212204 · Beschlussvorlage
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212204
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 212204 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn empfiehlt, dass die Sitzungen des Stadtrates grundsätzlich um 17 Uhr beginnen. Darüber hinaus werden folgende Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen: § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die Ratssitzungen enden spätestens um 23 Uhr; begonnene Tagesordnungspunkte werden zu Ende beraten. Der Rat kann eine Verlängerung der Sitzungszeit mehrheitlich beschließen. Für den Fall, dass einzelne Tagesordnungspunkte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden können, wird in der Einladung rein vorsorglich eine Folgesitzung für den auf den Sitzungstag folgenden Montag ab 19 Uhr einberufen und öffentlich bekanntgemacht. Im Vorfeld einer Sitzung kann nach Abstimmung zwischen den Fraktionen festgelegt werden, dass die Folgesitzung aus maßgeblichen Gründen für eine andere Uhrzeit als 19 Uhr einberufen wird, auch diese Uhrzeit muss Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung sein. Jede andere Vertagung einer Sitzung bedarf einer erneuten Einberufung, die mindestens zwei Tage vor dem Folgetermin ausgesprochen und öffentlich bekanntgemacht werden muss. § 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Anträge auf Schluss der Aussprache oder der Redeliste und Anträge auf Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung können nur umgesetzt werden, wenn jede Fraktion, jede Gruppe und jeder / jede Einzelstadtverordnete/r Gelegenheit hatte zur Sache zu sprechen. Auf Verlangen kann eine Rednerin oder ein Redner gegen einen solchen Antrag sprechen, nachdem die Namen der vorgemerkten Rednerinnen oder Redner verlesen, gegebenenfalls neue Änderungsanträge bekanntgegeben worden sind und die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister auf Verlangen gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 GO NW ihre bzw. seine Stellungnahme abgegebenSeite 1 von 2 Seite 2 hat. § 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin erfasst die gefassten Beschlüsse und deren Realisierungsstand in einer elektronischen Datenbank, auf die die Mandatstragenden lesenden Zugriff haben. Begründung Um die umfassenden Beratungsgegenstände bewältigen zu können, soll der Stadtrat zukünftig um 17 Uhr mit der Beratung beginnen. Die Einberufung obliegt jedoch der/dem Oberbürgermeister/in, daher kann der Rat nur eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Die möglichen Folgesitzungen sollen aus demselben Grund zukünftig um 19 Uhr beginnen. Zielrichtung der Änderungen ist es, dass die Sitzungen des Stadtrates möglichst an einem Abend abgeschlossen werden können. Die Wirksamkeit dieser Änderungen soll am Ende des Jahres 2022 evaluiert werden. Die Anpassung des § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates ergibt sich aus einer kürzlichen rechtlichen Überprüfung der Regelung. Die Änderung des § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates geht auf die Beschlussfassung des Antrages 200257 in der BV Hardtberg am 13.04.2021 zurück, welche den Personenkreis hinsichtlich des lesenden Zugriffs der Beschlusskontrolle erweitert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de