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212204-03 · Beschlussvorlage

Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

Nummer
212204-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 212204 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
212204-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Die Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert:
1. § 15 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Geheime Abstimmungen erfolgen durch Abgabe von Stimmzetteln oder
durch ein zugelassenes digitales Abstimmungsverfahren, sofern dieses die
Einhaltung der Wahlgrundsätze, insbesondere das Wahlgeheimnis,
gewährleistet. Über das konkrete Verfahren entscheidet die bzw. der
Vorsitzende. Treten beim digitalen Abstimmungsverfahren technische
Störungen auf, gilt die Abstimmung oder Wahl als nicht durchgeführt und ist
zu wiederholen. Eine Wiederholung ist spätestens in der nächsten
Ratssitzung durchzuführen. Bei Verwendung von Stimmzetteln ist
sicherzustellen, dass die Stimmabgabe unbeobachtet erfolgt. Jede Fraktion
bestimmt eine Stimmzählerin oder einen Stimmzähler.
2. § 15 Abs. 7 wird ersatzlos gestrichen.
3. § 17 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Wenn es das Gesetz bestimmt oder ein Fünftel der Mitglieder des Rates
dies verlangt, erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung.
Die geheime Abstimmung kann durch Abgabe von Stimmzetteln oder durch
Nutzung eines zugelassenen digitalen Abstimmungssystems erfolgen. Es
gelten die weiteren Voraussetzungen nach § 15 Abs. 6.
II. Inkrafttreten:
Die Änderungen treten mit Beginn der Wahlperiode der im Jahr 2025
anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen gewählten kommunalen
Vertretungen in Kraft.Seite 1 von 3
Seite 2
Begründung
Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer
Vorschriften im Land NRW vom 09.07.2025, der eine Anpassung der Regelung
zur Abstimmung enthält, tritt nach Artikel 13 Abs. 1 Nr. 1 mit Beginn der neuen
Wahlperiode, am 01.11.2025, in Kraft.
Mit der Änderung von § 50 Abs. 2 GO NRW, wurde das bisher bestehende
Erfordernis aufgehoben, geheime Wahlen ausschließlich durch die Abgabe von
Stimmzetteln durchzuführen. Die neue Rechtslage eröffnet damit ausdrücklich
die Möglichkeit, digitale Abstimmungsverfahren auch für geheime Wahlen
einzusetzen, sofern das eingesetzte System die Grundsätze der freien,
gleichen und geheimen Wahl wahrt.
Unter technischen Störungen i.S.d. überarbeiteten § 15 Abs. 6 S. 3 GeschO
des Rates sind insbesondere, aber nicht abschließend, folgende
Beeinträchtigungen zu verstehen:
• Systemausfälle, bei denen das Abstimmungstool nicht oder nur
eingeschränkt erreichbar ist,
• Unterbrechung der Internet- oder Netzverkverbindung, die die
Teilnahme an der Abstimmung verhindern oder beeinträchtigen,
• fehlerhafte Erfassung von abgegebenen Stimmen,
• sicherheitsrelevante Vorfälle wie unbefugte Manipulation oder
Zugriffe,
• Anzeigefehler, durch die Ergebnisse oder Auswahlmöglichkeiten
unzutreffend dargestellt werden.
Darüber hinaus wurde das Quorum für das Verlangen einer geheimen
Abstimmung auf ein Fünftel der Mitglieder des Rates angehoben, vgl. § 50 Abs.
2 Satz 2 GO NRW, sodass die ursprüngliche Regelung des § 15 Abs. 7
ersatzlos gestrichen werden kann.
§ 15 Abs. 6 und 7 hatten zuvor folgende Wortlaute:
(6) Geheime Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Es muss
gewährleistet sein, dass die Stimmabgabe unbeobachtet erfolgt. Bei geheimer
Abstimmung bestimmt jede Fraktion eine Stimmzählerin oder einen
Stimmzähler.
(7) Entscheidungen des Rates über Personen, die keine Wahlen sind, müssen
geheim erfolgen, wenn es eine Stadtverordnete oder ein Stadtverordneter
verlangt.
§ 17 Abs. 2 hatte zuvor folgenden Wortlaut:
(2) Wenn es das Gesetz bestimmt oder eine Stadtverordnete bzw. ein
Stadtverordneter verlangt, erfolgen die Wahlen durch Abgabe von
Stimmzetteln.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de