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212204 · Beschlussvorlage

Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

Nummer
212204
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212204-08 AA BBB-Änderungsantrag: Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Drucksachengruppe 212204
  2. 212204-02 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn
  3. 212204-09 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn
  4. 212204-05 AA Änderungsantrag von Grüne, Linke, Volt, Die PARTEI, BSW und SBI: Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 212204
  5. 212204-07 AA Änderungsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 212204
  6. 212204-06 AA CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 212204
  7. 212204-04 Änderung der Geschäftsordnung sowie der Hauptsatzung des Rates der Bundesstadt Bonn
  8. 212204-03 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn
  9. 212204-01 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
212204
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn empfiehlt, dass die Sitzungen des Stadtrates
grundsätzlich um 17 Uhr beginnen.
Darüber hinaus werden folgende Änderungen der Geschäftsordnung
beschlossen:
§ 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Die Ratssitzungen enden spätestens um 23 Uhr; begonnene
Tagesordnungspunkte werden zu Ende beraten. Der Rat kann eine
Verlängerung der Sitzungszeit mehrheitlich beschließen. Für den Fall, dass
einzelne Tagesordnungspunkte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden
können, wird in der Einladung rein vorsorglich eine Folgesitzung für den auf
den Sitzungstag folgenden Montag ab 19 Uhr einberufen und öffentlich
bekanntgemacht. Im Vorfeld einer Sitzung kann nach Abstimmung zwischen
den Fraktionen festgelegt werden, dass die Folgesitzung aus maßgeblichen
Gründen für eine andere Uhrzeit als 19 Uhr einberufen wird, auch diese Uhrzeit
muss Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung sein. Jede andere Vertagung
einer Sitzung bedarf einer erneuten Einberufung, die mindestens zwei Tage vor
dem Folgetermin ausgesprochen und öffentlich bekanntgemacht werden muss.
§ 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Anträge auf Schluss der Aussprache oder der Redeliste und Anträge auf
Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung können nur umgesetzt
werden, wenn jede Fraktion, jede Gruppe und jeder / jede
Einzelstadtverordnete/r Gelegenheit hatte zur Sache zu sprechen. Auf
Verlangen kann eine Rednerin oder ein Redner gegen einen solchen Antrag
sprechen, nachdem die Namen der vorgemerkten Rednerinnen oder Redner
verlesen, gegebenenfalls neue Änderungsanträge bekanntgegeben worden
sind und die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister auf Verlangen
gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 GO NW ihre bzw. seine Stellungnahme abgegebenSeite 1 von 2
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hat.
§ 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin erfasst die gefassten
Beschlüsse und deren Realisierungsstand in einer elektronischen Datenbank,
auf die die Mandatstragenden lesenden Zugriff haben.
Begründung
Um die umfassenden Beratungsgegenstände bewältigen zu können, soll der
Stadtrat zukünftig um 17 Uhr mit der Beratung beginnen. Die Einberufung
obliegt jedoch der/dem Oberbürgermeister/in, daher kann der Rat nur eine
entsprechende Empfehlung aussprechen.
Die möglichen Folgesitzungen sollen aus demselben Grund zukünftig um 19
Uhr beginnen.
Zielrichtung der Änderungen ist es, dass die Sitzungen des Stadtrates
möglichst an einem Abend abgeschlossen werden können. Die Wirksamkeit
dieser Änderungen soll am Ende des Jahres 2022 evaluiert werden.
Die Anpassung des § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates ergibt sich
aus einer kürzlichen rechtlichen Überprüfung der Regelung.
Die Änderung des § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates geht auf die
Beschlussfassung des Antrages 200257 in der BV Hardtberg am 13.04.2021
zurück, welche den Personenkreis hinsichtlich des lesenden Zugriffs der
Beschlusskontrolle erweitert.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de