212237-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgersteige und Fahrradstraßen in der Altstadt
Kerndaten
- Nummer
- 212237-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212237-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgersteige und Fahrradstraßen in der Altstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Verwaltung sind die im Bürger*innenantrag benannten Missstände bekannt. Daher arbeitet die Verwaltung im Rahmen von diversen Konzepten an einem Ausbau alternativer Mobilitätsangebote sowie einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in innerstädtischen Bereichen. Dazu zählen u.a. das Fahrradabstellprogramm (u.a. DS 201222, s.a. DS-Nr. 212008), bei dem bestehende Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze umgewandelt werden, der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn (SWB) sowie der Aufbau eines flächendeckenden Car- Sharing-Konzeptes (DS 211043). Darüber hinaus befindet sich für den Bereich Nordstadt ein Parkraumkonzept in Arbeit, welches eine großflächige Bewirtschaftung der öffentlichen Kfz- Stellplätze sowie insbesondere auch eine verkehrsrechtliche Überprüfung bestehender Parkregelungen vorsieht. Das bedeutet z.B., dass vorhandene Kfz-Stellplätze, bei denen eine Restgehwegbreite unter 1,50m vorliegt, unter Berücksichtigung geltender Richtlinien sowie der Ziele des Radentscheids (DS 202321), entfallen sollen. Unter Berücksichtigung der o.g. Konzepte ist mittelfristig grundsätzlich von einer Kfz-Verkehrsreduktion sowie einer spürbaren Verbesserung für den Fußverkehr in Form von ausreichenden Gehwegebreiten auszugehen. Zudem wird dies auch die bestehenden Fahrradstraßen in ihrer Funktion stärken. Die Verwaltung setzt sich zudem mit dem konzeptionellen Ansatz autoarmer Quartiere und ihrer Umsetzung auseinander. Sofern seitens der Antragstellenden konkrete Vorschläge für z.B. Fahrradstellplätze vorliegen, können diese über ein Kontaktformular direkt an die zuständige Fachabteilung der Verwaltung herangetragen werden: https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr.php Sämtliche Vorschläge werden geprüft und bei einem entsprechenden Ergebnis innerhalb des Fahrradabstellprogramms berücksichtigt. In Zusammenhang mit diesem Bürger*innenantrag verweist die Verwaltung zudem auf die Stellungnahmen zu weiteren Bürger*innenanträgen, welche eine ähnliche Intention besitzen (vgl. DS 212099-02 ST und DS 212100-01 ST). Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in derSeite 1 von 2 Seite 2 Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de