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212209-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-44, „Siebengebirgsterrassen“; DS alt 1410552

Nummer
212209-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212209 BBB-Antrag: Umsetzung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-44, „Siebengebirgsterrassen“; DS alt 1410552

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212209-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung des Satzungsbeschlusses zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-44,
„Siebengebirgsterrassen“; DS alt 1410552
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Großen Anfrage DS 212209-01 werden verschiedene Fragestellungen zu
der Herstellung der in o.g. Bebauungsplan festgesetzten Wegeverbindung
zwischen Deutschherrenstraße und Saint-Cloud-Straße aufgeworfen. Die
Verwaltung nimmt im Folgenden unter der jeweiligen Frage hierzu jeweils
Stellung.
Frage 1: Aus welchem Grunde wurde die mit Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-44 (Vgl. DS 1410552)
beschlossene Durchwegung vom Neubaugebiet „Siebengebirgsterrassen“ zum
Nahversorgungszentrum an der Max-Planck-Straße, zur Robert-Koch-Schule
und zum Konrad-Adenauer Gymnasium von wem, auf wessen Genehmigung
mit einem Zaun versperrt?
Antwort zu 1: Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
8215-44 (siehe DS 1410552) führt folgendes zur Durchwegung aus:
„Durch eine zentrale Durchwegung mit begleitender Grünfläche werden die
Höfe voneinander getrennt. Durch den neuen Weg wird eine attraktive
Verbindung von Deutschherrenstraße zum Nahversorgungszentrum an der
Max-Planck-Straße, zur Robert-Koch-Schule und zum Konrad-Adenauer
Gymnasium geschaffen und so die Durchlässigkeit des Plangebietes für den
Fußgänger- und Radverkehr gewährleistet.“
Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8215-
44 hatte sich die Vorhabenträgerin – die Zusatzversorgungskasse des
Baugewerbes (Soka-Bau) – bereit erklärt, die zentrale Durchwegung
herzustellen.
Die vorgesehene Durchwegung verläuft dabei auf zwei unterschiedlichen
Grundstücken. Zum einen ist sie im Baugebiet „Siebengebirgsterrassen“ selbst
auf dem Grundstück im Eigentum der Soka-Bau gelegen. Hier ist die
Durchwegung bereits hergestellt.
Das Grundstück, auf dem der zweite Abschnitt der Durchwegung zwischen der
östlichen Grenze des Baugebietes bis zur Saint-Cloud-Straße realisiert werdenSeite 1 von 3
Seite 2
soll, befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Soka-Bau, sondern steht im
Eigentum der VEBOWAG (siehe Anlage).
Bevor die Soka-Bau hier den zweiten Abschnitt der Durchwegung bis zur Saint-
Cloud-Straße – und damit im weiteren zur Max-Planck-Straße, zur Robert-
Koch-Schule und zum Konrad-Adenauer-Gymnasium – realisieren kann, ist
zunächst die Grundstücksverfügbarkeit durch Eintragung eines Geh-,
Fahrradfahr- und Leitungsrechts zugunsten der Allgemeinheit als Dienstbarkeit
in das Grundbuch herzustellen. Hinsichtlich der Eintragung der Dienstbarkeit
erfolgt aktuell die Abstimmung zwischen Stadt und VEBOWAG.
Daher wurde bislang keine Veranlassung gesehen, die bestehende
Grundstückseinfriedung / den bestehenden Zaun zu öffnen, da es aktuell noch
an der baulichen Umsetzung der Fortsetzung der Durchwegung auf dem
VEBOWAG-Grundstück mangelt.
Frage 2: Warum hat die Oberbürgermeisterin den von der Bezirksvertretung
Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2021 mit Drucksachen-Nr.
212209 gefassten Beschluss, die Durchwegung unverzüglich zu öffnen, bisher
nicht umgesetzt?
Antwort zu 2: Aufgrund der oben beschriebenen mangelnden
Grundstücksverfügbarkeit wurde der Beschluss der Bezirksvertretung Bad
Godesberg vom 08.12.2021, die Durchwegung unverzüglich zu öffnen, bisher
nicht umgesetzt.
Frage 3: Was hat die Oberbürgermeisterin wann genau unternommen, um die
satzungsgemäße Nutzung des mit Ratsbeschluss vom 27.März 2014
festgesetzten kombinierten Rad- und Fußweges zwischen dem Neubaugebiet
und der Saint-Cloud-Straße herbeizuführen?
Antwort zu 3: Nach der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad
Godesberg in ihrer Sitzung am 08.12.2021 hat die Verwaltung im ersten
Quartal 2022 Kontakt zu den Beteiligten Soka-Bau und VEBOWAG
aufgenommen und die Herstellung des fehlenden Teilstücks der
Wegeverbindung angemahnt. Daraufhin erfolgte im zweiten Quartal 2022 ein
gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern von Soka-Bau, der VEBOWAG und der
Stadt, in dem die Problemstellungen erörtert und die weitere Vorgehensweise
zur Herstellung des zweiten Abschnitts der Wegeverbindung besprochen
wurde. Da im Ortstermin die fehlende Grundstücksverfügbarkeit als
grundlegendes Hindernis für die weitere Realisierung identifiziert wurde, hat die
Verwaltung im dritten Quartal 2022 einen entsprechenden Vorschlag für die
Eintragung der notwendigen Dienstbarkeit erarbeitet und der VEBOWAG zur
Abstimmung übermittelt. Die VEBOWAG hat angekündigt aufgrund der
bestehenden Personalsituation und Aufgabendichte nicht vor Dezember 2022
sich mit dem Entwurf befassen zu können
Anlage/n
1 Plan (öffentlich)Seite 2 von 3
Herstellung
Wegeverbindung
abgeschlossen
Herstellung
Wegeverbindung
ausstehendSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de