212204-03 · Beschlussvorlage
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212204-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212204-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Die Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert: 1. § 15 Abs. 6 erhält folgende Fassung: Geheime Abstimmungen erfolgen durch Abgabe von Stimmzetteln oder durch ein zugelassenes digitales Abstimmungsverfahren, sofern dieses die Einhaltung der Wahlgrundsätze, insbesondere das Wahlgeheimnis, gewährleistet. Über das konkrete Verfahren entscheidet die bzw. der Vorsitzende. Treten beim digitalen Abstimmungsverfahren technische Störungen auf, gilt die Abstimmung oder Wahl als nicht durchgeführt und ist zu wiederholen. Eine Wiederholung ist spätestens in der nächsten Ratssitzung durchzuführen. Bei Verwendung von Stimmzetteln ist sicherzustellen, dass die Stimmabgabe unbeobachtet erfolgt. Jede Fraktion bestimmt eine Stimmzählerin oder einen Stimmzähler. 2. § 15 Abs. 7 wird ersatzlos gestrichen. 3. § 17 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Wenn es das Gesetz bestimmt oder ein Fünftel der Mitglieder des Rates dies verlangt, erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Die geheime Abstimmung kann durch Abgabe von Stimmzetteln oder durch Nutzung eines zugelassenen digitalen Abstimmungssystems erfolgen. Es gelten die weiteren Voraussetzungen nach § 15 Abs. 6. II. Inkrafttreten: Die Änderungen treten mit Beginn der Wahlperiode der im Jahr 2025 anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen gewählten kommunalen Vertretungen in Kraft.Seite 1 von 3 Seite 2 Begründung Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land NRW vom 09.07.2025, der eine Anpassung der Regelung zur Abstimmung enthält, tritt nach Artikel 13 Abs. 1 Nr. 1 mit Beginn der neuen Wahlperiode, am 01.11.2025, in Kraft. Mit der Änderung von § 50 Abs. 2 GO NRW, wurde das bisher bestehende Erfordernis aufgehoben, geheime Wahlen ausschließlich durch die Abgabe von Stimmzetteln durchzuführen. Die neue Rechtslage eröffnet damit ausdrücklich die Möglichkeit, digitale Abstimmungsverfahren auch für geheime Wahlen einzusetzen, sofern das eingesetzte System die Grundsätze der freien, gleichen und geheimen Wahl wahrt. Unter technischen Störungen i.S.d. überarbeiteten § 15 Abs. 6 S. 3 GeschO des Rates sind insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Beeinträchtigungen zu verstehen: • Systemausfälle, bei denen das Abstimmungstool nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist, • Unterbrechung der Internet- oder Netzverkverbindung, die die Teilnahme an der Abstimmung verhindern oder beeinträchtigen, • fehlerhafte Erfassung von abgegebenen Stimmen, • sicherheitsrelevante Vorfälle wie unbefugte Manipulation oder Zugriffe, • Anzeigefehler, durch die Ergebnisse oder Auswahlmöglichkeiten unzutreffend dargestellt werden. Darüber hinaus wurde das Quorum für das Verlangen einer geheimen Abstimmung auf ein Fünftel der Mitglieder des Rates angehoben, vgl. § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW, sodass die ursprüngliche Regelung des § 15 Abs. 7 ersatzlos gestrichen werden kann. § 15 Abs. 6 und 7 hatten zuvor folgende Wortlaute: (6) Geheime Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Es muss gewährleistet sein, dass die Stimmabgabe unbeobachtet erfolgt. Bei geheimer Abstimmung bestimmt jede Fraktion eine Stimmzählerin oder einen Stimmzähler. (7) Entscheidungen des Rates über Personen, die keine Wahlen sind, müssen geheim erfolgen, wenn es eine Stadtverordnete oder ein Stadtverordneter verlangt. § 17 Abs. 2 hatte zuvor folgenden Wortlaut: (2) Wenn es das Gesetz bestimmt oder eine Stadtverordnete bzw. ein Stadtverordneter verlangt, erfolgen die Wahlen durch Abgabe von Stimmzetteln.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de