212225-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Plakatierung der Parteien vor einer Wahl
Kerndaten
- Nummer
- 212225-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212225-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Antrag: Plakatierung der Parteien vor einer Wahl Beratungsfolge Rat 09.12.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei der Wahlplakatierung auf öffentlichen Verkehrsflächen handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes. Für die Entscheidungen über Sondernutzungsanträge steht den Erlaubnisbehörden ein Ermessen zu, das sie ausschließlich unter Berücksichtigung von Aspekten ausüben darf, die unmittelbaren Straßenbezug haben. Dies sind vorwiegend verkehrliche und stadtgestalterische Gesichtspunkte. Für die Wahlplakatierung auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Bonn übt die Verwaltung das ihr zustehende Ermessen dergestalt aus, dass sie jede Wahlwerbung duldet, die von den Parteien, Wählergruppen und Initiativen unter Beachtung der Handlungsrichtlinie vorgenommen wurde, die der Bonner Stadtrat in seiner Sitzung am 05.02.2004 unter Buchstabe A beschlossen hat (DS.-Nr.: 0313477). Bestandteil dieser Richtlinie ist bislang, dass mit der Wahlplakatierung -analog zum einschlägigen Runderlass in NRW- ab drei Monate vor dem jeweiligen Wahltag begonnen werden darf. Eine Verkürzung dieses Duldungszeitraumes wäre der Verwaltung in Ausübung ihres Ermessens möglich und wäre aus ihrer Sicht aus stadtgestalterischen Aspekten zu befürworten. Bei Annahme des vorliegenden Antrages wird die Verwaltung aus diesem Grund den in der o. g. Handlungsrichtlinie festgelegten Zeitraum von drei Monaten auf sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahltag verkürzen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de