212160-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung
Kerndaten
- Nummer
- 212160-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212160-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Kapazitätsbedarf für die hoheitliche Straßenreinigung und die damit einhergehenden Kosten für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden seriös und auf Basis der dafür vorliegenden maschinellen und personellen Kapazitäten ohne einen Kapazitätsaufbau von der bonnorange AöR geplant. Somit sind nur Kosten verbucht worden, die der Gebührenberechnung zuzuordnen sind. Des Weiteren besteht zwischen dem über den städtischen Haushalt finanzierten Winterdienst und der gebührenfinanzierten hoheitlichen Straßenreinigung ein Zirkelbezug. So erfolgt an Tagen mit Winterdiensteinsätzen in der Regel keine oder nur eine eingeschränkte hoheitliche Straßenreinigung. Dieser Zusammenhang wird bei der Erstellung eines Wirtschaftsplans abgebildet und für das Jahr 2021 wurden die vergangenen milden Winter entsprechend berücksichtigt. Davon unabhängig ist über die Unternehmenssatzung der bonnorange AöR sichergestellt, dass deren tatsächlichen Kosten, die für die Aufgabenwahrnehmung der hoheitlichen Straßenreinigung und des Winterdiensts anfallen, von der Bundesstadt Bonn finanziert werden. Unabhängig davon, ob die Stadt die Gebührenordnung 2021, wie vom Antragsteller gefordert, durch eine unabhängige Stelle überprüfen lässt, werden aufgrund der gegen die ehemalige Vorständin erhobenen Vorwürfe der Manipulation die betroffenen Jahresabschlüsse bei der bonnorange AöR von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft. Sollten sich hieraus etwaige Auswirkungen auf die Gebührenberechnungen ergeben, wird hier über offizielle Pressemeldungen informiert. Beschlussvorschlag: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen derSeite 1 von 2 Seite 2 Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de