212242-03 AA · Änderungsantrag
Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242
Kerndaten
- Nummer
- 212242-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.054 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 212242-03 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 10.02.22 Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242 Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag zur geplanten Landschaftsschutzverordnung wird in folgenden Punkten geändert: - §4 (2) 1. (9. Spiegelstrich): Ausnahmen können ausschließlich für die Erweiterung von Sport-, Spiel- und Bolzeinrichtungen und nicht für die Neuanlage zugelassen werden. -§4 (2) 2. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für das Errichten von Reitplätzen, Reitsportflächen und Reitwegen auch mit Naturhindernissen entfällt. -§4 (2) 2. (2. Spiegelstrich): Ausnahmen können zugelassen werden für eine einmalige geringfügige Verbreiterung von Straßen und Wegen sofern sie ohne erhebliche Bodenbewegungen erfolgt. -§4 (2) 7. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für die Errichtung von Dalben und Anlegestegen entfällt. -§4 (2) 16. (1. u. 2. Spiegelstrich): Die Ausnahmen für das Fällen von Bäumen und für grüngestalterische Maßnahmen in Parkanlagen entfallen unter Punkt 16, da diese Ausnahmen unter Punkt 17 im selben Paragraphen ebenfalls vorgeschlagen werden. - §4 (2) 33. In geschützten Gebieten ist es insbesondere verboten außerhalb von angelegten und genehmigten Feuer- oder Grillstellen Feuer zu entfachen, zu unterhalten, zu verursachen oder zu grillen. - §4 (2) 34. Ausgenommen von dem Verbot ist das Entzünden von Feuerwerk in den mit einer Schraffur versehenen Bereichen im Zusammenhang mitgenehmigten Veranstaltungen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang. - Hinsichtlich des Geltungsbereiches der LSVO schließt sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda den Änderungsvorschlägen desSeite 1 von 2 Seite 2 Arbeitskreises des Naturschutzbeirates an. Begründung Der Änderungsantrag entspricht der mehrheitlich gegen SPD und 4 x Grüne beschlossenen Empfehlung der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de