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212237-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgersteige und Fahrradstraßen in der Altstadt

Nummer
212237-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212237 Bürgerantrag: Bürgersteige und Fahrradstraßen in der Altstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212237-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgersteige und Fahrradstraßen in der Altstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung sind die im Bürger*innenantrag benannten Missstände
bekannt. Daher arbeitet die Verwaltung im Rahmen von diversen Konzepten an
einem Ausbau alternativer Mobilitätsangebote sowie einer Reduzierung des
motorisierten Individualverkehrs in innerstädtischen Bereichen. Dazu zählen
u.a. das Fahrradabstellprogramm (u.a. DS 201222, s.a. DS-Nr. 212008), bei
dem bestehende Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze umgewandelt werden, der
Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Zusammenarbeit mit den
Stadtwerken Bonn (SWB) sowie der Aufbau eines flächendeckenden Car-
Sharing-Konzeptes (DS 211043).
Darüber hinaus befindet sich für den Bereich Nordstadt ein Parkraumkonzept in
Arbeit, welches eine großflächige Bewirtschaftung der öffentlichen Kfz-
Stellplätze sowie insbesondere auch eine verkehrsrechtliche Überprüfung
bestehender Parkregelungen vorsieht. Das bedeutet z.B., dass vorhandene
Kfz-Stellplätze, bei denen eine Restgehwegbreite unter 1,50m vorliegt, unter
Berücksichtigung geltender Richtlinien sowie der Ziele des Radentscheids (DS
202321), entfallen sollen.
Unter Berücksichtigung der o.g. Konzepte ist mittelfristig grundsätzlich von
einer Kfz-Verkehrsreduktion sowie einer spürbaren Verbesserung für den
Fußverkehr in Form von ausreichenden Gehwegebreiten auszugehen. Zudem
wird dies auch die bestehenden Fahrradstraßen in ihrer Funktion stärken.
Die Verwaltung setzt sich zudem mit dem konzeptionellen Ansatz autoarmer
Quartiere und ihrer Umsetzung auseinander.
Sofern seitens der Antragstellenden konkrete Vorschläge für z.B.
Fahrradstellplätze vorliegen, können diese über ein Kontaktformular direkt an
die zuständige Fachabteilung der Verwaltung herangetragen werden:
https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr.php
Sämtliche Vorschläge werden geprüft und bei einem entsprechenden Ergebnis
innerhalb des Fahrradabstellprogramms berücksichtigt.
In Zusammenhang mit diesem Bürger*innenantrag verweist die Verwaltung
zudem auf die Stellungnahmen zu weiteren Bürger*innenanträgen, welche eine
ähnliche Intention besitzen (vgl. DS 212099-02 ST und DS 212100-01 ST).
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in derSeite 1 von 2
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Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung
erledigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de