212204-06 AA · Änderungsantrag
CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 212204
Kerndaten
- Nummer
- 212204-06 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 11.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.137 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 212204-06 AA Antragsteller/in: Rainer Haid CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich Petra Nöhring 11.11.2025 CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 212204 Beratungsfolge Rat 13.11.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn ist in folgenden Wortlaut zu ändern: §7, Abs. 4 Tagesordnungspunkte, die von der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister gem. §48, Abs. 1, GO NRW in die Tagesordnung aufzunehmen sind, wenn dies von einem Fünftel der Ratsmitglieder, einer Fraktion oder einer Gruppe gewünscht wird, müssen (...) §9, Abs. 1, Satz 1 Anträge von Fraktionen, Gruppen oder Stadtverordneten für die Sitzung des Rates sind schriftlich, spätestens am 21. Tag vor dem Sitzungstag, bei der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister einzureichen. §11, Abs. 1, Satz 3 Reichen 60 Minuten zur Behandlung der Großen Anfragen nicht aus, so wird jeder Fraktion oder jeder Gruppe, die bei der Beratung am Ende der Fragestunde noch nicht gesprochen hat, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. §11, Abs. 2, Satz 1 Fraktionen, Gruppen oder mindestens vier Stadtverordnete können in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung Große Anfragen an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister richten. §23, Abs. 3, Satz 2 Dabei reicht ein Antragstellender/eine Antragstellende aus.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung In anderen Städten und Gemeinden in NRW wird über die Geschäftsordnung auch Gruppen im Rat und Einzel-Bezirksverordneten in den Bezirksvertretungen ein Antrags- und Anfragerecht eingeräumt. Dies fördert die parlamentarische Vielfalt und stärkt demokratische Möglichkeiten gewählter Mandatsträger. Das Antrags- und Anfragerecht von Einzel-Bezirksverordneten in den Bezirksvertretungen ist auch deshalb wünschenswert, da nach der derzeitigen rechtlichen Regelung die Rechte dieser gewählten Mandatsträger hinter dem Recht eines einzelnen Bürgers (Bürgeranträge) zurück bleiben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de