). Es
soll eine zumindest anteilige Versickerung erreicht werden.
3) Ein größtmöglicher Anteil an Ersatzpflanzungen auf dem Plangebiet, jedoch
nicht auf der Tiefgarage wird angestrebt.
4) Die Anzahl der Stellplätze ist auf ein Minimum zu reduzieren."
Begründung
Zu 1): Eine Verlegung der Tiefgaragenzufahrt hätte den Vorteil, dass weniger
Fläche versiegelt und wertvolle Bestandsbäume erhalten werden würden.Seite 1 von 2
Seite 2
Hinzu kommt, dass die große Tiefgarage mitsamt der derzeit geplanten Zufahrt
kaum Platz für die Ersatzpflanzung der zu fällenden satzungsgeschützten
Bäume lässt.
Zu 2): Es ist zu erwarten, dass durch die bauliche Nachverdichtung auch die
Wärmebelastung auf dem Plangebiet steigen wird. Gleichzeitig werden durch
die Klimakrise extreme Wetterereignisse wie Starkregen und Hitze in Zukunft
auch in Bonn zunehmen. Nach dem Prinzip Schwammstadt wird das
Regenwasser vor Ort sinnvoller eingesetzt. Durch Bodenversickerung wird die
Pflanzenwelt besser versorgt und das Mikroklima vor Ort verbessert,
gleichzeitig werden Überschwemmungen durch Starkregen entgegengewirkt.
Zu 3): Das Entwicklungspotential von Ersatzpflanzungen kann nur außerhalb
des Tiefgaragenbereichs, mit natürlichem Bodenanschluss, bestmöglich
ausgeschöpft werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de